SV-Recht ASW - 06 freie DN / Vortragende / Sportler / Vorstandsmitglieder / HFU

10 flashcards · Law · by Christina Niebrzydowski

  1. Wer kann kein freier Dienstnehmer sein?

    wer aufgrund dieser Tätigkeit bereits nach GSVG versichert ist wenn es sich um eine Nebentätigkeit nach B-KUVG handelt wenn eine selbständige Tätigkeit mit Zugehörigkeit zu einer Kammer der freien Berufe ausgeübt wird Tätigkeit als Kunstschaffender

  2. Vorstandsmitglieder

    Spezielle Bestimmungen für Vorstandsmitglieder einer AG, diese sind AR keine Dienstnehmer, das BMSVG ist anzuwenden. Für alle anderen Vorstände gelten die allgemeinen Prüfschritte eines Dienstverhältnisses.

  3. SV-rechtliche Behandlung freier Dienstnehmer

    Es ist kein WF zu entrichten und da kein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht ist die HBGL € 7.070,- (2024). Wenn das Entgelt für einen längeren Zeitraum gilt muss bi zum 15. des zweitfolgenden Monats auf die Anmeldung ein erster mbgm ohne Verrechnung geschickt werden. Bei Auszahlung werden alle mbgm storniert und korrigierte geschickt. Besteht am Ende kein Entgeltanspruch muss die Anmeldung storniert werden. Statt eines L16 wird am Jahresende eine Mitteilung nach 109a EStG geschickt. Achtung,…

  4. Hauptberuflich Vortragende

    Zuerst ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Hauptberufliche oder eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Hauptberufliche Tätigkeit: liegt ein Dienstverhältnis nach § 4 Abs. 2 ASVG vor? liegt ein steuerliches DV nach § 25 Abs 1 Z1 EStG vor? Eingliederung n den Lehrbetrieb durchschn. 15 Semesterwochenstunden od. mehr weisungsgebunden wenn ja - ASVG versichert liegt ein steuerliches DV nach § 25 Abs.1 Z 5 vor? mind. 1 Semesterwochenstunde vorgegebener Lehrplan Wenn ja - ASVG versichert liegt e…

  5. Nebenberuflich Vortragende

    § 49 Abs 7 Z 2 ASVG: pauschalierte Aufwandsentschädigung von € 537,78 / Monat ist SV-frei. <= 1 Semesterwochenstunde = selbständiger 1-15 Semesterwochenstunden = freies DV >15 Semesterwochenstunden = jedenfalls echter DN

  6. Was ist die HFU-Liste?

    Die Liste der Haftungsfreistellenden Unternehmen. Bei Weitergabe von Bauleistungen nach § 19/1a UStg oder Reinigungsleistungen von Bauwerken haftet der Auftraggeber für die Beitragsschulden and ÖGK (bis 20% vom Werklohn) und für die lohnabhängigen Abgaben an die FAÖ (bis 5% des Werklohns) des Subunternehmers. Die Haftung entfällt, wenn der Subunternehmer auf der HFU Liste steht und der Auftraggeber 25% des Werklohnes an die ÖGK überweist.

  7. Vorstände im Steuerrecht

    ohne Beteiligung Lohnsteuer § 25 Abs. 1 Z 1 lit a EStG Beteiligung <=25% ohne SpM Lohnsteuer 25/1Z1lita Beteligung <=25% mit SpM Lohnsteuer § 25/1Z1litb Beteiligung > 25% Einkünfte nach § 22 Z 2 2. TS EStG

  8. Vortragender gem. $ 25 Abs. 1 Z 5

    Arbeitnehmerveranlagung keine Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt) Umsatzsteuerpflicht ( Kleinunternehmerregelung!) SV-pflicht gem. § 4 Abs 2 ASVG -> echter DN

  9. Sportler / Trainer

    können sowol echter DN, freier DN und selbständig sein. Beitragsfreie Aufwandsentschädigung iHv €537,78 (SV), wenn nebenberufliche Täigkeit. Pauschlae Reiseafwandsentschädigung gem. § 3 Abs. 1 Z 16c EStG € 120,- / Tag, max. € 720,- / Monat.

  10. AG-Vorstände im SV-Recht

    Wird Entgelt bezogen ergibt sich eine Versicherung nach § 4 Abs. 2 aufgrund der Lohnsteuerpflicht nach § 47 EStG. Keine AK und IE Beiträge Bei Beteiligung >25% Versicherung nach § 4 Abs. 1 Z6. Nur KV, PV und UV und der Vorstand hat einen Rückerstattungsanspruch gegen den DG von 50% der SV-Beiträge.