Verwaltungsrecht - Altfragen (bis September 2020) - Fister (GPT-4)

34 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Maßnahmenbeschwerde

    Maßnahmenbeschwerde Rechtsschutzziel: Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG – Angefochtene Ausübung unmittelbarer verwaltung. Befehls- und Zwangsgewalt (AusuvBZ) für rechtswidrig erklären und ggf. aufheben AusuvBZ: durch Verwaltungsorgan einseitiger Befehl oder Zwang gg individuell bestimmte Adressaten Beispiele: Festnahme, Durchsuchen eines PKW, Entfernung von Werbeanlagen, Wegweisung Legitimation: Art 132 Abs 2 B-VG – wer in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet Beschwerdefrist: 6 Wochen – § 7 Abs 4 Sat…

  2. Gemeingebrauch -- Wasserbenutzung von öffentlichen Gewässern (vgl § 8 WRG)

    Gemeingebrauch - Wasserbenutzung von öffentlichen Gewässern (§ 8 WRG): Innerhalb der durch das WRG gezogenen Schranken gestattet Gewöhnlicher Gebrauch: Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen etc. Voraussetzungen: Keine besondere Vorrichtung Gleiche Benutzung durch andere gewährleistet Wasserlauf, Wasserbeschaffenheit und Ufer nicht gefährdet Keine Rechtsverletzung oder Beeinträchtigung öffentlicher Interessen Kein Schaden für andere Keine Bewilligung der Wasserrechtsbehörde für unentgeltliche Benut…

  3. Beratung statt Strafe

    § 33a VStG: bei geringer Bedeutung des geschützten Rechtsguts, geringer Beeinträchtigung und geringem Verschulden Behörde muss beraten und auffordern, rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen Gem (2) ist Verfolgung unzulässig, wenn dem entsprochen wird

  4. Janusköpfiger Verwaltungsakt

    Janusköpfiger Verwaltungsakt: Ein Verwaltungsakt, der unterschiedlichen Rechtsquellentypen zugehören soll, also sowohl Bescheid als auch Verordnung. Beispiel: § 5 Starkstromwegegesetz (StWG) Antragsteller darf auf fremden Grundstücken Starkstromleitungen und Infrastruktur bauen Antragsteller gegenüber: Bescheid Grundstückseigentümern gegenüber: Verordnung Folge: Bekämpfung beim Verwaltungsgericht nicht möglich Rechtmäßigkeit nur über Beschwerde nach Art 139 B-VG beim Verfassungsgerichtshof prüf…

  5. Kognitionsbefugnis

    = Umfang der Prüfungsbefugnis eines Gerichts § 27 VwGVG Prüfungsbefugnis ist Beschränkt durch die "Sache" des Bekämpften Bescheids = Beschränkt auf Beschwerdegründe Beschwerdebegehren (bzw Anfechtungserklärung bei Amtsparteien) Beschränkung entfällt, wenn Behörde unzuständig war Weitere Einschränkungen: im Verwaltungsstrafverfahren gilt Verbot der Reformatio in peius gem § 42 VwGVG Innerhalb des äußeren Rahmens des § 27 VwGVG ist die Kognitionsbefugnis noch weiter eingeschränkt: Parteibeschwerd…

  6. Verhaltensbeschwerde

    Verhaltensbeschwerde (Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG): Gegenstand: Akte (Handlungen oder Unterlassungen) von Verwaltungsorganen Betroffene: individuell bestimmte Personen Rahmen: Hoheitsverwaltung Nicht erfasst von Art 130 Abs 1 B-VG Beschwerdefrist: 4 Wochen (§ 7 Abs 1 VwGVG) Beispiel: § 88 Abs 2 SPG - Beschwerden über rechtswidriges Handeln in der Sicherheitsverwaltung (z.B. Beschimpfungen). VwG kann Rechtswidrigkeit feststellen.

