SteuerR - Prüfungsaufgaben - Theorie - gemischt

23 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Zählen Sie sämtliche Begünstigungen auf, die das EStG für Betriebsveräußerungen und/oder Betriebsaufgaben iSd § 24 EStG vorsieht und erklären Sie diese kurz!

    1) Verteilungsbegünstigung § 37 Abs 2 Z 1 EStG: Der Veräußerungsgewinn kann auf Antrag auf drei Jahre verteilt werden, wenn der Betrieb seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang mindestens sieben Jahre bestanden hat; 2) Hälftesteuersatz § 37 Abs 5 EStG: Der Steuersatz auf Veräußerungsgewinne ermäßigt sich auf Antrag auf die Hälfte des Durchschnittssteuersatzes, wenn der Betrieb mindestens sieben Jahre bestanden hat und a. der Steuerpflichtige gestorben ist, b. Erwerbsunfä…

  2. Erläutern Sie den Steuergegenstand der Normverbrauchsabgabe!

    Mit dem NoVAG wird eine Abgabe für den Normverbrauch von Kraftfahrzeugen eingeführt. Gem § 1 Z 1 NoVAG unterliegt der NoVA die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen, die ein Unternehmer iSd UStG im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die NoVA besteuert also im Wesentlichen die Lieferung von erstmals im Inland zugelassenen Fahrzeugen.

  3. Beschreiben Sie kurz die 4 Merkmale, die die betrieblichen Einkunftsarten des EStG kennzeichnen!

    geregelt in § 23 EStG (Gewerbebetrieb, diese Kriterien gelten aber für alle betrieblichen EA): 1. Selbständigkeit Betätigung auf eigene Gefahr und auf eigene Rechnung. Selbständigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn kein Dienstverhältnis – vgl. § 47 (2) EStG „Ein Dienstverhältnis liegt vor, …“ – besteht. 2. Nachhaltigkeit Nachhaltig ist eine Tätigkeit dann, wenn sie entweder tatsächlich wiederholt ausgeübt wird oder zumindest nach objektiven Umständen eine Wiederholungsabsicht angenommen werd…

  4. Erläutern Sie kurz unter Anführung der gesetzlichen Grundlage, wann bei den jeweiligen unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaftssubjekten die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt und wann sie endet!

    Das Körperschaftssteuergesetz (KStG) definiert unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht für Körperschaften wie folgt im § 1 (2) KStG Ziffer 1: Juristische Personen des privaten Rechts Ziffer 2: Betriebe gewerblicher Art (BgA) von Körperschaften des öffentlichen Rechts Ziffer 3: Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht: Juristische Personen des privaten Rechts gem. Ziffer 1: Sie sind gem. § 4 (1) KStG ab je…

  5. Was ist unter "Wartetastenverluste" zu verstehen?

    Verluste, die nicht in derselben Besteuerungsperiode durch Gewinne aus der gleichen Einkunftsquelle ausgeglichen werden können, sondern erst in den Folgejahren, nennt man „Wartetastenverluste“. Es handelt sich um einen zeitlich nachgelagerten Verlustausgleich.

  6. Was ist unter "Gemeinschaftliche Bundesabgabe" zu verstehen?

    Bei diesem finanzverfassungsrechtlichen Abgabentyp liegt die Abgabenhoheit beim Bund und wird das Aufkommen auf die jeweils nachgeordneten Gebietskörperschaften (Länder und Gemeinden) nach Schlüsseln verteilt. Die wichtigsten Bundesabgaben, von ihrem Aufkommen her, sind die Einkommenssteuer, die Umsatz- und die Körperschaftssteuer. Die Verteilung auf die Länder erfolgt gemäß der Volkszahl, die Weiterverteilung aus dem Landestopf auf die Gemeinden richtet sich nach dem sog. „abgestuften Bevölker…

  7. Erläutern sie den Begriff "Freibetrag" und führen sie ein Beispiel an

    Darunter versteht man jenen Betrag, der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage von dieser abgezogen werden kann und somit nicht versteuert wird zB: „Veräußerungsgewinne“ gem. § 24 (4) EStG, Steuerfreibeträge „Gewinnfreibetrag“ gem. § 10 (1) EStG „Veranlagungsfreibetrag“ gem. § 41 (3) EStG

