B V2 Raumordnungsrecht Grundlagen & Ziele

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  1. Was sind die zentralen Inhalte der Zusammenfassung zum Bau- und Planungsrecht? (V1)

    Vollziehung durch die Länder: Zuständig ist die Landesverwaltung Gemeindeselbstverwaltung: Für Angelegenheiten im überwiegenden Interesse der Gemeinde Geeignete Bereiche für Gemeinden: Örtliche Raumordnung (z. B. Erlassung des Flächenwidmungsplans) Örtliche Baupolizei (z. B. Entscheidungen über Baubewilligungen)

  2. Was bedeutet 'Vollziehung im Bau- & Planungswesen' und wer ist zuständig? (V1)

    Vollziehung ist Landessache, erfolgt durch die Landesverwaltung • Selbstverwaltung der Gemeinden für Angelegenheiten, die überwiegend im Interesse der Gemeinde liegen • Geeignete Bereiche: - Örtliche Raumordnung (Erlassung Flächenwidmungsplan) - Örtliche Baupolizei (Entscheidungen über Baubewilligungen)

  3. Was umfasst das Primärrecht der EU und wie wird es beschlossen?

    Primärrecht: EU-Vertrag (EUV), Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV), Charta der Grundrechte (GRC)

  4. Wie ist die Kompetenzverteilung in der Staatsorganisation gemäß Verfassungsrecht geregelt? (V1)

    Art. 10: Gewerbeordnung, Verkehrswesen, Wasserrecht Zuständigkeit: Gesetzgebung und Vollziehung durch den Bund Art. 11: Umweltverträglichkeitsprüfung, Volkswohnungswesen Zuständigkeit: Gesetzgebung durch den Bund, Vollziehung durch die Länder Art. 12: Elektrizitätswesen Zuständigkeit: Gesetzgebung durch Bund und Länder, Vollziehung durch die Länder Art. 15 (Generalklausel): Naturschutz, Bodenschutz, Bauwesen, Raumordnung Zuständigkeit: Gesetzgebung und Vollziehung durch die Länder

  5. Welche unionsrechtlichen Vorgaben existieren im Bereich Planen und Bauen und wie sind sie unterteilt? (V1)

    Vorgaben im Primärrecht: Grundfreiheiten Wettbewerbsrecht Beihilfenrecht Vorgaben im Sekundärrecht: Vergaberichtlinie (VergabeRL) Bauprodukteverordnung (BauprodukteVO) Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

  6. Was umfasst das Verfassungsrecht und welche besonderen Merkmale hat es? (V1)

    Verfassungsrecht: Komplex von Rechtsvorschriften mit besonderen Merkmalen Materielles Verfassungsrecht: Staatsorganisation Grundprinzipien Grundrechte Staatszielbestimmungen Formelles Verfassungsrecht: Qualifizierte Mehrheit erforderlich Qualifizierte Mehrheit und Volksabstimmung bei speziellen Themen

  7. Was ist eine Richtlinie im Unionsrecht und wie wirkt sie in den Mitgliedsstaaten? (V1)

    Richtlinie = Umsetzung in nationales Recht erforderlich

  8. Was ist ein Beschluss im Unionsrecht und an wen richtet er sich? (V1)

    Beschluss = richtet sich an bestimmte Mitgliedsstaaten oder EU-Organe

  9. Welche Rolle spielen die Rechtsanwendung und -gestaltung in der Raumordnung? (V2)

    Einhaltung rechtlicher Bestimmungen: Planungsmaßnahmen und bauliche Aktivitäten müssen rechtlich konform sein Notwendigkeit umfassender Rechtskenntnisse: Einzelkenntnisse reichen nicht aus Instrumente des Raumordnungs- und Bodenrechts: Zur Umsetzung von Zielen in der Raumordnung Verbindliche Raumpläne: Überörtliche und örtliche Planungsbehörden beschließen Raumpläne (z. B. Flächenwidmungs- und Bebauungspläne) als allgemein gültige Rechtsnormen

  10. Welche Rechtsakte gehören zum Sekundärrecht der EU und wie werden sie beschlossen? (V1)

    Sekundärrecht: Verordnung, Richtlinie, Beschluss Beschlussfassung: Durch qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten

  11. Welche hoheitlichen Planungsebenen existieren in der Raumordnung und welche Aufgaben haben sie? (V2)

    Bundesgesetzgeber Ministerien, ausgelagerte Gesellschaften, Ämter Landesregierung Fachplanungen und überörtliche Raumordnung Landesgesetzgeber Landesregierung und Regionalverbände (regionale Raumordnung) Gemeinderat Örtliche Raumordnung

  12. Was ist das Öterreichische Raumentwicklungskonzept (ÖREK 2030) und welche Ziele verfolgt es? (V2)

    Formulierung von Grundsätzen und Zielen zur Kooperation zwischen Bund und Ländern in der Baukultur Stärkung der Orts- und Stadtkerne Nutzung von Synergiepotenzialen durch Förderungen für Orts- und Stadtkerne Weiterentwicklung baukultureller Qualitätskriterien für die Vergabe Öffentlicher Mittel Einrichtung von Informations-, Beratungs-, Koordinations- und Umsetzungsprojekten für Städte und Gemeinden

