Verfassungsrecht Trauner Kapitel 1-12 Zusammenfassung MMJUS

220 flashcards · Law · by Maximilian E.

  1. Staatsvertrag von Wien – wer hat ihn geschlossen, historischer Hintergrund, Inhalt und Rang?

    Der Staatsvertrag von Wien wurde 1955 – also nach dem zweiten Weltkrieg- von den 4 alliierten Besatzungsmächten einerseits und Österreich andererseits geschlossen. Er stellte Österreich als souveränen, unabhängigen, demokratischen und antifaschistischen Staat wieder her. Er verbietet des Weiteren den Anschluss Österreichs an Deutschland und enthält die Minderheitenrechte (Grundrechte der slowenischen und kroatischen Volksgruppen in Ö). Teile des Wiener Staatsvertrages stehen seit der Staatsvert…

  2. Verfassung im materiellen/formellen Sinn?

    Der Konstitutionalismus verlangte dem Staat eine Verfassung ab und gab auch den idealtypischen Inhalt der Verfassung an – die Verfassung im materiellen Sinn. Dieser Inhalt soll die Staatsgewalt mäßigen und den Machtmissbrauch verhindern. • Rechtserzeugungsregeln • Gewaltenteilung → die Staatsgewalt wird auf Staatsteilorganisationen verteilt • Parlamentarische Demokratie → das Recht wird dem Willen des im Parlament organisierten Volk unterworfen • Freiheitsrecht → Verfassung garantiert dem Mensc…

  3. Wie kann man feststellen, ob ein Gesetz im Verfassungsrang steht?

    Nach Art 44 (1) B-VG müssen sie als solche ausdrücklich bezeichnet werden (und wurden nach den Rechtserzeugungsregeln für Verfassungsbestimmungen erlassen). Des Weiteren hebt Art 149 (1) B-VG einige Gesetze in den Verfassungsrang.

  4. Verbotsgesetz auch in Verfassungsrang? Was dafür spricht und was dagegen?

    Grundsätzlich ist es im Gesetz nirgends zu lesen, dass es sich hierbei um ein Verfassungsgesetz handelt. Dieser Zusatz wurde bei einer Reform anscheinend vergessen. Aus § 29 VerbotsG: „… dieses Bundesverfassungsgesetzes …“ lässt sich aber schließen, dass das VerbotsG ein Verfassungsgesetz ist.

  5. DSG - in welchem Rang steht es?

    Eigentlich ist das DSG ein einfaches Bundesgesetz. Es enthält aber verfassungsrechtliche Bestimmungen (Art 1 DSG: „Verfassungsbestimmung“).

  6. Konstitutionalismus?

    Mit Einführung einer Konstitution (=Verfassung) wandte sich Ö vom Absolutismus zum Konstitutionalismus (=Verfassungsstaat). Die Verfassung/Konstitution schreibt vor, wer der Staat ist und wie er das Recht erzeugt. Sie schreibt verbindlich die Organisation des Staates und die Regeln für die Ausübung der Staatsgewalt vor. Die Konstitution soll den Staat so organisieren und sein Handeln so gestalten, dass der Machtmissbrauch auf das weitest mögliche Maß reduziert wird. In Österreich wurde durch di…

  7. NRWO - Was ist das für eine Art von Gesetz?

    Ein einfaches Bundesgesetz.

  8. Ist das StGG ein Verfassungsgesetz? Wieso?

    Ja, das StGG 1867 stellt gemäß Art 149 B-VG ein Verfassungsgesetz dar.

  9. Staatsvertrag v.St.Germain/Staatsvertrag v.Wien - welcher Rang? Wo steht das?

    Abschnitt V des III. Teiles des StV v. St. Germain steht gemäß Art 149 B-VG im Verfassungsrang. Art II des BVG Staatsvertragssanierung hebt einige Bestimmungen (Art 4, Art 7 Z 2, 3, 4, Art 8, Art 9, Art 10) des StV v. Wien in den Verfassungsrang.

  10. Was hat Umweltschutz mit der Verfassung zu tun? Wo steht das noch?

    Der Umweltschutz ist ein Staatsziel. Im Staatsziel B-VG und unter anderem auch in der OÖ-Landesverfassung.

  11. Welche Staatsziele gibt es? Was ist das? Für wen sind sie verbindlich? Sind Menschen davon betroffen?

    Ein Staatsziel ist ein Verfassungsauftrag, der den Staatsorganen die Erfüllung bestimmter Aufgaben vorschreibt bzw. die Beachtung materieller Wertvorstellungen vorgibt. Staatsziele sind verfassungsgesetzlich verankert, aber sie geben dem Einzelnen kein auf dem Rechtsweg durchsetzbares verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht. Staatszielbestimmungen sind u.a. • Sozialstaat • Gleichstellung von Frau und Mann • Gleichbehandlung von Behinderten und Nicht-Behinderten • Achtung der autochthonen Vo…

  12. Welches ist eines der ältesten Staatsziele?

    Die Gleichbehandlung von Mann und Frau.

  13. Warum ist die Gleichbehandlung von Mann und Frau ein Staatsziel, wenn es den Gleichheitssatz gibt?

    Da ein positives Hinwirken angedacht ist.

  14. Warum besteht die Wehrpflicht für Männer, wenn es doch den Gleichheitssatz gibt?

    Da sowohl Art 7 B-VG und Art 9a (3) B-VG im Verfassungsrang stehen ist dies unbedenklich.

  15. Kann der VfGH ein Staatsziel aufheben?

    Der VfGH hat das Monopol bezüglich Aufhebung von generellen Rechtsnormen. Staatsziele stehen im Verfassungsrang und auch Verfassungsgesetze können durch den VfGH grundsätzlich aufgehoben werden. Staatsziele räumen aber keine subjektiven Rechte für Einzelne ein.

  16. Politische Grundsätze?

    • Antimonarchismus (Art 149 (1) B-VG) • Laizismus (Art 149 (1) B-VG iVm Art 15 StGG) • Antifaschismus (VerbotsG 1947 iVm Art 9 StV v. WIEN) • Neutralität (Art 9a B-VG iVm Neutralitätsgesetz) • Atomwaffen und Atomenergiefreiheit (BVG Atomfreies Ö) Politische Grundsätze sind Anordnungen in der Verfassung, welche so präzise sind, dass man sie unmittelbar befolgen kann.