  8. Erläutern sie den Begriff "Freigrenze" und führen sie ein Beispiel an

    Das ist jener Betrag der Bemessungsgrundlage, bis zu dem keine Steuer erhoben wird. Bei Überschreiten der Freigrenze erfolgt jedoch kein Abzug von der Bemessungsgrundlage, wie beim Freibetrag, sondern die gesamte Bemessungsgrundlage wird der Besteuerung unterworfen „Spekulationsgeschäfte“ gem. § 31 (3) EStG bleiben bis zur Höhe von € 440,-- p.a. steuerfrei „Einkünfte aus Leistungen“ gem. § 29 Z 3 EStG bleiben bis höchstens € 220,-- p.a. steuerfrei

  9. Erläutern Sie die Methoden von Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung! Was ist unter einem >Progressionsvorbehalt< zu verstehen?“

    Bei der Anrechnungsmethode behält der Wohnsitzstaat das Recht, sämtliche Einkünfte zu besteuern. Die im Quellenstaat entrichtete Steuer wird aber vom Wohnsitzstaat angerechnet. Bei der Befreiungsmethode werden die einzelnen Steuerquellen einem der beteiligten Staaten zur alleinigen Besteuerung zugewiesen. Im jeweils anderen Staat wird die betreffende Steuerquelle von der Steuer befreit. Dem Wohnsitzstaat steht idR der Progressionsvorbehalt zu. Unter Progressionsvorbehalt versteht man das Recht,…

  10. Erläutern Sie kurz den Begriff >subjektives Nettoprinzip<

    Das Subjektive Nettoprinzip ist ein Grundprinzip der Einkommensbesteuerung. Soweit das Einkommen zur Befriedigung des persönlichen Existenzminimums erforderlich ist, kann keine Besteuerung erfolgen. Ausdruck des subjektiven Nettoprinzips sind tarifliche Maßnahmen (Absetzbeträge zur Sicherstellung, dass bis ca. EUR 14.000 Jahreseinkommen keine ESt anfällt) sowie die Möglichkeit des Abzugs außergewöhnlicher Belastungen (z.B. Krankheitskosten) von der Bemessungsgrundlage.

  11. Erläutern Sie kurz das Grundkonzept der >Hinzurechnungsbesteuerung< des § 10a KStG Welche Abweichung ergibt sich zu den Grundsätzen des KStG?

    Bestimmte, niedrig besteuerte Passiveinkünfte einer ausländischen Tochtergesellschaft (=„beherrschte Körperschaft“) werden ihrer inländischen Muttergesellschaft (=“beherrschende Körperschaft“) direkt zugerechnet und dort der Besteuerung unterworfen, also der Mutter „hinzugerechnet“. Es kommt zu einer „Durchbrechung der Abschirmwirkung“ des grundsätzlich für Körperschaften geltenden „Trennungsprinzips“, wonach das von einer juristischen Person erzielte Einkommen ihr selbst zuzurechnen und somit…

  12. Unter welchen Voraussetzungen kommt die Hinzurechnungsbesteuerung zur Anwendung?

    gem. § 10a KStG: „Passiveinkünfte“: § 10a Abs 2 Z 1 bis 6 KStG enthält einen abschließenden Katalog schädlicher Passiveinkünfte; "Niedrigbesteuerung“: Gem. § 10a Abs 4 Z 1 iVm Abs 3 KStG liegt Niedrigbesteuerung dann vor, wenn die effektive ausländische Steuerbelastung nicht mehr als 12,5% beträgt; „Beherrschung“: § 10a Abs 4 Z 2 KStR sieht sog. „Beherrschungsqoten“ vor. Die Muttergesellschaft (= das „Hinzurechnungssubjekt“) selbst oder zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen muss unmittelba…

  13. Was versteht man unter dem sogenannten „Trennungsprinzip“ und was schließt man daraus?

    Nach dem Trennungsprinzip werden Körperschaften bei der Gewinnbesteuerung als eigene Steuersubjekte anerkannt, die unabhängig neben den Gesellschafter stehen. Konsequenz daraus ist insbesondere die Anerkennung von vertraglichen Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern […]. Zusatz aus glossar: Das von der juristischen Person erzielte Einkommen ist der juristischen Person zuzurechnen und somit auf der Ebene der Körperschaft und nicht auf der Ebene der Gesellschafter zu versteuern

  14. Was versteht man unter einem >Betrieb gewerblicher Art<?

    Als Betrieb gewerblicher Art (BgA) einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gilt jede Einrichtung, die die Kriterien des § 2 Abs 1 KStG erfüllt: -> auflisten der Kriterien des leg cit Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich, die Tätigkeit der Einrichtung gilt stets als Gewerbebetrieb.

  15. Für Personengesellschaften gilt ertragssteuerlich das >Durchgriffs- oder Transparenzprinzip<. Erläutern Sie den Inhalt des Prinzips!

