Arbeitsrecht ASW - 04.03 Ferialarbeit/-praktikum/Volontariat

6 flashcards · Other · by Christina Niebrzydowski

  1. Was ist Ferialarbeit?

    Ferialarbeit ist ein ganz normales Dienstverhältnis, welches von Schülern oder Studenten während der Ferien ausgeübt wird.

  2. Was ist Ferialpraxis?

    Ein Ferialpraktikum ist vom Lehrplan bzw. der Studienordnung vorgeschrieben und es steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Es kann als Dienstverhältnis gestaltet werden, wobei es auf die Art der Arbeitsleistung ankommt, ob eine KV-Einstufung vorgenommen werden muss oder das KV-Lehrlingsentgelt ausreicht. Oder der Ferialpraktikant ist kein Arbeitnehmer im eigentlichen Sinn, sprich, er muss sich nicht an Arbeitszeiten halten, ist weisungsfrei, erbringt keine tatsächlichen Arbeitsleistung sonde…

  3. Muss ein Ferialpraktikant bei der SV angemeldet werden?

    ein echter Praktikant ohne Entgeltanspruch muss nicht bei der SV angemeldet werden. Er ist als Schüler/Student unfallversichert. Bekommt er jedoch Taschengeld muss er angemeldet werden. Im Hotel- u. Gastgewerbe kann ein Praktikum nur im Rahmen eines DV absolviert werden - anzumelden. Praktikanten mit Hochschulbildung sind immer pflichtversichert, auch wenn sie keinen Entgeltanspruch haben. Siehe § 4 Abs. 1 Z 4 iVm. § 44 Abs 6 lit c ASVG

  4. Kann der Kollektivvertrag Entgeltansprüche für Ferialpraktikanten regeln?

    Der Kollektivvertrag kann nur Rechte und Pflichten aus Dienstverhältnissen vorschreiben. Das bedeutet, wenn das Praktikum im Rahme eines Dienstverhältnisses ausgeführt wird, kann der KV eine eigene Entlohnung vorsehen. Wird das Praktikum nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt, hat der KV keine Regelungsbefugnis.

  5. Was ist ein Volontär?

    Volontäre sind Personen, die selber betriebliche Abläufe kennenlernen wollen ohne Arbeiten zu verrichten oder in die Betriebliche Struktur eingegliedert zu werden. Sie sind bei der AUVA anzumelden. Wenn sie ein Taschengeld bekommen (max. bis zu Geringfügigkeitsgrenze) müssen sie auch bei der ÖGK angemeldet werden.

  6. Was ist für Schnuppertage zu beachten?

    Keine Eingliederung in den Betrieb keine Dienstplanunterworfenheit keine Arbeitsleistungspflicht kein Entgeltanspruch Die Tage dürfen nicht zur Erprobung eines potentiellen Arbeitnehmer genutzt werden Zeitlicher Rahmen soll auf wenige Stunden begrenzt sein