SteuerR - Prüfungsaufgaben - UStG - Theorie

24 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Der Leistungsbegriff umfasst sowohl Lieferungen als auch sonstige Leistungen. Sonstige Leistungen erfordern stets aktives Tun. Das bloß unterlassene Handlung ist nicht als sonstige Leistung anzusehen Richtig oder falsch

    Falsch Leistungsbegriff umfasst Lieferungen und sonstige Leistungen aber sonstige Leistungen können sehr wohl ein Unterlassen oder auch ein Dulden darstellen

  2. Der Grundsatz der Unternehmenseinheit besagt, dass jeder einzelne Betrieb eines Unternehmens als eigenständiges Unternehmen anzusehen ist Richtig oder falsch

    Falsch Gem § 2 (1) UStG umfasst das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers ausgenommen aus dem Grundsatz sind nur Beteiligungen des Unternehmers an Personengesellschaften oder juristischen Personen, dann liegen mehrere Unternehmen vor

  3. Eine unselbstständige Nebenleistung liegt vor, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen anderen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen Richtig oder falsch

    Richtig

  4. Gegenstand der Besteuerung in der Umsatzsteuer ist das Erfüllungsgeschäft. Aus diesem Grund ist es unerheblich wann das zugrunde liegende Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde, oder ob dieses zivilrechtlich gültig oder erlaubt ist Richtig oder falsch

    Richtig § 1 (1) Z1 UStG spricht nur von Lieferungen und sonstigen Leistungen, nicht vom Rechtsgeschäft

  5. Echter Schadenersatz ist in der Umsatzsteuer nicht steuerbar, weil es an dem erforderlichen Leistungsaustausch fehlt Richtig oder falsch

    Richtig § 1 (1) Z1 UStG spricht von "Lieferungen und sonstigen Leistungen … Gegen Entgelt"

  6. Unechte Steuerbefreiungen in der Umsatzsteuer führt nicht zum Entfall des Vorsteuerabzug Richtig oder falsch

    Falsch Gem § 12 (3) UStG führt unechte Steuerbefreiung grundsätzlich zum Entfall des Vorsteuerabzug nur in den lit. A bis C genannten Fällen des letzten Satz von leg cit kommt es nicht zum Entfall des Vorsteuerabzug

  7. Eine nachträgliche Änderung der Bemessungsgrundlage führt immer zu einer rückwirkenden Berichtigung der Umsatzsteuer auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung Richtig oder falsch

    Falsch § 16 (1) UStG schreibt bei Änderung der Bemessungsgrundlage eine Berichtigung der Umsatzsteuer ausführenden Unternehmer vor, sowie eine Berichtigung der Vorsteuer für den empfangenden Unternehmer § 16 (2) normiert jedoch eine Ausnahme somit nicht "immer"

  8. Eine Lieferung liegt vor, wenn die Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand erfolgt. Dafür ist die Übertragung von zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum notwendig Richtig oder falsch

    Falsch § 3 (1) sagt: einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über den Gegenstand zu verfügen also explizit keine Eigentumsübertragung notwendig

  9. Den drei betrieblichen Einkunftsarten des EStG ist gemein, dass es sich um Einkünfte aus einer selbstständigen, nachhaltigen Betätigung handeln muss, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt Richtig oder falsch?

    Richtig leitet sich aus § 23 Z1 EStG ab (Subsidiaritätsklausel für Gewerbebetrieb)

  10. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbst ständig ausübt. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setzt eine nachhaltige Betätigung mit Einnahmenerzielungsabsicht voraus. Richtig oder falsch?

    Richtig siehe § 2 (1) UStG

  11. Für die Besteuerung ist es sowohl im Ertragsteuerrecht als auch für Zwecke der Umsatzsteuer grundsätzlich ohne Belang, ob es sich um rechtlich zulässiges oder verpöntes, verbotenes oder strafbares Verhalten handelt (Wertneutralität des Steuerrechts) Richtig oder falsch?

