Bürgerliches Recht - Riedler VII - Erbrecht
Selbstgemachte Fragen im Karteikartenformat zum Lernen des öst. Erbrechts (Auflage: 2022)
145 flashcards · Law · by ivanfranjic
Allgemeines: Was regeln die erbrechtlichen Bestimmungen? Wo findet man sie?
Mit dem Tod einer natürlichen Person kommt es auch zum Ende dessen Rechtsfähigkeit. §§ 531 ff und §§ 1249 ff ABGB regeln demnach, was mit der Verlassenschaft des Erblassers passiert. Mit der Verlassenschaft bezeichnet man demnach alle vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten einer verstorbenen Person.
Allgemeines: Was versteht man mit dem Erbrecht im subjektiven Sinn? Was hingegen ist das Erbrecht im objektiven Sinn?
"Das Erbrecht ist das absolute Recht, die ganze Verlassenschaft oder einen bestimmten Teil davon zu erwerben. Diejenige Person, der das Erbrecht gebührt, wird Erbe genannt." (§ 532 ABGB) Somit versteht man mit dem Erbrecht im subjektiven Sinn die Berechtigung einer Person, den ganzen Nachlass bzw. die gesamte Verlassenschaft des Erblassers oder zumindest einen Teil davon zu erwerben. Zu beachten ist, dass dieses Recht auch veräußert werden kann und auch vererbbar ist (Erbschaftskäufe; Transmiss…
Allgemeines: Was meint man mit der Gesamtrechtsnachfolge?
Die Gesamtrechtsnachfolge (auch Universalsukzession) beschreibt, dass ein Erbe faktisch an die Stelle des Verstorbenen tritt: Der Erbe folgt somit grundsätzlich in alle Aktiven und Passiven des Erblassers nach. Zu beachten ist, dass der Erbe erst als Gesamtrechtsnachfolger gilt, sobald die Einantwortung erfolgte, also der Beschluss des Verlassenschaftgerichts, womit der Erbe in die Rechtsposition eintritt, wobei auch der Erbe einwilligen muss und seine Antrittserklärung abgeben muss. Somit lieg…
Allgemeines: Können juristische Personen erben? Können sie vererben?
Für die Erbfähigkeit juristischer Personen sind folgende Dinge zu merken: Zwar sind sie erbfähig, sie können somit von Todes wegen ein Vermögen erwerben bzw. den Nachlass oder einen Teil des Nachlasses einer natürlichen Person erwerben, jedoch können sie dies nur aus einem Testament heraus; juristische Personen können nicht ex lege Erben werden. Weiters muss beachtet werden, dass juristische Personen nichts vererben können.
Allgemeines: Was sind Vermächtnisnehmer kurz erklärt?
Vermächtnisnehmer (auch Legatare genannt) haben kein absolutes Recht, sondern sie werden vom Erblasser bedacht und bekommen eine Forderung gegen den durch das Legat beschwerten Schuldner. Es kommt demnach dazu, dass der Legatar kraft des Legats von einem im Vermächtnis Beschwerten einzelne Sachen fordern kann und er somit zwar nicht Universalsukzessor wird (da er ja nicht alle Rechten und Pflichten erhält), sondern vielmehr Singularsukzessor. Weiters muss beachtet werden, dass der Legatar, eben…
Allgemeines: Was sind Pflichtteilsberechtigte kurz erklärt?
Bei Pflichtteilsberechtigten handelt es sich um Personen, welche nur dann als Erben zu sehen sind, wenn der Verstorbene sie als Erben einsetzt oder ihnen das gesetzliche Erbrecht nicht (ganz) entzogen hat.
Allgemeines: Was versteht man unter Erbfall? Was heißt das, wofür steht das?
"Der Erbe erwirbt das Erbrecht (Erbanfall) mit dem Tod des Verstorbenen (Erbfall) oder mit dem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung (§§ 696 und 703)." (§ 536 ABGB) Mit Erbfall meint man nichts anderes als den Tod des Erblassers, welcher (logischerweise) als Voraussetzung für das Erbrecht des Erben ist, aber auch für das Recht auf den Pflichtteil und/oder das Recht eines Legatars. Somit muss aufgrund dessen beachtet werden, dass erst mit dem Tod überhaupt eine Verlassenschaft bzw. ein Nachlas…
Allgemeines: Was ist der Erbanfall, was meint man mit Erleben des Erbanfalls?