  17. Was ist Laizismus? Wo finden wir die Regelungen dazu im Gesetz? Was bedeutet das jetzt wirklich?

    Laizismus meint den Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat. Der Staat verfügt über die gesamte Staatsgewalt, und auch die Kirchen sind der Staatsgewalt unterworfen. Kirchen und Religionsgemeinschaften können als Organisationen bestehen. Dies bedeutet gleichzeitig auch Säkularismus. Das heißt, dass sich die Kirche aus staatlichen Angelegenheiten heraushalten muss. Normiert ist dies in Art 15 StGG.

  18. Neutralität, erzählen Sie mir was darüber. Wo ist das überall geregelt?

    Ein neutraler Staat beteiligt sich nicht an militärischen Konflikten anderer Staaten, leistet in solchen Fällen keinen Beistand und betreibt keine Außenpolitik, die eine der Konfliktparteien politisch oder wirtschaftlich begünstigt. Im Neutralitätsgesetz 1955 und Art 9a B-VG verpflichtet sich Österreich zur Neutralität.

  19. Art 7 Abs (2) B-VG was ist das, was ist eine Staatszielbestimmung? Was ist mit einem Gesetz, welches gegen eine Staatszielbestimmung verstößt?

    Ein Staatsziel ist ein Verfassungsauftrag, der den Staatsorganen die Erfüllung bestimmter Aufgaben vorschreibt bzw. die Beachtung materieller Wertvorstellungen vorgibt. Staatsziele sind verfassungsgesetzlich verankert, sie geben den Einzelnen aber kein auf dem Rechtsweg durchsetzbares verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht. Ein einfaches Gesetz wäre verfassungswidrig und würde durch den VfGH aufgehoben werden.

  20. Was ist Art 7 (1) B-VG? Was ist Art 7 (2) B-VG? Ist das auch ein Grundrecht? Warum brauch ich Art 7 (2) B-VG, wenn Art 7 (1) dem Einzelnen einen Grundrechtschutz gewährt?

    Art. 7 Abs. 1 B-VG: allgemeiner Gleichheitssatz, Verbot der Benachteiligung Behinderter, und gleichzeitig Staatszielbestimmung betreffend der Gleichbehandlung von Behinderten Art. 7 Abs. 2 B-VG: Staatszielbestimmung betreffend Gleichstellung von Männern und Frauen

  21. Autochthone Volksgruppen Art. 8 B-VG

    Eine in Teilen Österreichs beheimatete Gruppe österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum. Art. 8 Abs. 2 B-VG verpflichtet Staatsorgane im Sinne eines Staatsziels zur Achtung und Förderung der autochthonen Volksgruppen in Österreich. Staatsvertrag von Wien und St. Germain gewähren den Volksgruppen spezifische Grundrechte (Minderheitenrechte). Bsp: Slowenen, Ungarn, Tschechen, Slowaken, …

  22. Können wir aus Staatszielbestimmungen Rechte ableiten?

    Sie sind verfassungsgesetzlich verankert, sie geben dem Einzelnen aber kein auf dem Rechtsweg durchsetzbares verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht.

  23. Wofür brauchen wir die Staatsziele?

    Ein Staatsziel ist ein Verfassungsauftrag, der den Staatsorganen die Erfüllung bestimmter Aufgaben vorschreibt bzw. die Beachtung materieller Wertvorstellungen vorgibt.

  24. Kann VfGH Gesetze aufgrund der Staatszielbestimmungen aufheben?

    Die neure Rechtsprechung des VfGH hebt Regelungen auf, die einen „Verfassungsauftrag“ unvollkommen ausführen. Ein völliges Untätigbleiben des Gesetzgebers kann der auf Aufhebung der Gesetze begrenzte VfGH jedoch nicht sanktionieren. Des weiteren dürfen einfache Gesetze den Staatszielbestimmungen nicht widersprechen (da diese im Verfassungsrang stehen).

  25. Können wir so ein Gesetzesprüfungsverfahren einleiten?

    Ein Individualantrag auf Gesetzesprüfung kann gem. Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG nur gestellt werden, wenn eine Person unmittelbar durch die Verfassungswidrigkeit in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet. Es muss eine Verletzung von subjektiven Rechten vorliegen. Da Staatszielbestimmungen jedoch keine Grundrechte sind, reicht eine alleinige Verletzung dieser Bestimmungen nicht. Wurden jedoch auch subjektive Rechte verletzt, kann jede Rechts- und Verfassungswidrigkeit geltend gemacht werden. S…

  26. Was ist genau autochthon? Was ist darunter zu verstehen?

    Es handelt sich um historisch gewachsene ethnische Minderheiten, die einen eigenständigen kulturellen Hintergrund besitzen, jedoch österreichische Staatsbürger sind. Autochthon bedeutet beheimatet.

  27. Welche Volksgruppen gibt es? Gehören Türken auch dazu?

    Unter die autochthonen Volksgruppen fallen nach dem Volksgruppengesetz die kroatische, die slowenische, die ungarische, die tschechische, die slowakische und die Volksgruppe der Roma. Für die durch Migration erst in jüngerer Zeit entstandenen Volksgruppen, wie die türkische, gelten die Verfassungsgarantien nicht.

  28. Wie sind die autochthonen Gruppen entstanden?

    Sie entstanden durch Einwanderung und sind historisch gewachsen.

  29. Welche Gesetze zu den Volksgruppen? Handelt es sich um ein objektives oder subjektives Grundrecht?

    In Art 8 Abs 2 B-VG ist ein Bekenntnis zur gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, wie sie in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck komme, verankert. Sprache, Kultur, Bestand und Erhalt dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern. Auch in den Staatsverträgen von Wien und St. Germain sind Rechte der Volksgruppen enthalten. Während sich der StV St. Germain auf alle in Österreich existierenden Minderheiten bezieht, betrifft der StV von Wien nur die slowenischen un…

  30. Was schützt das passive Wahlrecht noch, außer der Wählbarkeit an sich?

    Durch das passive Wahlrecht ist jemand berechtigt, sich als Kandidat für eine Wahl aufstellen zu lassen, gewählt zu werden UND gewählt zu bleiben.

