KS Oeffentliches Recht I - 1. Test (JKU, Austria)
Kapitel 1-7
109 flashcards · Law · by daniel-eder
Was sind Baugesetze der Verfassung?
Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgesetzgebers über die Ausgestaltung des Staats und der Rechtsordnung.
Was ist ein Gottesstaat?
Gott ist Träger der Staatsgewalt
Was ist eine Diktatur?
eine Person oder Personengruppe ist Träger der Staatsgewalt
Was ist die Demokratische Legitimierung?
Organe die für den Staat handeln werden vom Volk gewählt, oder sind zumindest dem Volk verantwortlich.
Was sind die Vorkehrungen gegen eine Restauration?
Gegen das Wiederaufkommen der Monarchie Aufhebung aller Herrscherrechte des Hauses Habsburg-Lothringen durch Habsburgergesetz
Was ist das Verhältnis zwischen Republik und Demokratie?
Republik: Organisation der Staatsspitze Demokratie: Art und Weise der staatlichen Willensbildung Demokratischer Staat muss nicht Republik sein, Republik nicht zwingend demokratisch.
Was sind Querschnittsmaterien?
Zusammengehörige Aufgabenbereiche, die aber nach Kompetenzordnung auf verschiedene Kompetenztatbestände aufgeteilt sind (z.B. Raumplanung, Umweltschutz)
Was ist das Verhältnis zwischen Bund und Ländern im Bundesstaat?
Zentralistischer Bundesstaat: Länder sind Schwach Wesentliche Kompetenzen bei Bund Bund hat Kompetenz-Kompetenz Finanzverfassung stark zentralistisch Ausgerichtet: Die Meisten abgaben sind Bundesabgaben, Länder sind daran nur beteiligt Mitwirkung der Länder in Bundesgesetzgebung schwach: In der Regel hat Bundesrat nur suspensives Veto.
(gesellschaftliche) Norm
= eine Verhaltensanordnung die durchsetzbar ist. Immer verbunden mit einem Sollenssatz (= Reaktion auf tatsächliche Verhältnisse / auf einen Tatbestand) Durchsetzung erfolgt durch psychische Methoden, Belohnungen oder körperliche Gewalt
3 Rechtsordnungen
Staatsrecht (Staat) Völkerrecht (Staatengemeinschaft) Unionsrecht (EU)
Politische Partei
Dauerhaft organisierte Verbindung die durch gemeinsame Tätigkeiten auf Beeinflussung der staatlichen Willensbildung abzielt (§ 1 Abs. 2 PartG). Sind juristische Personen.
Wahlpartei
Gruppen von Personen auf gemeinsamer Liste für eine Wahlkandidatur. Besteht nur für die Wahl und ist keine juristische Person. Politische Parteien treten als Wahlparteien auf, reine Wahlparteien selten (kommen teilweise auf kommunaler Ebene vor)
Gründung einer politischen Partei
§ 1 Abs. 4 PartG Satzung muss beschlossen werden und beim BMI hinterlegt werden (Parteienverzeichnis) Jeder kann Partei gründen (Gründungsfreiheit) Darf nicht gegen das Gesetz verstoßen (z.B. Verbotsgesetz 1947)
Republik und Bundespräsident
von lat. res publica Österreich ist eine demokratische Republik (Art. 1 B-VG) Staatsoberhaupt: (Bundes)Präsident (Art. 60ff B-VG) Vom Volk gewählt Dem Volk verantwortlich Funktionsperiode: 2x 6 Jahre
Unterscheidung von Rechtsnormen
Nach Adressatenkreis Generell: An die Allgemeinheit bzw. nach Geltungsmerkmalen bestimmter Kreis. Individuell: An konkreten und namentlich bestimmten Kreis Nach Struktur des Inhalts Abstrakt: abstrakte Idee ohne konkreten Sachverhalt Konkret: bestimmter und konkreter Sachverhalt -> generell-abstrakt oder individuell-konkret
Gewaltenteilung im Konstitutionalismus
Staatsgewalt geteilt in Gesetzgebung (Legislative) Vollziehung (Exekutive) Vollziehung wiederum geteilt in (Art. 94 Abs. 1 B-VG) Verwaltung (Administrative) Gerichtsbarkeit (Judikative) Teilgewalten kontrollieren sich gegenseitig.
