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Gesetzmäßigkeitsgebot 


Gesetzmäßigkeitsgebot 

  • Auch Gesetzesvorbehalt oder Legalitätsprinzip
  • Es gilt für die Vollziehung nicht nur die Widerspruchsfreiheit: Die gesamte Staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden (Art 18. Abs 1. B-VG)

Widerspruchsfreiheit (Vorrang)

Die niedrigere (bedingte) Norm darf der höheren (bedingenden) Norm nicht widersprechen.

Verfassungsautonomie 

  • Absolute (uneingeschränkte): gilt für den Bundesverfassungsgesetzgeber
  • Relative (eingeschränkte): Gilt für die Landesverfassungsgesetzgeber; d.h. kann nicht gegen Bundesverfassung verstoßen, ist aber sonst frei.

Stufenbau der Rechtsordnung

(eingeschränkte) Gesetzgebungsautonomie 

Einfacher Gesetzgeber darf alle Normen erlassen, solange sie der Verfassung nicht widersprechen (Widerspruchsfreiheit)

Determinierungspflicht 

Gesetze müssen so genau determiniert sein, dass die Vollziehung klare Handlungsvorgaben hat (Art 18. Abs 1. B-VG)

Ist das Gesetz zu ungenau, wäre die Verwaltung zu frei (formalgesetzliche Delegation -> Verfassungswidrig)

Derogation

2 Normen gleichen Ranges widersprechen sich.

  • formell: im neuen Gesetz wird die alte aufgehoben
  • materiell:
  • nach Zeit: das jüngere verdrängt das ältere
  • nach Spezialität: das speziellere verdrängt das generelle

Fehlerkalkül

Rechtswidrige Normen sind nicht immer von vornherein ungültig (absolut nichtig, bei gravierender und evidenter Rechtswidrigkeit), sondern gelten bis zur Aufhebung (relativ nichtig)


  • rückwirkende Aufhebung (ex tunc): individuelle Rechtssätze wie Bescheid und Urteil, ein Anlassfall der zur Aufhebung einer generellen Norm geführt hat (Ergreiferprämie)
  • Aufhebung für die Zukunft (ex nunc): Bei generellen Rechtssätzen für die Allgemeinheit

Was ist die Aufhebbarkeit?

Ein fehlerhafter Rechtsakt gilt vorläufig wie ein fehlerfreier Rechtsakt. Erst bei Anfechtung wird er vom zuständigen Kontrollorgan aufgehoben.

Sind Gemeinden unter dem Grundrechtsschutz?

Ja, die Gemeindeautonomie (Recht auf Selbstverwaltung, Art. 116 Abs. 1 B-VG)

Wer ist ausgenommen aus dem Grundrechtsschutz?

Die Staaten (Bund und Land), die Grundrechte sind nicht dazu da den Staat vor sich selbst, Land vor dem Bund oder Bund vor dem Land zu schützen.

Können Gebietskörperschaften Träger von Grundrechten sein?

Ja, juristische Personen (des öffentlichen und des Privatrechts) können Träger von Grundrechten sein, wenn dies wesensmäßig möglich ist.

Gilt der Gleichheitssatz auch für die nicht-hoheitliche Verwaltung

Ja, Diskriminierung ist verboten, und Sachlichkeit wird verlangt.

Gegen wen schützen Grundrechte, gegen wen nicht?

  • Grundrechte schützen gegen Staat und Staatsgewalt
  • Schützen auch gegen den Gesetzgeber
  • Gegen einfachen Bundesgesetzgeber
  • Gegen Landesverfassungsgesetzgeber
  • Gegen einfachen Landesgesetzgeber
  • Gegen die staatl. Vollziehung (Verwaltung und Gerichtsbarkeit)
  • Aber: Bundesverfassungsgesetze können Grundrechte einschränken. (z. B.: Wehrpflicht für Männer widerspricht dem Gleichheitssatz, ist aber durch B-VG diskriminierend festgelegt)

Wo werden über Verstöße gegen Grundrechte entschieden?

OGH

Gleichheitsrechte

  • Gleichheitssatz: Art 2. StGG, Art 7 Abs. 1 B-VG
  • Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander
  • BVG über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung

Was sind verfassungsimmanente Schranken? Was bedeuten Sie für Grundrechte?