  31. Persönlichkeitswahl/Verhältniswahl?

    Persönlichkeitswahl: Hier kommt es auf die Person des Kandidaten an – die Kandidaten stellen sich als Person zur Wahl, nicht als Partei. Die Kandidaten werden hier direkt gewählt, nicht über eine Liste. Bsp.: Wenn 183 Abgeordnete ins Parlament zu wählen sind, wird das Staatsgebiet in 183 Wahlsprengel gegliedert, in denen je ein Abgeordneter gewählt wird. Der, der in einem Wahlsprengel die absolute Mehrheit erhält, ist gewählt. Falls dies beim ersten Wahlgang nicht hervorkommt, kommt es zu einer…

  32. Wahlrechtsgrundsätze?

    Art. 23a (1) B-VG (EU-Wahl) Art 26 (1) B-VG (NR) Art 95 Abs. 1 B-VG (Landtag) Grundsätzlich: allgemeines (alle ü16 Staatsbürger) gleiches (jede Stimme ist gleich viel wert) unmittelbares (Abgeordneten werden direkt gewählt) persönliches (persönliche Abgabe Achtung: Art. 26 Abs. 6 B-VG Briefwahl) freies (nicht beeinflusst vom Staat Art. 3 1. ZPEMRK, Art. 8 Stv. von Wien) geheimes Wahlrecht. Grundsatz der Verhältniswahl nur bei den Wahlen zum NR, Landtag, europäischen Parlament und Gemeinderat.

  33. Wen kann ich wählen?

    Bundespräsidenten Nationalrat Gemeinderat Bürgermeister (nicht immer in OÖ aber schon) Abgeordneten zum europäischen Parlament.

  34. Welcher Wahlrechtsgrundsatz fehlt im Art 60 B-VG (Wahl des Bundespräsidenten)? Welcher Wahlrechtsgrundsatz ist anders umschrieben?

    Das Verhältniswahlrecht. Das allgemeine Wahlrecht.

  35. Warum ist Verhältniswahl bei der Bundespräsidentenwahl nicht logisch durchführbar?

    Weil es nur einen Bundespräsidenten gibt (bei Verhinderung übernimmt der Bundeskanzler) und nicht zwei Bundespräsidenten zu je einem bestimmten Verhältnis regieren können

  36. Wenn alle Europäer bei uns wählen wollen, geht das?

    Nein, der Unionsbürger braucht einen Hauptwohnsitz in Österreich.

  37. Verhältniswahl?

    Bei der Verhältniswahl jede an der Wahl teilnehmende Wahlpartei einen dem Verhältnis ihrer erreichten Stimmen entsprechenden Anteil an den zu vergebenden Mandaten, dh der prozentuale Stimmenanteil einer wahlwerbenden Partei spiegelt sich in der Mandatsverteilung wider. Das B-VG ordnet die Geltung der Verhältniswahl für die Wahlen zum Europäischen Parlament Art. 23a Abs. 1 B-VG, zum Nationalrat Art. 26 Abs. 1 B-VG, zu den Landtagen Art. 95 Abs. 1 B-VG und zu den Gemeinderäten Art. 117 Abs. 2 B-V…

  38. Briefwahl?

    Abweichung vom persönlichen und geheimen Wahlrecht. Die Bundesverfassung lässt eine Briefwahl zu, wenn ein Wähler seine Stimme voraussichtlich nicht vor der Wahlbehörde abgeben kann, etwa weil er am Wahltag ortsabwesend oder krank ist. Wahlen zum Nationalrat Art. 26 Abs. 6 B-VG, Wahlen zum Europäischen Parlament Art. 23a Abs.4 B-VG, zu den Landtagen Art. 95 Abs. 4 B-VG, zu den Gemeinderäten Art. 117 Abs. 2 B-VG, Wahl zum Bundespräsidenten Art. 60 Abs. 1 letzter Satz B-VG, sowie für die Direktwa…

  39. Wer wählt den Gemeinderat? Warum dürfen hier EU-Bürger auch wählen, war das eine Idee unseres Verfassungs-GG oder findet man dazu auch etwas in der GRC?

    Die Gemeindebürger, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben. Art. 40 GRC besagt, dass alle Unionsbürgerinnen und Bürger das aktive sowie passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen besitzen.

  40. Was versteht man unter E-Voting?

    Das sind elektronische Abstimmungen und Wahlen. Es wird darunter eine elektronische Distanzwahl verstanden, bei der die Stimmenabgabe ohne örtliche Bindung an ein Wahllokal und ohne Anwesenheit einer Wahlbehörde über das Internet erfolgt.

  41. Welche Wahlrechtsgrundsätze werden durch das E-Voting verletzt?

    Nach geltendem Bundesverfassungsrecht ist E-Voting unzulässig, weil einer elektronischen Stimmabgabe außerhalb behördlich eingerichteter und überwachter Wahllokale und Stimmzellen von zu Hause aus die Wahlgrundsätze der persönlichen, geheimen und freien Wahl entgegenstehen

  42. Ergeben sich dieselben Probleme wie mit E-Voting auch bei der Briefwahl?

    Ja, die Bundesverfassung weicht durch Zulassung der Briefwahl in Art 26 Abs 6 B-VG von den Wahlrechtsgrundsätzen der persönlichen, geheimen und freien Wahl ab. Es muss gemäß § 60 Abs 2 NRWO bei der Briefwahl erklärt werden, dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde. Die Briefwahl ist neben den Wahlen zum Nationalrat auch für die Wahl zum Europäischen Parlament (Art 23a Abs 4), zu den Landtagen (Art 95 Abs 4), zu den Gemeinderäten (Art 117 Abs 2), des Bunde…

  43. Warum gilt die Briefwahl trotzdem? Warum ist sie nicht verfassungswidrig?

    Weil sie im Verfassungsrang steht. E-Voting müsste also auch im Verfassungsrang erlassen werden, um zulässig zu sein.

