UE ÖR II - Rechtsgutachten Fragen
29 flashcards · Law · by daniel-eder
In der Wiederaufnahme eines Baubewilligungsverfahrens für eine Tankstelle macht die Nachbarin N geltend, dass ihr verstorbener Vater 2 PrivatSachVGutachten eingeholt hat, die schädliche Umwelteinwirkungen auf das Grundstück der N und dessen Bewohner*Innen verursachen. Der Vater konnte aufgrund eines Schlaganfalls und folgenden Todes im Verlaufe des ursprünglichen Verfahrens die Gutachten nicht geltend machen, und N hat sie nun gerade erst wieder gefunden. Liegt ein zulässiger Wiederaufnahmegrun…
die Gutachten sind nova reperta iSd § 69 (1) Z2 AVG bei Abschluss des Verfahrens bereits vorhanden und ohne Verschulden der Partei nicht berücksichtigt Z2 ist aber relativer WA-Grund ("voraussichtlich ... anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten") § 31 (6) BauO einschlägig, weil Tankstelle benötigt auch GewO-Genehmigung dann sind Immissionseinwendungen der Nachbarn nur zu berücksichtigen, wenn sie die Widmung nach FWP betreffen konkrete Immissionen, auch wenn bewiesen, unbeachtlich. daher…
Auf dem Nachbargrundstück neben dem Grundstück der N wurde am 12.6.2019 ein Baubewilligungsbescheid für eine Tankstelle erteilt. N findet im Februar 2022 zwei PrivatSachVGutachten, die ihr Vater im Januar 2019 eingeholt hat, die zeigen, dass die Tankstelle schädliche Umwelteinwirkungen auf das Grundstück der N und dessen Bewohner*Innen verursacht. N wird daher im Februar 2022 bei der zuständigen Behörde vorstellig und schildert ihren Fund und die Vermutung, dass ihr Vater (dem das Grundstück da…
Es liegt eine amtswegige Wiederaufnahme nach § 69 (3) AVG vor. denn N hat keinen Antrag gestellt. die Gutachten sind nova reperta iSd § 69 (1) Z2 AVG bei Abschluss des Verfahrens bereits vorhanden und ohne Verschulden der Partei nicht berücksichtigt Partei in casu die Behörde! § 69 (3) AVG normiert eine 3 Jahres Frist ab Bescheiderlassung Die 3 Jahres Frist ist aber bei Zustellung des WA-Bescheids am 15.6.2022 bereits abgelaufen (12.6.2022 waren genau 3 Jahre)
Bei einer Verfahrenswiederaufnahme für eine Baubewilligung für eine Tankstelle wird ein PrivatSachVGutachten eingebracht, das zeigt, dass die Tankstelle schädliche Umwelteinwirkungen auf das Grundstück der Nachbarin N und dessen Bewohner*Innen verursacht. Die Tankstelle wird auf der Widmung "gemischtes Baugebiet" gebaut. Mit Verweis darauf wird im Wiederaufnahmeverfahren ein Bescheid erlassen, der die Baubewilligung abweist. Wie ist diese Sachentscheidung zu beurteilen?
gem § 31 (4) BauO kann der Schutz der Nachbarschaft gg Immissionen für ein widmungskonformes Bauvorhaben nicht die gänzliche Versagung der Bewilligung, sondern nur Auflagen zur Folge haben Tankstelle ist widmungskonform gebaut daher dürfen nur Auflagen gegeben werden, keine Abweisung! Sachentscheidung war rechtswidrig
T stellt einen Antrag auf Baubewilligung einer Tankstelle auf seinem Grundstück in der Gemeinde Münzbach, Bezirk Perg, dem am 12.6.2019 mit Bescheid stattgegeben wird. Im Juli 2021 hebt der VfGH die Wortfolge "Münzbach - Perg - 1. März 2017" der Oö Bau-ÜtVO auf, sodass die Zuständigkeit für Baubewilligungen in Münzbach nun statt der Delegation an die BH Perg wieder nach Oö BauO zu bestimmen ist. Nachdem die Nachbarin der Tankstelle, N, nova reperta findet und der approbationsbefugten Gemeindebe…
Zuständig für WA ist gem § 69 (4) AVG die Behörde, die den Bescheid in letzter Instanz erlassen hat. Bei Änderung der sachlichen Zuständigkeit ist das die Behörde, auf die die Zuständigkeit übergegangen ist durch VfGH Erkenntnis tritt so eine Änderung der sachlichen Zuständigkeit ein Zuständig ist in casu nun gem § 55 BauO der Bgm von Münzbach approbrationsbefugte Gemeindebedienstete kann für Bgm Bescheid erlassen Zuständigkeit besteht!