  7. Bescheid wurde 2x erlassen:

    Formelle Rechtskraft: Unanfechtbarkeit eines Bescheids (eintritt bei ungenützten Ablauf der Rechtsmittelfrist oder Zurückziehung eines Rechtsmittels) Materielle Rechtskraft: Umfasst Unwiderruflichkeit und Unabänderlichkeit (tritt mit Bescheiderlassung ein) sowie Unwiederholbarkeit -> Unwiederholbarkeit -> erster Bescheid maßgeblich; zweiter rechtlich existent, aber anfechtbar

  8. Erlass; Konsequenzen, wenn Erlass Rechte & Pflichten für Rechtsunterworfene gestaltet:

    Erlass ist gleichbedeutend mit VerwaltungsVO, einer generellen, verwaltungsinternen Norm. Im Gegensatz steht die RechtsVO, die Rechte und Pflichten der Bürger im Außenverhältnis gestaltet. Wenn ein Erlass Rechte und Pflichten für Rechtsunterworfene gestaltet, liegt ein Kundmachungsmangel vor. Dadurch wird eine RechtsVO in der Form einer VerwaltungsVO unrechtmäßig erlassen.

  9. Wie entscheidet der VwGH über einen Fristsetzungsantrag? Inhaltich?

    Der Fristsetzungsantrag an den VwGH richtet sich gegen die Säumnis (Verletzung der Entscheidungspflicht) eines VwG bei Erlassung eines Erkenntnisses oder Beschlusses (Art 133 Abs 1 Z 2 B-VG, § 34 VwGVG). Antragsberechtigt ist, wer als Partei im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auftritt (Art 133 Abs 7 B-VG). Der Fristsetzungsantrag kann erst gestellt werden, wenn das VwG die Rechtssache nicht binnen sechs Monaten entschieden hat (§ 38 Abs 1 VwGG). Folgender Ablauf für die Entscheidung des VwGH…

  10. AVG-Verfahren - In welcher Form ist Parteiengehör zu gewähren?

    Parteiengehör geregelt in § 37, 43 (2), 45 (3), 65 AVG insb § 45 (3) AVG Form: Ausdrücklich und in förmlicher Weise Ausübung muss der Partei bewusst gemacht werden Ausreichende Frist zur Ausübung des Rechts

  11. Verwaltungsstrafrecht - Verjährungsfristen:

    Verfolgungsverjährung: Verfolgung unzulässig, wenn innerhalb von 1 Jahr keine Verfolgungshandlung (§ 31 Abs 1 VStG), Fristbeginn ab Abschluss der strafbaren Tätigkeit oder Eintritt des Erfolgs. Strafbarkeitsverjährung: Keine Strafe nach Ablauf von 3 Jahren (§ 31 Abs 2 VStG), Verfahrenseinstellung, Fristwahrung durch rechtswirksames Straferkenntnis gegenüber Beschuldigtem. Vollstreckungsverjährung: Keine Vollstreckung, wenn seit rechtskräftiger Verhängung 3 Jahre vergangen (§ 31 Abs 4 VStG). Bes…

  12. Wie beginnt die Behörde das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren?

    Die Behörde beginnt das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren durch: Ausforschung, wenn entweder der Verdächtige oder der Aufenthaltsort des Beschuldigten unbekannt ist. Verfolgungshandlung gemäß § 32 Abs 2 VStG, charakterisiert durch: Handlung einer Behörde, Ausdruck des behördlichen Verfolgungswillens (z.B. Aufforderung zur Rechtfertigung) Gerichtet gegen eine bestimmte, individuelle Person Bezugnahme auf eine konkret bestimmte Verwaltungsübertretung Die Amtshandlung muss die Sphäre der Behör…

  13. Verwaltungsstrafverfahren Parteiengehör

    § 40 Abs 1 VStG: Beschuldigtem die Gelegenheit zur Rechtfertigung geben 2 Möglichkeiten dafür: Ladung zur Vernehmung (§ 41 VStG) Aufforderung, zwischen Vernehmung oder schriftlicher Rechtfertigung zu wählen (§ 42 VStG)