  44. Was ist das aktive Wahlrecht?

    Das aktive Wahlrecht berechtigt alle österreichischen Staatsbürger ab Vollendung des 16. Lebensjahrs nach Art 26 Abs 1 B-VG den Nationalrat zu wählen.

  45. Was ist das passive Wahlrecht?

    Nach dem passiven Wahlrecht ist nach Art 26 Abs 4 B-VG zum Nationalrat wählbar, wer aktiv wahlberechtigt ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

  46. Ist das Prinzip der Verhältniswahl durchgängig verwirklicht? Sonst noch was? Wo ist denn das geregelt?

    Gem. § 100 Abs 1 NRWO muss eine Partei entweder in einem Regionalwahlkreis ein Grundmandat (also ein im ersten Ermittlungsverfahren zugeteiltes Mandat) oder mindestens vier Prozent der bundesweit abgegebenen gültigen Stimmen erzielen, um in den Nationalrat einziehen zu können. Gemäß Art 26 Abs 2 zweiter Satz B-VG und § 4 NRWO erfolgt die Aufteilung der zu vergebenden Mandate bei der Nationalratswahl nach der Anzahl der Staatsbürger (nicht nach der Anzahl den Wahlberechtigten).

  47. Was ist der Unterschied zwischen Wahlparteien und politischen Parteien?

    Eine Politische Partei ist gemäß § 1 Abs 2 PartG „eine auf Dauer organisierte Verbindung von Menschen, die durch gemeinsame Tätigkeit auf eine umfassende Beeinflussung der staatlichen Willensbildung, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und dem Europäischen Parlament abzielt.“ Parteien beeinflussen also die politischen Meinungen der Gesellschaft und erringen durch Wahlen staatliche Macht, um ihre Ansichten in die Rechtsnormen einzubringen. Sie ist eine ju…

  48. Wie wird eine Partei gegründet?

    Jeder kann eine politische Partei frei gründen, indem er eine Satzung verfasst, diese in geeigneter Weise im Internet veröffentlicht und beim Bundesminister für Inneres hinterlegt (§ 1 Abs 4 PartG). Mit der Hinterlegung erlangt die politische Partei Rechtspersönlichkeit und wird als juristische Person existent. Nicht nur die Gründung, sondern auch die Betätigung darf keiner Beschränkung unterworfen werden

  49. Gibt es Fälle, wo eine Partei nicht rechtlich existent werden kann?

    Das österreichische Recht kennt kein Verbotsverfahren für politische Parteien, in dem ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde eine politische Partei verbieten könnte. Das Verbot ist nur durch den Verfassungsgesetzgeber selbst möglich (inkl. Volksabstimmung, wenn dies eine politisch die Grundsätze der Demokratie vertretende Partei betreffen sollte). Der Verfassungsgesetzgeber verbietet durch das in Verfassungsrang stehende Verbotsgesetz 1947 die Wiedererrichtung einer Partei mit dem demokratief…

  50. Ist das Verbotsgesetz ein Verfassungsgesetz?

    Ja, es wurde als „Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1947 über das Verbot der NSDAP“ kundgemacht.

  51. Welche Gewalten gibt es?

    Gesetzgebung (Legislative) Vollziehung (Exekutive) Vollziehung unterteilt sich wiederum Verwaltung (Administrative) Gerichtsbarkeit (Judikative).

  52. Zu welcher zählt der Bundespräsident?

    Der Bundespräsident wird der Verwaltung zugerechnet und zählt gemäß Art 19 Abs 1 B-VG zu den obersten Verwaltungsorganen – also zur Vollziehung. Er ist jedoch nicht der direkte Chef, da er den Verwaltungsorganen des Bundes und der Länder keine Weisungen erteilen darf. Er hat mit der Regierungsbildung eine der wichtigsten Aufgaben im Bund. Deshalb sah sich der Verfassungsgesetzgeber zur demokratischen Legitimierung dieser wichtigen Funktion veranlasst, die Wahl des Bundespräsidenten direkt durch…

  53. Parlamentarisches Regierungssystem/präsidentielles Regierungssystem - wer wählt was?

    Im präsidentiellen Regierungssystem werden sowohl Parlament als auch Staatsoberhaupt direkt vom Volk gewählt. Staatsoberhaupt = Regierungschef. Parlament und Präsident sind nur dem Volk verantwortlich, eine Absetzung durch Misstrauensvotum ist nicht vorgesehen. Im parlamentarischen Regierungssystem wählt das Parlament die Regierung und kann sie auch abwählen. In den Ländern gilt dieses System gem. Art 101 Abs 1 B-VG uneingeschränkt. Im Bund gilt ein parlamentarisches Regierungssystem mit präsid…

  54. Was ist eine sukzessive Zuständigkeit?

    Darunter verstehen wir, wenn in ein und derselben Sache im Instanzenzug sowohl eine Verwaltungsbehörde als auch ein ordentliches Gericht entscheiden, das ordentliche Gericht sohin als Kontrollinstanz zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Bescheids einer Verwaltungsbehörde vorgesehen wird. Dies darf als Ausnahme des Grundsatzes der Trennung von Justiz und Verwaltung nach Art 94 Abs 2 B-VG in einzelnen Angelegenheiten vorgesehen werden. Dieser Instanzenzug an ein ordentliches Gericht steht anstelle…

  55. Verfassungsautonomie

    Bedeutet, dass das Parlament als demokratisch legitimierter Gesetzgeber in den Verfassungsgesetzen alles frei regeln darf, weil die Verfassung die höchste Stufe ist (Achtung: Baugesetze). Einschränkungen gibt es nur bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung. Hier ist zwingend eine Volksabstimmung iSd Art. 44 Abs. 3 B-VG abzuhalten. Die Verfassungsautonomie der Länder ist eingeschränkt, weil die Landesverfassungsgesetze nicht den Bundesverfassungsgesetzen widersprechen dürfen.

  56. Legalitätsprinzip

    Das Legalitätsprinzip/Gesetzmäßigkeitsgebot ist in Art 18 (1) geregelt. Es normiert eine strikte Bindung der Vollziehung (Verwaltung UND Gerichtsbarkeit) an die Gesetze. Es verlangt auf der einen Seite vom Gesetzgeber eine hinreichende Determinierung des Vollzugshandelns, und verbietet andererseits der Vollziehung ohne (hinreichend determinierte) gesetzliche Grundlage zu handeln.

