UE ÖR II - Rechtsverletzungen

32 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Welches Recht wird bei befangenem Richter vor der VwG verletzt?

    Art 6 (1) EMRK - Recht auf Faires Verfahren Verlangt ein Tribunal - muss also Tribunalqualität aufweisen Voreingenommenheit (=Befangenheit) schadet

  2. Welches Recht ist Verletzt, wenn ein LVwG einen Antrag auf Brunnenbau nach Bescheidbeschwerde abweist, aber die Anforderungen des § 10, 12 WRG erfüllt sind?

    Recht auf Erteilung der was-serrechtlichen Bewilligung gem §§ 10, 12 WRG = gleiches Gilt jedes mal, wenn in einem Materiengesetz Voraussetzungen für eine Bescheiderteilung angegeben sind -> daraus ergibt sich jeweils ein Recht, das bei nichterteilung Verletzt wird

  3. Welches Recht ist verletzt, wenn der zuständige Richter am LVwG nicht ordnungsemäß ausgetauscht wird?

    Recht auf Einhaltung der gesetzl Zuständigkeitsordnung -> Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des VwG gem § 42 (2) Z2 VwGG -> Revision

  4. Welches Recht wird bei befangenem Organ vor der Behörde verletzt?

    Verletzung von Verfahrensvorschriften (Recht auf Einhaltung der Verfahrensvorschriften) keine Unzuständigkeit!

  5. GewO: Argumente Nachbarn: übermäßige Anlagendimensionen/Ortsbild/Ästhetik?

    Kein Genehmigungskriterium der GewO -> also keine Nachbarrechte verletzt

  6. Behörde verhängt Strafe über Strafrahmen und VwG bestätigt den Bescheid in Erkenntnis. Welches Recht wurde verletzt?

    Lt VfGH: Denkunmögliche Gesetzesanwendung -> verstößt gg Gleichheitssatz

  7. Behörde oder Gericht unterlassen jegliche Ermittlungstätigkeiten. Welches Recht wurde verletzt?

    Lt VfGH: Willkür -> verstößt gg Gleichheitssatz

  8. Welches Recht wird verletzt wenn keine mündl Verhandlung vor VwG stattfindet?

    Art 6 EMRK - Faires Verfahren

  9. Welches Recht wird verletzt wenn das VwG 4 Jahre braucht um Erkenntnis über Bescheidbeschwerde zu erlassen?

    Art 6 EMRK "angemessene Verfahrensdauer" Misst sich an Umständen des Falls - aber mehrere Jahre sind, wenn es keine gegenteiligen Anhaltspunkte gibt, zu lange

  10. A stellt einen Antrag auf Apothekenkonzession, B am Tag darauf. Beide erfüllen die Voraussetzungen, A ist besser Qualifiziert. B wird zuerst zu einem Gespräch eingeladen und erhält per Bescheid die Konzession. A dann am nächsten Tag und erhält nur mündlich den kurzen hinweis das die Konzession bereits per Bescheid an B vergeben wurde. Welche Rechte des A wurden verletzt?

    Verletzung des Rechts auf Parteiengehör Behörde hätte gemeinsames Verfahren führen müssen Recht auf Erteilung der Konzession Erfüllt die Voraussetzungen, ist besser qualifiziert

  11. B wird mit Bescheid mitgeteilt er müsse gem § 49 Oö BauO seine nicht bewilligte Bauanlage beseitigen. Welches Recht wird verletzt?

    Gem § 49 (2) OöBauO Dem ET ist aufzutragen die Baubewilligung zu beantragen Außer: Bewilligung wäre nicht möglich

  12. Das VwG unterlässt es in der Bescheidbeschwerde im Verwaltungsstrafverfahren auf das Parteivorbringen einzugehen und führt auch trotz Antrag keine mündliche Verhandlung durch, sondern erlässt sofort ein den Bescheid bestätigendes Erkenntnis. Welche Rechte wurden verletzt?

    Gleichheitssatz gem Art 2 StGG und Art 7 B-VG wegen Willkür: keine mündl Verhandlung entgegen § 44 VwGVG keine Ermittlung/Eingehen auf Parteivorbringen Faires Verfahren gem Art 6 EMRK keine mündl Verhandlung obwohl keiner der AusfallsTB des § 44 VwGVG vorliegt nicht auf Entscheidungsbegründung eingegangen

  13. Über B wird per Bescheid eine Strafe iHv 700 € verhängt. Die Basis ist eine VO die eine Höchststrafe von € 500 festlegt. Diese VO ist außerdem rechtswidrig. Das VwG bestätigt in seiner Erkenntnis über die Bescheidbeschwerde den Bescheid. Welches Recht wurde verletzt?