  14. Verwaltungsstrafverfahren Mündliche Verhandlung:

    Mündliche Verhandlung im Verwaltungsstrafverfahren: Durchführung: bei Ladung oder Vorführung des Beschuldigten (§ 43 Abs 1 VStG) Vernehmung des Beschuldigten geregelt in § 33 VStG Nicht-öffentliche Verhandlung Grundsätzlich Niederschrift (Strafverhandlungsschrift) erforderlich, Ausnahmen in § 44 Abs 3 VStG

  15. Aussetzung des Verfahrens

    Verwaltungsverfahren § 38 AV ist subsidiär - nur anwendbar, wenn Verwaltungsvorsachriften nichts anderes vorsehen Behörde KANN aussetzen bis Vorfrage geklärt ist durch verfahrensrechtlichen Bescheid Lauf der Entscheidungsfrist während Aussetzung gehemmt -> keine Säumnis möglich Verwaltungsstrafverfahren Kumulationsprinzip: gem § 22 Abs VStG ist bei mehreren Verwaltungsübertretungen jedes Delikt gesondert zu bestrafen § 30 regelt das Verfahren dazu, verdrängt § 38 AVG verpflichtende Aussetzung d…

  16. Erledigung des ordentlichen Strafverfahrens:

    Straferkenntnis (strafverhängender Bescheid) gem § 44a ff VStG Einstellung des Verfahrens gem § 45 VStG Beratung statt Strafe (Alternative zur Strafe) gem § 33a VStG (Formeller Freispruch nicht vorgesehen.)

  17. Erlassung eines Straferkenntnisses

    Der Bescheid muss neben den Formerfordernissen des AVG (§§ 18 Abs 4, 58 AVG) die Anforderungen des § 44a VStG (Spruchbestandteile) sowie die des § 46 Abs 2 VStG erfüllen. § 46 (2) VStG: schriftliche Ausfertigung des Bescheids: Behördenbezeichnung, Parteien Spruch Begründung Rechtsmittelbelehrung § 44a VStG Spruchbestandteile: Z1: Tat Z2: Verletzte Vorschrift Z3: Verhängte Strafe Z4: ggf Ausspruch über privatrechtliche Ansprüche Z5: Kostenentscheidung Fehlt etwas davon, kann der Mangel im Beschw…

  18. Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens

    § 45 VStG Einstellungsgründe gemäß § 45 Abs 1 Z 1-6 VStG Z 2: Strafaufhebungsgründe (Rücktritt vom Versuch, Tod des Beschuldigten, Strafbarkeitsverjährung) und Strafausschließungsgründe (Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe) Begründeter Aktenvermerk als übliche Vorgehensweise Förmlicher Bescheid erforderlich, wenn einer Partei Beschwerde beim VwG zusteht (z.B. Privatankläger) aus anderen Gründen notwendig (§ 45 Abs 2 VStG)

  19. AVG-Verfahren - Welche Rechtsfolgen zieht es nach sich, wenn Parteiengehör nicht gewährt wird?

    -> Verfahrensfehler kann im Rechtsmittelverfahren saniert werden, wenn der Partei Möglichkeit gegeben wird Stellung zu nehmen Verletzung des Parteigehörs durch VwG (§ 17 VwGVG iVm 45 AVG) ist im Revisionsverfahren nicht sanierbar Wenn Verfahrensfehler relevant: Aufhebung der Entscheidung des VwG durch VwGH

  20. AVG-Verfahren - Wird keine mündliche Verhandlung durchgeführt: Wie nimmt die Behörde dann Beweise auf?

    Mittelbare Beweisaufnahme! § 55 AVG: 1. Satz 1. Fall: Amtshilfe anderer Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsorgane, wenn beide zur Beweiserhebung zuständig sind (Art 22 B-VG) [VfGH] 1. Satz 2. Fall: Weisung an nachgeordnete Organe zur Aufnahme [VwGH] 1. Satz 3. Fall: sonstige Erhebungen Ergebnisse eines anderen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens verwerten [VwGH] 2. Satz: Beauftragung von Amtssachverständigen mit einem Augenschein § 55 (2) AVG: Gerichte dürfen nur zur mittelba…