  57. Differenziertes Legalitätsprinzip? Verstärktes/verdünntes Legalitätsprinzip? Wo gibt es was?

    Der Determinierungsgrad (das Ausmaß der Vorausbestimmung des Vollziehungshandelns durch das Gesetz) ist nicht starr, sondern abhängig vom jeweiligen Sachgebiet. In diesem Sinn sprechen wir von einem differenzierten Legalitätsprinzip, weil die Anforderungen an die Bestimmtheit der Gesetze je nach Regelungsgegenstand abgestuft/differenziert sind. Strengere Anforderungen an die ausreichende Determinierung gelten in Bereichen, in denen das Rechtschutzbedürfnis (Bsp.: Strafrecht) dies erfordert. Ger…

  58. Finale Determinierung; Was heißt "final"? Wo gibt es diese?

    Bei der finalen Determinierung handelt es sich um eine Regelungstechnik, bei der – im Gegensatz zur vorherrschenden Gestaltung von rechtlichen Regelungen in Form von Wenndann-Verknüpfungen von Tatbestand und Rechtsfolge (Konditionalnormen) – „nur“ die Ziel-Mittel-Relation festgelegt wird (Zwecknormen, Finalnormen, Programmnormen). Als Gegengewicht für die dadurch bedingte Unbestimmtheit des Verwaltungshandelns werden aber an die Ausgestaltung des Verfahrens, das zur Entscheidung führt, erhöhte…

  59. Kundmachung - Anwendung einer nicht richtig kundgemachten VO? Hebt der VfGH die ganze VO auf auch wenn nur ein Teil davon im Antrag steht?

    Damit das Handeln der Vollziehung vorhersehbar und berechenbar ist, verlangt der Rechtsstaat die allgemeine, öffentlich zugängliche Kundmachung von Gesetzen (und Verordnungen). Dies geschieht in der Regel im BGBl und teils in elektronischer Form. Die Rechtstheorie hält rechtswidrige Rechtsnormen grundsätzlich für absolut nichtig, die Rechtsordnung kann jedoch davon abweichen und eine relative Nichtigkeit anordnen. Nicht kundgemachte Gesetze und VO sind absolut nichtig, wohingegen mangelhaft kun…

  60. Werden diese Gesetze von allen angewendet?

    Nein, Art. 89 B-VG und 135 Abs. 4 B-VG – ordentliche Gerichte, Verwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshof dürfen diese nicht anwenden (und können ein Gesetzprüfungsverfahren beim VfGH einleiten).

  61. Anlassfall, Vfgh - Was fällt Ihnen dazu ein?

    Wenn eine Verordnung oder ein Gesetz aufgehoben werden gilt diese Aufhebung ex nunc, also von jetzt an. Für denjenigen der jedoch die Aufhebung beantragt (für den Anlassfall) gilt sie ex tunc, also von damals an bzw. rückwirkend.

  62. lex posterior und lex specialis?

    Der Stufenbau der RO sagt nicht was passiert, wenn zwei Rechtssätze gleicher Stufe einander widersprechen – dieses Problem lösen die Derogationsregeln Zeitliche Derogation: der jüngere Rechtssatz hebt den älteren Rechtssatz auf – meist führt das jüngere Gesetz die Aufhebung ausdrücklich an Derogation nach Spezialität: das speziellere Gesetz geht dem allgemeineren Gesetz vor

  63. Was ist ein schlichter Parlamentsbeschluss? Nennen Sie Beispiele?

    Es handelt sich um einen Beschluss des Parlaments, der nicht als Gesetz, sondern außerhalb des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens ergeht. Es stellt Innenrecht dar. Beschluss des Nationalrats zur Genehmigung von Staatsverträgen, Ausschluss der Öffentlichkeit von Nationalratssitzungen; Budgetbeschlüsse in manchen Ländern

  64. Verfassungs- u. Gesetzgebungsautonomie - Wo liegt der Unterschied?

    Die Gesetzgebungsautonomie des einfachen Gesetzgebers gilt im Gegensatz zur Verfassungsautonomie nicht uneingeschränkt, weil die Gesetze nicht den Verfassungsgesetzen widersprechen dürfen. Das gilt auch für einfache Gesetze, für die eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist.

  65. Was ist die relative Verfassungsautonomie der Länder? Wo steht, dass die Landesverfassung nicht der Bundesverfassung widersprechen darf?

    Der Landesverfassungsgesetzgeber kann in Verfassungsautonomie alles frei regeln, solange er der Bundesverfassung nicht widerspricht. Die Länder haben in diesem Sinn gemäß Art 99 Abs 1 B-VG eine relative Verfassungsautonomie.

  66. Was ist denn eigentlich das Legalitätsprinzip?

    Es verschärft den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit (also den bloßen Gesetzesvorrang) zum Gesetzesvorbehalt. Das Gesetzmäßigkeitsgebot des Art 18 Abs 1 B-VG besagt, „die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden“. Die Vollziehung hat daher keine Autonomie. Sie darf den Gesetzen nicht nur nicht widersprechen, jedes Handeln steht unter dem Vorbehalt, dass der Gesetzgeber die Vollziehung zu diesem Handeln ermächtigt hat. Sie braucht für ihr Handeln daher in jede…

  67. Gilt das Legalitätsprinzip für die Gerichtsbarkeit nicht?

    Es gilt für die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit in gleicher Weise, auch wenn Art 18 Abs 1 B-VG aus systematischen Gründen nur von der Verwaltung spricht. Der Gesetzgeber erachtete es bei Inkraftreten des B-VG als selbstverständlich, dass die Gerichtsbarkeit streng an die Gesetze gebunden ist. Für die Verwaltung war das jedoch was Neues und deshalb wurde die Verwaltung explizit angeführt.

  68. Inwieweit bindet Art 18 auch die Gesetzgebung?

    Das Gesetzmäßigkeitsgebot bindet auch die Gesetzgebung. Gesetze müssen derart genau formuliert sein, dass sie eine taugliche Grundlage für eine gesetzestreue Vollziehung darstellen. Sie müssen die Vollziehung ausreichend determinieren. Ausreichend determiniert ist ein Gesetz, wenn daraus alle wesentlichen Merkmale für das Vollziehungshandeln ersehen werden können. Das Vollziehungshandeln wird dadurch vorhersehbar und berechenbar.