    Gleichheitssatz gem Art 2 StGG und Art 7 B-VG denkunmögliche / willkürliche Anwendung der VO Strafe über Höchstmaß Eigentumsfreiheit gem Art 5 StGG und Art 1 1. ZP EMRK Strafe über Höchstmaß außerdem gestützt auf rw VO Keine Strafe ohne Gesetz gem Art 7 EMRK Strafe über Höchstmaß gestützt auf rw VO in Art 144 Beschwerde an VfGH hat VfGH gem Art 139 amtswegig die VO aufzuheben gem Art 139 (4) Satz 2 hat die Aufhebung für den Anlassfall rückwirkung -> nach bereinigter Rechtslage existiert die VO…

  14. VO auf Basis des COVID-Maßnahmengesetztes verpflichtet Skifahrer zum Tragen von Masken auf der Piste, nicht aber im Lift Zufahrtsgebiet und in der Gondel. Welches Recht wird durch die VO verletzt?

    Achtung des Privatlebens gem Art 8 EMRK umfasst Selbstbestimmung über den eigenen Körper Maskenpflicht stellt Eingriff dar materieller Eingriffsvorbehalt: ua für öffentliche Gesundheit Ist aber ungeeignet: Auf Skipiste Ansteckungsgefahr nicht vorhanden, in Gondel und Eingangsbereichen aber schon Daher Verstoß

  15. Über B wird eine Strafe per Bescheid verhängt. Grundlage ist eine VO auf Basis des COVID-Maßnahmengesetztes. Diese verpflichtet Skifahrer zum Tragen von Masken auf der Piste, nicht aber im Lift Zufahrtsgebiet und in der Gondel. Die Strafe wird vom VwG bestätigt. Die VO ist (aus diversen Gründen) rechtswidrig. Welches Recht wird durch das Erkenntnis hinsichtlich der Maskenpflicht verletzt?

    Achtung des Privatlebens gem Art 8 EMRK umfasst Selbstbestimmung über den eigenen Körper Erkenntnis stellt Eingriff dar Erkenntnis verletzt Art 8 EMRK weil es auf einer verfassungswidrigen generellen Norm (die rw VO) beruht.

  16. Verein will gegen neues Rauchverbot in Gastro Demonstrieren. Untersagt mit Bescheid, einer der Spruchpunkte ist: "Zur Wahrung des Jugendschutzes ist die Genehmigung einer öff. Kundgebung die sich für den Konsum von Tabakwaren in Gastrobetrieben ausspricht jedenfalls unmöglich" Welches Recht ist durch diesen Punkt insb verletzt?

    Meinungsfreiheit gem Art 13 (1) StGG, Art 10 EMRK Beschränkung nur, wenn für in Art 10 (2) ERMK genannte Zwecke notwendig -> Denkunmögliche Gesetzesanwendung Jugendschutz nicht in Art 10 (2) EMRK genannt Jugendschutz ist auch keine Rechtfertigung für das Vereiteln einer Meinungsäußerung, wenn sich diese bloß für den Fortbestand bestehender gesetzl. Regelungen ausspricht

  17. Erkenntnis ergeht ohne mündl Verhandlung und weist Beschwerde ab. Es stützt sich auf ein dem Beschwerdeführer unbekanntes SachV Gutachten. Wie ist das Gutachten zu beurteilen?

    Verletzung des Parteiengehörs -> Verfahrensfehler

  18. Die Anwältin trifft den VwG Richter vor Erkenntniserlass, zufällig auf einer juristischen Tagung. Der Richter erwähnt im Gespräch, dass für ihn bereits klar ist, er würde gegen den Klienten der Anwältin entscheiden. Er tut das dann auch. Wie ist das zu beurteilen?

