SteuerR - Prüfungsaufgaben - KStG - Theorie
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Erläutern Sie allfällige Konsequenzen aus der Verweigerung der Empfängernennung beim Betriebsausgabenabzug bei Körperschaften
Werden Betriebsausgaben geltend gemacht, wird aber trotz Aufforderung durch das FA der Empfänger nicht bekannt gegeben, wird gem § 162 BAO der Betriebsausgabenabzug nicht anerkannt Zusätzlich zur Körperschaftsteuer ist gern § 22 Abs 3 KStG ein Zuscl'llag iHv 25 % von jenen Beträgen zu entrichten, bei denen der Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde die Gläubiger oder Empfänger der Betrage nicht genau bezeichnet ZP: Der Zuschlag fällt auch in Verlustjahren an
Die Körperschaftsteuer kennt eine beschränkte Steuerpflicht nicht nur für ausländische Körperschaften sondern auch für bestimmte inländische Körperschaften Richtig oder falsch?
Richtig siehe § 1 (3) Z2 und Z3 KStG
Einlagen in der Kapitalgesellschaft sind auf Ebene der Kapitalgesellschaft steuerpflichtig Richtig oder falsch?
Falsch auf der Ebene der Gesellschafter
Das bei Körperschaften geltende Trennungsprinzip wird bei der Körperschaftsteuer durch die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung durchbrochen Richtig oder falsch?
Richtig siehe § 10 a KStG
Wie unterscheiden sich Aktien von GmbH Anteilen hinsichtlich KSt?
Im Gegensatz zu Aktien sind GmbH Anteile nicht depotfähig und können daher auch nicht über ein Depot veräußert werden. Daher kann gem § 93 (2) Z2 EStG kein Steuerabzug erfolgen, da keine depotführende Stelle vorliegt. Kein KESt-Abzug! Die Steuer ist vom Anteilsinhaber zu veranlagen und auch abzuführen. Der Besondere Steuersatz des § 2 7a (1) Z2 EStG bleibt aber anwendbar.
Gewillkürtes Betriebsvermögen ist bei der Gewinnermittlung gem § 5 (1) EStG nicht zulässig. Wahr oder falsch?
Falsch, es ist zulässig. Gewillkürtes Betriebsvermögen sind Vermögensgegenstände die sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden. Gem § 5 (1) 2. Satz EStG ist die Widmung als gewillkürtes Betriebsvermögen ausdrücklich zulässig.