SV-Recht ASW - 13 Mehrfach- und Mitversicherung

7 flashcards · Law · by Christina Niebrzydowski

  1. Wie ist die Rangordnung der Sozialversicherungen?

    Der höherrangige darf die vollen Beträge verrechnen, dann der Reihe nach, bis die HBGL erreicht ist. ASVG (Entgelt) GSVG/FSVG (modifizierter Gewinn) BSVG (Einheitswert)

  2. Was passiert, wenn jemand GSVG/FSVG/BSVG versichert ist und eine geringfügige Beschäftigung nach ASVG ausübt?

    Es kommt zu keiner nachträglichen Beitragsvorschreibung.

  3. Was passiert, wenn jemand durch mehrere Gesetze gleichzeitig versichert ist?

    In Summe zählt trotzdem die Höchstbeitragsgrundlage. Wurden zu viele Beiträge eingezahlt, kann ein Rückerstattungsantrag in KV (4%), AV (3%) und PV (11,4%) für den überschreitenden Betrag gestellt werden. Ist bereits im Vorhinein klar, dass die Höchstbeitragsgrundlage überschritten wird, kann ein Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt werden.

  4. Besonderheit bei altens Selbständigen nach GSVG + ASVG?

    ASVG-BGL wird auf die Mindestbeitragsgrundlage in der GSVG angerechnet.

  5. Was ist eine Mitversicherung?

    Wer keine eigene Pflichtversicherung hat, kann sich in der Krankenversicherung mitversichern lassen.

  6. Wer kann sich mitversichern lassen?

    Ehegatten eingetragene Partner Kinder (bis 18 bzw. 27 wenn Studium) Lebensgefährten wenn mind 10 M. im gem. Haushalt Pflegende Angehörige wenn Pflegegeldstufe 3 und Pflege zu Hause

  7. Wie viel kostet die Mitversicherung?

    Kinder beitragsfrei Pflegende Angehörige beitragsfrei Ehepartner 3,4% d. BGL d. Angehörigen außer wenn Kinder im gemeinsamen Haushalt erzogen werden bzw. für 4 Jahre erzogen wurden, dann beitragsfrei