    Personengesellschaften werden steuerrechtlich als „Mitunternehmerschaften“ bezeichnet. Das „Durchgriffsprinzip“ ist ein ertragssteuerliches Prinzip zur Besteuerung von Mitunternehmerschaften. Das von Mitunternehmerschaften erzielte Einkommen wird nicht auf der Ebene der Gesellschaft besteuert, sondern anteilig den Anteilseignern zugerechnet

  16. Erläutern Sie den Unterschied zwischen „steuerfreien“ und „nicht steuerbaren“ Einkünften!

    Bei den Einkünften wird zwischen „Steuerbaren“ und „Nicht steuerbaren“ unterschieden. Steuerbar sind jene, die unter die 7 Einkunftsarten fallen. Werden Einkünfte erzielt, die nicht unter eine der sieben EKA fallen, so sind diese-> Nicht steuerbar, wie zB. Lotteriegewinne, Erbschaften, Schenkungen, Schmerzensgeld etc. Steuerfreie Einkünfte sind solche, die zwar prinzipiell steuerbar sind, aber kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung steuerfrei gestellt werden -> § 3 EStG enthält eine taxat…

  17. Sind die in § 26 EStG aufgezählten Bezugsteile steuerfrei oder nicht steuerbar?

    § 26 EStG lautet: „Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nicht …“. Das bedeutet, dass die aufgezählten Bezugsteile nicht Teil des Einkünftebegriffes des § 25 EStG sind, daher nicht zu den Einkünften aus „Nichtselbständiger Arbeit“ gehören und somit nicht steuerbar sind

  18. In wieweit kommt es im Rahmen der Sonderregime für die Besteuerung von Kapitaleinkünften und Einkünften aus Grundstücksveräußerungen bei natürlichen Personen zur >Durchbrechung< des objektiven Nettoprinzips?

    Gem. § 20 (2) EStG („Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben“) gilt bei Einkünften, auf die der besondere Steuersatz gem. § 27a (1) EStG („Besonderer Steuersatz und Bemessungsgrundlage für Einkünfte aus Kapitalvermögen“) oder § 30a (1) EStG („Besonderer Steuersatz für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen“) anwendbar ist, für Aufwendungen, welche mit diesen Einkünften in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, ein Abzugsverbot.

  19. Erläutern Sie kurz den Begriff >objektives Nettoprinzip<.

    Das Objektive Nettoprinzip ist ein Grundprinzip der Einkommensbesteuerung. Jene Aufwendungen, die durch die Erzielung des Einkommens („Erwerbsaufwendungen“) verursacht werden, sind von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abzuziehen, da sie nicht für die Steuerzahlung zur Verfügung stehen. Dies kommt in der grundsätzlichen Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben gem. § 4 EStG und Werbungskosten gem. § 16 EStG zum Ausdruck.

  20. Erläutern sie kurz den Begriff "juristische Doppelbesteuerung"

    Liegt vor, wenn dasselbe Steuersubjekt wegen desselben Steuergegenstandes in verschiedenen Staaten für den selben Steuerabschnitt zu vergleichbaren Steuern herangezogen

  21. Erläutern sie kurz den Begriff "wirtschaftliche Doppelbesteuerung"

    Ist dadurch gekennzeichnet, das derselbe Besteuerungsgegenstand bei zwei verschiedenen Steuerzahlern der Besteuerung unterliegt = Steuersubjekte nicht identisch

  22. Erklären Sie den Unterschied zw Teilwert und dem gemeinen Wert

    Teilwert iSd § 12 BewG ist jener Wert, den der Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des GesamtKP für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde es ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt = Teilwert ergibt sich aus dem Wert des Wirtschaftsgutes in Hinblick auf dessen Bedeutung für den Betrieb Der Gemeine Wert iSd § 10 (2) BewG ist jener Wert, den das Gut bei Einzelveräußerung hat. Es handelt sich dabei um den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für das Wirtschaftsgut nach se…

  23. Zur Aufbesserung der finanziellen Lage im Bundesland Kärnten diskutiert der Landtag eine neue Abgabe einzuführen. Alle Landesbürger in Kärnten sollen zusätzlich zur ESt eine Heimatabgabe iHv 5% des Einkommens abführen. Welcher verfassungsrechtliche Aspekt könnte einer derartigen Abgabe entgegenstehen?

    Das Abgabenerfindungsrecht der Länder beschränkt sich auf Abgaben, die zu bestehenden Bundesabgaben nicht gleichwertig sind gem § 8 (3) F-VG