  69. Was passiert, wenn das Gesetz nicht ausreichend determiniert ist? Was ist eine formalgesetzliche Delegation? Wieso spricht man v. Delegation?

    Eine lockere und oberflächliche Formulierung der Gesetze eröffnet der Verwaltungsbehörde verfassungswidrige Freiheiten. Der Gesetzgeber würde seine Aufgabe, das Recht genau in Gesetzesform zu bestimmen, an die Verwaltung delegieren. Eine solche formalgesetzliche Delegation macht ein Gesetz verfassungswidrig.

  70. Wo wurde Strenge der Determinierungspflicht zurückgenommen?

    Das differenzierte Legalitätsprinzip besagt, dass der Determinierungsgrad nicht starr, sondern abhängig vom jeweiligen Regelungsgegenstand ist. Die Verfassung erlaubt dem Gesetzgeber, der Vollziehung in einzelnen Bereichen Ermessen einzuräumen. Die Vollziehung ist sodann nur an das allgemeine Gebot der Sachlichkeit gebunden. Gem. Art 130 Abs 3 B-VG liegt sodann „Rechtswidrigkeit nicht vor, soweit das Gesetz der Verwaltungsbehörde Ermessen einräumt und sie dieses im Sinne des Gesetzes geübt hat.“

  71. Wo gibt sich der VfGH mit einer dünneren Determinierungspflicht zufrieden? Gibt es einen Bereich, wo die Determinierungspflicht besonders streng ist?

    Strengere Anforderungen an die ausreichende Determinierung gelten in Bereichen, in denen das Rechtsschutzbedürfnis dies erfordert (Strafrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht). Geringer sind die Anforderungen an die Bestimmtheit gesetzlicher Regelungen insbesondere im Planungsrecht (va bei der Erlassung von Flächenwidmungsplänen) und im Verwaltungsprivatrecht

  72. Was ist beim Flächenwidmungsplan mit dem Gesetzmäßigkeitsgebot?

    Die Raumpläne erlässt nicht der Gesetzgeber, sondern eine Verwaltungsbehörde. Aufgrund des Legalitätsprinzips hat der Gesetzgeber das Verwaltungshandeln ausreichend zu determinieren. Welches Maß an Determinierung erforderlich ist, hängt letztlich davon ab, ob und inwieweit der Gesetzgeber in der Lage ist, das Handeln der Verwaltung bereits auf der Ebene der Gesetzgebung vorherzubestimmen. Es ist regelmäßig nicht möglich, gesetzlich die Widmungskategorie der einzelnen Gebiete festzulegen. Dies m…

  73. 2 Gründe, warum man die formalgesetzliche Delegation nicht will; Ist es nicht egal, ob es der NR, BR,... oder die Vollziehung macht? Warum will man nicht, dass sich die Vollziehung etwas ausdenkt?

    Das Vollziehungshandeln, also die an ein bestimmtes Verhalten geknüpften Konsequenzen, müssen im Rechtsstaat vorhersehbar und berechenbar sein. Die Gesetzgebung ist vom Volk demokratisch legitimiert. Deshalb gilt für die Gesetzgebung der Gesetzesvorrang und für die Vollziehung der Gesetzesvorbehalt.

  74. Was ist das Fehlerkalkül allgemein?

    Das Fehlerkalkül bedeutet, dass die Rechtsordnung die absolute Nichtigkeit von rechtswidrigen Rechtsnormen ausschließt und stattdessen die Geltung rechtswidriger Rechtsnormen bis zu ihrer Überprüfung und Aufhebung durch die Rechtsschutzeinrichtungen anordnet (relative Nichtigkeit). Weil die Verfassungsordnung die Aufhebung rechtswidriger Rechtsnormen anordnet, setzt sie gleichzeitig rechtswidriges Recht bis zur Aufhebung in Geltung.

  75. Für welche Rechtsnormen sieht die Bundesverfassung ein Fehlerkalkül vor? Wie ist es mit einem Bescheid? Gibt es dort auch ein Fehlerkalkül oder nicht? Wie schaut es mit einem Erkenntnis aus? Gibt es dafür auch ein Fehlerkalkül? Wo steht es im B-VG?

    Die Verfassung sieht in Art 140 B-VG die Aufhebung von Gesetzen, in Art 139 BVG die Aufhebung von Verordnungen, in Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG die Aufhebung von Bescheiden, in Art 133 Abs 1 Z 1 und Art 144 B-VG die Aufhebung von Erkenntnissen und Beschlüssen der Verwaltungsgerichte vor.

  76. Von wem kann eine rechtswidrige Norm aufgehoben werden?

    Das B-VG ermächtigt den Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung von Gesetzen, Verordnungen und Erkenntnissen, den Verwaltungsgerichtshof zur Aufhebung von Erkenntnissen sowie die Verwaltungsgerichte zur Aufhebung von Bescheiden.

  77. Wie schaut das bei Staatsverträgen aus?

    Generell transformierte Staatsverträge des Bundes und der Länder können im staatlichen Recht auf der Stufe von Verordnungen, einfacher Gesetze oder Verfassungsgesetze stehen. Für den Fall, dass ein transformierter Staatsvertrag nationalem Recht widerspricht, gibt es auch für Staatsverträge ein Fehlerkalkül. Nach Art 140a B-VG erkennt der VfGH über die Rechtswidrigkeit von Staatsverträgen, er hebt diese jedoch nicht auf, weil eine nationale Instanz Völkerrecht nicht aufheben kann. Er ordnet an,…

  78. Was geschieht mit nicht ordnungsgemäß kundgemachten VO/Gesetzen?

    Sofern ein Mindestmaß an Publizität erreicht wird, sind sie ebenfalls relativ nichtig (Art 140 Abs 3 B-VG). Dies liegt vor, wenn die Normadressaten vom Inhalt der Verordnung Kenntnis erlangen können. Dadurch wird der Inhalt trotz Kundmachungsfehler rechtlich existent. Für Gerichte sind nicht gehörig kundgemachte Gesetzte und Verordnungen unbeachtlich (Art 89 Abs 1, Art 135 Abs 4 B-VG)