T stellt eine Bescheidbeschwerde ans LVwG Oö, nachdem nach einer amtswegigen Verfahrenswiederaufnahme sein Bauantrag abgewiesen wurde. Die A ist beteiligt, da sie die Wiederaufnahmegründe der Behörde bekannt gemacht hat. Die Entscheidung wird nicht von der nach Geschäftsverteilung zuständigen Richterin X gefällt, sondern von Richter Y. Y wurde die Beschwerde vom LVwG-Präsidenten zugteilt, nachdem X als frühere Schulkollegin von A für befangen erklärt hat. T fühlt sich als im Recht auf den geset…
Art 83 (2) B-VG ist Jedermannsrecht, T ist Träger Geschützt ist auch die Einhaltung der festen Geschäftsverteilung innerhalb des VwG Gemeinsamer Schulbesuch ist keine Befangenheit iSd § 6 VwGVG iVm § 7 (1) AVG auch nicht Z3 insb nicht, weil A vom Verfahren nur mittelbar betroffen ist Daher wäre X die zuständige Richterin, Entscheidung durch Y ist Grundrechtsverletzung
Diskutieren Sie unter Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimmungen des B-VG, ob die Geschäftsverteilung des Oö. LVwG beim VfGH als Verordnung gemäß Art. 139 B-VG angefochten werden könnte!
feste Geschäftsverteilung ist nach hM eine Angelegenheit der Justizverwaltung iSd Art 87 (2) iVm Art 134 (7) B-VG gem Art 135 (2) B-VG ist die GV zwingend kollegial zu erlassen daher handeln die beteiligten Richter in Ausübung ihres richterlichen Amts gem § 87 (2) B-VG Justizverwaltung, aber kollegial nicht als weisungsgebundene Verwaltungsorgane die GV ist daher kein Verwaltungsakt daher ungeachtet ihres generellen Adressatenkreises auch keine VO kann daher nicht gem Art 139 B-VG angefochten w…
Legen Sie unter Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimmungen des B-VG dar, warum die Oö. BauÜbertragungsverordnung von der Oö. Landesregierung (und nicht vom Oö. Landeshauptmann) erlassen werden musste und welche Unterschiede es für die Anfechtbarkeit der Verordnung im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle macht, von welchem der beiden Organe die Verordnung stammt!
Zuständigkeit BauÜVO überträgt Baupolizei von den genannten Gemeinden auf die genannten BH Baupolizei ist eigener WB Art 118 (7) B-VG regelt Übertragung aus eigenem WB der Gemeinde verweist auf Art 119a (3) B-VG für Zuständigkeit LReg vs LH Art 119a (3) B-VG stellt auf die primäre Verbandskompetenz zur Vollziehung ab (dh nicht auf die von Art 118 (2) B-VG überlagerte ) swoeit diese Kompetenz beim Bund liegt ist dieser für die Gemeindeaufsicht zuständig -> daher LH für VO Zuständig sonst Land un…
R erhält ein Straferkenntnis für eine Geschwindigkeitsübertretung. Er stellt eine Bescheidbeschwerde ans zuständige LVwG, in der er behauptet, die VO, mit der die Geschwindigkeitsbegrenzung festgelegt wurde, sei von einem unzuständigen Organ erlassen, und weiters, auch das Straferkenntnis sei von einem unzuständigen Organ. Das LVwG weist aber - zu Unrecht - mit Beschluss zurück, mit der Behauptung, die Beschwerdefrist sei abgelaufen. Welche Rechtsmittel kann R gegen den Beschluss des VwG erhebe…
Beschlussbeschwerde an den VfGH gem Art 144 B-VG Behauptung der Verletzung des verfassungsgesetzl. Recht auf den gesetzlichen Richter durch unrechtmäßige Verweigerung einer Sachentscheidung Eventuell auch verfassungsgesetzl Recht auf Gleichheit wegen Willkür durch LVwG Entscheidung weil offensichtlich rechtswidrig, keine Ermittlungen hinsichtlich der Behauptungen des R Revision an den VwGH gem Art 133 (1) Z1 B-VG ordentlich oder außerordentlich je nach Ausspruch des LVwG Behauptung der Verletzu…