Einschränkung des Schutzbereichs des Grundrechts durch andere Grundrechte und objektive Verfassungsbestimmungen.


Der Schutzbereich des Grundrechts geht daher nicht zwangsläufig so weit, wie die Formulierung des Textes erwarten lässt.

Was sind Grundrechte?

Alle den Menschen durch formelle Verfassungsgesetze gewährleistete Recht.

Drittwirkung der Grundrechte

  • Durch Trennung von Staat und Gesellschaft gibt es keine Drittwirkung
  • Grundrechte gelten nur gegen den Staat, nicht Mensch gegen Mensch
  • Ausnahmen:
  • gesetzlich angeordnete Drittwirkungen (z.B.: Datenschutzgesetz)
  • Grundrechte mit staatlicher Schutzpflicht (Recht auf Leben)
  • Mittelbare Drittwirkung im Zivilrecht (Auslegung, Sittenklauseln)

Wie muss der Gesetzgeber handeln, wenn der Verfassungstext keine Vorgaben für einen gesetzlichen Eingriff auf ein Freiheitsrecht hat?

Es wird die Auslegung herangezogen

  • Gesetzgeber muss nachweislich ein konkretes öffentliches Interesse verfolgen
  • Der Eingriff muss geeignet sein das öffentliche Interesse zu erfüllen
  • Der Eingriff muss verhältnismäßig sein (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz), die Belastung der Freiheit darf nicht höher sein, als zur Erreichung des öffentlichen Interesses unbedingt erforderlich

Eingriffsvorbehalt vs. Ausgestaltungsvorbehalt bei Freiheitsrechten

  • Eingriffsvorbehalt erlaubt in den Schutzbereich des Freiheitsrechts einzugreifen, und diesen durch Gesetz einzuschränken
  • Ausgestaltungsvorbehalt erlaubt nur ein Freiheitsrecht näher auszugestalten, nicht in den Schutzbereich einzugreifen.

Was sind Freiheitsrechte, warum heißen sie auch Abwehrrechte?

  • Grundrechte, durch welche die Verfassung den Menschen Freiräume gewährleistet.
  • Erlauben dem einzelnen verfassungswidrige Eingriffe des Staats in den geschützten Freiraum abzuwehren (über den dafür vorgesehenen besonderen Prozessweg)

Beispiele für Freiheitsrechte

  • Eigentumsfreiheit
  • Erwerbsfreiheit
  • Kunstfreiheit

Freiheitsrechte mit Gesetzesvorbehalt

  • Relativ schützendes Freiheitsrecht
  • Eingriff in den Schutzbereich durch einfache Gesetze möglich - unter Beachtung der materiellen Eingriffsschranken
  • Steht unter materiellem Gesetzesvorbehalt, weil der Gesetzgeber bei seinen Regelungen inhaltlich an Vorhaben der Verfassung gebunden ist.
  • Der Verfassungstext sagt, ob ein Grundrecht unter materiellem Gesetzesvorbehalt steht

Freiheitsrechte ohne Gesetzesvorbehalt

  • Absolut schützendes Freiheitsrecht
  • Kein Eingriff in den Schutzbereich durch einfache Gesetze zulässig
  • Beispiele: Verbot der Folter, Verbot der Todesstrafe, ...

Freiheitsrechte mit staatlichen Schutzpflichten

  • Nicht nur Abwehrrecht gegen Staat
  • Anspruch gegen den Staat, dass er den Freiraum auch vor Beschädigung durch andere Privatpersonen schützt
  • Beispiele: Recht auf Leben (Art. 2 EMRK), Verbot der Folter, ..

Verfahrensgrundrechte (auch Verfahrensgarantien)

  • Wehren den Staat nicht ab, sondern verlangen Einhaltung der durch die Verfassung gewährleisteten Verfahrensrechte
  • Beispiele: Recht auf den gesetzlichen Richter, Recht auf faires Verfahren, keine Strafe ohne Gesetz.

