Europäisches Arbeits- und Sozialrecht Altfragen (Brandstetter)
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13 flashcards · Law · by daniel-eder
Vorlageantrag „Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem Austritt" In der Rechtssache C-233/20 wurde dem EuGH vom OGH folgender Vorlageantrag gestellt: Ist mit Art 31 Abs 2 GRC und Art 7 RL 2003/88 eine nationale Vorschrift vereinbar, wonach eine Urlaubsersatzleistung für das laufende (letzte) Arbeitsjahr nicht gebührt, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig das Arbeitsverhältnis beendet. Die fragliche Bestimmung war § 10 Abs 2 UrlG: ,,Eine Ersatzleistung gebührt nicht, wenn der Ar…
Antrag auf Vorabentscheidung kann gem Art 267 AEUV nur von innerstaatlichem Gericht gestellt werden wenn eine Frage über die Auslegung des Primärrechts oder die Gültigkeit & Auslegung des Sekundärrechts vorliegt innerstaatliche Höchstgerichte sind zum Antrag verpflichtet
Vorlageantrag „Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem Austritt" In der Rechtssache C-233/20 wurde dem EuGH vom OGH folgender Vorlageantrag gestellt: Ist mit Art 31 Abs 2 GRC und Art 7 RL 2003/88 eine nationale Vorschrift vereinbar, wonach eine Urlaubsersatzleistung für das laufende (letzte) Arbeitsjahr nicht gebührt, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig das Arbeitsverhältnis beendet. Die fragliche Bestimmung war § 10 Abs 2 UrlG: ,,Eine Ersatzleistung gebührt nicht, wenn der Ar…
Bei Art 31 (2) GRC handelt es sich um Primärrecht Bei Art 7 RL 2003 / 88 um Sekundärrecht (=Richtlinie)
Welche Rechtsakte des Sekundärrechts kennen Sie?
Richtlinie Verordnung Beschluss Empfehlung Stellungnahme
Vorlageantrag „Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem Austritt" In der Rechtssache C-233/20 wurde dem EuGH vom OGH folgender Vorlageantrag gestellt: Ist mit Art 31 Abs 2 GRC und Art 7 RL 2003/88 eine nationale Vorschrift vereinbar, wonach eine Urlaubsersatzleistung für das laufende (letzte) Arbeitsjahr nicht gebührt, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig das Arbeitsverhältnis beendet. Die fragliche Bestimmung war § 10 Abs 2 UrlG: ,,Eine Ersatzleistung gebührt nicht, wenn der Ar…
Der EuGH hat entschieden, dass die Bestimmung des § 10 (2) UrlG mit Art 31 (2) GRC und Art 7 RL 2003/88 nicht vereinbar ist. Entscheidungsgründe Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ist besonders bedeutsamer Grundsatz des EU-Sozialrechts Anspruch auf bezahlten Urlaub darf nach Art 7 RL 2003/88 nicht restriktiv ausgelegt werden Zweck des Urlaubs liegt in AN-Erholung Entstehung darf nicht von irgendeiner Voraussetzung abhängig gemacht werden Endet das AV, kann AN keinen bezahlten Urlaub mehr konsu…
Vorlageantrag „Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem Austritt" In der Rechtssache C-233/20 wurde dem EuGH vom OGH folgender Vorlageantrag gestellt: Ist mit Art 31 Abs 2 GRC und Art 7 RL 2003/88 eine nationale Vorschrift vereinbar, wonach eine Urlaubsersatzleistung für das laufende (letzte) Arbeitsjahr nicht gebührt, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig das Arbeitsverhältnis beendet. Die fragliche Bestimmung war § 10 Abs 2 UrlG: ,,Eine Ersatzleistung gebührt nicht, wenn der Ar…
(Entscheidung: EuGH sagt, ist nicht vereinbar) Konkreter Fall Der AN hat, entgegen der Regelung des § 10 (2) UrlG Anspruch auf Urlaubsersatzleistung RL 2003/88 begründet aber nur Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub, UrlG aber 5 Wochen dh tatsächlicher Anspruch auf Ersatzleistung ist auf RL 2003/88 beschränkt in casu bedeutet dass, dass weniger als 3,33 Arbeitstage am Ende des AV offen blieben und entsprechend weniger ausbezahlt werden muss. Anwendungsvorrang bedeutet, dass in Sachverhalten,…
Aufenthaltsrecht gemäß der Richtlinie 2004/38/EG Welche Bereiche regelt diese Richtlinie?