"Der Erbe erwirbt das Erbrecht (Erbanfall) mit dem Tod des Verstorbenen (Erbfall) oder mit dem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung (§§ 696 und 703)." (§ 536 (1) ABGB) Unter Erbanfall versteht man den Zeitpunkt, wo ein subjektives Erbrecht des Erben entsteht (bzw. demnach "anfällt"), was grundsätzlich das Erleben des Todes des Erblassers bedeutet. Demnach muss immer auf § 536 (2) ABGB geachtet werden: "Wenn ein möglicher Erbe vor dem Erbanfall verstirbt, erwirbt er kein Erbrecht; es kann dah…
Allgemeines: Beschreiben Sie das Kommorientenproblem!
Das Kommorientenproblem beschäftigt sich mit der Frage, was passiert, wenn der Erbe und der Erblasser gleichzeitig sterben oder nicht festgestellt werden kann, wer zuerst gestorben ist und somit nicht abgeleitet werden kann, ob der Erbe ein Erbrecht erworben hat oder nicht. Kann festgestellt werden, dass beide Personen gleichzeitig verstorben sind, so kommt es dazu, dass kein Erbrecht entsteht, da ja schließlich der Erbe den Tod des Erblassers nicht erleben kann. Hier muss vor allem auch auf §…
Allgemeines: Wie werden ungeborene Kinder behandelt? Diese können ja den Erbanfall nicht erleben zum Zeitpunkt, wie wird das gehandhabt?
"Selbst ungeborne Kinder haben vor dem Zeitpunkte ihrer Empfängnis an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. Insoweit es um ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu tun ist, werden sie als Geborne angesehen; ein totgebornes Kind aber wird in Rücksicht auf die ihm für den Lebensfall vorbehaltenen Rechte so betrachtet, als wäre es nie empfangen worden." (§ 22 ABGB) Ein ungeborenes Kind (sog. nasciturus) wird nach § 22 ABGB somit folgenderweise begünstigt: Kommt es zu einer Lebendgeburt d…
Allgemeines: Was gibt es für Erbschaftstitel? Auf welchen Wegen kann es zur Berufung zum Antritt einer Erbschaft kommen?
"Das Erbrecht gründet sich auf einen Erbvertrag, auf den letzten Willen des Verstorbenen oder auf das Gesetz." (§ 533) Das subjektive Erbrecht benötigt einen Titel/Berufungsgrund. Nach § 533 ABGB kommen demnach Erbverträge, letztwillige Erklärungen des Erblassers oder das Gesetz in Betracht. Diese Aufzählung an Gründen ist taxativ, andere Berufungsgründe kommen demnach nicht in Betracht. Anzumerken ist, dass diese Berufungsgründe eine Art Rangordnung haben und somit stärkere Berufungsgründe als…
Allgemeines: Wie erfolgt die Reihenfolge für die Berufung zur Erbschaft?
ISTAGLS: Institut (also der Erbe aus Erbvertrag oder Testament) zuerst Substitut (als Ersatzerben eingesetzte Personen) Transmissare (Erben des Erbrechts, falls der Erbe nach dem Erbanfall verstorben ist und somit seine Erben das Erbrecht beerben) Akkreszenz (Anwachsung des Erbrechts; z.B. wenn es zwei Testamentserben gibt, die den Erbanfall auch erleben, jedoch nachher einer dieser Erben verstirbt, kommt es zur Anwachsung) Gesetz (Gesetzliche Erbfolge (auch Intestaterbfolge)) Lebensgefährte bz…
Allgemeines: Was versteht man unter dem Sonderfall der gemischten Erbfolge?
"Die angeführten Erbrechtstitel können auch nebeneinander bestehen, sodass einem Erben ein bestimmter Teil der Verlassenschaft aus dem letzten Willen, einem anderen ein Teil aus dem Erbvertrag und einem dritten ein Teil aus dem Gesetz gebühren können." (§ 534 ABGB) Somit kann es auch sein, dass Berufungsgründe nebeneinander bestehen und demnach ein Testamentserbe auch nur für einen Teil des Nachlasses eingeantwortet wird, sodass der Rest idR einem gesetzlichen Erben zufallen würde. Kommt es daz…
Intestaterbfolge: In welchen Fällen kommt es zu einer gesetzlichen Erbfolge? Wo ist sie geregelt?
