SteuerR - REP Fälle - Grundsteuer
5 flashcards · Law · by daniel-eder
A schenkt seinem Sohn am 16.1.2016 ein Grundstück mit einem Grundstückswert (GW) iHv EUR 200.000 gegen Übernahme der darauf lastenden Schulden iHv EUR 80.000. Wie hoch ist die GrESt-Belastung und wie ermittelt sich die GrESt?
§ 7 (1) Z1 lit c GrEstG Erwerb unter Lebenden in Familie gilt als unentgeltlich Sohn ist Familie iSd § 26a GGG Somit Tarif nach § 7 (1) Z2 lit a < 250.000 = 0,5% 200.000 * 0,5% = 1.000 € Grundsteuer
A schenkt seinem Patenkind am 16.1.2016 ein Grundstück mit einem Grundstückswert (GW) iHv EUR 200.000 gegen Übernahme der darauf lastenden Schulden iHv EUR 80.000. Wie hoch ist die GrESt-Belastung und wie ermittelt sich die GrESt?
§ 7 (1) Z1 lit c GrEStG Erwerb unter Lebenden in Familie gilt als unentgeltlich Patenkind nicht im § 26a GGG aufgeführt Gegenleistung ist Übernahme der Schulden Also Tarif nach § 7 (1) Z1 lit a GrEStG bestimmen 80.000 (gegenleistung) / 200.000 * 100 = 40% Also 2. Fall, teilentgeltlich, weil zw 30 und 70% Teilentgeltlich berechnen Aliquot den Normaltarif von 3,5% für den Entgeltlichen Teil (40%) und den Stufentarif für den unentgeltlichen Teil ( 60%, weil dafür keine Gegenleistung) hier nur die…
Herr B ist 100% Gesellschafter der A-GmbH. Im März 2016 veräußert Herr B eine inländische Liegenschaft (Grundstückswert € 400.000) aus seinem Privatvermögen an die A-GmbH. Da sich die A-GmbH im Moment in einer schlechten wirtschaftlichen Situation befindet, wird vereinbart, dass der Kaufpreis unter Berücksichtigung eines „Gesellschafterrabatts“ € 100.000 betragen soll. Anfang 2017 veräußert Herr B den 100% Anteil an der A-GmbH an die C-AG um € 1.000.000. Welche grunderwerbsteuerlichen Konsequen…
Verkauf an die GmbH Der Verkauf des Grundstücks ist ein Erwerbsvorgang iSd § 1 (1) Z1 GrEStG Der Wert der Gegenleistung (Kaufpreis) liegt unter dem Grundstückswert gem § 4 (1) GrEStG ist daher der (höhere) Grundstückswert für die Berechnung zu verwenden. Tarif gem § 7 (1) Z1 lit a unentgeltlich, weil Gegenleistung weniger als 30% des Wertes ist (100k sind 25%) Unentgeltlich berechnen nach Stufentarif des § 7 (1) Z2 lit a für die ersten 250.000 0,5% für die restlichen 150.000 2% = 4,250€ Verkauf…
C ist Eigentümer einer Liegenschaft (GW € 500.000) Er schenkt sie 24.2.2016 seiner Tochter. Wie ist der Sachverhalt aus grunderwerbsteuerlicher Sicht zu beurteilen? Wann entsteht die Schuld? Wer ist Schulder? Bis wann ist die Erklärung einzureichen?
Schenkung ist Erwerbsvorgang gem § 1 (1) Z2 GrEstG Gem § 4 (1) ist sie vom Grundstückswert zu berechnen (weil Gegenleistung 0, und mindestens Grundstückswert) gem § 7 (1) Z2 lit a gilt für unentgeltliche Erwerbe der Stufentarif. ersten 250k = 0,5% die nächsten 150k = 2% darüber (die letzten 100k) = 3,5% = 7.750 € Schuld entsteht gem § 8 (1) sobald der Erwerbsvorgang, hier Schenkung, verwirklicht ist, also am 24.2.2016 Steuerschuldner sind gem § 9 Z4 die beteiligten, also C und seine Tochter. Ab…
C ist Eigentümer einer Liegenschaft (GW € 300.000) Er verkauft es 3.3.2016 seinem Neffen um € 400.000. Wie ist der Sachverhalt aus grunderwerbsteuerlicher Sicht zu beurteilen? Wann entsteht die Schuld? Wer ist Schulder? Bis wann ist die Erklärung einzureichen?
Verkauf ist Erwerbsvorgang gem §1 Abs 1 Z 1 GrEStG Gem § 4 (1) GrEStG ist grds der Wert der Gegenleistung (Kaufpreis) der Steuer zu Grunde zu legen, da der GW darunter liegt ist das hier auch der Fall. Neffe ist Verwandt iSd § 26a GGG, damit gilt § 7 (1) Z1 lit c "Erwerb unter Lebenden Familienmitgliedern" gilt daher als unentgeltlicher Vorgang, obwohl er eigentlich entgeltlich ist somit Stufentarif anwendbar § 7 (1) Z2 lit a ersten 250k = 0,5% die nächsten 150k = 2% = 2.250 € Schuld entsteht g…