Soziale Grundrechte

  • Österreich ist ein Sozialstaat, die Verfassung kennt aber keine sozialen Grundrechte
  • Diese sind nur einfachgesetzlich verankert.

Politische Grundrechte (= Teilhaberechte)

  • Durch die Verfassung gewährleistete Recht der Teilnahme der Menschen am Staat
  • Keine Abwehrrechte, sondern Teilhaberechte (status activus)
  • Aktive Teilhabe an der Staatswillensbildung und Staatsgewalt
  • Beispiele: Wahlrecht, Recht auf Volksbegehren, Petitionsrecht, Gründung und Betätigungsfreiheit polit. Parteien.

Was ist der Schutzbereich eines Grundrechts?

Wenn ein Verhalten außerhalb des Schutzbereiches des Grundrechts liegt, entfällt der Grundrechtsschutz

Subjektives Recht

  • Verpflichtet die Vollziehung gesetzlich zu einem bestimmten Verhalten
  • Mensch hat das Recht, den Staat in einem Prozess vor Gericht zur Einhaltung dieser Gesetze zu zwingen.

Objektives Recht

  • Verpflichtet die Vollziehung gesetzlich zu einem bestimmten Verhalten
  • Mensch hat aber keinen durchsetzbaren Anspruch auf einen Prozess um die Vollziehung zur Einhaltung dieser Gesetze zu zwingen.

Wie unterteilt die Verfassung unter objektivem Recht gewährleistete Rechte?

Nach Adressatenkreis in Staatsbürgerrechte und Menschenrechte

Wen bindet der Gleichheitssatz, wen nicht?

Bindet den:

  • einfachen Bundesgesetzgeber
  • einfachen Landesgesetzgeber
  • Landesverfassungsgesetzgeber

Bindet nicht:

  • Bundesverfassungsgesetzgeber, weil der Gleichheitssatz bloß ein Bundesverfassungsgesetz ist.

Welche Kategorien/Arten von Grundrechten gibt es?

  • Gleichheitsrechte (Gleichheitssatz)
  • Freiheitsrechte (= Abwehrrechte)
  • Soziale Grundrechte
  • Politische Grundrechte (= Teilhaberechte)
  • Verfahrensgrundrechte
  • Sonstige Grundrechte

Was bedeutet gleich?

Gleiche Betroffenheit der Rechtsunterworfenen unter Berücksichtigung aller rechtlichen und tatsächlichen Wirkungen

Kann der Gesetzgeber ungleiches gleich behandeln?

Nein, bei unterschieden im Tatsächlichen (z.B.: unterschiedliches Einkommen) muss der Gesetzgeber auch unterschiedliche Regelungen erlassen (Gebot sachlicher Differenzierung)

Gleichheitsformel

Eine Ungleichbehandlung ist gleichheitskonform, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist. Eine Ungleichbehandlung ist gleichheitswidrig, wenn sie nicht sachlich gerechtfertigt ist.


(z.B.: Matura als Voraussetzung für Studium ist konform, da allgemeine Vorbildung notwendig ist, um sinnvoll zu studieren)

Wann verletzt ein einfaches Gesetz den Gleichheitssatz?

Wenn es:

  • Unsachliche Differenzierungen vornimmt (Gleiches ist gleich zu behandeln, soweit kein Grund für eine Ungleichbehandlung vorliegt)
  • Gebotene Differenzierungen unterlässt (Ungleiches darf nicht ohne Grund gleich behandelt werden)
  • Sachlich nicht gerechtfertigte Regelungen trifft.

Schützt der Gleichheitssatz vor eingriffen in den Freiraum der Menschen?

Nein, er ist kein Freiheitsrecht

Was ist das Recht auf den gesetzlichen Richter?

Justizgrundrecht, das festlegt, dass für Rechtsstreitigkeiten und Prozesse bereits im Voraus bestimmt sein muss, welches Gericht und welcher Richter zuständig ist (Art. 83 Abs. 2, Art. 87 Abs. 3 B-VG)

Was besagt die Wesensgehaltssperre?

Ein Freiheitsrecht darf durch einen gesetzlichen Eingriff nicht hinfällig werden, ein Minimum an Freiheit muss bestehen bleiben.