S beantragt am 29.10.2014 eine BA-Genehmigung. Es wird für den 12.12.2014 eine mündl. Verhandlung anberaumt. Es wird ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gem § 359b GewO durchgeführt. Die Nachbarn werden per Anschlag in den Nachbarhäusern informiert, nur der Nachbar H soll anstelle des Aushangs per Rsb-Brief informiert werden. Am 11.11.2014 trifft der Postbote den H nicht an, sondern nur dessen 17-Jährige Tochter. Sie erklärt, dss der H gestern abgereist sein, um wie immer die kalten Tage bi…
keine doppelte Kundmachung iSd § 42 (1) AVG, daher nur rechtzeitig verständigte Parteien präkludiert Nicht an H zugestellt, aber Ersatzzustellung gem § 16 ZustG an Tochter kommt in Frage 17 J, somit erwachsen weil über 14 aber: obj Gründe zur Annahme, das Empfänger länger abwesend ist -> kein regelmäßiger Aufenthalt auf der Abgabestelle daher keine wirksame Ersatzzustellung telefonische Verständigung ist keine Heilung, bloße Kenntnis reicht nicht für § 7 ZustG nicht präkludiert mangels rechtzei…
S beantragt am 29.10.2014 eine BA-Genehmigung. Es wird für den 12.12.2014 eine mündl. Verhandlung anberaumt. Es wird ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gem § 359b GewO durchgeführt. Die Nachbarn werden per Anschlag in den Nachbarhäusern informiert, nur der Nachbar H soll anstelle des Aushangs per Rsb-Brief informiert werden. Am 11.11.2014 trifft der Postbote den H nicht an, sondern nur dessen 17-Jährige Tochter. Sie erklärt, dss der H gestern abgereist sein, um wie immer die kalten Tage bi…
H ist Nachbar (siehe SV) und nicht Präkludiert (siehe SV), daher Beschwerdelegitimiert. er kann Zustellung des Bescheides bei der behörde beantragen oder, weil er auf andere Weise Kenntnis vom Bescheid erlangt hat, unmittelbar Beschwerde erheben gem § 7 (3) VwGVG Beginn der Umbauarbeiten durch S schließt Beschwerdemöglichkeit der Nachbarn nicht aus gem § 78 (1) 2. Satz GewO Beschwerdefrist gem § 7 (4) VwGVG 4 Wochen ab Bescheidzustellung Beschwerde aber auch schon vor Beginn der Frist möglich i…
S beantragt am 29.10.2014 eine BA-Genehmigung. Es wird für den 12.12.2014 eine mündl. Verhandlung anberaumt. Es wird ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gem § 359b GewO durchgeführt. Die Nachbarn werden per Anschlag in den Nachbarhäusern informiert, nur der Nachbar H soll anstelle des Aushangs per Rsb-Brief informiert werden. Am 11.11.2014 trifft der Postbote den H nicht an, sondern nur dessen 17-Jährige Tochter. Sie erklärt, dss der H gestern abgereist sein, um wie immer die kalten Tage bi…
Devolutionsantrag ist ein Säumnisbehelf gem § 73 (2) AVG aber nur gg Bescheide möglich, gg die Berufung zusteht in casu nicht möglich zu erwägen als ist daher auch Säumnisbeschwerde gem Art 130 (1) Z3 B-VG Frist gem § 8 VwGVG grds 6 Monate Gem § 359b (4) GewO aber verkürzte Entscheidungsfrist von 2 Monaten für die Behörde lt SV mehr als 2 Monate vergangen (29.10.2014 bis nach 27.01.2015) Aber: keine Beschwerdelegitimation iSd Art 132 (3) B-VG, die hat nur Antragsteller S Außerdem bereits an S z…
Es findet eine mV für ein BA-Genehmigungsverfahren für eine Bar mit Musik statt. A ist Mieterin des angrenzenden Hauses. Während dem Semester ist sie zwar in Wien, aber an den Wochenenden und in den Ferien ist sie zuhause. Sie wendet ein, dass sie ein "Verkehrschaos" fürchtet, und das bestimmt keine Parkplätze mehr in der Nähe zu finden sein werden. Beurteilung des Einwands?