  21. Was versteht man unter Ausgliederung?

    die Übertragung von nicht-hoheitlichen Aufgaben auf einen rechtlich selbständigen Rechtsträger, der unter der organisatorischen Kontrolle einer Gebietskörperschaft steht. Beispiele dafür sind: Rechtspersonen des öffentlichen Rechts, wie die Agrarmarkt Austria (AMA) Rechtspersonen des Privatrechts, wie die Bundesbeschaffung GmbH Gemäß Art 10 Abs 1 Z 6 B-VG kann der Bund Sondergesellschaftsrecht erschaffen, wie z.B. für die ÖBB. Die Beherrschung erfolgt durch zivilgerichtliche Vereinbarungen, pri…

  22. Welche Entscheidungsmöglichkeit hat die Berufungsbehörde?

    Berufungsbehörde hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten: Zurückweisung der Berufung bei: Unzulässigkeit (§ 66 Abs 4 erster Satz AVG) Verspätung (§ 66 Abs 4 erster Satz AVG) keine Mängelbehebung (§ 13 Abs 3 AVG) Behebung des Bescheids und Zurückverweisung an untergeordnete Behörde (§ 66 Abs 2 AVG), wenn mangelhafter Sachverhalt vorliegt, der eine neue Verhandlung erfordert Sachentscheidung (§ 66 Abs 4 AVG) in folgenden Formen, wenn nicht zurückzuweisen oder gemäß § 66 Abs 2 vorzugehen: Negative…

  23. Welche Entscheidungsmöglichkeiten hat das VwG im Verwaltungsstrafverfahren?

    § 50 VwGVG Zurückweisung Einstellung sonst in der Sache selbst entscheiden Entscheidungsmöglichkeiten des VwG im Verwaltungsstrafverfahren: Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG: VwG entscheidet in der Sache selbst (gemäß § 50 VwGVG) Voraussetzung: Beschwerde nicht zurückzuweisen oder Verfahren nicht einzustellen

  24. Beweislast im Verwaltungsverfahren:

    Behörde muss Beweis erbringen, dass Beschuldiger den obj TB erfüllt hat (Tatbestandsmäßigkeit) Den Beweis des Verschuldens muss die Behörde nur bei Erfolgsdelikten erbringen nicht aber bei Ungehorsamsdelikten gem § 5 (1) Satz 2 VStG kann die Behörde dabei das Vorliegen von Verschulden (iSv Fahrlässigkeit) vermuten wenn sie vorliegen des obj TB erwiesen hat Bei Vermutung des Verschuldens muss der Beschulddigte Glaubhaft machen, dass ihn kein Verschulden trifft es reicht aus, die Behörde von der…

  25. Vertretung vor dem VwGH

    Vertretung vor dem VwGH: Parteien können Rechtssache selbst führen oder durch RA vertreten lassen (relative Anwaltspflicht) gem § 23 (1) VwGG Ausnahme: absolute Anwaltspflicht bei Einbringung von: Revisionen (§ 24 Abs 2 VwGG) Fristsetzungsanträgen Wiederaufnahme- und Wiedereinsetzungsanträgen

  26. Was macht das VwG mit einander widersprechenden Gutachten?

    Entscheidet nach Grundsatz der freien Beweiswürdigung welchem Gutachten höherer Glaubwürdigkeit beizumessen ist Es sollte: Gedankengänge und sachliche Erwägungen darlegen, die für die Entscheidung maßgebend waren begründen, wenn es sich über ein von der Partei beigebrachtes Sachverständigengutachten hinwegsetzt Der bloße Umstand unterschiedlicher Ergebnisse macht nicht eines der Gutachten unglaubwürdig (RIS-Justiz Rechtssatznummer 2, Ra 2017/12/0034).

  27. Rechtschutz im Verwaltungsgerichtlichen Verfahren?

    Möglichkeiten gegen Urteil eines Verwaltungsgerichts vorzugehen: Erkenntnisbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Jedes Erkenntnis des Verwaltungsgerichts muss eine Belehrung über diese Möglichkeiten enthalten (§ 30 VwGVG).

