SV-Recht ASW - 08 Beitragsabfuhr
9 flashcards · Law · by Christina Niebrzydowski
Wer schuldet die SV-Beiträge?
Der DG schuldet sowohl die DG- als auch die DN-Beiträge. Er darf die DN-Beiträge jedoch vom DN einbehalten. Werden die Beiträge duch Verschulden des DG nicht einbehalten, können im Nachhinein nur die des Vormonats einbehalten werden. Nur bei Nichtverschulden des DG können weiter zurückliegende Beiträge einbehalten werden, jedoch nicht mehr als 2 Monate gleichzeitig.
Zuständigkeit
Es ist die ÖGK des Beschäftigungortes zuständig, wenn keine feste Arbeitsstätte (Außendienstmitarbeiter) die ÖGK des Wohnortes des DN.
Welche Meldeverpflichtungen gibt es?
VSNR Anforderung Anmeldung vor Arbeitsantritt Adressmeldung Abmeldung bis 7 Tage nach Ende des DV mBGM bis 15. des Folgemonats ( bei FW 7.) bzw. des 2.folgenden Monats wenn Eintritt nach 15. des Monats A+E für Krankengeld und Wochengeld Abmeldung zur Karenz Schwerarbeitsmeldung bis Ende Februar d. Folgejahres
Welche Abrechnungsvefahren gibt es?
Selbstabrechnungsverfahren: mbgm ist bis zum 15. des Folgemonats zu übermitteln Vorschreibeverfahren: Beiträge werden von der ÖGK vorgeschrieben, nur auf Verlangen bei DN mit weniger als 15 DN
Was ist die Vor-Ort-Anmeldung?
Telefonische Anmeldung eines Dienstnehmers, wenn eine elektronische Anmeldung nicht möglich ist (z.B. außerhalb Bürozeiten des PV-Büros). Eine elektronische Anmeldung muss innerhalb von 7 Tagen folgen (außer bei FW-Beschäftigten, da reicht mbgm).
Welche Arten von mBGM gibt es?
mbgm für mind. 1 Monat vereinbarte Beschäftigung mbgm für unter 1 Monat vereinbarte Beschäftigung mbgm für Fallweise Beschäftige
Welche Sanktionen bei Meldeverstößen gibt es?
Beitragszuschlag: Anmeldung wurde nicht vor Arbeitsantritt erstattet + Betretung dr. die Finanzpolizei. € 400,- je nicht gemeldeten DN + € 600,- je Prüfeinsatz. Nachsicht bei Erstvergehen (in den letzten 12 M) möglich, Prüfeinsatz aber mind. € 300,- Säumniszuschlag: Wenn An- bzw. Abmeldung nicht innterhalb von 7 Tagen (61 €), mbgm verspätet oder unvollständig (je nach Verspätung € 5 - 5T, € 10 -10T od. € 16), sonstige Änderungen verspätet gemeldet werden.
Wann sind die Beiträge fällig?
Fällig sind die SV-Beiträge am Monatsende, zahlbar sind sie bis 15. des Folgemonats + 3 Tage Respirofrist.
Verjährungfristen
Feststellungsverjährung: 3 Jahre ab Fälligkeit, 5 wenn DG keine oder unrichtige Angaben gemacht hat Unterbrechung der Verjährung bei GPLB Hemmung der Verjährung bei anhängigem Verfahren