A ist Mieterin, daher nicht dinglich berechtigt Aber wiederkehrende Anwesenheit, dh nicht bloß vorübergehender Aufenthalt sie ist also Nachbarin iSd § 75 (2) 2. Satz GewO Einwand "Verkehrschaos" ist aber kein subj-öffentliches Nachbarrecht Interesse an Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs iSd § 74 (2) Z4 GewO liegt nur im öffentlichen Interesse Nachbarn können aber nur subj Rechte geltend machen Einwand unzulässig
Es findet eine mV für ein BA-Genehmigungsverfahren für eine Bar mit Musik statt. W ist Betreiber der gegenüber liegenden Frühstückspension. Er wendet ein, dass er nächtliche Lärmbelästigung seiner Pensionsgäste durch auf dem Hin/Heimweg vorbeikommende Bargäste befürchtet. Beurteilung des Einwands?
W ist Inhaber der Frühstückspension, somit Nachbar gem § 75 (2) letzter Satz GewO "Inhaber von Einrichtungen, in denen sich regelmäßig Personen vorübergehend aufhalten" Er kann Einwendungen zum Schutz seiner Pensionsgäste vorbringen da diese keine Parteistellung haben Einwand aber hinsichtlich Lärm auf Hin/Heimweg aber gem § 74 (3) GewO gelten nur Einwände für Personen in BA dh zb Parkplatz, nicht aber öffentliche Straße
Ist es Strafbar, Gewerbe ohne Berechtigung auszuüben?
Ja gem § 366 (1) Z1 GewO
A hat eine Gewerbeberechtigung zur Friseurin, und möchte nun eine Bar mit Plätzen für 70 Personen eröffnen, in der sie selbst gemischte Cocktails, Fruchtsäfte und Snacks wie Toast und Pizzabrötchen verkauft. Sie meldet am 29.4.2015 das Gewerbe "Gastgewerbe" (§ 111 GewO) an, bevor sie am 1.5.2015 die Bar eröffnet. Sie denkt, durch diverse "Gelegenheitsjobs" als Dienstnehmerin in Diskotheken und Kafehäusern verfüge sie jedenfalls über ausreichende individuelle Erfahrung im Gastgewerbe und sei aus…
allg Voraussetzungen für natürl Personen gem §§ 8 ff GewO mangels ggteiliger Anhaltspunkte im SV erfüllt Gastgewerbe ist gem § 94 Z26 GewO reglementiertes Gewerbe erfordert Befähigungsnachweis auch kein Ausnahmetatbestand des § 111 (2) GewO liegt vor Susi fehlt die in § 1 (1) GastgewerbeVO genannte fachliche Qualifikation Gelegenheitsjobs sind nicht ununterbrochene 3 Jährige leitende Tätigkeit iSd § 1 (1) Z8 leg cit Reicht wohl auch nicht für indiv. Befähigungsnachweis nach § 19 GewO und kein H…
A hat eine Gewerbeberechtigung zur Friseurin, und möchte nun eine Bar mit Plätzen für 70 Personen eröffnen, in der sie selbst gemischte Cocktails, Fruchtsäfte und Snacks wie Toast und Pizzabrötchen verkauft. Sie meldet am 29.4.2015 das Gewerbe "Gastgewerbe" (§ 111 GewO) an, bevor sie am 1.5.2015 die Bar eröffnet. Sie denkt, durch diverse "Gelegenheitsjobs" als Dienstnehmerin in Diskotheken und Kafehäusern verfüge sie jedenfalls über ausreichende individuelle Erfahrung im Gastgewerbe und sei aus…
gem § 68 (2) AVG amtswegige Aufhebung von Bescheiden, aus denen niemand ein Recht erwachsen ist möglich ua durch sachlich in Betracht kommende Oberbehörde in casu Unanfechtbarkeit gem § 68 (1) AVG gegeben keine Berufung möglich in casu Untersagungsbescheid gewährt kein Recht Aber 1) Aufhebung der Untersagung widerspricht den materiellrechtlichen Vorschriften, denn es fehlt die Befähigung (lt SV 2) Wirtschaftslandesrat von Oö ist nicht die zuständige Oberbehörde Gewerberecht ist in mittelbarer B…
