Verwaltungsrecht - Altfragen (bis August 2020) - Fister (manuell, 1-14)

14 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Wie prüfen Sie die Fristwahrung von Einbringen nach dem AVG? Wie können Parteien fristwahrend Einbringungen einbringen um nicht zu präkludieren? Was passiert, wenn schriftliche Einwendungen zu einer mündlichen Verhandlung mitgebracht werden?

    Erhebung einer Einwendung Schriftlich oder mündlich ab Anberaumung der Verhandlung bis Tag vor mündlicher Verhandlung (während Amtsstunden) Mündlich während der Verhandlung, nicht schriftlich Schriftliche Einwendungen während Verhandlung Verhandlungsleiter darf sie trotz Verbot entgegennehmen Gilt als rechtzeitig eingebracht Partei sollte Beantragung zur Entgegennahme, Verlesung und Anschluss an Protokoll stellen Vorbringen außerhalb dieser Zeiten Keine Wirkung einer Einwendung

  2. Richter spricht das Urteil aus, was tun, wenn man dagegen vorgehen will?

    Belehrung in jedem Erkenntnis gemäß § 30 VwGVG: Möglichkeit der Beschwerde beim VfGH Möglichkeit der ordentlichen oder außerordentlichen Revision beim VwGH Verwaltungsgericht muss im Spruch angeben, ob Revision zulässig ist und dies kurz begründen (Art 133 Abs 4 B-VG) Frist für Revision: 6 Wochen ab Zustellung der schriftlichen Entscheidungsausfertigung oder ab Verkündung (§ 26 Abs 1 VwGG) Revision schriftlich beim Verwaltungsgericht einbringen (§ 25a Abs 5 VwGG) Inhalt der Revision: § 28 Abs 1…

  3. Was ist eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung?

    gem Art 133 Abs 4 Satz 1 B-VG: liegt vor, wenn Erkenntnis von VwGH-Rechtsprechung abweicht keine VwGH-Rechtsprechung vorhanden uneinheitliche VwGH-Rechtsprechung Muss über Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben Einzelfälle meist nicht revisibel Entscheidung über Revision hängt von Lösung dieser Rechtsfrage ab Kann materielles oder Verfahrensrecht betreffen Keine grundsätzliche Bedeutung, wenn: Tatsachenfeststellungen angezweifelt werden Beweiswürdigungs- oder Wertungsfragen im Einzelfall Frag…

  4. Worin unterscheidet sich der Schriftsatz der ordentlichen und außerordentlichen Revision? Wie muss die Zulässigkeit begründet werden?

    Unterschied Schriftsatz ordentliche vs. außerordentliche Revision: Außerordentliche Revision: Konkretisierungsgebot gemäß § 28 Abs 3 VwGG Ordentliche Revision: Kein Konkretisierungsgebot Zulässigkeit begründen bei außerordentlicher Revision: Gesondert Gründe angeben, warum Revision entgegen Ausspruch des Verwaltungsgerichts (Art 133 Abs 4 B-VG) zulässig ist VwGH prüft Zulässigkeit nur im Rahmen der vorgebrachten Gründe Konkret auf Rechtssache bezogen aufzeigen, welche Rechtsfrage von grundsätzl…

  5. Ein Bauwerber beantragt eine Baubewilligung. Diese wird durch Bescheid vom Bürgermeister verwehrt, ein direktes Rechtsmittel an das VwG ist zulässig. Welches VwG ist zuständig?

    Gegen Bescheid: Bescheidbeschwerde gem. Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG Zuständigkeit: Sachlich: Verwaltungsgerichte Rechtssache in Angelegenheiten der Landessache: Landesverwaltungsgericht (§ 3 Abs 1 VwGVG) Bauwesen: Art 15 B-VG (selbstständiger Wirkungsbereich der Länder) Örtliche Zuständigkeit: § 3 Abs 2 VwGVG Bei Bescheidbeschwerden: § 3 Z 1, 2, und 3 mit Ausnahme des letzten Halbsatzes AVG Bauangelegenheit → Unbewegliches Gut → Zuständigkeit nach Lage des Gutes (§ 3 Z 1 AVG) Funktionelle Zuständigk…

  6. Welche Rechtsstellung haben Nachbarn im Baubewilligungsverfahren und hat das Auswirkungen auf die Kognitionsbefugnis des VwG?

    Im Baubewilligungsverfahren haben Nachbarn ex lege Parteistellung, verlieren diese aber bei Nichterhebung von Einwendungen spätestens bei der mündlichen Verhandlung (Präklusion). Definition von Nachbarn gemäß § 31 Abs 1 Oö BauO 1994: Bei Wohngebäuden: Eigentümer und Miteigentümer von Grundstücken, die höchstens 10 Meter vom zu bebauenden Grundstück entfernt sind Bei anderen Bauvorhaben und heranrückender Bebauung: Eigentümer und Miteigentümer von Grundstücken, die höchstens 50 Meter vom zu beba…

  7. Kann der Nachbar im Baubewilligungsverfahren mit Einwendung einbringen, dass das Gebäude dem Ortsbild zuwiderläuft?

    Parteistellung durch Geltendmachung subjektiver Rechte, die im öffentlichen Recht wurzeln § 31 Abs 4 Oö BauO 1994: Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Einwendungen, wenn sie auch dem Interesse der Nachbarschaft dienen Subjektive Rechte laut leg cit aus Bestimmungen über: Bauweise, Ausnutzbarkeit, Lage, Abstände, Gebäudehöhe, Schutz vor Immissionen Orts- und Landschaftsbild: ausschließlich öffentliche Interessen, keine subjektiven Rechte für Nachbarn laut VwGH-Rsp

  8. Kann im Baubewilligungsverfahren die Widmungswidrigkeit geltend gemacht werden, wenn wir die Prämisse zugrunde legen, dass die Widmungswidrigkeit kein subjektives Nachbarrecht ist und was hätte das VwG zu entscheiden?