Gewaltenteilung im materiellen Sinn
Gesetzgebung: Erlass von generell-abstrakten Rechtsnormen (Parlament) Vollziehung: Umsetzung der generell-abstrakten Rechtsnormen und Erlass individuell-konkreter Rechtsnormen (Regierung) Verwaltung: Daseinsvorsorge - Schulen, Infrastruktur, Gesundheitswesen, .... Gerichtsbarkeit: Streitentscheidung
Gewaltenteilung im formellen Sinn
Zuordnung von Aufgaben an bestimmte Organe B-VG verwendet formelle Gewaltenteilung
Was ist die Regierung, was ist die primäre Aufgabe und wem ist sie untergeordnet?
An der Spitze der Vollziehung (Exekutive) Leitet den Staatsapparat Dem Parlament untergeordnet: braucht das politische Vertrauen (sonst Misstrauensvotum) und ist dem Parlament verantwortlich
Regierungssystem Österreich (Bund und Länder)
Mischsystem aus parlamentarischem und präsidentiellem Regierungssystem In den Ländern rein parlamentarisch Bundespräsident ernennt und entlässt Bundesregierung Parlament kann Regierung auflösen (Misstrauensvotum)
StGG
Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger
Aufgaben der Gerichtsbarkeit
Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafen Entscheidung zivilrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten
Gesetzgebung
Alles Handeln, welches das B-VG dem Parlament zuweist. Alles was die Rechtsform "Gesetz" (Gesetz im formellen Sinn) hat Auch individuell-konkrete Gesetze (Einzelfallgesetze) wie Bundesgesetz über die Enteignung von Hitlers Geburtshaus
Freie Gerichtsbarkeit
Getrennt von Verwaltung Art. 94 Abs. 1 B-VG Entscheidung und Schlichtung aller Rechtsstreitigkeiten durch unabhängige Richter Gegenteil: Kabinettsjustiz
Beziehung zwischen Recht und Politik
Politik ist die Vorstufe des Rechtes. Die politische (Entscheidungs-)Freiheit wird eingeschränkt durch Staatspolitische Grundsätze (präzise und unmittelbar zu befolgen) Staatsziele (ohne präzise Anordnungen)
Richterliche Privilegien
Weisungsfreiheit (Art. 87 Abs 1 B-VG) Unversetzbarkeit/Unabssetzbarkeit (Art 88 B-VG); auf Lebenszeit bestellt
Verwaltung materiell vs formell
Im materiellen Sinn: Daseinsvorsorge: Sicherheit, Schulen, Straßen, Gesundheit, ... Formell: Das was nicht Gerichtsbarkeit ist (Subtraktionsbegriff)
Österreichische Verfassungsordnung
Verstreut über mehrere Gesetze: Verfassungs-Überleitungsgesetz 1945 (V-ÜG) Bundes-Verfassunggesetz (B-VG) weitere Bundesverfassungsgesetze: Staatsgrundgesetz 1867 (StGG 1867) Verbotsgesetz 1947 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 (F-VG 1948) Neutralitätsgesetz 1955 EU-Beitritts-BVG BVG Staatsziele u.a. einzelne Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) Parteiengesetz 2012 (PartG) Unvereinbarkeits- und Transparenz- Gesetz u.a. Staatsve…
Arten der Verfassungsänderungen
Verfassungsmäßig: Kontinuität Sonst: Diskontinuität, im rechtlichen Sinne Revolution genannt. (Gab es 3 mal: 1918, 1934, 1945)
Verfassungsgeschichte in Österreich
1867: Konstitutionelle Monarchie ("Dezemberverfassung") 1918: Demokratische Republik Deutschösterreich ("Oktoberverfassung", "Märzverfassung" 1919) 1920: Demokratische Republik Österreich (Bundes-Verfassungsgesetz B-VG) 1934: Autoritärer Ständestaat auf föderativer Grundlage (Ständische Verfassung 1934) 1938: Deutsches Reich "Annexionstheorie" oder "Okkupationstheorie" (eher Okkupation, sonst wären alle Staatsverträge ungültig gewesen) 1945: Demokratische Republik Österreich (Verfassungs-Überle…