Regelt: Einreise Ausreise Recht auf Aufenthalt Daueraufenthalt Anmeldung Gleichberechtigung Siehe auch Art 1ff
Aufenthaltsrecht gemäß der Richtlinie 2004/38/EG In der Rechtssache Brey-140/12 berief sich Herr Brey auf eine Verletzung dieser Richtlinie. Skizzieren Sie den SV und die grds rechtl. Begründung des EuGH
SV Herr Brey übersiedelte mit Ehefrau nach Ö Er hatte Rente unter Ö Mindestpension und beantragte Ausgleichszulage nach § 292 ASVG PVA lehnte Antrag ab Herr Brey reichte daraufhin Klage beim zuständigen ASG ein. 1. + 2. Instanz gaben Brey recht der OGH stellte dann Vorlageantrag an EuGH: Ist die Ausgleichszulage als Sozialhilfeleistung iSd Art 7 (1) lit b RL 2004/38 anzushen? PVA hatte vorgebracht, dass Herrn Brey kein Recht auf Aufenthalt in Ö zustehe, da für dieses gem Art 7 (1) lit b RL 2004…
Freizügigkeit der AN gem Art 45ff AEUV In Art 45 AEUV wird die Freizügigkeit der AN geregelt. Welche Rechte gewährt diese Bestimmung?
auf angebotene Stellen bewerben im Hoheitsgebiet des MS frei bewegen im MS aufhalten um Beschäftigung auszuüben Nach Beendigung der Beschäftigung zu verbleiben Außerdem: Gleichbehandlungsgebot hinsichtlich Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen
Freizügigkeit der AN gem Art 45ff AEUV Was besagt das Diskriminierungsverbot gem Art 45 AEUV? Welche Diskriminierungen kennen Sie, bzw wie sind diese zu unterscheiden?
Besagt, dass Ungleichbehandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit bezüglich Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen verboten ist. Ebenso verboten sind Beschränkungen der ANF, die also den Zugang zum Arbeitsmarkt beschränken oder weniger attraktiv machen (spürbarkeit) Arten der Diskriminierung Unmittelbar stellt direkt auf Staatsangehörigkeit ab. Mittelbar ist eine neutrale Formulierung, die aber faktisch vorwiegend Personen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit trifft. zb An…
EU Sozialrecht Die VO 883/2004 koordiniert bei grenzüberschreitenden SV Rechte der sozialen Sicherheit. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Koordinierung"?
Im Gegensatz zum Arbeitsrecht erlässt Union im Sozialrecht keine Harmonisierungsmaßnahmen = jeder Staat regelt sein eigenes Sozialrecht Aufgrund der ANF braucht es aber Regeln für Koordinierung da gem Art 11 (1) VO 883/2004 nur ein Staat zuständig sein darf es gibt in den MS nämlich verschiedene Systeme der Sozialhilfe (etwa nur Erwerbstätige, oder alle mit Aufenthaltstitel) es muss also festgestellt werden, welcher Staat zuständig ist / leisten muss
EU Sozialrecht Im sachl Anwendungsbereich wird zw der sozialen Sicherheit und beitragsunabhängigen Geldleistungen unterschieden. Welche Leistungen umfasst der Bereich der sozialen Sicherheit?
Siehe Art 3 VO 883/2004 = Sachlicher Anwendungsbereich für gesamte Auflistung Umfasst: Krankheit Mutterschaft/Vaterschaft Invalidität Alter Hinterbliebenenleistungen Arbeitsunfälle Berufskrankheiten Sterbegeld Arbeitslosigkeit Vorruhestandsleistungen Familienleistungen
EU Sozialrecht Im sachl Anwendungsbereich wird zw der sozialen Sicherheit und beitragsunabhängigen Geldleistungen unterschieden. Welcher grundlegende Unterschied besteht zwischen sozialer Sicherheit und Sozialhilfe?
Leistungen der sozialen Sicherheit sind exportpflichtig Beitragsabhängig sind von dem Staat zu leisten, in dem zumeist Beiträge eingezahlt wurden Sozialhilfeleistungen Sind Leistungen vom Wohnortstaat Grundgedanke: Bedürftigkeit, daher Unabhängig von Beitrag
EU Sozialrecht Im sachl Anwendungsbereich wird zw der sozialen Sicherheit und beitragsunabhängigen Geldleistungen unterschieden. Nach der Judikatur des EuGH handelt es sich bei der Ö Ausgleichszulage um eine beitragsunabhängige Leistung (Art 70 VO 883/2004) die nicht exportpflichtig ist. Was verstehen sie unter dem Exportprinzip?
ist die Aufhebung von Wohnortklauseln gem Art 7 RL 883 / 2004 Art 7 besagt grob: "Geldleistungen aus dem System der sozialen Sicherheit, dürfen nicht eingeschränkt etc werden, weil der Berechtigte/seine Fam in einem anderen MS wohnen, als der Zahlungspflichtige Träger seinen Sitz hat" dh Leistungen der sozialen Sicherheit, also Beitragsabhängige Leistungen, sind zu exportieren, =dürfen nicht vom Wohnort abhängig gemacht werden während beitragsunabhängige Geldleistungen ( Sozialhilfeleistungen )…