  79. Stufenbau der Rechtsordnung – Bundesgesetz widerspricht Landesgesetz, Bundesverfassungsgesetz widerspricht Landesverfassungsgesetz

    Stufenbau der Rechtsordnung 1. Bundesverfassungsgesetz 2. Landesverfassungsgesetz 3. Einfaches Bundesgesetz - Einfaches Landesgesetz 4. Bundesverordnung - Landesverordnung 5. Bundesbescheid, Urteil – Landesbescheid, Urteil 6. Konsensualnorm (eher Bund) Die Bundesverfassung steht über der Landesverfassung, da die L-Vf in der B-Vf bedingt ist. Einfache Bundes- und Landesgesetze stehen auf derselben Stufe. Hier gilt der Grundsatz der Widerspruchsfreiheit nicht. Hier muss eine der beiden Regelungen…

  80. Was ist eine Querschnittsmaterie? Beispiele?

    Die Kompetenzverteilung des B-VG stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1925 und somit auch die Begriffe der Sachmaterien Im Laufe der Jahre haben sich weitere Themen herausgebildet, die für die Gesetzgebung interessant sind und somit eigentlich in der Kompetenzverteilung enthalten sein sollten – diese Begriffe finden wir in der Kompetenzverteilung jedoch nicht Beispiele: Umweltschutz, Klimaschutz, Katastrophenbekämpfung, … Diese neuen Begriffe finden in den Sachmaterien des B-VG Deckung – jedoch…

  81. Berücksichtigungsgebot, Gesichtspunktetheorie + Bsp

    Grundsätzlich herrscht Kompetenztrennung. Für ein und dieselbe Sachmaterie können nach B-VG nicht Bund und Länder gleichzeitig zuständig sein, weder in Gesetzgebung noch in Vollziehung. Ist ein und derselbe Sachverhalt aber verschiedenen Kompetenzen zuzuordnen, so besagt die Gesichtspunkttheorie, dass dieser Sachverhalt dann von beiden Staaten unter dem Gesichtspunkt ihrer jeweiligen Kompetenz geregelt werden kann. Im Ergebnis kommt es dann zu Überschneidungen. Es wird nicht eine Sachmaterie vo…

  82. Wer kann die Umsatzsteuer einheben?

    Art. 13 B-VG → die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder auf dem Gebiet des Abgabenwesens werden durch ein eigenes Bundesverfassungsgesetz nämlich durch das Finanz-Verfassungsgesetz geregelt. Hier findet man mehrere Abgabekategorien (§ 6 F-VG). Der Bundesgesetzgeber hat die Kompetenz zu regeln, welche Abgaben unter welche Kategorie fallen. In § 9 (1) FAG wird die Umsatzsteuer als gemeinschaftliche Bundesabgabe normiert. Der Ertrag fällt also Länder, Gemeinden und Bund zu.

  83. Wer hat die Kompetenz für Enteignungen?

    Art. 10 (1) Z 6 B-VG der Bund, soweit sie nicht Angelegenheiten betrifft, die in den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder fallen (→ Annexmaterie).

  84. Wen gibt Art 12 B-VG eine Kompetenz?

    Art 12 Abs 1 B-VG zählt jene Angelegenheiten auf, in denen die Kompetenz zur Grundsatzgesetzgebung dem Bund und die Kompetenz zur Ausführungsgesetzgebung sowie Vollziehung den Länden zukommt. Die Grundsatzgesetze des Bundes stellen allgemeine Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung auf und binden nur die Landesgesetzgeber. Sie können keine selbständige Rechtsgrundlage für die Vollziehung bilden, keine Rechte u. Pflichten für Einzelne begründen. Der Bundesgesetzgeber muss sie daher gem. Art 12…

  85. Was ist, wenn der Bund keine Grundsätze erlässt? Was macht dann das Land bzw. was darf es?

    Die Ausführungsgesetze der Länder dürfen die Angelegenheit grundsätzlich frei regeln, der Grundsatzgesetzgebung des Bundes aber nicht widersprechen. Sind keine Grundsätze aufgestellt, so ist das Land gem. Art 15 Abs 6 B-VG bis zum Erlass einer bundesgesetzlichen Regelung zur Gänze frei, die betreffende Angelegenheit nach eigenen Vorstellungen zu regeln. - Was passiert, wenn das Land eine Regelung trifft und dann erst ein Grundsatzgesetz beschlossen wird?

  86. Invalidation, Devolution - was heißt das?

    Das Bundesgrundsatzgesetz muss (bei Neuerlassung eines Grundsatzgesetzes) bzw. kann (bei Novellierung) gem. Art 15 Abs 6 B-VVG eine Frist für die Erlassung des Ausführungsgesetzes setzen, die zwischen sechs und zwölf Monaten liegen muss. Andere Fristen hängen von der Zustimmung des Bundesrates ab. Bei erstmaliger Erlassung eines Grundsatzgesetzes tritt Invalidation ein, wenn das Land die Sache bisher frei geregelt und nicht innerhalb der Frist eine Anpassung des Landesgesetzes durchgeführt hat,…

  87. Was ist die Gesichtspunktetheorie?

    Grundsätzlich können nach dem Grundsatz der Kompetenztrennung in der Kompetenzverteilung zur Regelung einer Sachmaterie nicht sowohl Bund als auch Land zuständig sein. Ist aber ein und derselbe Sachverhalt verschiedenen Kompetenztatbeständen zuzuordnen, wovon einer Bund und einer Land betrifft, so besagt die Gesichtspunkttheorie, dass dieser Sachverhalt dann von der Bundesgesetzgebung und der Landesgesetzgebung unter dem Gesichtspunkt ihrer jeweiligen Kompetenz geregelt werden kann. Überschneid…

  88. Was ist eine Annexmaterie?

    Die mit einem Begriff beschriebene Kompetenz zur Regelung einer Sachmaterie schließt Nebenmaterien mit ein, die typischerweise in Zusammenhang mit der Regelung einer Sachmaterie stehen. Solche Nebenmaterien die ohne gesonderte Nennung im Begriff der Sachmaterie eingeschlossen sind, nennen wir Annexmaterien. Es sind dies vor allem das Verwaltungsverfahrensrecht, das Verwaltungsstrafrecht, Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen (Art 10 Abs 1 Z 6 B-VG) und verwaltungspolizeiliche Maßnahmen zur B…

  89. Nennen Sie Beispiele!

    Bedarfskompetenzen kennt das B-VG im Umweltbereich (hinsichtlich nichtgefährlicher Abfälle [Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG], der Festlegung einheitlicher Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe [Art 11 Abs 5 B-VG]) und in Art 11 Abs 2 B-VG für das Verwaltungsverfahren, das allgemeine Verwaltungsstrafrecht, das Verwaltungsstrafverfahren und die Verwaltungsvollstreckung.