Was ist die gesetzliche Grundlage für die Eigentumsfreiheit?

Was ist die gesetzliche Grundlage für die Erwerbsfreiheit?

Was ist die gesetzliche Grundlage für das Recht auf Leben

Teile des Bundesparlaments

Zwei Kammern: Nationalrat und Bundesrat

Bundesversammlung

Art. 38ff B-VG

  • Kombination aus NR und BR
  • Wenige Aufgaben: Angelobung BP, Volksabstimmung zur Absetzung des BP, Kriegserkärung, ...

Nationalrat (Zweck, Leitung, Legislaturperiode, Auflösung, Wahlrecht, Mitglieder)

  • Bundesgesetzgebung ( Art. 24 B-VG )
  • hat Präsidium (Präsident, 2. + 3. Präsident - Art. 30 Abs. 1 B-VG)
  • 5 Jahre Legislaturperiode
  • Auflösung durch BP (Art. 29 B-VG) oder Selbstauflösung
  • aktives Wahlrecht (16), passives Wahlrecht (18)
  • 183 Mitglieder

Bundesrat (Zweck, Leitung, Legislaturperiode, Auflösung, Mitglieder)

  • Erlaubt Ländern an Bundesgesetzgebung mitzuwirken
  • Hat Präsident (wechselt halbjährlich zwischen Ländern) und 2 Vizepräsidenten (Art. 36 Abs. 2 B-VG)
  • Bei Landtagswahl sendet der Landtag Mitglieder in den BR, BR hat keine Legislaturperiode, sondern wird stetig partiell erneuert. (Art. 35 Abs. 1 B-VG)
  • Wird nicht aufgelöst, weil keine Legislaturperiode
  • 61 Mitglieder (Bundesräte), größtes Bundesland 12, Rest im Verhältnis zur Bürgerzahl, mindestens 3 (Art. 34 B-VG)

Wahlrechtsgrundsätze

Art. 26 B-VG; Briefwahl: Art. 26 Abs. 6 B-VG

  • Gleiches Wahlrecht: Jede Stimme ist gleich gewichtet (egalitäre Demokratie)
  • Unmittelbares Wahlrecht: (keine Wahlmänner, ...)
  • Persönliches Wahlrecht: keine Stellvertretung (Ausnahme: beeinträchtigt wie z.B. Blind)
  • Freies Wahlrecht: Kein Zwang; Freiheit der Wahlparteien zu werben
  • Geheimes Wahlrecht: Stimme kann und muss geheim abgegeben werden
  • Verhältniswahlrecht: Stimmenanteil bestimmt Mandatsverteilung. Abweichung durch Bürgerzahlprinzip und 4% Klausel.

Landtag (Wahl, Auflösung, Abgeordnetenrechte und Einschränkungen, Tätigkeit)

  • 5-6 Jährige Legislaturperiode
  • Wahl
  • Von Landesbürger gewählt (Art. 6 Abs. 2 B-VG)
  • gleiche Wahlrechtsgrundsätze wie NR (Art. 95 Abs. 1 B-VG);
  • Land darf Alter herab, aber nicht hinauf setzen (Art. 95 Abs. 2 B-VG)
  • BP kann Landtag auf Vorschlag der Bundesregierung mit Zustimmung des BR auflösen (Art. 100 Abs. 1 B-VG) oder Selbstauflösung
  • freies Mandat, Immunität, Inkompatibilität wie bei NR
  • B-VG enthält Grundsätze über Landesgesetzgebung, wird durch Landesgesetze genauer spezifiziert.

Weg der Landesgesetzgebung

  • Gesetzesbeschlüsse durch Landtag
  • dann beurkundet, gegengezeichnet und durch LH kundgemacht (Landesgesetzblatt) (Art. 97 Abs. 1 B-VG)