§§ 727 f ABGB regelt die folgenden Fälle, wo es zu einer gesetzlichen Erbfolge bzw. Intestaterbfolge kommt: Entweder kommt es zu einer Intestaterbfolge, wenn der Erblasser kein (gültiges) Testament errichtet hat, er ein gültiges Testament errichtet hat, jedoch in diesem nicht über die ganze Verlassenschaft verfügt oder wenn die eingesetzten Erben die Erbschaft nicht annehmen.
Intestaterbfolge: Wer kann überhaupt alles gesetzlicher Erbe sein? Wo ist dies geregelt, welche Bestimmung ist hier maßgeblich?
"Gesetzliche Erben sind die in nächster Linie mit dem Verstorbenen Verwandten und sein Ehegatte oder eingetragener Partner." (§ 730 ABGB) Somit gibt es nur eine beschränkte Anzahl an Personen, die überhaupt als gesetzliche Erben in Betracht kommen können: Einerseits ein Ehegatte oder ein EP (falls ein solcher besteht), andererseits die in nächster Linie Verwandten des Verstorbenen (zum Parentelsystem: nächste Frage).
Intestaterbfolge: Was ist das Parentelsystem, wo ist dies geregelt? Wie erfolgt anhand des Parentelsystems die gesetzliche Erbfolge?
Das Parentelsystem ist geregelt in §§ 731-741 ABGB und teilt das Erbrecht in vier Linien bzw. Parentelen auf, wobei man hier auf die jeweiligen Stammeltern abstellt: In der ersten Parentel (§ 731 (1)) gehören demnach die Kinder des verstorbenen Erblassers, wobei jedes Kind einen eigenen Stamm bildet. Hat demnach der Erblasser Kinder und erleben diese den Tod des Erblassers, so kommt es (mangels testamentarischer Erbfolge) dazu, dass nur die Kinder erben: § 730 ABGB regelt ja, dass nur die in nä…
Intestaterbfolge: Was ist das Repräsentationsprinzip? Wo ist es geregelt, was bedeutet es?
"Wenn ein Nachkomme des Verstorbenen vor ihm gestorben ist und seinerseits Nachkommen hinterlassen hat, fällt der Anteil, der dem verstorbenen Nachkommen gebührt hätte, den Kindern zu gleichen Teilen zu." (§ 733) Vorfahren schließen Nachkommen aus. Es kann demnach nur dann zu einer Erbfolge von Nachkommen kommen, wenn ihr Vorfahre als Erbe ausfällt (z.B. weil er verstirbt). Somit kommt es zur einer Teilung der Verlassenschaft nach Stämmen durch das Eintrittsrecht der Nachkommen. Hat E demnach z…
Intestaterbfolge: Was ist das Repräsentationsrecht; was ist formelle und was ist materielle Repräsentation?
Mit formeller Repräsentation meint man, dass ein Nachkomme von seinem Vorfahren zwar den Umfang der ihm zukommenden gesetzlichen Erbquote ableitet, jedoch nicht die materielle Berechtigung. Dies findet sich bspw in § 542 ABGB: Ist demnach ein Erbe erbunwürdig, so kommt es dazu, dass an seiner Stelle seine Nachfahren eintreten. Somit erhalten sie seine Quote, aber nicht seine Berechtigung. Der Nachkomme erbt somit, obwohl sein Vorfahre überhaupt nicht erben konnte. Mit materieller Repräsentation…
Intestaterbfolge: Was versteht man unter Akkreszenz bzw. unter Anwachsung?
"Wenn der Verstorbene über die gesamte Verlassenschaft verfügt und mehrere Erben eingesetzt hat, einer der Erben aber von seinem Erbrecht keinen Gebrauch machen kann oder will und für diesen kein Ersatzerbe bestimmt ist, wächst der frei gewordene Teil im Zweifel den übrigen eingesetzten Erben im Verhältnis ihrer Erbteile an. Gleiches gilt, wenn die Einsetzung eines von mehreren Erben unwirksam ist." (§ 560 (1) ABGB) Mit Anwachsung meint man, dass der Anteil ausgefallener Miterben auf die übrige…
Intestaterbfolge: Wie regelt die gesetzliche Erbfolge Adoptionen? Können an Kindesstatt angenommene Kinder auch gesetzliche Erben sein?