  90. Was ist die Versteinerungstheorie?

    Der VfGH verwendet die Versteinerungstheorie zur Auslegung der Kompetenztatbestände des B-VG. Er versteht den Begriff, mit dem eine Sachmaterie beschrieben ist, mit dem Inhalt, den er im Zeitpunkt des Inkrafttretens (großteils 01.10.1925) hatte. Zur Ermittlung des historischen Begriffsverständnisses zieht der VfGH die im Versteinerungszeitpunkt geltenden einfachen Gesetze heran. Bestanden einfache Bundesgesetze, ist der Bund zur Regelung der Angelegenheit zuständig, bestanden einfache Landesges…

  91. Was ist eine intrasystematische Weiterentwicklung?

    Wenn der Gegenstand im Versteinerungszeitpunkt noch nicht bekannt war, führt die Versteinerungstheorie zu keinem Ergebnis. Es wird die infrasystematische Weiterentwicklung zur Auslegung verwendet. Neue Sachverhalte werden so zugeordnet, wie sie den bestehenden Sachmaterien am Ehesten entsprechen. Zusammenfassendes Beispiel: Soll jetzt bspw herausgefunden werden, ob ein bestimmter Begriff dem Kompetenztatbestand „Gewerbe“ gem Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG zugeordnet werden kann, muss zuerst geprüft werd…

  92. Was ist eine Gebietskörperschaft, welche gibt es? Wo ist das geregelt? Was ist eine Gebietskörperschaft, welche gibt es? Wo ist das geregelt?

    Eine Gebietskörperschaft ist eine staatliche Organisation, die auf einem bestimmten Territorium (Gebiet) hoheitlich tätig ist und die als juristische Person (Körperschaft) des öffentlichen Rechts auch privatwirtschaftlich handeln kann. Das B-VG hat nicht den österreichischen Gesamtstaat als juristische Person eingerichtet, sondern gem. Art 17 B-VG den Bund und die Länder sowie gem. Art 116 Abs 2 B-VG die Gemeinden.

  93. Was ist die Privatwirtschaftsverwaltung?

    Weil die Rechtsordnung die Gebietskörperschaften als Träger von Privatrechten einrichtet, können diese nicht nur hoheitlich, sondern auch nicht-hoheitlich handeln. Die Parlamente und Gerichte handeln jedoch immer hoheitlich, es steht nur der Verwaltung zu, in den Formen des Privatrechtes tätig zu werden. Es muss daher die Hoheitsverwaltung von der Privatwirtschaftsverwaltung unterschieden werden.

  94. Was ist die Fiskalgeltung der Grundrechte?

    Dabei stellt sich die Frage, ob der Grundrechtsschutz auch gegen die nichthoheitlich handelnde Verwaltung gilt. Die Fiskalgeltung der Grundrechte wird jedenfalls für den Gleichheitssatz bejaht. Dem Gesetzgeber steht es frei, die Fiskalgeltung eines Grundrechts ausdrücklich anzuordnen (wurde in § 5 Abs 4 DSG für den Datenschutz angeordnet).

  95. Warum muss man das überhaupt erwähnen, dass auch der privatwirtschaftlich handelnde Staat an Grundrechte gebunden ist?

    Grundrechte schützen vor staatlichem Zwang. Hoheitsakte sind Zwangsakte des Staats und daher immer an den Grundrechten zu messen. Bei der nichthoheitlichen Verwaltung, die in den Formen des Privatrechts handelt, fehlt der Zwangscharakter. Es bedarf der Zustimmung des Betroffenen

  96. Darf sich eine Gemeinde auf ein Grundrecht berufen? Wie schaut das mit den anderen Gebietskörperschaften aus?

    Der VfGH geht davon aus, dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts Träger jener Grundrechte sind, die ihrem Wesen nach auf sie zur Anwendung kommen können (etwa ÖH). Ausgenommen sind jedoch die Staaten (Bund, Länder), die keine Träger von Grundrechten sind. Die Grundrechte bestimmen das Verhältnis privater Personen zum Staat, sie schützten private Personen vor Übergriffen des Staats. Sie sind nicht dazu da, den Staat vor sich selbst, das Land vor dem Bund und den Bund vor den Lände…

  97. Der EGMR hielt es für konventionswidrig, dass Strafgefangene in Österreich nicht wählen dürfen. Welches Grundrecht wurde verletzt?

    Art 3 1. ZP-EMRK – das Grundrecht auf freie Wahlen.

  98. Wie wird die Versammlungsfreiheit aktuell geprüft?

    Der VfGH führt grundsätzlich nur noch eine Grobprüfung durch. Es kommt nur zu einer Feinprüfung, wenn es um den Kernbereich der Versammlung geht (z.B.: bei Auflösungen).

  99. Wie wird die Kunstfreiheit geprüft?

    Die Kunstfreiheit ist in Art 17a StGG geregelt. Dem Wortlaut nach ist die Kunstfreiheit ein absolut geschütztes Grundrecht, es wird aber angenommen, dass nur intentionale Eingriffe unzulässig sind.

  100. Was ist mit Vorbehalt von Berufswahl- und Ausbildungsfreiheit gemeint?

    Dem Wortlaut nach absolut geschützt es wird aber der Vorbehalt der Erwerbsfreiheit (Art 6 StGG) herangezogen, da diese Grundrechte in einem engen Zusammenhang stehen