  28. Fristwahrendes einbringen von Schriftsätzen:

    Schriftsätze gelten als rechtzeitig überreicht, wenn sie: am letzten Tag der Frist zu einer Zeit der Post übergeben wurden, bei der sie noch mit dem postamtlichen Aufgabevermerk dieses Tages versehen werden konnte (§ 33 Abs 3 AVG) = der Brief am Schalter des Postamtes während der Dienststunden abgegeben oder rechtzeitig in den Postkasten eingeworfen wurde -> Poststempel zählt Aber nur wenn es auch Einlangt -> das Risiko des Verlusts trägt der Antragsteller Andere Übermittlungsmethoden, zb Fax o…

  29. Was passiert, wenn schriftliche Einwendungen zur mündlichen Verhandlung mitgebracht werden?

    Wenn schriftliche Einwendungen zur mündlichen Verhandlung mitgebracht werden, hängt deren Zulässigkeit vom Verhalten des Verhandlungsleiters ab: Nimmt der Verhandlungsleiter die Einwendung an und schließt sie dem Protokoll an, gilt die Einwendung als rechtzeitig eingebracht (RIS-Justiz Rechtssatznummer 1, 99/07/0191). Schriftliche Einwendungen müssen laut § 42 Abs 1 AVG entweder spätestens am Tag vor der Verhandlung oder während der Verhandlung vorgebracht werden. Wird eine schriftliche Stellun…

  30. Gemeingebrauch -- Wasserbenutzung von privaten Gewässern

    Besitzer von privaten Gewässern dürfen diese im Rahmen gesetzlicher Beschränkungen nutzen Unentgeltliche Wasserbenutzung zum Tränken und Schöpfen mit Handgefäßen für alle erlaubt Keine besondere Erlaubnis/Bewilligung der Wasserrechtsbehörde notwendig Nutzung muss über erlaubte Zugänge erfolgen Keine Verletzung von Rechten, privaten oder öffentlichen Interessen

  31. Gemeingebrauch

    Gemeingebrauch: Entstammt dem römischen Recht (lateinisch usus publicus) Recht einer Vielzahl von Menschen zur Benutzung solcher Sachen, die der Nutzung durch die Öffentlichkeit dienen Gegensatz zu Eigentums- und Besitzrecht: kein Individualrecht, sondern Kollektivrecht Gemeingebrauchsberechtigte können andere nicht von Nutzung ausschließen Im Gegensatz dazu kann Eigentümer andere von Benutzung seiner Sache ausschließen (vgl. § 8 WRG)

  32. Was sind dingliche Rechte?

    Als dingliches Recht bezeichnet man ein Recht, das eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt und gegenüber jeder/jedem wirksam ist (zB Eigentum, Pfandrecht, Baurecht [§ 53 Abs 1 Oö BauO: Baubewilligung und Bauplatzbewilligung sind auch bei Veräußerung aufrecht], Dienstbarkeiten [vgl § 74 Abs 2 Z 1 GewO]).

  33. Bescheid, dann Anruf „vergesst das“ - neuer Bescheid mit anderem Inhalt - beurteilung?

    Mündliche Bescheiderlassung möglich gem § 62 AVG, aber muss in förmlicher Weise stattfinden, was bei Telefon nicht gegeben ist. Erfordert außerdem gem § 61 (2) AVG eine Niederschrift bei sonstiger Nichtigkeit in casu nicht gegeben -> nichtig der Anruf ist ein rechtliches nullum, dh rechtlich unerheblich;

  34. Ein Bescheid wird weder vom Organwalter noch vom approbationsbefugten Organ erlassen, sondern von irgendeinem anderen Mitarbeiter der Behörde, was ist die Folge?

    = wurde von einem funktionell unzuständigen Organ erlassen! Antragsteller kann Bescheidbeschwerde wg Unzuständigkeit erheben oder Oberbehörde kann gem § 68 (4) Z1 AVG für nichtig erklären