B-VG V-ÜG
Bundesverfassungsgesetz Verfassungsüberleitungsgesetz
Fakultative Volksabstimmung
freiwillig
Verfassungsgesetze vs einfache Gesetze
Verfassungsgesetze Beschluss: Präsenzquorum 1/2, Konsensquorum 2/3 (Art 44 Abs 1 B-VG) Müssen namentlich so bezeichnet werden (Art 44 Abs 1 B-VG) oder gesetzlich als Verfassungsrecht festgelegt sein (Art 149 Abs 1 B-VG) einfache Gesetze Beschluss: Präsenzquorum 1/3, Konsensquorum > 1/2 (Art. 31 B-VG)
Materielle vs Formelle Verfassung
Materiell (Inhalt zählt): Regelt die Grundordnung des Staates, ist also Inhaltlich der Verfassung zugehörig (Organisation des Staates, Ausübung der Gewalt) Formell (Entstehungsverfahren zählt): Alle Gesetze mit Verfassungsrang (Entstanden durch Verfassungsgesetzgebungsverfahren), tatsächliches Verfassungsrecht Nicht immer deckungsgleich!
Forderungen des Konstitutionalismus (Verfassung im Materiellen Sinn)
Rechtserzeugungsregeln Gewaltenteilung parlamentarische Demokratie Freiheitsrechte gegenüber dem Staat
Rechtspositivismus
lat. posere = Gesetzt Alleinige Rechtsordnung eines Staates Staat übt Staatsgewalt aus, in dem er Gesetze setzt. -> keine Staatsgewalt außerhalb des Rechts Unabhängig von tatsächlicher Gerechtigkeit (diese ist subjektiv) Staatliches Recht gilt für alle gleich, Privilegierung/Diskriminierung verboten (Gleichheitssatz)
Rechtsnorm
Normen des Staates, nur diese sind verbindlich (Rechtsmonopol)
Staat und Gewalt
Gewaltverbot: Gesellschaft frei von Gewalt. Gewaltmonopol: Durchsetzung des Gewaltverbots Rechtfertigung: Gewaltfreie und soziale Gesellschaft (körperliche und materielle Sicherheit)
Plebiszitäre Demokratie
direkte/unmittelbare Demokratie Gesetzesentscheidungen über Volksabstimmung (Plebiszite) Beispiel: Schweiz
Parlamentarische Demokratie
indirekte/mittelbare/repräsentative Demokratie Volk wählt Vertreter ins Parlament, diese entscheiden über Gesetze. Volk entscheidet durch: Wahl der Abgeordneten Volksabstimmung (Art. 43ff B-VG) Volksbegehren (Art. 41 B-VG) Volksbefragung (Art. 49b B-VG) Beispiel: Österreich
Egalitäre Demokratie
Gleiches politisches Gewicht für alle Staatsbürger Gleicher Zugang zu allen öffentlichen Ämtern (Art. 3 StGG) Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art. 2 StGG, Art 7 Abs 1 B-VG)
PartG
Parteiengesetz 2012
Ortspolizei
Örtliche Verwaltungspolizei und örtliche Sicherheitspolizei gemeinsam bei gesetzlicher Lücke zur Beseitigung konkreter Gefahren und Missstände, wenn diese das "örtliche Gemeinschaftsleben" stören Gemeinde darf gesetzesergänzende Verordnungen erlassen (ortspolizeiliche Verordnungen Art. 118 Abs. 6 B-VG)
Sicherheitsverwaltung
Sicherheitsbehörden des Bundes (Art. 78a-c B-VG)
Landesverwaltung: Landesregierung (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Entscheidungsfindung, Wahl, Regierungsart, Amt)
Oberstes Organ der Landesverwaltung, zuständig für hoheitliche (Art. 11-15 B-VG) und nicht hoheitliche (Art. 17 B-VG) Verwaltung Besteht aus Landeshauptmann und weiteren Landesräten (Art. 101 B-VG) Entscheidet als Kollegialorgan, Landesräte können teilweise auch als Einzelorgane tätig werden (Ämter der Landesregierungen) Parlamentarisches System: Landtag wählt Regierung (Art. 101 B-VG) Meist Mehrheitsregierung, außer in OÖ, NÖ und W → Proporzregierung=Konzentrationsregierung Amt der Landesregie…