A hat eine Gewerbeberechtigung zur Friseurin, und möchte nun eine Bar mit Plätzen für 70 Personen eröffnen, in der sie selbst gemischte Cocktails, Fruchtsäfte und Snacks wie Toast und Pizzabrötchen verkauft. Sie meldet am 29.4.2015 das Gewerbe "Gastgewerbe" (§ 111 GewO) an, bevor sie am 1.5.2015 die Bar eröffnet. Sie denkt, durch diverse "Gelegenheitsjobs" als Dienstnehmerin in Diskotheken und Kafehäusern verfüge sie jedenfalls über ausreichende individuelle Erfahrung im Gastgewerbe und sei aus…
Ab wann unbefugt? gem § 5 (1) GewO darf Gewerbe bei Erfüllung sämtl. Voraussetzungen ab ZP der Anmeldung ausgeübt werden = Gewerbeberechtigung entsteht durch Anmeldung Susi erfüllt Voraussetzungen aber nicht -> Gewerbeberechtigung eben nicht entstanden Somit schon vor Untersagungsbescheid unbefugte Ausübung! Wirkung der Bescheidbeschwerde? gem § 13 (1) VwGVG hat zulässige rechtzeitige BB aufschiebende Wirkung. Aber: durch aW kann niemand ein Recht erlangen, das er nicht hatte. Berechtigung kann…
G beantragt eine elektrizitätsrechtliche (el.) Bewilligung für eine Photovoltaikanlage im Rahmen eines Restaurantbaus. Sie fragt bei der zuständigen BH Baden an, ob sie eine Betriebsanlagengenehmigung benötigt. gem § 5 (1) NÖ ElWG benötigen Photovoltaikanlagen mit über 200 kW peak eine Anlagengenehmigung gem § 5 (2) NÖ ElWG sind Anlagen ausgenommen, die gewerberechtlichen Vorschriften unterliegen. Mit Bescheid vom 15.1.2019 der zuständigen NÖ LReg wird die el. Bewilligung abgewiesen. Der Besche…
Gegen Bescheid grds Bescheidbeschwerde 4 Wochen Frist ab gültigem Zustelldatum 16.1.2019 endet am 13.2.2019 jedenfalls aber vor dem 18.3.2019 Frist abgelaufen, Bescheid formell rechtskräftig, Bescheidbeschwerde nicht mehr möglich. Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 69 (1) Z3 AVG Bescheid der NÖ LReg war von Vorfrage iSd § 38 AVG abhängig SV sagt nichts über peak leistung, also müssen wir annehmen wir § 5 (1) NÖ ElWG trifft zu Daher Vorfrage: § 5 (2) NÖ ElWG: liegt BA-Bewilligungspflicht, somit…
R verharmlost und leugnet auf einer Demonstration am Rednerpult vor 80 Leuten die Verbrechen des Nationalsozialismus. Sie StA ermittelt wegen Verstoß gegen § 3h Verbotsgesetz, stellt das Verfahren aber wieder ein. Die LPD Oö erlässt jedoch eine Straferkenntnis auf Basis des Art 3 (1) Z4 EGVG. § 3h des Bundesverfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP lautet: "Nach § 3g (FS 1-10 Jahre) wird auch bestraft ... wer sonst öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, den Nation…
Meinungsfreiheit ist Art 13 StGG, Art 10 EMRK Jedermannsrecht, R ist Träger Art 13 StGG schützt Meinungen iSv Werurteil Art 10 ERMK darüber hinaus auch Tatsachenäußerungen es liegt ein Werturteil vor, also beides erfüllt. Beide Gesetze stellen bestimmte Werturteile unter Strafe durch EGVG daher Eingriff gegeben Verbotsgesetz ist VF-Gesetz, daher kann kein vfwidriger Eingriff vorliegen. Beurteilung des Eingriffs öffentliches Interesse Art 10 EMRK hat materiellen Gesetzesvorbehalt in casu verfolg…
