SteuerR - Prüfungsaufgaben - BAO
10 flashcards · Law · by daniel-eder
Beurteilen Sie folgenden Sachverhalt aus verfahrensrechtlicher Sicht: Die selbständige Konditoren Frau A hat für das Jahr 2013 keine Einkommensteuererklärung eingereicht. Im Oktober 2018 forderte das Finanzamt zur Abgabe der Klärung auf. Dieser Aufforderung kommt sie im Dezember 2018 nach. Der Unklarheiten Zusammenhang mit Einkommensteuererklärung auftreten, fordert das Finanzamt im Rahmen eines Ergänzungsersuchens im Februar 2019 das Nachreichen von Unterlagen. Der Einkommensteuerbescheid für…
Festsetzungsverjährung beträgt gem § 207 (2) BAO grds 5 Jahre. Beginnt gem § 208 (1) lit a BAO mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist in casu also Ende 2018 Die Aufforderung des FA im Okt 2018 ist aber Geltendmachungshandlung iSd § 209 (1) BAO, somit verlängert sich die Verjährungsfrist um 1 Jahr auf Ende 2019. Das Ergänzungsersuchen im Feb 2019 ist eine erneute Geltendmachungshandlung, und ist im "Verlängerungsjahr" 2019, somit kommt es zur erneuten Verlängerung bis E…
Beurteilen Sie folgenden Sachverhalt aus verfahrensrechtlicher Sicht: Frau A vergisst aufgrund eines erhöhten Arbeitspensums in Zusammenhang mit einer bevorstehenden Hochzeit auf die fristgerechte Abgabe ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2020, reicht diese jedoch verspätet nach. Welche verfahrensrechtlichen Konsequenzen hat Frau zu befürchten?
Gem § 134 BAO ist die Abgabenerklärung bis 30.4 des Folgejahres, elektronisch bis 30.6. des Folgejahres abzugeben. Wird diese Frist verpasst, kann die Abgabebehörde gem § 135 BAO einen Zuschlag bis 10% der Abgabe verhängen.
Eine Vorfrage ist ein vorweg zu klärendes rechtliches Element des Sachverhaltes, wenn für die Entscheidung dieser Rechtsfrage als Hauptfrage zb ein Gericht oder eine andere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Über eine Vorfrage wird aber zunächst durch das Finanzamt im Spruch des Abgabenbescheides abgesprochen; gegebenenfalls kann das Verfahren aber wieder aufgenommen werden, falls sich die Entscheidung des Finanzamtes als unrichtig erweist, wenn zB eine andere Behörde oder Gericht nachträglich a…
§ 116 BAO Definition der Vorfrage richtig Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 BAO möglich, wenn vom Finanzamt falsch über die Vorfrage entschieden wurde Aber: § 116 BAO sagt "kann diese Beurteilung [der Vorfrage] ihrem Bescheid zugrunde legen". -> Das Finanzamt spricht NICHT Bescheidmäßig über die Vorfrage ab! -> Falsch
Unter welchen Voraussetzungen ist die Wiederaufnahme eines bereits abgeschlossenen Abgabenverfahrens zulässig?
§ 303 (1) BAO: Wiederaufnahme des Verfahrens Die lit. A bis C müssen erfüllt sein Und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens hätte einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt (Einfach den § 303 (1) BAO wiedergeben)
Werden in einer Abgabeerklärung Aufwendungen geltend gemacht, hat der Abgabepflichtigen auf Verlangen der Behörde den Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen (Empfängerbenennung). Kommt der Abgabepflichtigen dem nicht nach, sind die Absetzungen nicht anzuerkennen Richtig oder falsch?
Richtig geregelt in § 162 BAO
Herr A hat seinen Wohnsitz und den Mittelpunkt seiner Interessen in Österreich. Er tätigt im Jahr 2020 folgende Schenkungen an seinen in Deutschland lebenden Sohn. Ansonsten hat er keine weiteren Schenkungen an seinen Sohn durchgeführt: a) Bargeldschenkung in der Höhe von € 40.000 am 15.3.2020 b) Schenkung eines Pkw im Wert von € 20.000 am 20.11.2020 Welche verfahrensrechtlichen und verkehrssteuerpflichtigen Konsequenzen ergeben sich in Österreich aufgrund der Schenkungen? Erläutern Sie allfäll…
Schenkungen unter Lebenden unterliegende Schenkung Meldepflicht des § 121a BAO, wenn Erwerber oder zu Bänder im Zeitpunkt des Erwerbs ein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben Vater hat Wohnsitz im Inland daher ist leg cit anwendbar Vater und Sohn sind Angehörige im Sinne des § 25 (1) Z2 BAO, weshalb gem § 121a (2) lit. a BAO nur Schenkungen über € 50.000 meldepflichtig sind. Schenkungen innerhalb eines Jahres sind dazu zusammenzurechnen. Da innerhalb eines Jahres Bargeld pl…
Annika erwirbt einen Baugrund in der Nähe von Wien. Am 2.12.2018 wird sie zur GrESt veranlagt. Am 7.1.2020 hebt das Finanzamt den Bescheid wegen Unrichtigkeit des Inhalts auf und schreibt mit Bescheid vom 22.1.2020 einen höheren Betrag für die GrESt vor. Ist die Erhöhung der GrESt rechtmäßig?
Eine Aufhebung wegen Unrichtigkeit des Spruchs (§ 299 BAO) ist nur binnen eines Jahres ab Bekanntgabe des Bescheids möglich gem § 302 (1) BAO Diese Frist ist mit Dezember 2019 verstrichen, weshalb der neue Bescheid nicht rechtmäßig ergangen ist
Hat die Bescheidbeschwerde der BAO aufschiebende Wirkung?
Nein
Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) berechtigen die Abgabenbehörde zur: a) Zurückweisung des Antrags b) Abweisung des Antrags c) weder a noch b Begründen Sie!
c) weder a noch b. Gem § 85 (2) muss die Behörde unter Setzung einer angemessenen Frist zur Mängelbehebung zurückstellen
Der in Ö ansässige Herr H erhält von seiner ebenfalls in ÖÖ ansässigen Mutter M am 11.3.2020 ein Sparbuch im Wert von 25.000 geschenkt. Im Jahr darauf schenkt die M dem H am 5.2.2021 Goldmünzen im Wert von 30.000 Her H hat die Schenkung nicht iSd § 121a BAO anzuzeigen da die Schenkungen im Jahr 2020 und 2021 getätigt wurden, und daher nicht innerhalb eines Kalenderjahres de Grenze von 50.000 überschritten wurde. Wahr oder Falsch? Begründen Sie!
Falsch leg cit sagt "Innerhalb von einem Jahr", dh die 50.000 bezieht sich nicht auf das jeweilige Kalenderjahr. Zwischen den beiden Schenkungen ist weniger als ein Jahr vergangen, daher ist die Grenze überschritten.