Mittelbare Bundesverwaltung
(Art. 102 Abs. 1 B-VG) Das oberste Organ ist ein BM (oder der BK), als funktionelles und organisatorisches Organ des Bundes Das mittlere Organ ist der Landeshauptmann (als Einzelorgan). Organisatorisch ein Landesorgan, funktionell aber im Auftrag des Bundes An Weisungen des BM gebunden Amt: Amt der Landesregierung Das untere Organ ist die Bezirksverwaltungsbehörde Organwalter (Bezirkshauptmann/Bürgermeister) an Weisung des LH gebunden (In Bundesverwaltung, sonst an Landesregierung) Amt: Bezirks…
Abgabebehörden
Auftragsverwaltung des Bundes: für nicht-hoheitliche Verwaltung ist theoretisch nur der BM zuständig (z. B.: Bundesvermögen, Geschäfte des Bundes) BM kann einzelne Geschäfte durch hoheitlichen Auftrag dem LH übertragen (Art. 104 Abs. 2)
Unmittelbare Bundesverwaltung
(Art. 102 Abs. 2 B-VG) Ausnahme Bund erledigt Aufgaben durch eigene Bundesbehörden Bund darf dennoch mittelbare Bundesverwaltung nutzen Mit Zustimmung der Länder, darf Bund auch Materien regeln, die nicht in Art. 102 Abs. 2 stehen (Art. 102 Abs. 4 B-VG)
Enumerationsmethode
Der Bund zählt die Kompetenzen, die ihm gehören auf
Justiz (formell)
Das Handeln das den Richtern zugewiesen ist.
Justizverwaltung
Handlungen außerhalb der rechtsprechenden Tätigkeit Organisatorisches Umfeld der Richter = weisungsabhängige Vollziehung Ausnahme: Verwaltung die (durch das Gesetz) Richtersenaten oder Kommissionen zugewiesen sind, diese sind weisungsfrei (Art. 87 Abs. 2 B-VG)
Verbot wechselseitiger Instanzenzüge
Über eine Sache darf nicht sowohl ein ordentliches Gericht als auch eine Verwaltungsbehörde entscheiden (Art. 94 Abs 1. B-VG) Ausnahme: Gesetzgeber dürfen in Einzelfällen einen Instanzenzug von einer Verwaltungsbehörde an ein ordentliches Gericht vorsehen (Art. 94 Abs 2. B-VG)
Gesetz im materiellen Sinn
jede generell-abstrakte Regelung mit Außenwirkung (beeinflusst nicht nur den Träger öffentlicher Gewalt der die Maßnahme gesetzt hat)
Gesetz im formellen Sinn
Regelmäßig nur diejenige Maßnahme, die vom Parlament in einem Gesetzgebungsverfahren beschlossen und im Gesetzblatt bekannt gemacht worden ist. jede Maßnahme die: die in einem Verfahren zustande gekommen ist, das von Verfassungs wegen für den Erlass von Gesetzen vorgesehen ist von den in der Verfassung dazu bestimmten Organen erlassen worden ist und die in der Verfassung für Gesetze bestimmte Form hat
Rechtsstaat Österreich und Rolle der Vollziehung
Das Recht geht vom Volk aus (Art 1. B-VG) Staatsgewalt gegenüber Bürgern liegt bei der Vollziehung Handeln der Vollziehungsorgane muss für jeden vorhersehbar und berechenbar sein
Anforderungen an Gesetze im Gesetzesstaat
Geschrieben, allgemein gültige Gesetze: generelle Rechtsnormen. Ohne generelles Gesetz, kein individueller Rechtsakt. Kundmachung: Gesetze müssen in Gesetzblättern veröffentlicht werden; Bundes- und Landesgesetzblätter müssen im RIS kundgemacht werden. Nicht kundgemachte Gesetze sind von vornherein ungültig Mangelhaft kundgemachte Gesetze müssen von VfGH aufgehoben werden, und von Gerichten ignoriert.