R verharmlost und leugnet auf einer Demonstration am Rednerpult vor 80 Leuten die Verbrechen des Nationalsozialismus. Sie StA ermittelt wegen Verstoß gegen § 3h Verbotsgesetz, stellt das Verfahren aber wieder ein. Die LPD Oö erlässt jedoch eine Straferkenntnis auf Basis des Art 3 (1) Z4 EGVG. § 3h des Bundesverfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP lautet: "Nach § 3g (FS 1-10 Jahre) wird auch bestraft ... wer sonst öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, den Nation…
R sieht sich im strafrechtlichen ne bis in idem gem Art 4 7. ZPEMRK verletzt Strafbare Handlung Handlungen iSd Art 3 (1) Z4 EGVG und § 3h Verbotsgesetz stellen ihrer Natur nach strafbare Handlungen iSd Art 6 EMRK und damit Art 4 7. ZPEMRK da weil die Bestimmungen an die Allgemeinheit adressiert sind und der Ahndung und Abschreckung dienen durch Sanktion für ein bestimmtes Verhalten Rechtskräftige Verurteilung oder Freispruch Das Ermittlungsverfahren durch die StA wurde eingestellt daher weder r…
R verharmlost und leugnet auf einer Demonstration am Rednerpult vor 80 Leuten die Verbrechen des Nationalsozialismus. Die Rechtsanwaltskammer erlässt einen Bescheid, in dem sie R für verstoß gg § 1 (1) DSt für schuldig erkennt, und gem § 16 (1) Z2 DSt eine Diszipliniarstrafe iHv € 15.000 verhängt. In der Rechtsmittelerklärung wird er auf die Berufungsmöglichkeit an den OGH binnen 4 Wochen hingewiesen. § 1 (1) DSt normiert die Verletzung des Ansehen des RA-Standes § 16 (1) DSt setzt einen Strafr…
Behaupteter Verstoß gg Art 94 (1) B-VG leg cit schließt Instanzenzüge von Verwaltungsbehörden an ord Gerichte grds aus (2) erlaubt aber einfachem Gesetzgeber in einzelnen Angelegenheiten so einen Instanzenzug vorzusehen In so einem Instanzenzug ist es im Unterschied zur sog. Sukzessiven Zuständigkeit nicht notwendig, dass ein Bescheid bereits bei Anrufung des ord. Gerichts außer Kraft tritt was in casu ja nicht gegeben ist, kein Hinweis darauf im DSt. Daher § 46 DSt verfassungskonform
R verharmlost und leugnet auf einer Demonstration am Rednerpult vor 80 Leuten die Verbrechen des Nationalsozialismus. Die Rechtsanwaltskammer erlässt einen Bescheid, in dem sie R für verstoß gg § 1 (1) DSt für schuldig erkennt, und gem § 16 (1) Z2 DSt eine Diszipliniarstrafe iHv € 15.000 verhängt. In der Rechtsmittelerklärung wird er auf die Berufungsmöglichkeit an den OGH binnen 4 Wochen hingewiesen. § 1 (1) DSt normiert die Verletzung des Ansehen des RA-Standes § 16 (1) DSt setzt einen Strafr…
Art 130 (5) B-VG schließt Angelegenheiten, in denen Zuständigkeit der ord Gerichte besteht, von der Zuständigkeit der VwG aus. Außerdem, falls keine Zuständigkeit der ord Gerichte besteht, wäre in casu gem Art 131 (1) B-VG das LVwG Oö Zuständig weil keine unmittelbare Bundesverwaltung weil nicht in Art 102 (2) B-VG genannt
R verharmlost und leugnet auf einer Demonstration am Rednerpult vor 80 Leuten die Verbrechen des Nationalsozialismus. Die Rechtsanwaltskammer erlässt einen Bescheid, in dem sie R für Verstoß gg § 1 (1) DSt für schuldig erkennt, und gem § 16 (1) Z2 DSt eine Diszipliniarstrafe iHv € 15.000 verhängt. In der Rechtsmittelerklärung wird er auf die Berufungsmöglichkeit an den OGH binnen 4 Wochen hingewiesen. § 1 (1) DSt normiert die Verletzung des Ansehen des RA-Standes § 16 (1) DSt setzt einen Strafr…