    Richter lässt bereits zu Beginn des Verfahrens den Verfahrensausgang erkennen ist iSd § 7 (1) Z3 AVG geeignet, die Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen. Richter is befangen, hätte sich nach § 6 VwGVG seines Amtes zu enthalten. -> Amtsausübung durch befangenen Richter, Vserstoß gg Verwaltungsvorschriften

  19. Welcher Mangel liegt vor wenn ein VwG eine unzulässige Nachbareinwendung gelten lässt (zb in dem es sich vollinhaltlich dem Bescheid der Behörde anschließt)

    inhaltliche Rechtswidrigkeit der Erkennntis

  20. Was ist die Prüfformel für Verletzungen des Gleichheitssatzes durch einen Bescheid?

    Bescheid verletzt den Gleichheitssatz, wenn er auf einem Gleichheitswidrigem Gesetz beruht einem Gesetz gleichheitswidrigen Inhalt unterstellt oder Willkür übt

  21. A soll in sein Heimatland abgeschoben werden, wo ihm Auspeitschungen drohen. Welches Recht verletzt die Abschiebung?

    Folterverbot - Art 3 EMRK Jedermannsrecht sog "Refoulement-Verbot": Abschiebung in Staaten in denen Gefahr von Art 3 EMRK-widriger Behandlung droht

  22. A ist homosexuell, soll in sein Heimatland abgeschoben werden, wo Homosexualität nicht erlaubt ist. Welches Recht verletzt die Abschiebung?

    Achtung des Privatlebens - Art 8 ERMK Jedermannsrecht Sexuelle Orientierung Teil des Privatlebens Abschiebung in Staat wo A seine sexuelle Orientierung nicht gefahrlos leben kann.

  23. Ein Gesetz ordnet iZm Bescheid zur Aufhebung von Abschiebeschutz die amtswegige Übermittlung der Akte an BVwG an. Die Übermittlung gilt als Beschwerdeerhebung. Eine gesonderte Beschwerdeerhebung durch den Betroffenen ist nicht zulässig, sondern nur ergänzendes Beschwerdevorbringen. Verletzt dies das Rechtschutzsystem vor den VwG?

    Art 130 (1 und 2) B-VG Rechtsschutzsystem der VwG sieht Beschwerdeerhebung durch Beschwerdelegitimierte Person vor Art 132 (1) B-VG Regelt Beschwerdelegitimationen Art 132 (4) B-VG einfacher Gesetzgeber darf Beschwerdebefugnis nicht ausschließen, sondern nur erweitern VwGVG regelt Beschwerdelegitimation nicht, setzt sie aber voraus vgl zb § 7 (4) Z1 VwGVG Art 136 (2) letzter Satz B-VG Materiengesetzgeber darf vom System des VwGVG nur abweichen, wenn erforderlich In casu: die "automatische" Besc…

  24. LPD erlässt eine VO auf Basis von § 37 (1) Z2 SPG mit der ein Protestcamp zum Protest gg einen Kraftwerksbau aufgelöst wird. Das Camp befindet sich auf dem Grundstück eines der Protestierenden. Das Camp wurde nach Versammlungsgesetz fristgerecht angemeldet. Begründet wird die Auflösungs-VO, dass in Zukunft in der Nähe Bauarbeiten stattfinden werden, und ein schwerer wirtschaftlicher Schaden für den Kraftwerksbetreiber entstehen würde. Welches Recht wird verletzt?

    Es handelt sich um eine Versammlung nach VersG, nicht um eine Besetzung (die gg den Willen des ET wäre) nach SPG Auflösungsgründe nach § 6 oder § 13 VersG? diese sind nach Art 11 (2) EMRK zu interpretieren Auflösung ist ultima ratio - Behörde muss Interessensabwägung zw Zwecken des Art 11 und den Interessen der Protestierenden machen. Führt die Versammlung bei Bauarbeiten zu Gefährdung der in Art 11 (2) genannten Zwecke? (öffentliche Sicherheit, ...) Bauarbeiten sind bloß Künftig - Vermutung üb…

  25. Der Österreicherin A wird das Betteln per Bescheid verboten. Wird sie in ihrem Recht auf Erwerbsfreiheit verletzt?

    Erwerbsfreiheit ist Staatsbürgerrecht, A ist als Österreicherin Trägerin Umfasst jede selbständige und unselbständige Tätigkeit, die auf wirt. Erfolg gerichtet ist. Bettelei kann Methode darstellen um fortlaufende Einnahmen zu erzielen Rsp des VfGH sagt aber dass weder Intention noch Ergebnis der Bettelei ausreichen, um den Schutz als Erwerbszweig zu erlangen ist daher kein Beruf/keine Erwerbstätigkeit daher keine Verletzung

  26. Der Österreicherin A wird das Betteln per Bescheid verboten. Wird sie in ihrem Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt?