RIS
Rechtsinformationssystem des Bundes https://www.ris.bka.gv.at/
VfGH
Österreichischer Verfassungsgerichtshof
Trennung von Staat und Gesellschaft
lat. status negativus: Wo es keine generelle Rechtsgrundlage gibt, besteht gestaltbarer gesellschaftlicher Freiraum
Privatrechtsordnung
Staatlicher Rahmen für status negativus Verträge zwischen Menschen "verrechtlicht" Freiraum (Privatautonomie) Verbindliche Verträge (Konsensualnormen) können mittels Staat (Zivilgericht) durchgesetzt werden.
Rechtsschutzstaat
Hat objektive Rechtsschutzeinrichtungen und bietet subjektive Rechtswege (gegen den Staat)
Objektive Rechtsschutzeinrichtungen
Staatliche Einrichtungen welche die Einhaltung der Gesetze gewährleisten sollen. (objektiv = hängt nicht vom Betroffenen ab, ob die Einrichtungen aktiv werden) polit. und rechtl. Kontrollen der Regierung durch das Parlament Missstandskontrolle durch Volksanwaltschaft Gebarungskontrolle durch Rechnungshof behördliche Aufsichtspflichten
Subjektive Rechtswege (Subjektive Rechtsschutzeinrichtungen)
bei gesetzeswidrigem Verhalten der Vollziehung können betroffene einen förmlichen Prozess gegen den Staat führen Ziel: Zwingen der Vollziehung zur Beachtung der Gesetze
Österreich als Förderation, Staatsbürgerschaft im Bundesstaat
Österreich ist ein Bundesstaat (Art. 2 B-VG) Gegenteil: Einheitsstaat / Zentralstaat 9 Bundesländer, also 10 Teilstaaten: Bundesländer + Bund als Gesamtstaat In Österreich: einheitliche Staatsbürgerschaft (bei Bundesstaaten kann das auch anders sein)
Zwei Staatsorganisationen (je Bund und Land)
Bund : Land Nationalrat + Bundesrat : Landtag Bundesreg./Verwaltung : Landesreg./Verwaltung Bundesgerichtsbarkeit : Landesgerichtsbarkeit Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz ist zwischen Bund und Land geteilt Ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil/Strafrecht) ist nur Bundessache (Art. 82 Abs. 1 B-VG)
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Zivil- und Strafrecht
Generalklausel
zugunsten der Länder, alles was nicht Bundessache ist, steht dem Land zu. Damit sind alle Kompetenzen vergeben und es kann nichts übrig bleiben.