    Widmungswidrigkeit gilt als subjektives öffentliches Interesse wenn damit ein Immissionsschutz der Nachbarn verbunden ist -> dann können Nachbarn Widmungswidrigkeit einwenden Immissionsschutz führt nie zur Ablehnung der Baubewilligung, sondern zu Auflagen , siehe § 31 (4) letzter Satz Oö BauO In casu aber offensichtlich kein Immissionsschutz weil lt SV kein subj Nachbarrecht Einwendung ist unzulässig Nachbar verliert Parteistellung VwG muss zurückweisen

  9. Was ist ein Erlass und welche Rechtswirkungen hat dieser? Was wären die Konsequenzen wenn Erlass Rechte und Pflichten für Rechtsunterworfene gestalten würde?

    Erlass: generelle Weisung, Verwaltungsverordnung (Gegenbegriff zu Rechtsverordnung) Nur Innenverhältnis, keine Außenwirkung: Kein Rechtsanspruch auf weisungskonformes Verhalten aus Erlass VfGH prüft (Rechts)Verordnungen, nicht (generelle) Weisungen Abgrenzung nach Außenwirksamkeit: als "Erlass" bezeichnete Anweisung kann (inhaltlich) Rechtsverordnung sein, die VfGH prüfen und aufheben kann Vermeidung verwaltungsinternen Parallelrechts (mangels Kundgebung wäre es ja "geheim"), das Vollziehung ei…

  10. Was ist Ermessen? Was ist ein Ermessensexzess?

    Ermessen: Wahlmöglichkeit zwischen rechtlich gleichwertigen Lösungen Keine Willkür, Wahlmöglichkeit muss "im Sinne des Gesetzes" ausgeübt werden Art 130 Abs 3 und Art 133 Abs 3 B-VG Determinierung iSv Art 18 (1) B-VG auch bei Ermessensentscheidungen Handlungsermessen: Wahl, ob Verwaltung handelt oder nicht Auswahlermessen: Verwaltung muss handeln, hat aber Handlungsoptionen Ermessensmissbrauch ("Ermessensexzess"): Ermessen nicht im Sinne des Gesetzes ausgeübt, z.B. durch Nichtberücksichtigung r…

  11. Nenne alle Rechtsmittelfristen in allen Verfahrensordnungen!

    Erkenntnisbeschwerde (Art 144 B-VG): § 82 Abs 1 VfGG - 6 Wochen ab Zustellung des Erkenntnisses Revision: § 26 Abs 1 VwGG - 6 Wochen ab Zustellung des Erkenntnisses Bescheidbeschwerde (Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG) & Verhaltensbeschwerde (Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG): § 7 Abs 4 VwGVG - 4 Wochen ab Zustellung des Bescheides Maßnahmenbeschwerde (Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG): § 7 Abs 4 VwGVG - 6 Wochen ab Kenntnis bzw. Wegfall einer Behinderung Mandatsbescheid: § 57 Abs 2 AVG - 2 Wochen (Vorstellung) Berufung: §…

  12. Wer ist Partei im Verwaltungsverfahren?

    Unterscheidung anhand der Art der Beteiligung: Hauptparteien: Antragsteller und jene Parteien denen eine Verpflichtung auferlegt wird haben Mitspracherecht in allen für die Entscheidung maßgeblichen Fragen Nebenparteien = Mitbeteiligte Parteien ihnen soll eine Berechtigung gegeben oder eine Verpflichtung auferlegt werden sie haben nur hinsichtlich dieser ein beschränktes Mitspracherecht idr besteht es in Erhebung von Einwendung Unterscheidung anhand des Grundes der Parteistellung: Subjektives R…

  13. Wer beurteilt ob eine Person Parteistellung hat?

    Behörde beurteilt Parteistellung und ob eine Person dem Verfahren beizuziehen ist.

  14. Was passiert wenn die Behörde eine Partei nicht beizieht?

    Wenn eine Partei zu Unrecht nicht beigezogen wird, verliert sie ihre Parteistellung nicht = keine Präklusion Möglichkeiten zur Geltendmachung der Parteistellung sind: Antrag auf bescheidmäßige Feststellung der Parteistellung Antrag auf Bescheidzustellung (um diesen dann mit Bescheidbeschwerde zu bekämpfen) im Mehrparteienverfahren gem § 8 (3) VwGVG direkt Bescheidbeschwerde wenn der Bescheid zumindest einer (anderen) Partei zugestellt wurde bzw Berufung bei innergemeindlichem Instanzenzug Außer…