    Jedermannsrecht, somit Trägerin Schützt Privatsphäre, somit auch freie Gestaltung der eigenen Lebensführung Rsp des VfGH sagt, dass Bettelei aus persönlicher Notlage kommt, daher nicht freiwillig gewählte Lebensführung, und auch kein Ausdruck eines individuellen Lebensstils nicht geschützt, keine Verletzung

  27. Der Österreicherin A wird das Betteln per Bescheid verboten, eine Strafe auferlegt, und ihr Schild als verfallen erklärt. Sie fühlt sich dadurch in ihren Grundrechten verletzt, da sie damit ja nur dem Umstand, dass sie auf Almosen angewiesen sei, Ausdruck verleihe. Welches Recht meint A konkret? Wird sie darin verletzt?

    Meinungsfreiheit gem Art 13 StGG, Art 10 EMRK Jedermannsrecht, somit Trägerin Art 13 StGG schützt nur Meinungen im engeren Sinne - müssen Werturteil enthalten Art 10 EMRK schützt aber auch bloße Kundgabe von Informationen Verletzung durch: Verbot, weil dadurch die Meinungsäußerung künftig verhindert wird Strafe, obwohl sie rechtskonform Meinung kundgetan hat Verfall des Schildes, mit dem sie Meinung kundgetan hat

  28. B wird wegen einer Verwaltungsübertretung Festgenommen und zur zuständigen Behörde gebracht, dort werden die Daten aufgenommen und das Geschehen Protokolliert. Da es nun 12:00 ist befiehlt der zuständige Beamte dem B unter Aufsicht seines Sekretärs zu warten. Der Beamte geht bis 14:00 Mittagessen. Nachdem er zurückkommt sagt er: "Es ist alles erledigt, sie können gehen". Wie ist dies zu beurteilen?

    Es liegt Anhaltung gem § 36 VStG vor ist nur in unbedingt erforderlichem Ausmaß zulässig B hätte um 12 Uhr entlassen werden können Durch überschießende Dauer: Recht auf persönliche Freiheit verletzt.

  29. Gemeinde A ändert den FWP, sowohl die Entstehung als auch die Kundmachung sind RW. Insbesondere wurde keine Grundlagenforschung und keine Interessensabwägung vorgenommen. Im neuen FWP werden einige Grundstücke von Grünland zu Bauland umgewidmet, und es wird nun neben dem Grundstück der N gebaut. N hat gegen die Baubewilligung Einwand erhoben, dass der FWP rw ist, und nachdem dies ignoriert wurde auch Bescheidbeschwerde erhoben, welche aber abgewiesen wurde. Welche Rechtsverletzungen kann N in d…

    N wird durch Anwendung des verfassungs- und gesetzwidrigen FWP verletzt in: im verfassungsgesetzlichen Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art 7 (1) B-VG und Art 2 StGG) im einfachgesetzlichen Recht, nicht von einem gesetzwidrigen FWP betroffen zu sein

  30. Warum ist ein FWP Gleichheitswidrig, wenn keine Grundlagenforschung und keine Interessensabwägung vorgenommen wurde?

    Weil er gg das aus dem Gleichheitssatz abgeleitete allg. Sachlichkeitsgebot verstößt da mangels Grundlagenforschung und Interessensabwägung kein sachlicher Grund für den Plan vorliegt

  31. Eine (rechtswidrige) Gesetzesnovelle führt zum Zwecke des Verbraucherschutzes zur Nichtigkeit bestimmter Arten von Verträgen von Banken mit Konsumenten. Weiters werden derartige Verträge unter Strafe gestellt. Welches Recht der Bank wird verletzt?`

    Eigentumsfreiheit umfasst alle Vermögenswerten Privatrechte und auch die Privatautonomie iSd Vertragsfreiheit zudem durch die rw Strafe ebenso Eigentumsfreiheit verletzt

  32. Welche Grundrechte sind auch vor nicht intentionalem Eingriff geschützt?

    Kommunikationsfreiheit Kunstfreiheit nicht intentionaler Eingriff nur zulässig, wenn zum Schutz eines anderen RG erforderlich und verhältnismäßig