Kompetenztrennung
Zuständigkeit liegt entweder bei Bund oder Land, es gibt keine "Konkurrenz". Aber: Gesichtspunktetheorie
Kompetenzenordnung nach Sachmaterien im B-VG
Art. 10 Abs. 1 B-VG (Zehnermaterien): Gesetzgebung und Vollziehung beim Bund Bundesverfassung, Gewerbe, Bundespolizei, Bundesämter, Kraftfahrwesen, ... Art. 11 Abs. 1 B-VG (Elfermaterien): Gesetzgebung beim Bund, Vollziehung beim Land Staatsbürgerschaftswesen, Straßenpolizei, Umweltverträglichkeitsprüfung, ... Art. 12 Abs. 1 B-VG (Zwölfermaterien): Grundsatzgesetz (bindet das Land) durch Bund , Ausführungsgesetz (bindet die Bürger) durch Land, Vollziehung Land Grundsatzgesetze müssen als solche…
Annexmaterien
= Nebenmaterien, Adhäsionsmaterien. Sachmaterien schließen auch Nebenmaterien ein (auch wenn nicht eigens genannt) z.B.: Verwaltungsverfahrensrecht, Verwaltungsstrafrecht, Enteignung, ... Diese werden vom jeweils für die Sachmaterie zuständigen Gesetzgeber geregelt.
Bedarfskompetenzen
Art. 11 Abs. 2 B-VG: Der einfache Bundesgesetzgeber darf Annexmaterien zur Vereinheitlichung an sich ziehen, die Länder dürfen aber wieder abweichen, wenn es eindeutig "erforderlich" ist.
Versteinerungstheorie
die Kompetenzenordnung des B-VG trat erst am 01.10.1925 in Kraft; zur Auslegung der Begriffe sieht man sich die Festlegung vor 1925 an: War die Materie in einem Bundesgesetz geregelt ist der Bund zuständig, sonst das Land.
Intrasystematische Weiterentwicklung
War der Kompetenzbegriff vor 1925 noch nicht erfasst (technischer Fortschritt), wird er dem ähnlichsten Begriff zugeordnet - damit nicht alles an die Länder fallt.
Vollziehungskompetenzen der Gemeinden
Gemeinden haben Kompetenzen, Art. 118 Abs. 2 B-VG nimmt diese von den Bereichen des Bundes und der Länder aus (z.B.: Vollziehung des Baurechts)
Allgemeine Vertretungskörper
Genannt im B-VG Staatliche Kollegialorgane die Gebiets-bezogene Interessen aller vertreten. Nationalrat, Bundesrat, Landtage und Gemeinderäte Auch: EU-Parlament
Berücksichtigungsgebot
Die unter verschiedenen Gesichtspunkten wirkenden Gesetze dürfen sich nicht widersprechen, behindern, oder "einander nichts übrig lassen". Beispiel: Bund erlaubt betreten des Waldes, Land kann dies nicht wegen der Jagd verbieten, sondern z.B.: nur zeitlich einschränken.
Zuständigkeit
Die Möglichkeit einer Organisation in einer Sache zu handeln
Aufgabe
Organisation soll in einer Sache handeln Pflichtaufgabe: muss Handeln öffentliche Aufgabe: im Interesse der Allgemeinheit
Staatliche Aufgabe
Öffentliche Aufgabe, die der Gesetzgeber dem Staat zuweist
Verwaltungsaufgabe
Staatliche Aufgabe der Verwaltung einer Gebietskörperschaft
Was sind die Arten der Leitung der Verwaltung?
Aufsicht: ex post - nach der Handlung Rechtsaufsicht: gesetzmäßig Zweckaufsicht: zweckmäßig Weisung: ex ante - vor der Handlung
Weisungsfreie Vollziehung
Unabhängige Richter (Art. 87 Abs. 1 B-VG) weisungsfreier Teil der Justizverwaltung (Art. 87 Abs. 2 B-VG): Richtersenate und Kommissionen Gemeindeselbstverwaltung: Gemeinderat und Bürgermeister (Art. 116 Abs. 1 B-VG) Weisungsfrei, unterliegen nur Aufsicht der Bundes/Landesbehörden. Einfacher Bundes/Landesgesetzgeber kann weitere Verwaltungsorgane bei Rechtfertigung weisungsfrei stellen (Art. 20 Abs. 2 B-VG)
Kompetenzkompetenz des Bundes
Der Bundesgesetzgeber legt in der Verfassung fest, wer welche Kompetenzen hat (Art. 10 bis 15 B-VG[genauer: 10, 11, 12 und 15]).