Art 140 (1) Z1 lit d B-VG Partei vor ordentlichem Gericht hat Möglichkeit des Parteiantrags auf Normenkontrolle vor dem VfGH. R ist im Berufungsverfahren Partei vor dem OGH, also einem ordentlichen Gericht DSt ist auch im Verfahren anzuwenden und daher präjudiziell Aber Parteiantrag nur aus Anlass eines Rechtsmittels gg eine Entscheidung des ord. Gerichts zulässig siehe leg cit letzter Satz Aber OGH ist Höchstgericht, daher kein RM gg Entscheidung vorgesehen Parteiantrag daher weder nach Entsch…
Die Geschäftsordnung eines VwG ist keine VO (wie in anderer Frage festgestellt). Wie ist der Rechtsschutz gegen eine rechtswidrige GO ausgestaltet?
Es gibt für Akte, gegen die es keinen direkten Rechtsschutz gibt, kein Fehlerkalkül. Dh rw GO ist absolut nichtig VfGH kann im Anlassfall eine Verletzung des Rechts auf den gesetzl Richter (den eie falsche GO ja darstellt) unmittelbar ohne zwischengeschaltetes Normprüfungsverfahren wahrnehmen kein NP-Verfahren weil er ja gar keine Kompetenz dazu hat mangels VO-Natur -> dh Art 144 Beschwerde stellen mit Behauptung unmittelbarer Teil: Verletzung des Rechts auf gesetzl Richter mittelbarer Teil geh…
R verharmlost und leugnet auf einer Demonstration am Rednerpult vor 80 Leuten die Verbrechen des Nationalsozialismus. Die Rechtsanwaltskammer erlässt einen Bescheid, in dem sie R für Verstoß gg § 1 (1) DSt für schuldig erkennt, und gem § 16 (1) Z2 DSt eine Diszipliniarstrafe iHv € 15.000 verhängt. In der Rechtsmittelerklärung wird er auf die Berufungsmöglichkeit an den OGH binnen 4 Wochen hingewiesen. § 1 (1) DSt normiert die Verletzung des Ansehen des RA-Standes § 16 (1) DSt setzt einen Strafr…
RAK ist Selbstverwaltungsköroer hat gem Art 120b (1) B-VG weisungsfreien eigenen Wirkungsbereich Aufgaben sind jene, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse des durch den Selbstverwaltungskörper zusammengefassten Personenkreises stehen also auch Disziplinarrecht wie in casu Eine Anwendung von Beleihungskriterien wie R sie anspricht können nur im übertragenen Wirkungsbereich nach Art 120b (2) B-VG in Frage kommen. Solche sind vom Materiengesetzgeber ausdrücklich als solche des übert…
S erhält eine Baubewilligung vom Bgm der Gemeinde Ansfelden im Bezirk Linz-Land. Die Nachbarn J und H erheben im Januar 2014 Berufung (Berufung war damals noch möglich) an den Gemeinderat, diese wird als unbegründet abgewiesen. J und H erheben dann Beschwerde an das Oö LVwG. Das LVwG wertet die Beschwerde als verspätet und erlässt im Mai 2014 ein abweisendes Erkenntnis, das unangefochten bleibt. S hat im Vertrauen auf diese Entscheidung ihr Haus errichten lassen, erhält aber im November 2014 ei…
S ist als Staatsbürgerin Grundrechtsträgerin Grds richtig: Gemeindeaufsicht bezieht sich nur auf Bescheide der Gemeindebehörden, aber nicht auf Entscheidungen aus dem Rechtsmittelweg. Fraglich ist aber, ob das Abweisende Erkenntnis im Mai 2014 den Bescheid des GemR ersetzt oder lediglich in seinem Bestand bestätigt dh: Wird von der Gemeindeaufsicht der Bescheid aufgehoben, oder das Erkenntnis (welches den Bescheid ersetzt hat)? Problem: VwG hat abw. Erk erlassen, statt zurückzuweisen. eine (blo…