"Zwischen den Annehmenden und dessen Nachkommen einerseits und dem Wahlkind und dessen im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Annahme minderjährigen Nachkommen andererseits entstehen mit diesem Zeitpunkt die gleichen Rechte, wie sie durch die Abstammung begründet werden." (§ 197 (1) ABGB) Kurz gesagt: Adoptierte bzw. an Kindes Statt angenommene Personen beerben den Erblasser genauso wie seine Verwandte bzw. seine Nachkommen. Zu beachten ist aber auch, dass das gesetzliche Erbrecht zwischen dem Wah…
Intestaterbfolge: Wie beerben sich Ehegatten und EPs untereinander? Haben diese ein gesetzliches Erbrecht?
"Der Ehegatte oder eingetragene Partner des Verstorbenen ist neben Kindern des Verstorbenen und deren Nachkommen zu einem Drittel der Verlassenschaft, neben Eltern des Verstorbenen zu zwei Dritteln der Verlassenschaft und in den übrigen Fällen zur Gänze gesetzlicher Erbe. Ist ein Elternteil vorverstorben, so fällt auch dessen Anteil dem Ehegatten oder dem eingetragenen Partner zu." (§ 744 (1) ABGB) Ehegatten und EPs sind somit gem. § 730 iVm § 744 (1) ABGB zur gesetzlichen Erbfolge berechtigt u…
Intestaterbfolge: Wie sieht das außerordentliche Erbrecht von Lebensgefährten aus?
Lebensgefährten haben ein subsidiäres gesetzliches Erbrecht für den Fall, dass weder testamentarische noch gesetzliche Erben den Nachlass erwerben, wodurch es an sich dazu kommen würde, dass der Nachlass dem Bund oder einem Vermächtnisnehmer zufallen würde. Dieses Erbrecht ist geregelt in § 748 ABGB. Damit dieses subsidiäre Erbrecht überhaupt in Frage kommt, musste die Lebensgemeinschaft zum Tod des Erblassers aufrecht sein & zumindest in den letzten 3 Jahren bestanden haben. Somit gilt grds, d…
Intestaterbfolge: Wie sieht das außerordentliche Erbrecht von Vermächtnisnehmern aus?
"Gelangt weder ein gesetzlicher Erbe noch der Lebensgefährte des Verstorbenen zur Verlassenschaft, so werden die vom Verstorbenen bedachten Vermächtnisnehmer verhältnismäßig als Erben betrachtet." (§ 749 ABGB) Damit Legatare überhaupt als Erben demnach in Betracht kommen können, dürfen weder vertragliche, testamentarische und gesetzliche Erben den Nachlass erwerben noch ein Lebensgefährte den Nachlass erwerben. Besteht ein solcher Fall, so werden die bedachten Vermächtnisnehmer verhältnismäßig…
Gewillkürte Erbfolge: Was versteht man unter der Testierfreiheit?
Testierfreiheit ist ein unverzichtbares, höchstpersönliches Recht, durch die Erklärung seines letzten Willens über seine Verlassenschaft zu verfügen & somit Dispositionen zu treffen welche von der gesetzlichen Erbfolge abweichen.
Gewillkürte Erbfolge: Was versteht man überhaupt unter einer letztwilligen Verfügung?
Letztwillige Verfügungen sind einseitige, förmliche, nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen. Sie sind geregelt in § 552 ABGB und sind grundsätzlich frei widerrufbar, jedoch gelten für den Widerruf die gleichen (Form-)Voraussetzungen wie für die wirksame Abgabe einer letztwilligen Verfügung. Zu beachten ist hierbei § 575 ABGB: Die Voraussetzungen für die gültige Abgabe einer letztwilligen Erklärung müssen zur Abgabezeit bestanden haben, nachträgliche Hindernisse schaden demnach grundsätzlic…
Gewillkürte Erbfolge: Was ist generell ein Geschäft von Todes wegen?
Geschäfte von Todes wegen (wie es z.B. eine letztwillige Verfügung ist) sind höchstpersönliche Rechtsgeschäfte, was auch in § 564 ABGB so geregelt wird: Ein Dritter kann nicht einen fremden letzten Willen erklären oder wen als Erben eines anderen ernennen; gewillkürte Erbfolgen sind demnach vom Erblasser persönlich zu errichten. Stellvertretungen oder Beauftragungen sind somit nicht möglich. Dies geht sogar so weit, dass wenn ein Erblasser willkürlich die Erben ernennt, jedoch die Bestimmung de…
Gewillkürte Erbfolge: Was ist die Testierfähigkeit? Was meint man mit ihr?