Freies Mandat

Art. 56 B-VG

  • theoretisch sind Abgeordnete in der Berufsausübung frei
  • Praktisch herrscht Klubzwang

berufliche Immunität der Abgeordneten

Art. 57 Abs 1. B-VG

  • Abstimmungs- und Redefreiheit im Parlament
  • Alles ist erlaubt, außer Verleumdung und Geheimnisverrat
  • Keine Gerichtliche Verfolgung (auch nicht zivilrechtlich)

außerberufliche Immunität der Abgeordneten

  • kein Schutz vor Zivilrechtlicher Verfolgung
  • Zusammenhang mit politischer Tätigkeit: NR muss der Verfolgung zustimmen (Auslieferung, Art. 57 Abs. 2 B-VG)
  • Kein Zusammenhang mit politischer Tätigkeit: keine Zustimmung des NR notwendig, NR kann aber Einstellung des Verfahrens fordern (Art. 57 Abs. 3 B-VG)

Inkompatibilität der Ämter

Bestimmte Ämter können neben

  • dem Mandat eines allgemeinen Vertretungskörpers
  • Mitglied des EU Parlaments
  • Mitglied der Regierung

nicht ausgeübt werden.


GO-BR

Geschäftsordnung des Bundesrates


Entschließungsrecht des Bundesparlaments

Resolutionsrecht (Art. 52 Abs. 1 B-VG)

  • NR/BR kann durch (rechtlich unverbindlichen) Beschluss der Regierung Hinweise geben, wie sie Gesetze vollziehen soll.

GOG-NR

Geschäftsordnungsgesetz 1975

7 Schritte der Bundesgesetzgebung

  1. Gesetzesinitiative
  2. Behandlung im NR
  3. Behandlung im BR
  4. Zustimmung der Länder (wenn erforderlich)
  5. Volksabstimmung
  6. Beurkundung
  7. Kundmachung

Bundesgesetzgebung: Gesetzesinitiative

Gesetzesvorschlag (Art. 41 B-VG) durch:

  • Bundesregierung (Regierungsvorlage)
  • NR-Ausschuss
  • Antrag von min. 5 Abgeordneten
  • Bundesrat oder 1/3 seiner Mitglieder
  • Volksbegehren (100k Stimmen oder je 1/6 von 3 Ländern)

Bundesgesetzgebung: Behandlung im NR 

3 Lesungen ($69ff GOG-NR)

  • Zuweisung Entwurf an Ausschuss
  • Behandlung des Berichts des Ausschusses
  • Gesetzesbeschluss - benötigt entsprechende Quoren (einfaches Gesetz Art. 31 B-VG, Verfassung Art. 44 Abs. 1 B-VG)

Bundesgesetzgebung: Behandlung im BR

suspensives Veto (Art. 42 Abs. 2, 3 B-VG): Begründeter Einspruch innerhalb von 8 Wochen


absolutes Veto bei Einschränkung der Zuständigkeit der Länder (Art 44. Abs. 2 B-VG), oder wenn Stellung des BR verändert wird (Art 35. Abs. 4 B-VG)

Bundesgesetzgebung: Zustimmung der Länder (wenn erforderlich)

  • BK muss betroffenen Länder Gesetzesbeschluss vorlegen
  • Landeshauptmann muss Zustimmung/Ablehnung innerhalb von 8 Wochen bekannt geben (Art. 42a B-VG)

Bundesgesetzgebung: Volksabstimmung

fakultativ:

  • NR Mehrheit kann Volksabstimmung für einfaches Gesetz fordern (Art. 43 B-VG)
  • 1/3 des NR oder BR kann Volksabstimmung für Verfassungsgesetz fordern (Art. 44. Abs. 3 B-VG)

obligatorisch:

Bundesgesetzgebung: Beurkundung

(Art. 47 Abs 1,2,3 B-VG)

  • BK legt BP Gesetzesbeschluss vor
  • BP unterzeichnet, dass das Verfahren verfassungsmäßig war
  • BK muss gegenzeichnen

Bundesgesetzgebung: Kundmachung

  • Art. 49 B-VG
  • Abschluss des Gesetzgebungsverfahren
  • BK gibt Gesetze im Bundesgesetzblatt elektronisch kund
  • Geregelt in Bundesgesetzblattgesetz

Legisvakanz

Datum der Kundgebung und des Inkrafttretens unterschiedlich.


Rückwirkung prinzipielle möglich, aber nicht bei Strafgesetzen.