    Richtig Weder im EStG noch im UStG wird die Legalität der Tätigkeit vorausgesetzt für die Definitionen der Einkommensarten bzw. der Unternehmereigenschaft

  12. Die betrieblichen Einkunftsarten des EStG wie auch die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft setzen Gewinnerzielungsabsicht voraus. Bloße Einnahmenerzielungsabsicht führt weder zu betrieblichen Einkünften noch zur Bejahung der Unternehmereigenschaft (iSd UStG) Richtig oder falsch?

    Falsch Betriebliche Einkünfte setzen Gewinnerzielungsabsicht voraus, die Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG jedoch nicht

  13. Erläutern Sie kurz den Begriff „Reverse-Charge" im umsatzsteuerlichen Sinne. Wann findet das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung?

    Der Begriff Reverse-Charge bezeichnet Im Umsatzsteuerrecht den Übergang der Umsatzsteuerschuld vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger (§ 19 Abs 1 bis Abs 1e UStG). insb gem (1) bei sonstigen Leistungen und Werklieferungen durch ausländische Unternehmer and Unternehmer iSd § a (5) Z1 und Z2 und jur Pers des öff R die Nichtunternehmer gem § 3a (5) Z3 sind gem (1a - 1e) in bestimmten Fällen auch bei Inlandsumsätzen -> auflisten!

  14. Wie unterscheidet sich das Reverse-Charge-Verfahren des § 19 von der Bestimmung des § 27 Abs 4 UStG?

    Die Bestimmung des § 27 Abs 4 UStG führt nicht zu einem Übergang der Steuerschuld. Tätigt ein ausländischer Unternehmer (der im Inland weder einen Wohnsitz (Sitz) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat) im Inland eine Leistung (für die nicht das Reverse Charge- Verfahren gilt), haftet der Leistungsempfänger, wenn dieser ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, für die Steuer. Der Leistungsempfänger hat also die Steuer einzubehalten und…

  15. Welche Auswirkungen hat die Änderung er Bemessungsgrundlage aus umsatzsteuerlicher Sicht?

    Bei Änderung der Bemessungsgrundlage (zB Skonto, nachträglicher Rabatt oder Preisminderung) kommt es gem § 16 Abs 1 UStG beim Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, im Hinblick auf den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu einer Berichtigung der USt. Der Leistungsempfänger hat den dafür in Anspruch genommenen VSt-Abzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgelts eingetreten ist ( dh ex nunc ). Veranlagungszeit…

  16. Erklären Sie den Begriff "Unternehmenseinheit" in eigenen Worten!

    § 2 (1) UStG: Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Die Steuerschuld für steuerpflichtige Umsätze ist für sämtliche Tätigkeiten desselben Unternehmers daher gemeinsam zu erfassen Leistungen zwischen Unternehmensteilen (zb Betrieben oder Betriebsstätten) werden als nicht steuerbare Innenumsätze bezeichnet, die keine USt-Pflicht auslösen

  17. Beschreiben sie das Bestimmungslandprinzip sowie zwei Anwendungsfälle

    Besteuerung mit der USt jenes Landes, in dem der Verbrauch oder Gebrauch stattfindet. Gleiche Besteuerung für importierte wie für heimische Waren Anwendungsfälle: Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsland (Art 1, Art 3 (3) BMR) und steuerfreie ig Lieferung durch Unternehmer (Art 6, 7 BMR) Versandhandel (Art 3 (3) BMR)

  18. Wie lassen sich Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich - insb hinsichtlich der Rechtsfolgen - einteilen? Führen sie bei Beantwortung der Frage auch die § an. Erklären sie kurz, welche Ziele dabei mit den jeweiligen Befreiungskategorien grundsätzlich verfolgt werde!