Die Testierfähigkeit ist eine Art Geschäftsfähigkeit bzw. ist es die zur Errichtung, Abänderung oder zum Widerruf einer letztwilligen Verfügung erforderliche Geschäftsfähigkeit einer Person. (§ 566 ABGB) Damit einer Person somit eine gültige letztwillige Verfügung abgeben kann, muss sie zur zeit der Erklärung testierfähig gewesen sein (wobei nachträgliche Wegfälle dieser Fähigkeit nicht schaden). Uneingeschränkte Testierfähigkeit liegt somit, wie bei der Geschäftsfähigkeit, bei Volljährigen mit…
Gewillkürte Erbfolge: Was ist hinsichtlich der Testierfähigkeit bei den geistigen Fähigkeiten zu beachten?
Eine Testierunfähigkeit muss nicht vorliegen bei dauernder Geschäftsunfähigkeit. Man kann auch als testierunfähig gelten, wenn man nur vorübergehend in seiner Willensbildung erheblich gestört wird, diese Störung muss so nicht von ständiger Natur sein. Beispiele wären demnach Alkoholisierung, Drogenkonsum etc. IdZ anzumerken ist die Möglichkeit eines lucidum intervallum (eines lichten Augenblicks): "Wer behauptet, dass ein sonst nach § 566 testierunfähiger Verstorbener bei Erklärung des letzten…
Gewillkürte Erbfolge: Welche Voraussetzungen sieht die Testierfähigkeit für das Alter der verfügenden Person?
"Unmündige Personen sind testierunfähig. Mündige Minderjährige können - ausgenommen im Notfall (§ 584) - nur mündlich vor Gericht oder Notar testieren. Das Gericht oder Notar hat sich davon zu überzeugen, dass die Erklärung des letzten Willens frei und überlegt erfolgt. Die Erklärung des letzten Willens und das Ergebnis der Erhebungen sind in einem Protokoll festzuhalten." (§ 569) Somit gilt, dass Personen zwischen 0-13 Jahren nicht testierfähig sind, ab 14 ist man somit beschränkt testierfähig…
Gewillkürte Erbfolge: Wie wird der Testierwille gehandhabt? Mit was kann man den Testierwillen am besten vergleichen?
"Der letzte Wille muss bestimmt, mit Überlegung, ernst sowie frei von Drohung, List und wesentlichem Irrtum erklärt werden." (§ 565 ABGB) Die letztwillige Verfügung benötigt einen Testierwillen, genau wie jede Willenserklärung einen Rechtsfolgewillen benötigt: Dem Testator muss sich dessen bewusst sein, dass er gerade letztwillig über sein Vermögen verfügt und will auch diese Rechtsfolgen herbeiführen. Dieser Wille muss u.a. auch bestimmbar sein bzw. muss es sich um eine bestimmte Erklärung han…
Gewillkürte Erbfolge: Was gibt es bei der Auslegung des letzten Willens besonders zu beachten?
"Wörter sind nach ihrer gewöhnlichen Bedeutung auszulegen, außer der Verstorbene hat mit gewissen Ausdrücken einen besonderen Sinn verbunden. Maßgeblich ist der wahre Wille des Verstorbenen, der im Wortlaut der Verfügung zumindest angedeutet sein muss. Die Auslegung soll so erfolgen, dass der vom Verstorbenen angestrebte Erfolg eintritt und dass die letztwillige Verfügung als solche zumindest teilweise aufrecht bleiben kann. Die §§ 681 bis 683 sind anzuwenden." (§ 553 ABGB) Somit hat man nach d…
Gewillkürte Erbfolge: Wie sind Drohungen und List bei letztwilligen Verfügungen zu beachten?