  13. Welche Grundlagenforschung wird in der Raumordnung angewendet und welche Instrumente werden genutzt? (V2)

    Raumordnungsgesetze (ROG): Bestimmen die Datenerhebung für den IST-Zustand und zukünftige Entwicklungen Raumordnungskataster: Wird von der Landesregierung für die Landes- und örtliche Raumplanung geführt Geografisches Informationssystem (GIS): Wird von allen Bundesländern zur Datenverarbeitung und Planung genutzt

  14. Was ist das Ziel des Unionsrechts der EU im Rahmen des Binnenmarkts? (V1)

    Binnenmarkt = Ziel der EU • Schaffung eines Raums ohne Binnengrenzen • Freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital • Geprägt durch Grundsätze einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sozialen Marktwirtschaft • Grundsatz der offenen Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbs

  15. Was ist das Ziel der EU im Rahmen des Unionsrechts und wie soll dieses erreicht werden? (V1)

    Ziel der EU: Schaffung eines Binnenmarktes ohne Binnengrenzen • Gewährleistung des freien Verkehrs von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital • Geprägt durch Grundsätze einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sozialen Marktwirtschaft • Prinzipien der offenen Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbs

  16. Welche Arten von völkerrechtlichen Verträgen gibt es und wie beeinflussen sie das Bauwesen? (V1)

    a) Bilaterale völkerrechtliche Verträge (zwischen zwei Staaten) b) Multilaterale völkerrechtliche Verträge (zwischen mehreren Staaten) • Beispiel: Beschlüsse der WHO • Völkerrechtliche Vorgaben im Bereich Planen und Bauen: - Unmittelbar: ISO 21524:2011 (Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt) - ISO-Standards für nachhaltiges Bauen - Mittelbar: Klimaschutzabkommen

  17. Was sind die Aufgaben des Rechtsinformationssystems des Bundes? (V1)

    Bereitstellung von Rechtsquellen und Rechtsinformationen für Bürger und Behörden im Bereich des Bau- und Planungsrechts

  18. Was versteht man unter Rechtsakten und welche verschiedenen Arten gibt es? (V1)

    Rechtsakte = Rechtshandlungen, die Rechtsfolgen erzeugen 1. Legislative/Gesetzgebung: • Gesetz • Vertrag, Testament, Schenkung 2. Exekutive/Verwaltung: • Verordnung • Bescheid • Maßnahme • Weisung 3. Judikative/Gerichtsbarkeit: • Urteil • Beschluss • Erkenntnis

  19. Was ist der Stufenbau der Rechtsordnung und wie ist er strukturiert? (V1)

    Hierarchisches System der Rechtsnormen: 1. Grundprinzipien 2. Unionsrecht 3. Verfassungsrecht 4. Gesetz 5. Verordnung 6. Bescheid, Maßnahme und Urteil

  20. In welche Rechtsbereiche ist das nationale Recht gegliedert? (V1)

    1. Überstaatliches Recht (EU-Recht und Völkerrecht) 2. Nationales Recht 3. Öffentliches Recht (im Gegensatz zum Privatrecht) • Verfassungsrecht • Verwaltungsrecht, einschließlich Bau- und Planungsrecht

  21. Was ist die OIB-Richtlinie 6 und wofür ist sie relevant? (V1)

    Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB) • Von den Bundesländern gegründet • Definiert Anforderungen an die thermisch-energetische Qualität von Gebäuden

  22. Was ist die ÖNORM 1602 und wer ist verantwortlich? (V1)

    Austrian Standards International (ASI) • Grundlage: NormungsG • Muss gemeinsam mit der ÖNORM B 1600 angewendet werden • Enthält Ergänzungen für Bau, Einrichtung und Ausstattung barrierefreier Ausbildungsstätten

  23. Was versteht man unter 'Recht' und welche Funktionen erfüllt es? (V1)

    Recht = Verhaltensregeln • Ordnung und Steuerung menschlichen Verhaltens • Von Menschen und Gesellschaft geschaffen • Sanktionen an die Nichtbefolgung geknüpft → Festgelegt durch zuständige Rechtssetzungsautorität → Durch staatlichen Zwang durchsetzbar (verbindlich und wirksam) • Regelt Verhaltensregelmäßigkeit und technische Standards • Regelt nicht Sitte, Moral oder andere gesellschaftliche Normen

  24. Welche Anforderungen bestehen an den Neubau und Bestand im Gebäudesektor in Bezug auf den Klimaschutz? (V1)

    Neubau: Standards für klimaneutrale Gebäude Bestand: Sanierung von Gebäuden und Wechsel der Energieträger stellt eine große Herausforderung dar

  25. Warum gilt Boden im Bau- und Planungsrecht als knappes Gut und welche Folgen hat dies? (V1)

    Boden = knappes Gut • Immobilienpreise in Österreich/EU steigen • Leistbares Wohnen wird zum zunehmenden Problem • 1/3 der globalen Treibhausgasemissionen stammt aus dem Gebäudesektor • 1/3 des Endenergieverbrauchs in Österreich entfällt auf Raumwärme und Warmwasser • Gebäudesektor ist ein zentraler Hebel zur Erreichung der Pariser Klimaziele