Arbeitsrecht ASW - 04.04 Homeoffice
11 flashcards · Other · by Christina Niebrzydowski
Wo wird Homeoffice gsetzlich behandelt?
§ 2h AVRAG
Was ist Homeoffice?
Homeoffice liegt vor, wenn regelmäßig Arbeiten in der Wohnung oder auch der Wohnung des Partners oder eines nahen Angehörigen erbracht wird. Nicht jedoch an öffentlichen Orten.
Homeofficevereinbarungen
Homeofficevereinbarungen bedürfen der Schriftlichkeit, jedoch nicht der Unterschriftlichkeit. Sie können aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer 1monatigen Frist sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zum Monatsletzten aufgekündigt werden.
Arbeitsmittel im Homeoffice
Bei regelmäßigem Homeoffice muss grundsätzlich der Arbeitgeber die erforderlichen digitalen Arbeitsmittel bereitstellen. Bei Bereitstellung durch den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber Kostenersatz zu leisten.
Kommt die Dienstnehmerhaftpflicht im Homeoffice zur Anwendung?
Die Dienstnehmerhaftung bei Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice wird auf im gemeinsamen Haushalt lebende Personen ausgeweitet.
Hat der AG für die Einhaltung der Bestimmungen des ASchG hinsichtlich des Arbeitsplatzes im HO zu sorgen?
Nein, da weder der Arbeitgeber noch das Arbeitsinspektorat berechtigt sind die Wohnung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zu betreten, hat der Arbeitsplatz im HO nicht den Vorgaben des ASchG zu entsprechen.
Kann eine Homeofficevereinbarung mittels Betriebsvereinbarung geschlossen werden?
Nein. Mittels Betriebsvereinbarung können nur die Rahmenbedingungen für die Homeofficearbeit festgelegt werden, sie ersetzt jedoch nicht die schriftliche Einzelvereinbarung.
Kann Homeoffice vom Arbeitgeber angeordnet werden?
Nein, genausowenig kann es einseitig vom Arbeitnehmer angetreten werden. Es bedarf einer Vereinbarung zwischen AG und AN.
Homeofficepauschale
Der AG kann dem AN € 3,- pro Tag für maximal 100 Homofficetage im Jahr steuer- und beitragsfrei auszahlen. Die Homeofficetage müssen auf dem L16 angeführt werden. Wir die Pauschale nicht ausbezahlt, dann können die oben genannten max. € 300,- / Jahr als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Sind AN im Homeoffice auch unfallversichert?
Ja, auch im Homeoffice gilt ein Unfall, der während der Erbringung der Arbeitsleistung passiert als Arbeitsunfall. Die Unfallversicherung umfasst auch Fahrten zum Mittagessen oder direkt zur Kinderbetretuung und zurück, außer man fährt unnötig weit weg zum Mittagessen. Wurde die Arbeitserbringung für diesen Tag bereits abgeschlossen, ist auch der Unfallversicherungsschutz beendet - kein Wegunfall.
Steuerliche Vorteile im Homeoffice
Wird die steuerfreie Homeofficepauschale vom Arbeitgeber nicht voll ausgenutzt, kann der Arbeitnehmer die Differenz zu den € 3,-/HO-Tag, max. € 300,-/Jahr als Werbungskosten geltend machen. Zusätzlich dazu kann er, wenn er wenigstens 26 Tage im Jahr im Homeoffice ist, die Anschaffung von ergonomischen Mobiliar bis zu € 300,- als Werbungskosten geltend machen. Die Regelungen im EStG sind bis zum 01.04.2024 befristet.