"Der letzte Wille muss [...] frei von Drohung, List und wesentlichem Irrtum erklärt werden." (§ 565 ABGB) Kommt es dazu, dass eine letztwillige Erklärung in ihrer Gesamtheit oder auch nur eine Bestimmung in dieser Erklärung unter Zwang erfolgte, so kann die Verfügung bzw. Bestimmung angefochten bzw. angepasst werden. Maßgeblich für die Anfechtungsfrist ist § 1487a ABGB: Die Verfügung/Bestimmung muss binnen 3 Jahren ab Kenntnis der maßgeblichen Umstände angefochten werden. Erlangt man keine Kenn…
Gewillkürte Erbfolge: Was gibt es bei Irrtümern bei der gewillkürten Erbfolge zu beachten?
"Der letzte Wille muss [...] frei von Drohung, List und wesentlichem Irrtum erklärt werden." (§ 565 ABGB) Anders als im Vertragsrecht ist es bei letztwilligen Verfügungen so, dass nicht nur Geschäftsirrtümer im engeren Sinn und Erklärungsirrtümer als Grundlage einer Anfechtung dienen können, sondern auch beachtliche kausale Motivirrtümer zur Anfechtung einer letztwilligen Verfügung berechtigen. Unterliegt demnach der Erblasser bei der Erstellung der Verfügung einem Irrtum, so kann die Verfügung…
Gewillkürte Erbfolge: Was ist der Sonderfall der irrtümlichen Übergehung von Nachkommen?
"Wenn der Verstorbene Kinder und deren Nachkommen hatte, von deren Geburt er bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung nicht wusste, wird vermutet, dass er ihnen letztwillig etwas zukommen lassen wollte. Hatte er daneben noch andere Kinder, so wird vermutet, dass er das ihm nicht bekannte Kind zumindest gleich bedacht hätte wie das am mindesten bedachte Kind. Wenn das ihm nicht bekannte Kind sein einziges war, gilt die letztwillige Verfügung als widerrufen, es sei denn, dass der Verstorbene…
Gewillkürte Erbfolge: Was gibt es Allgemeines zur Form von letztwilligen Verfügungen zu sagen?
§§ 577 ff bestimmen die Form letztwilliger Verfügungen, wobei hier (anders als im Vertragsrecht, wo bei Nichteinhaltung einer Form grds. Naturalobligationen entstehen) die Form absolute Wirkung hat: "Wurde bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung eine zwingende Formvorschrift nicht eingehalten, so ist die letztwillige Verfügung ungültig." (§ 601 ABGB) Der Sinn dahinter liegt im Übereilungsschutz bzw. verfolgt die Formvorschrift auch eine Warnfunktion, man soll Bewusstsein schaffen über die…
Gewillkürte Erbfolge: Was ist die Form der eigenhändigen Verfügung? ("holographe Verfügung")
"Wer schriftlich ohne Zeugen letztwillig verfügen will, muss die Verfügung eigenhändig schreiben und eigenhändig mit seinem Namen unterschreiben. Die Beisetzung von Ort und Datum der Errichtung ist zwar nicht notwendig, aber ratsam." (§ 578) Die eigenhändige Verfügung ist die einfachste Form: Es genügt demnach, dass die Verfügung eigenhändig geschrieben worden ist und man die Verfügung mit seiner eigenhändigen Unterschrift abschließt. Die Verfügung muss demnach handschriftlich verfasst werden;…
Gewillkürte Erbfolge: Was ist die Form der fremdhändigen Verfügung? ("allographe Verfügung")
"Eine von ihm nicht eigenhändig geschriebene letztwillige Verfügung muss der Verfügende in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen eigenhändig unterschreiben und mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz versehen, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält." (§ 579 (1)) Hier kann demnach die Verfügung maschinell oder sogar durch einen Dritten verfasst werden. Auch hier wird eine Unterschrift benötigt, wobei jedoch noch zusätzlich benötigt wird, dass drei Zeugen mitwirken, deren I…
Gewillkürte Erbfolge: Was ist die Sonderform der verweisenden Verfügung?
"Eine Verfügung des Verstorbenen durch Verweis auf einen Zettel oder auf eine andere Urkunde ist nur wirksam, wenn eine solche Urkunde alle Gültigkeitserfordernisse einer letztwilligen Verfügung erfüllt. Sonst können derartige schriftliche Bemerkungen des Verstorbenen nur zur Auslegung seines Willens herangezogen werden." (§ 585) Die verweisende Verfügung wird auch testamentum mysticum genannt und beschreibt den Fall, dass der Erblasser auf ein anderes Schriftstück verweist. Bei einem Verweis e…
Gewillkürte Erbfolge: Aus was besteht die Form eines Nottestaments?
