SV-Recht ASW - 15 -Leisungsrecht

12 flashcards · Other · by Christina Niebrzydowski

  1. Krankenversicherungsleistungen nach ASVG

    ASVG-Versicherte sind "Kassenpatienten". e-Card: Gebühr 13,35 (2024) Sachleistungen Arzt und Spitalsbehandlungen Wahlarzt Vergütung von 80% des Vertragstarifs Medikamente: Rezeptgebühr Geldleistungen: Krankengeld Wochengeld

  2. Wer ist in der GSVG Sachleistungsberechtigt?

    Betriebsneugründer in den ersten 3 Jahren vorl. BGL < HBGL Gewerbepensionisten vorl. BGL = HBGL weil keine Auskunft erteilt (säumig, § 27 Abs. 5)

  3. Was ist der Unterschied zw. Sachleistungsberechtigten nach ASVG vs. Slb nach GSVG?

    Sachleistungsberechtigte nach GSVG haben einen Selbstbehalt von 20% (tw. 10%).

  4. Wie läuft die Leistung an nicht slb GSVG-Versicherte?

    GSVG-Versicherte, die die HBGL erreichen sind Geldleistungsberechtigt. Sie sind "Privatpatienten". Sie müssen die Kosten vorstrecken und bekommen den SVS-Tarif (max. 80% der tats. Kosten ersetzt. Auch Medikamente müssen sie vorstrecken und bekommen sie anschließend ersetzt. Im Spital bekommen Sie die allgemeine Gebührenklasse + 50-70% der Sonderklasse ersetzt. Das Wochengeld wird mit einem bestimmten Tagessatz gerechnet.

  5. Welche Wahlmöglichkeiten gibt es für Leistungsberechtigte nach GSVG?

    Sachleistungsberechtigte: volle Option (€ 124,03/M): voller Geldleistungsberechtigter. Vorteil: Teilvergütung der Sonderklasse, Nachteil: Wegfall der Slb im ambulanten Bereich kleine Option (€ 99,23/M): Vorteil: Teilvergütung der Sonderklasse und Erhalt der Slb im ambulanten Bereich. Geldleistungsberechtigter: kleine Option (ohne Zusatzkosten): weiterhin Teilvergütung der Sonderklasse, Sachleistungsberechtigung bei Arzt und Medikamenten.

  6. Was sind die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld?

    Verfügbarkeit für Arbeitsvermittlung arbeitsfähig arbeitswillig arbeitslos (gfg ok außer direkt anschließend an vv beim gleichen DG) Erfüllung der Anwartschaft

  7. Anwartschaft für Arbeitslosengeld

    mind. 52 Wochen in den letzten 2 Jahren AlV wenn <25J mind. 26 W im letzten Jahr wenn 2. Mal ALG 28 W im letzten Jahr

  8. Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

    55% des Nettoeinkommens zuzüglich allfälliger Familienzuschläge bis max. 80% des tägl. Nettoeinkommens.

  9. Wie lange kann ALG bezogen werden?

    grundsätzlich 20 Wochen nach 3 J ALV 30 Wochen wenn 40 J + 6 Jahre ALV in den letzen 10, 39 Wochen wenn 50J + 9 Jahre ALV in den letzten 15, 52 Wochen nach beruflicher Rehabilitationsmaßnahme unter bestimmten Voraussetzungen 78 Wochen Nach einer Schulung Verlängerung um max. 3 od. 4 Jahre

  10. Können GSVG-Versicherte ALG beziehen?

    Ja, wenn sie zuvor ALV waren, diese Ansprüch bleiben stehen: wenn mind. 5 J ALV unbefristet wenn <5 J ALV für 5 Jahre oder bei einer freiwilligen ALV mit Wahl aus 1/4, 1/2 oder 3/4 der täglichen HBGL als ALG, mit entsprechend angepassten monatlichen Beiträgen.

  11. Gibt es im GSVG ein Krankengeld?

    Ja, wenn eine Zusatzversicherung auf Krankgengeld gem. § 9 GSVG (2,5%) abgeschlossen wurde. Wartefrist 6 Monate, Leistung max. 26 Wochen, dann erneute Wartefrist.

  12. Was ist die Unterstützungsleistung im GSVG?

    Ist ein GSVG-Versicherter, dessen Betrieb von seiner persönlichen Arbeitsleistung abhängt und der <25 DN hat >42 Tage krank, bekommt er rückwirkend ab dem 4. Tag eine Unterstützungsleistung (tägl. Betrag) für eine Dauer von max. 20 Wochen. Wartezeit von 26 Wochen, wenn innerhalb dieser erneut krank wird zusammengerechnet.