SV-Recht ASW - 04 Entgeltbemessung im ASVG

4 flashcards · Law · by Christina Niebrzydowski

  1. Was ist Entgelt nach dem ASVG?

    Als Entgelt zählen alle Geld- und Sachleistungen auf die der Dienstnehmer aus dem DV aufgrund von Gesetz Verordnung Kollektivvertrag Betriebsvereinbarung Dienstvertrag Betriebliche Übung Anspruch hat = Anspruchprinzip und die er darüber hinaus von DG oder einem Dritten (Trinkgeld) erhält = Zuflussprinzip.

  2. Prüfung von Lohn- und Sozialdumping

    Für das LSD-BG zählen nur Ansprüche aus Gesetz, Verordnung und Kollektivvertrag. Es ist monatsgenau zu prüfen, nur bei pauschaliertem Entgelt (ÜSt-Pauschale, All-in) ist eine Jahresprüfung vorzunehmen. Überzahlungen können auf allfällige Unterentlohnungen angerechnet werden, nicht jedoch Sachbezüge oder Aufwandsersätze.

  3. Strafen nach dem LSD-BG

    Verstöße iZm der Bereithaltungspflicht von Lohnunterlagen Melde- und Bereithaltungspflicht b. Entsendung u. Überlassung- € 20.000,- ( § 26 LSD-BG) Vereitelungsmaßnahmen iZm Lohnkontrolle - € 40.000,- (§ 27 LSD-BG) Nichtbereithaltung und Nichtübermittlung v. Lohnunterlagen - € 20.000,- im Wiederholungsfall - € 40.000,- (§ 28 LSD-BG) Unterentlohnung: 5-stufiger Strafrahmen Kleinstunternehmer < 9 DN + Unterentlohnung < € 20.000 und Erstfall bis zu € 20.000,- Unterentlohnung < € 50.000,- = bis zu €…

  4. Straffreiheit im LSD-BG

    Verfolgungsverjährung 3 Jahre bzw. 1 Jahr ab Nachzahlung Strafbarkeitsverjährung 5 Jahre bzw. 3 Jahre ab Nachzahlung Keine Strafbarkeit bei tätiger Reue (Nachzahlung vor Einleitung der Erhebung Absehen von Strafanzeige wenn leichte Fahrlässigkeit, Bagatellgrenze (10%) nicht überschritten und vor Zahlungsaufforderung nachweislich nachbezahlt