"Droht aus Sicht des letztwillig Verfügenden unmittelbar die begründete Gefahr, dass er stirbt oder die Testierfähigkeit verliert, bevor er seinen letzten Willen auf andere Weise zu erklären vermag, so kann er seinen letzten Willen in Gegenwart von zwei Zeugen fremdhändig (§ 579) oder mündlich erklären. Eine solche mündliche letztwillige Verfügung muss durch die übereinstimmenden Aussagen der Zeugen bestätigt werden, widrigenfalls diese Erklärung des letzten Willens ungültig ist. Ein so erklärt…
Gewillkürte Erbfolge: Was ist die Form der öffentlichen Verfügung?
Öffentliche Verfügungen sind die gerichtlichen und die notariellen Verfügungen. Die gerichtliche Verfügung ist geregelt in §§ 581 f ABGB und benötigt die Mitwirkung von einem Richter und entweder eines weiteren Gerichtsbediensteten oder zwei Zeugen. (§ 582 (1)) Bei der notariellen Verfügung nach § 583 ABGB kommt es dazu, dass entweder zwei Notare oder ein Notar und zwei Zeugen mitwirken, wobei Zweifel über die Testierfähigkeit des Testators im Protokoll zu vermerken sind. Weitere Regelungen zur…
Gewillkürte Erbfolge: Kann man gemeinschaftlich letztwillig verfügen?
"In der Regel gilt ein und dieselbe schriftliche letztwillige Verfügung nur für einen Verstorbenen. Allerdings können Ehegatten oder eingetragene Partner in einem Testament einander gegenseitig oder andere Personen als Erben einsetzen. Ein solches Testament ist widerruflich. Aus dem Widerruf der gegenseitigen Erbeinsetzung durch einen Teil kann auf den Widerruf dieser Erbeinsetzung durch den anderen geschlossen werden." (§ 586 ABGB) Ehegatten, EPs und Brautleute (unter der Voraussetzung, dass s…
Gewillkürte Erbfolge: Wer kann alles als Zeuge in Betracht kommen? Wo findet man Regelungen zum Zeugen?
Regelungen für Zeugen finden sich in §§ 587-589 ABGB: Die Zeugen müssen den Testator kennen und müssen auch mit Einverständnis des Testators, im Bewusstsein ihrer Zeugeneigenschaft, am Testierakt teilnehmen: Den Zeugen muss demnach klar sein, dass sie gerade an einer letztwilligen Verfügung teilnehmen. Weiters muss der Zeuge das 18.Lebensjahr vollendet haben (außer bei Nottestamenten, da können auch mündige Minderjährige herangezogen werden (§ 587 S 2)). Sie dürfen nicht durch eine Beeinträchti…
Gewillkürte Erbfolge: Können letztwillige Verfügungen aufgehoben werden? Wie erfolgt das, wo ist das geregelt?
§§ 713 ff ABGB regeln die Möglichkeit der Aufhebung einer letztwilligen Verfügung: Letztwillige Verfügungen sind nämlich jederzeit einseitig widerrufbar. Zu beachten ist § 716 ABGB, welche eine sog. derogatorische Klausel als unwirksam erklären lässt: Solche Widerrufsverzichte, wonach ein später erklärter letzter Wille unwirksam ist bzw. unwirksam wird, wenn man eine besondere Form nicht erfüllt, sind unwirksam und gelten bei einer letztwilligen Verfügung als nicht beigesetzt. Zu beachten ist j…
Gewillkürte Erbfolge: Wie kann eine spätere errichtete letztwillige Verfügung eine frühere aufheben?
"Ein früheres Testament wird durch ein späteres gültiges Testament nicht nur in der Erbeinsetzung, sondern auch in den übrigen Anordnungen aufgehoben, sofern der verstorbene nicht zu erkennen gegeben hat, dass die frühere ganz oder zum Teil weiter bestehen soll. Dies gilt auch dann, wenn der Erbe im späteren Testament nur zu einem Teil der Erbschaft berufen wurde. Der übrig bleibende Teil fällt nicht den im früheren Testament eingesetzten, sondern den gesetzlichen Erben zu." (§ 713 (1)) Mit der…
Gewillkürte Erbfolge: Wie wirkt sich eine später errichtete sonstige letztwillige Verfügung auf eine vorige letztwillige Verfügung generell aus?