Verwaltungshandeln: Schlicht-hoheitliches Handeln
Hoheitliches Handeln, dass nicht auf dem Erlass von Rechtsnormen beruht. Polizeistreife Verkehrskontrolle Urkundenausstellung Auskunft durch Behörde
Verwaltungshandeln: Privatrechtliches Handeln
Gebietskörperschaften können als juristische Personen auch privatrechtlich handeln -> Fiskalverwaltung
Allgemeine staatliche Verwaltung (Aufstellung in Bund und Ländern)
Allzuständigkeit der Staatsgewalt, erledigt von allgemeinen staatlichen Verwaltungsorganen der Länder: Bezirksverwaltungsbehörden (1. Instanz) Landesregierungen (2. Instanz) der Bund: Bezirksverwaltungsbehörden (1. Instanz) Landeshauptmann (2. Instanz) Bundesminister (3. Instanz)
Verwaltungspolizei
Staatliches Handeln zur Abwehr und Beseitigung konkreter Gefahren und Missstände Annexmaterie zu den Kompetenzen in Art. 10-15 B-VG
Örtliche Verwaltungspolizei
Alle in Art. 10-15 B-VG enthaltenen Angelegenheiten der Verwaltungspolizei, die im örtlichen Interesse gelegen sind, fallen in den Wirkungsbereich der Gemeinden
Sicherheitspolizei
Art. 10 Abs. 1 Z. 7 B-VG Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit (soweit keiner konkreten Sachmaterie zugewiesen)
Örtliche Sicherheitspolizei
Aus dem Kompetenztatbestand ausgenommen → Aufteilung in überörtliche und örtliche Sicherheitspolizei
Was ist die Funktion der Verfassung?
Rechtliche Grundordnung des Staates Regelung der Staatsorganisation Ausübung und Kontrolle der Staatsgewalt
Was ist ein Polizeistaat?
Das Gegenteil eines Rechtsstaats, das Staatshandeln ist nicht rechtlich geregelt.
Staatsziele
Sind "Verfassungsaufträge", formuliert als "Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich ..." oder "die Republik bekennt sich ..." Sozialstaat Gleichstellung von Mann und Frau Gleichbehandlung behinderter und nicht behinderter Menschen Achtung der autochthonen Volksgruppen Umfassende Landesverteidigung Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Tierschutz, Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung, Forschung Weiteres geplant: Wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandor…
4 Grundprinzipien der Bundesverfassung
Stehen auf höchster Stufe Änderung (Gesamtänderung Art 44 Abs 3 B-VG) benötigt Konsensquorum von 2/3 und obligatorische Volksabstimmung Dazu zählen Demokratie republikanisches Prinzip Bundesstaat Rechtsstaat (Gewaltentrennung, liberales Prinzip, Rechtsschutzsystem)
Staatspolitische Grundsätze
sind präzise und unmittelbar zu befolgen. Antimonarchismus Laizismus Antifaschismus Neutralität Atomwaffen- und Atomenergiefreiheit
Demokratie in Österreich (gesetzl. Grundlage)
"Herrschaft des Volkes". Art. 1 B-VG: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." (seit 1918); wichtigstes Grundprinzip der Verfassung;
Was sind Laienrichter?
Fachlich ungebildete Laien aus dem Volk Urteilen auch im Strafprozess Werden nicht vom Volk gewählt Die Bundesverfassung sieht für das Strafrecht Geschworene und Schöffen vor.
Können Laienrichter an Verwaltungprozessen teilnehmen?
Das B-VG ermächtigt den einfachen Bundes- und Landesgesetzgeber, eine Mitwirkung fachkundiger Laienrichter an Verwaltungsprozessen vorzusehen.
Was sind Geschworenengerichte?
Entscheiden bei besonders schweren und politischen Delikten Bestehen aus 3 Berufsrichtern und 8 Laienrichtern (Geschworene)
Was sind Schöffengerichte?
Entscheiden über schwere Delikte Bestehen aus einem Berufsrichter und 2 Laienrichtern (Schöffen)