    In § 6 UStG und Art 6 BMR werden zahlreiche USt Befreiung, die in § 7-9 UStG und Art 7 BMR näher umschrieben werden. Es kann dabei zwischen echten und unechten Steuerbefreiungen unterschieden werden. Von Steuerbefreiungen umfasste Ausgangsleistungen von Unternehmen sind gem § 12 (3) UStG grds mit einem Verlust des Vorsteuerabzugsrechts für damit verbundene Eingangsleistungen verbunden -> unechte Umsatzsteuerbefreiungen Kein Ausschluss vom Vorsteuerabzugsrecht besteht jedoch gem § 12 (3) letzter…

  19. Geben sie ein Beispiel für "Einheitliche Leistung"

    Elektrohändler E befördert den vom Kunden bestellten Fernseher in die Wohnung des Kunden. Die Beförderungsleistung ist im Vergleich zur Lieferung des Gegenstandes als untergeordnet anzusehen, und teilt als unselbständige Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung

  20. Geben sie ein Beispiel für "Unternehmenseinheit"

    Unternehmer A hat einen Erzeugungsbetrieb in Salzburg und einen Verkaufsladen in Wien. Die Lieferung von Gegenständen vom Erzeugungsbetrieb an den Verkaufsladen ist nicht steuerbar

  21. Beschreiben sie das Ursprungslandprinzip sowie zwei Anwendungsfälle

    Besteuerung mit der USt des Herkunftslandes Unterschiedliche Besteuerung von heimischen und importierten Waren Anwendungsfälle: Privateinkauf Erwerb durch Schwellenerwerber bei Unterschreiten der Erwerbsschwelle gem Art 1 (4) und (5) BMR

  22. Erläutern Sie kurz, wann eine Aufteilung von Vorsteuern in eine abziehbaren und einen nichtabziehbaren Teil vorzunehmen ist

    Für den Vorsteuerabzug muss differenziert werden, ob vorsteuerbelastete Eingangsleistungen für steuerbefreite oder steuerpflichtige Ausgangsleistungen verwendet werden. § 12 (4) UStG: "Bewirkt ein Unternehmer neben Umsätzen, die zum Ausschluss vom VSt-Abzug führen auch Umsätze, bei denen der VSt-Abzug möglich ist, hat eine Aufteilung in einen abziehbaren und nicht abziehbaren Teil zu erfolgen."

  23. Beschreiben Sie kurz die Methoden zur Aufteilung der Vorsteuern und geben Sie jeweils deren Rechtsgrundlage an

    Gem § 12 (4) UStG hat die Aufteilung grds nach Maßgabe des Zusammenhanges der Vorsteuern mit den Ausgangsumsätzen zu erfolgen = Aufteilung nach wirtschaftlicher Zurechenbarkeit = verursachungsgerechte Aufteilung Anstelle dieser Aufteilung kann ein Unternehmer gem § 12 (5) UStG die VSt nach Verhältnis der zum Ausschluss der Vorsteuer führenden Umsätze zu den übrigen Umsätzen aufteilen. = Umsatzschlüsselverfahren gem § 12 (5) Z1 Oder nur jene VSt-Beträge nach dem Verhältnis der Umsätze aufteilen,…

  24. Wann ist der § 19 UStG anzuwenden und wann der § 27 (4) UStG?

    Zusammengefasst: § 19 UStG kommt bei B2B sonstigen Leistungen und Werklieferungen aus dem Ausland ins Inland zur Anwendung § 27 (4) UStG kommt bei B2B Lieferungen, die nicht ein IG Erwerb iSd Art 1 BMR sind, aus dem Ausland ins Inland zur Anwendung also IG Versandhandel an Schwellenerwerber-Unternehmer unter Schwelle und Lieferung aus Drittland an Unternehmer (=Einfuhr) § 19 UStG Führt zu Übergang der Steuerschuld auf den Abnehmer wenn sonstigen Leistungen oder Werklieferungen von einem Unterne…