SV-Recht ASW - 10 GSVG

19 flashcards · Law · by Christina Niebrzydowski

  1. Was sind alte Selbständige?

    Wenn WKO-Mitglied, mit Gewerbeschein: Einzelunternehmer ( § 2 Abs. 1 Z 1 GSVG) Gesellschafter einer OG ( § 2 Abs. 1 Z 2 GSVG) Komplementär einer KG ( § 2 Abs. 1 Z 2 GSVG) und Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH wennd ie GmbH WKO-Mitglied ist und GF nicht nach § 4 Abs. 2 ASVG pflichtversichert ist. ( § 2 Abs. 1 Z 3 GSVG) Alte Selbständige sind unmittelbar mit Zug des Gewerbescheins bzw. der Antragstellung auf Eintragung ins Firmenbuch automatisch Vollversichert. (KV, PV, UV, SeVo). Die…

  2. Was sind neue Selbständige?

    Selbständige Erwerbstätige mit Einkünften aus betrieblicher Tätigkeit (§ 22 Z 1-3,5 / § 23 EStG) aber keine WKO-Mitglieder sind nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG) versichert, wenn sie auf Grund dieser Tätigkeit nicht bereits aus anderem Grund Pflichtversichert sind. Einzelunternehmer Gesellschafter einer OG Komplementär einer KG Gesellschafter-GF einer GmbH Bei neuen Selbständigen ist die Pflichtversicherung erst festzustellen, wenn sie die Versicherungsgrenze von € 6.221,28 (2024) übersteigen. Dies mit…

  3. Der KG-Kommaditist

    Der KG Kommanditist haftet nur mit seinem Anteil und hat kein Recht auf Vertretung od. Geschäftsführung (§ 154 UGB). Arbeitet er gegen Entgelt mit ist er idR ein echter DN nach § 4/2 ASVG, ist er schuldrechtlich Weisungsfrei und nicht eingeglieder ist er ein freier DN nach § 4/4. Hat er uneingeschränkte Verlustbeteiligung und ein Mitspracherecht bezüglich laufender Geschäfte, kann er auch ein neuer Selbstänidger (§2/1Z4 GSVG) sein. Steuerrechlich hat er Einkünfte nach § 23 Z 2 od. § 22 Z 3 EStG…

  4. Gewerberechtlicher Geschäftsführer

    Der Gew.-GF muss mind. 50% der NAZ als echter Dienstnehmer beschäftigt sein, ohne Beteiligung ist er auch als echter DN zu behandeln. Ist er auch unternehmensrechtlicher GF, ist bei der Einstufung so wie für unternehmensrchtliche GF vorzugehen.

  5. Wie ist ein unternehmensrechtlicher Geschäftsführer arbeitsrechtlich zu behandeln?

    Dienstnehmer kein beherrschender Einfluss (auch keine SpM) persönlich und Wirtschaftlich abhängig weisungsgebunden keine Anwendung von AZG und ARG (leitender Ang.) Anwenung KV je nach persönlichem Geltungsbereich freier Dienstnehmer schuldrechtlich weisungsgebunden Beherrschender Einfluss (50%, oder >25 + SpM) Kein KV bei Beteiligung >50% Werkvertrag nur wenn nur für ein bestimmtes Projekt, selten.

  6. Wie ist ein unternehmensrechtlicher Geschäftsführer SV-rechtliche zu behandeln?

    ohne Beteiligung: liegt ein echtes DV vor? wenn nein freier DN oder neuer Selbständiger Beteiligung <=25%: liegt ein echts DV od. LSt-Pflicht vor? Wenn ja - echter DN, wenn nein: GmbH WKO-Mitglied? Wenn ja - alter Selbständiger, wenn nein: wesentliche eigene Betriebsmittel? Wenn ja - neuer Selbständiger, wenn nein - freier DN? Beteiligung > 25% - <50%: liegt ein echts DV (p.u.w. Abhängigkeit) vor? Wenn ja - echter DN, wenn nein: wesentliche eigene Betriebsmittel? wenn ja - neuer Selbst., wenn n…

  7. Wie ist ein unternehmensrechtlicher Geschäftsführer steuerrechtlich zu behandeln?

    ohne Beteiligung: wenn ein DV vorliegt Lohnsteuer n. § 25 Abs. 1 Z 1 lit a, wenn keine schudlrechtliche Weisungsbindung vorliegt ESt n. § 22 Z1 1. TS Beteiligung >= 25%: Wenn DV vorliegt LSt n. § 25/1Z1lit.a, bei SpM LSt n. § 25/1Z1lit.b, liegt kein DV vor Est § 22 Z2 1. TS Beteiligung >25%: ESt n. § 22 Z. 2. TS Umsatzsteuer: nur Gesellschafter-GF ist keine Unternehmereigenschaft nach UStG Diäten, KM-Gelder: Wenn LSt nach § 25 ist § 26 anwendbar (§ 3/1Z16 nur wenn DV + KV), Wenn § 22 steuerpfli…

  8. Welche Lohnnebenkosten fallen für unternehmensrechtliche Geschäftsführer an?

    ohne Beteiligung bzw. <=25%: BV, DB, DZ KommSt, außer wenn alter/neuer Selbständiger, dann keine Beteiligung >25%<50%: echter DN - BV, DB, DZ, KommSt freier DN - BV, DB, KommSt alter Selbständiger - DB, DZ, KommSt neuer Selbständiger - DB, KommSt Beteiligung ab 50%: alter Selbständiger DB, DZ, KommSt neuer Selbständiger DB, KommSt § 26 nur bei § 25 anzuwenden, bei § 22 sind Diäten, RK,... LNK-pflichtig.