S erhält eine Baubewilligung vom Bgm der Gemeinde Ansfelden im Bezirk Linz-Land. Die Nachbarn J und H erheben im Januar 2014 Berufung (Berufung war damals noch möglich) an den Gemeinderat, diese wird als unbegründet abgewiesen. J und H erheben dann Beschwerde an das Oö LVwG. Das LVwG wertet die Beschwerde als verspätet und erlässt im Mai 2014 ein abweisendes Erkenntnis, das unangefochten bleibt. S hat im Vertrauen auf diese Entscheidung ihr Haus errichten lassen, erhält aber im November 2014 ei…
S ist als Staatsbürgerin Grundrechtsträgerin Wortlaut des § 103 (1) Oö GemO ermächtigt die Aufsichtsbehörde rechtskräftige Gemeindebescheide bei "Verletzung von Gesetzen oder Verordnungen" aufzuheben also keine Einschränkung auf "mehr als geringfügig" Aber: Mit diesem Inhalt wäre § 103 GemO vf-widrig Aufhebung von rk Bescheiden des eigenen WB ist Eingriff in vf-gesetzlich garantierte Gemeindeautonomie und damit in Vertrauen der Rechtsunterworfenen in den Bestand von unangefochtenen VwAkten Dies…
S erhält eine Baubewilligung vom Bgm der Gemeinde Ansfelden im Bezirk Linz-Land. Die Nachbarn J und H erheben im Januar 2014 Berufung (Berufung war damals noch möglich) an den Gemeinderat, diese wird als unbegründet abgewiesen. J und H erheben dann Beschwerde an das Oö LVwG. Das LVwG wertet die Beschwerde als verspätet und erlässt im Mai 2014 ein abweisendes Erkenntnis, das unangefochten bleibt. S hat im Vertrauen auf diese Entscheidung ihr Haus errichten lassen, erhält aber im November 2014 ei…
S ist als Staatsbürgerin Grundrechtsträgerin Wortlaut des § 99 (3) GemO schreibt tatsächlich Entscheidung "im Namen der LReg" vor. Aber: eine dem Wortlaut entsprechende Deutung des leg cit als Ermächtigung zur Erteilung eines zwischenbehördlichen Mandats wäre vf-widrig BH würde durch das Mandat zum Hilfsapparat der LReg unter dieser Deutung würde leg cit dem BVG ÄmterLReg 1925 widersprechen dieses weist die Funktion als Hilfsapparat der LReg exklusiv dem Amt der LReg zu Um die Rechtsfolge der A…
S erhält eine Baubewilligung vom Bgm der Gemeinde Ansfelden im Bezirk Linz-Land. Die Nachbarn J und H erheben im Januar 2014 Berufung (Berufung war damals noch möglich) an den Gemeinderat, diese wird als unbegründet abgewiesen. J und H erheben dann Beschwerde an das Oö LVwG. Das LVwG wertet die Beschwerde als verspätet und erlässt im Mai 2014 ein abweisendes Erkenntnis, das unangefochten bleibt. S hat im Vertrauen auf diese Entscheidung ihr Haus errichten lassen, erhält aber im November 2014 ei…
S ist als Staatsbürgerin Grundrechtsträgerin § 99 (3) GemO bestimmt welche Behörde eine Übertragung verfügen kann, welche Agenden übertragen werden können, an welche Behörde übertragen werden kann und unter welchen Voraussetzungen -> hinreichend determiniert! Rechtsformwahl Bescheid vs VO Dass beide Rechtsformen zugelassen werden, ohne Voraussetzungen für die Auswahl festzulegen schadet nicht denn B-VG hat grundlegende Abgrenzung der beiden Handlungsformen anhand vom Adressatenkreis individuell…