SV-Recht ASW - 19 Kollisionsnormen
6 flashcards · Law · by Christina Niebrzydowski
Wann sind die Kollisionsnormen anzuwenden?
Bei nicht nur vorrübergehender gleichzeitiger Beschäftigung in mehreren MS. Marginalgrenze: unbedeutende Tätigkeiten (<5%) gelten nicht als Beschäftigung Es ist zwischen abhängigen Tätigkeiten und selbständigen Tätigkeiten zu unterscheiden
Was sind die Kollisionsnormen für abhängige Beschäftigte?
Art 13 EU-VO: Wenn ein wesentlicher Teil der Beschäftigung (>=25%) im Wohnsitzstaat ausgeübt wird, im Wohnsitzstaat wenn nicht Sitz des AG (auch bei 2+ wenn gleicher MS) Wenn 2+ AG Sitz in unterschiedlichen MS, Wohnsitzstaat, wenn ein AG Sitz in WS + wesentliche Beschäftigung im WS, sonst Sitz des anderen AG Wenn 2+ AG Sitz in unterschiedlichen MS, keiner davon WS, dann WS Wenn keine SV in Ö, kein DB, wenn kein DB, kein DZ!
Was sind die Kollisionsnormen für selbständige Erwerbstätige?
wenn wesentlicher Teil (>=25%) im WS -> SV im WS keine/unwesentliche Ausübung der Tätigkeit im WS, SV im Staat wo die Haupttätigkeit ausgeübt wird.
Was gilt, bei einer abhängige Beschäftigung und einer selbständige Erwerbstätigkeit in verschiedenen Staaten?
Die SV folgt immer der abhängigen Beschäftigung aber ein Ausnahmeantrag nach Art 16 ist möglich.
Folgen des Ergebnisses der Kollisionsnormen
zuständige Mitgliedstaat versichert alle Erwerbstätigkeiten AG kann im Ausland SV-Beiträge abführen müssen AG und AN können vereinbaren, dass AN die Verpflichtung zur Abführung der Beiträge übernimmt, AG haftet jedoch
Wann kann ein Ausnahmeantrag gestellt werden?
Grundsätzlich in allen genannten Fällen, v.a. wenn Entsendung geplant oder ungeplant > 24 M dauert vorübergehende Karenzierung des inländ. DV für ein ausl. DV sinnwidrige Zuständigkeit bei Kollision zw. abhängiger und selbständiger Tätigkeit Antrag wird von DG und DN gemeinsam gestellt und ist gebührenfrei.