  9. Fremdgeschäftsführer ohne Beteiligung

    Wenn weisungsgebunden und ohne Unternehmerrisiko sind sie echte Dienstnehmer, Lohnsteuer und LNK-pflichtig. Selten: Wenn schuldrechtlich weisungsfrei und Unternehmensrisko (ESt nach § 22 Z2 1.TS) kommt es darauf an, ob sie wesentliche eigene Betriebsmittel haben. Wenn ja neue Selbständige, (keine LNK) wenn nein freie Dienstnehmer (LNK)

  10. nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-GF

    Beteiligung <= 25%. Wenn Weisungsgebunden und kein Unternehmerrisiko: echter DN, LSt- und LNK-pflichtig. Ausschüttungen unterliegen nicht der SV. Wenn weisungsfrei und mit Unternehmerrisiko (Selten!): Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (§ 22 Z 2 1. TS). wenn GmbH WKO Mitglied alter Selbständiger, (Z3), Ausschüttungen SV-pflichtig, keine LNK kein WKO-Mitglied: wenn wesentliche eigene Betriebsmittel neuer Selbständiger, Ausschüttungen SV-pflichtig (Versicherungsgrenze), keine LNK. Wenn…

  11. wesentlich beteiligter Gesellschafer-GF

    Beteiligung >25% <50% Einkünfte aus sonstiger selbstänidger Arbeit (§22 Z2 2. TS). Meistens liegt keien DN-Eigenschaft vor also wenn GmbH WKO Mitglied alter Selbständiger, (Z3), Ausschüttungen SV-pflichtig, LNK: DB, DZ, KommSt. Wenn GmbH kein WKO-Mitglied: wenn wesentliche eigene Betriebsmittel neuer Selbständiger, Ausschüttungen SV-pflichtig (Versicherungsgrenze), LNK: DB, KommSt. Wenn keine eignene Betriebsmittel freier DN? LNK (aber kein DZ da kein WKO-Mitglied) Beteiligung >50% Nie DN-Eigen…

  12. Wie sind Kunstschaffende versichert?

    Kunstschaffende können entweder als echte Dienstnehmer oder als neue Selbständige versichert sein. Wenn sie echte DN sind ist die pauschale Aufwandsentschädigung nach § 49 Abs 7 ASVG zu berücksichtigen. Als neuer Selbständiger bekommn sie allenfalls einen Beitragszuschuss nach dem K-SVFG.

  13. Was ist die Kleinstunternehmerregelung im GSVG?

    Gilt nur für Einzelunternehmer, die alte Sebstänige sind. Befreiung von KV und PV, nur UV wird bezahlt. Muss beantragt werden. Voraussetzungen: Jahresumsätze maximal € 40.000,- Einkünfte maximal € 6.221,28 (2024 - 12x gfg-Grenze) in den letzten 60 Monat max. 12 GSVG-Pflichtversichert außer: bereits 60 Jahre alt od. 57 Jahre und Umsatz- + Einkufntsgrenze in den letzten 5 Jahren erfüllt oder es wird Kinderbetreuungsgeld bezogen (in dem Fall gelten die U+E-Grenzen aliquot

  14. Wann ist ein neuer Selbständiger GSVG-Versichert?

    Grundsätzlich wenn er die 12-fache Geringfügigkeitsgrenze (2024: 6.221,28) überschreitet. großes opting-in: Er kann bei Aufnahme der Tätigkeit melden, dass er die Versicherungsgrenzen überschreiten wird -> Vollversicherung in KV, PV, UV und SeVO. Wird die Grenze doch nicht überschritten, kann der Antrag nur für die Zukunft (das nächste Jahr) zurückgezogen werden. kleines opting-in: Keine Meldung des Überschreitens aber Wunsch nach KV. KV 6,8% von gfg-Grenze + UV. keine Meldung des Überschreiten…

  15. Wie berechnet sich die Beitragsgrundlage im GSVG?

    Einkünfte aus selbständiger od. gew. Tätigkeit + Gewinnausschüttung Gesellschafter-GF + Vorgeschriebene KV-, PV-Beiträge - Sanierungsgewinn - Veräußerungsgewinn (wenn reinvestiert) = Zwischensumme / Anzahl er versicherungspflichtigen Monate = monatliche Beitragsgrundlage (max. 7.070, mind. 518,44) Für die vorläufige Beitragsgrundlage wird das 3. vorangegangene Jahr herangezogen. Gab es im entsprechenden Jahr keine GSVG-Versicherung ist die Mindestbeitragsgrundlage die Geringfügigkeitsgrenze, ei…

  16. Wie setzen sich die GSVG-Beiträge zusammen?

    KV: 6,8% PV: 18,5% UV: € 11,35 SeVO: 1,53%

  17. Was ist die Neuzugangsbegünstigung?

    § 25a Abs. 4 GSVG, bei alten Selbständigen wird die KV für die ersten beiden Jahre nicht nachverrechnet, wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine GSVG-Pflichtversicherung bestand.

  18. Wie werden die endgültigen Beiträge nachverrechnet?

    Nachverrechnet werden die Beiträge nur in KV und PV, bei alten Selbständigen ist die Neuzugangsbegünstigung zu berücksichtigen. Die Nachbemessung wird geviertelt und über die 4 Quartalsvorschreibungen des nächsten Jahres verteilt. Auf Antrag sofortige Fälligstellung oder auf Verteilung auf 12 Quartalsvorschreibungen ( in den ersten 3 Jahren) möglich. Gutschriften werden sofort verrechnet.

  19. Wie werden die Beiträge vorgeschrieben?

    Die Beitragsvorschreibung erfolgt quartalsweise und sind zum Ende eines jeden zweiten Monats im Quartal fällig, also 28.(29.)02., 31.05., 31.08. und 30.11. Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage + 3 Tage Respirofrist