SV-Recht ASW - 14 Freiwillige Versicherung
9 flashcards · Law · by Christina Niebrzydowski
Welche Formen der freiwilligen Versicherung gibt es?
Selbstversicherung Weiterversicherung Höherversicherung
Was ist der Nachwirkschutz?
Die KV bleibt noch für 6 Wochen nach Ende der Pflichtversicherung bestehen.
Was sind die Voraussetzungen für die Selbstversicherung in der KV nach ASVG?
Nicht in gesetzl. KV pflichtversichert + in den letzten 60 Monaten nicht nach GSVG od. BSVG versichert + Wohnsitz im Inland (bei Studenten d. gew. Aufenthalt) od. Pflege eines behinderten Kindes od. Pflege eines Nahen Angehörigen Stufe 3
Beginn, Ende und Kosten der KV nach ASVG
Wenn vor Ende des Nachwirkschutzes beantragt sofort, sonst mit dem folgenden Tag. Austritt erst nach 6 Monaten möglich, Austritt immer zum Ende eines Kalendermonats, wenn die Beiträge für 2 Monate rückständig sind endet der Versicherungsschutz. 7,55% der BGL
Selbstversicherung in der KV nach GSVG.
Freiberufler haben die Wahlmöglichkeit ob GSVG, ASVG od. Gruppenvertrag. Kosten 6,8% Beginn: gewählter ZP bzw. Anschluss an Pflichtversicherung Ende: Wenn Kammermitgliedschaft endet oder Pflichtversicherung beginnt.
Kann man sich auch in der PV freiwillig selbst versichern?
Ja, nach § 16a ASVG wenn nicht PV pflichtversichert + Wohnsitz im Inland od. Pflege eines behinderten Kindes od. nahen Angehörigen Kosten: 22,8% Antrag rückwirkend für 12 Monate möglich
Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte
§ 19a ASVG. Selbstversicherung in KV und PV wenn Wohnsitz im Inland, Kosten 2024 € 73,20
Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
§ 17 ASVG, § 12 GSVG Wer in den letzten 24 Monaten 12 Beitragsmonate in der PV hatte oder in den letzten 5 Jahren jedes Jahr zumindest 3 Beitragsmonate, kann sich nach Wegfall der Pflicht- od. Selbstversicherung in der PV weiterversichern. Kosten: 22,8 % Rückwirkender Antrag für 12 Monate möglich, Ende bei Wegfall der Voraussetzungen oder Beiträge für 6 M nicht bezahlt.
Höherversicherung
Ist in UV in zwei Stufen möglich, f. höhere Rente bei Erwerbsunfähigkeit. Ist in PV max. bis zur doppelten Höchstbeitragsgrundlage möglich. Steigerungsbetrag wird mit Pension ausbezahlt und ist zu 75% steuerfrei.