SteuerR - REP Fälle - FinStrafG
3 flashcards · Law · by daniel-eder
Ist die Erschleichung einer VSt-Erstattung iHv € 150.000 iZm einer tatsächlich erfolgten Lieferung unter Verwendung einer gefälschten fremden Rechnung ein Abgabenbetrug?
Einen Abgabenbetrug iSd §39 Abs 1 FinStrG begeht, wer unter Verwendung falscher oder gefälschter Urkunden oder mit Hilfe von Scheingeschäften eine ausschließlich durch das Gericht (§53 FinStrG) zu ahnende Abgabenhinterziehung (§ 33) bewirkt. Die vorsätzliche Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlung oder Gutschrift) stellt eine Abgabenhinterziehung iSd 33 FinStrG dar. Vorsteuererstattung ist so eine Verkürzung Es besteht auch Gerichtszuständigkeit, da der strafbestimmende Wert € 100.000 überst…
Frau A erschleicht sich durch die Verwendung von gefälschten Rechnungen eine Vorsteuererstattung iHv €90.000. Variante: Der durch die Verwendung von gefälschten Rechnungen erschlichene Vorsteuerbetrag beläuft sich auf €150.000. Welches Delikt liegt vor? Würde sich in der Variante etwas ändern?
Durch die Erschleichung der Vorsteuerbeträge (= Verkürzung der Umsatzsteuer iSd § 33 (2) lit a) begeht Frau A eine Abgabenhinterziehung gemäß §33 Abs 1 FinStrG. Der Tatbestand des Abgabenbetruges gemäß §39 Abs2 FinStrG (Bewirken einer Abgabenhinterziehung durch Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen denen keine Lieferungen oder sonstige Leistungen zugrunde liegen) wird nicht erfüllt, da der strafbestimmende Wertbetrag unter €100.000 liegt und somit keine gerichtliche Zuständigkeit (vgl §53 FinStr…
Der Maler M befindet sich gerade in einer kreativen Schöpfungsphase und vergisst dabei auf die fristgerechte Abgabe seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014. Welche verfahrensrechtliche Konsequenzen können sich für M ergeben? Drohen M durch die verspätete Abgabe der Steuererklärung darüber hinaus auch finanzstrafrechtliche Folgen?
Verfahrensrecht Bei nicht fristgerechter Abgabe der Steuererklärung (spätestens 30.4 des Folgejahres bzw 30.6 bei elektronischer Abgabe), kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag von bis zu 10% der festgesetzten Abgabe auferlegen („Verspätungszuschlag“ gem §135 BAO) Finanzstrafrecht Dieverspätete Abgabe der Steuererklärung ist eine Verletzung von abgaberechtlichen Anzeige-und Erklärungspflichten. Wenn damit nicht bereits ein anderes Delikt des FinStrG erfüllt wurde, kommt die Strafbarkeit nach §…