Untersuchungsrecht des Bundesparlaments

Enqueterecht (Art. 53 Abs. 1 B-VG)

  • NR oder 1/4 der Mitglieder kann Untersuchungsausschuss zur Aufklärung bestimmter Vorgänge in der Verwaltung einsetzen,

Fragerecht des Bundesparlaments

Interpellationsrecht (Art. 52 B-VG)

  • Abgeordnete des NR/BR können zu allen Angelegenheiten der Verwaltung Fragen an die Regierung stellen, die diese beantworten muss,

Was ist das Notifikationsverfahren?

Bestimmte Gesetzesvorhaben sind der Europäischen Kommission zur vorbeugenden Kontrolle zu melden.

Was sind die Quoren für Landesverfassungsgesetze?

Präsenz 1/2, Konsens 2/3 (Art. 99 Abs. 2 B-VG)


Wann ist die Zustimmung der Bundesregierung für ein Landesgesetz notwendig? Wie wird die Zustimmung eingeholt?


Der LH muss vor Kundmachung dem Bundeskanzleramt bekannt das Gesetz geben. Regierung hat 8 Wochen für Ablehnung


Welcher Gerichtsbarkeit gehören Staatsanwälte an?

Sie sind Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Sind Staatsanwälte weisungsgebunden oder weisungsfrei?

Weisungsgebunden

Was ist die Aufgabe der Staatsanwälte? Was die des Strafgerichts?

Staatsanwälte: Sie besorgen die Ermittlungs- und Anklagefunktion im gerichtlichen Strafverfahren

Strafgericht: Urteilt

In welche Ebenen sind die Staatsanwälte gegliedert?

  • Generalprokuratur (Unterhalb der Ministerebene)
  • Oberstaatsanwaltschaften
  • Staatsanwaltschaften

Wer ernennt die Bundesrichter?

Der Bundespräsident (Art. 65 Abs. 2 lit. a B-VG)

Was sind die 4 verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gerichtsbarkeit?

  • Legalitätsprinzip
  • Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Verhandlungen
  • Anklageprozess (es gilt das Anklageprinzip)
  • Verbot der Todesstrafe

Was ist die rechtliche Grundlage für die Behandlung von Kompetenzkonflikten vor dem VfGH?

Was ist der sachliche Schutzbereich, was der persönliche Schutzbereich eines Grundrechts?

  • sachlich: Was wird geschützt?
  • persönlich: Wer wird geschützt (Staatsbürger+ Unionsbürger, alle Menschen, juristische Personen -> hängt von Natur der Sache ab)?

Was besagt die Kennung dieser Kundmachung im Bundesgesetzblatt: "Jahrgang 2018, Teil I, 8. Bundesgesetz, NR: GP XXVI RV 10 AB 20 S. 9. BR: 9924 S. 876"

  1. NR: Nationalrat
  2. GP XXVI: Gesetzgebungsperiode 26
  3. RV 10: Regierungsvorlage
  4. AB 20: Ausschussbericht 20
  5. S. 9: Seite 9
  6. BR 9924: Bundesrat 9924
  7. S. 876: Seite 876

Wie wird aus dem Bundesgesetzblatt zitiert um in RIS zu suchen? " "Jahrgang 2018, Teil I, 8. Bundesgesetz, NR: GP XXVI RV 10 AB 20 S. 9. BR: 9924 S. 876""

BGBl. I Nr. 8/2018

Was ist das Problem mit einer Kompetenzverteilung durch ein Landesverfassungsgesetz?

  • Die Kompetenz-Kompetenz (zur Änderung der Kompetenzverteilung) liegt beim Bundesverfassungsgesetzgeber.
  • Gem. Art 99 (1) B-VG haben die Länder nur relative Verfassungsautonomie

Was ist formeller vs materieller Gesetztesvorbehalt?

  • formeller: Keine inhaltlichen Einschränkungen gegeben. Es zählt VfGH Kriterien: Öffentliches Interesse, Eignung, Verhältnismäßigkeit, -> eventuell auch Wesensgehaltssperre
  • materieller: Verfassung gibt inhaltliche Schranken für den Eingriff an.

Was ist die Vorstufe der Regierungsvorlage für ein Gesetzgebungsverfahren?

Der Ministerialentwurf