SteuerR - Prüfungsaufgaben - EStG - Theorie

6 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Wie kann die Einkommenssteuer erhoben werden? Nennen und beschreiben sie die verschiedenen Möglichkeiten kurz (mit Beispielen)!

    Veranlagung: Der Steuerpflichtige gibt eine Steuererklärung ab (§ 42 EStG). Bescheidmäßige Festsetzung der Einkommensteuerschuld auf Basis der Steuererklärung. E421 Abzugssteuern: Die geschuldete Steuer wird für den Steuerschuldner von einem Dritten abgeführt. Lohnsteuerabzug: Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer, behält sie ein und führt sie an das Finanzamt ab. Lohnsteuerschuldner ist der Arbeitnehmer (§§ 47 ff EStG). KESt-Abzug: Bei inländis…

  2. Neben der Einkommensteuer werden bestimmte Einkünfte von natürlichen Personen auch mit anderen Ertragsteuern wieder Lohnsteuer oder Kapitalertragssteuer besteuert Richtig oder falsch?

    Falsch Die Lohnsteuer ist eine Erscheinungsform der Einkommensteuer natürliche Personen werden nicht mit der Kapitalertragssteuer besteuert

  3. Das objektive Nettoprinzip ist ein Grundprinzip im Ertragsteuerrecht. Es besagt, dass durch die Erzielung des Einkommens verursachte Aufwendungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage Berücksichtigung finden Richtig oder falsch?

    Richtig

  4. Was versteht man im Steuerrecht und den Begriff Universalitätsprinzip? Worin unterscheidet sich dieses vom Territorialitätsprinzip?

    Universalitätsprinzip die unbeschränkte Steuerpflicht (bei Vorliegen eines Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland) erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte, also auf das Welteinkommen einer natürlichen Person Territorialitätsprinzip natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben (bzw. juristische Personen ohne Sitz oder Ort der Geschäftsführung im Inland), sind beschränkt steuerpflichtig mit den in § 98 EStG taxativ aufgezählt…

  5. Warum ist die Unterscheidung in außerbetriebliche und betriebliche Einkunftsarten so wichtig?

    Aufgrund der unterschiedlichen Arten der Einkünfteermittlung. Während im betrieblichen Bereich der Gewinn (§ 4ff EStG) ermittelt wird, wird im außerbetrieblichen Bereich der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (§ 15,16 EStG) Wertänderungen der für die Einkünfteerzielung verwendeten Wirtschaftsgüter werden (mit Ausnahmen) nur im betrieblichen Bereich berücksichtigt

  6. Wie muss eine GmbH & Co KG, bei der eine GmbH Komplementär ist, ihre Einkünfte ermitteln, wenn sie ein Modegeschäft betreibt und seit Jahren jährlich 480.000 Umsätze erzielt?

    Ermittlung gem § 5 (1) EStG weil Rechnungslegungspflicht nach § 189 (1) Z2 UGB besteht und Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen