SV-Recht ASW - 18 Internationale Sozialversicherung / Entsendung
11 flashcards · Law · by Christina Niebrzydowski
Stufenbau der Rechtsordnung
Gemeinschaftsrecht Richtlinien, Verordnungen Beschluss der Verwaltungskommission Sozialversicherungsabkommen ASVG
Wo gelten die die Staatenübergreifenden Verordnungen?
EU, Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz und UK
Welchen Grundsätzen folgt die Verordnung?
Prinzip der Einfachversicherung: SV nur in einem MS Territorialitätsprinzip: wo wird die Beschäftigung ausgeführt. Wohnsitz des DN und Sitz des DG sind unbeachtlich Beamte: der Staat dem die beschäftigende Verwaltungseinheit angehört Hochseeschifffahrt: der Staat unter dessen Flagge das Schiff segelt, außter Sitz AG und Wohnsitz DN sind beide im gleichen anderen Staat Flugpersonal: Dort wo sich die Heimatbasis befindet
Was ist bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit in mehreren MS zu beachten?
Ausstrahlungsprinzip (DN u. Selbständige) Kollisionsnormen KANN: Ausnahmegenehmigung Art. 16 das Territorialitätsprinzip muss sich der Einfachversicherung unterordnen
Wann liegt keine Entsendung vor?
geplante Dauer ist länger als 24 Monate DV wird karenziert wärend eines im Ausland aufgenommen wird Ablöseverbot: ein Dienstnehmer kann keinen anderen in gleicher Funktion ablösen um die 24 Monate zu umgehen Ortskräfte: Aufnahme eines DN im Beschäftigungsstaat Dreiecksentsendung: Ö DG wirbt einen DN in Ungarn an für Einsatz in D --> SV-Pflicht in D Kettenüberlassung Ausnahmeantrag für SV-Pflicht in Ö möglich (Art 16).
Welche Bestimmungen gelten für die Entsendung von Selbständigen?
es muss vor Entsendung für min. 2 Monate eine nennenswerte Tätigkeit im Niederlassungsstaat ausgeübt werden. unternehmerische Struktur muss für Rückkehr aufrecht erhalten bleiben max. 24 Monate, kann auch eine abhängige Tätigkeit sein
Was ist das A1 Formular?
Eine Bescheinigung der Sozialversicherungszuständigkeit. Wird bei Tätigkeit im Ausland als Nachweis benötigt. Wird die Entsendung früher beendet muss das A1 storniert und neu beantragt werden.
Änderungen durch BREXIT
Koordinierung von KV, UV und PV, nicht von Pflege- od. Familienleistungen Territorialitätsprinzip und Einfachversicherung aber keine Ausnahmemöglichkeit für Entsendungen hat sich Österreich für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen entschieden
Pension bei Versicherungszeiten in verschiedenen Ländern
Versicherungszeiten werden für Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit zusammengezählt für Pension keine gegenseitige Übernahme von Versicherungszeiten / -beiträgen Wenn mind. 1 Jahr versichert, Pension aus jedem Land für Pensionshöhe zählen nur die lokalen Versicherungszeiten
welche grenzüberschreitenden Krankenversicherungsleistungen gibt es?
Akutfälle bei Reisen ins EU-Ausland: Europäische Krankenversicherungskarte -> Sachleistungen wie zu Hause Geplante ärztlich Behandlungen im Ausland: nur mit Genehmigung des inländischen Arztes (Formular S2) Grenzgänger/Grenzpendler: Behandlung in beiden Staaten möglich, im Wohnmitgliedstaat Formular S1 von Tätigkeitsstaat vorlegen
Welcher Staat ist für Familienleistungen zuständig?
Wenn Übersiedlung + neue Erwerbstätigkeit in neuen Staat, der neue Staat Wenn Tätigkeitsstaat <> Wohnsitzstaat: Tätigkeitsstaat wenn Eltern in unterschiedlichen Staaten tätig: wenn einer davon Wohnsitzstaat des Kindes, dieser wenn nicht der Tätigkeitsstaat mit den höheren Leistungen Differenzzahlungen: Wenn der primär zuständige Staat niedrigere Leistungen bietet als der sekundär zuständige Staat, hat der sekundäre Staat noch die Differenz zu leisten.