"Durch eine spätere letztwillige Verfügung ohne Erbeinsetzung werden frühere Vermächtnisse oder andere letztwillige Verfügungen ohne Erbeinsetzung nur insoweit aufgehoben, als sie ihr widersprechen." (§ 714) Sind alle zu einer verschiedenen Zeit entstandenen Kodizille miteinander vereinbar, so bleiben sie auch alle wirksam. Widersprechen sie sich aber und sind demnach nicht miteinander vereinbar, so hebt die neue Verfügung die ältere auf.
Gewillkürte Erbfolge: Was passiert, wenn die zeitliche Reihenfolge letztwilliger Verfügungen unbekannt ist und man somit nicht erkennt, welche nun tatsächlich besteht?
"Kann nicht festgestellt werden, welche von mehreren letztwilligen Verfügungen früher oder später errichtet wurde, so gelten alle, soweit sie nebeneinander bestehen können. Die Bestimmungen des Sechzehnten Hauptstücks gelten entsprechend." (§ 715 ABGB) Somit gilt, dass alle getroffenen Verfügungen im vollen Umfang gelten, jedoch nur dann, wenn sie auch alle nebeneinander bestehen können und somit auch miteinander vereinbar sind. Die hA geht auch davon aus, dass die Verfügungen allesamt aufrecht…
Gewillkürte Erbfolge: Wie werden letztwillige Verfügungen widerrufen?
"Will der letztwillig Verfügende seine Verfügung aufheben, ohne eine neue zu errichten, so muss er sie ausdrücklich oder stillschweigend widerrufen." (§ 717 ABGB) "Der Widerruf kann nur im Zustand der Testierfähigkeit gültig erfolgen." (§ 718) Ein Widerruf kann demnach entweder ausdrücklich oder auch stillschweigend erfolgen, allenfalls muss der Widerrufende aber testierfähig sein. Ist der Widerrufende nur beschränkt testierfähig, so ist ein Widerruf nur möglich vor Gericht oder vor einem Notar.
Gewillkürte Erbfolge: Wie erfolgt der ausdrückliche Widerruf einer letztwilligen Verfügung?
"Der ausdrückliche Widerruf einer letztwilligen Verfügung kann nur in einer solchen Form erfolgen, die zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung nötig ist." (§ 719) Der ausdrückliche Widerruf ist geregelt in § 719 ABGB und § 75 NO und muss die Form einer letztwilligen Verfügung haben. Die Form kann durch den Widerrufenden frei gewählt werden, wobei jedoch zu beachten ist, dass ein mündlicher Widerruf nur möglich ist im Notfall. Kommt es bei der gewählten Form zur Mitwirkung von Zeugen, so mu…
Gewillkürte Erbfolge: Wie können letztwillige Verfügungen stillschweigend widerrufen werden?
"Wer seine letztwillige Verfügung zerstört, etwa indem er sie zerreißt, zerschneidet, verbrennt oder die Unterschrift oder den ganzen Inhalt durchstreicht, widerruft sie. Wenn von mehreren gleichlautenden Urkunden nur eine zerstört wird, so ist daraus im Zweifel nicht auf einen Widerruf der letztwilligen Verfügung zu schließen." (§ 721 ABGB) Beim konkludenten Widerruf setzt der Erblasser Handlungen in der Absicht, die letztwillige Verfügung aufzuheben. Durch z.B. das Zerreißen der Urkunde wird…
Gewillkürte Erbfolge: Wie erfolgt die Aufhebung letztwilliger Verfügung auf Grund des Verlusts des Angehörigenstellung?
"Mit Auflösung der Ehe, der eingetragenen Partnerschaft oder der Lebensgemeinschaft zu Lebzeiten des Verstorbenen werden davor errichtete letztwillige Verfügungen, soweit sie den früheren Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten betreffen, aufgehoben, es sei denn, dass der Verstorbene ausdrücklich das Gegenteil angeordnet hat. Das Gleiche gilt für die Aufhebung der Abstammung oder den Widerruf oder die Aufhebung der Adoption, auch wenn sie nach dem Erbfall erfolgt, für letztwillige…
Gewillkürte Erbfolge: Was passiert mit der letztwilligen Verfügung, wenn der eingesetzte Erbe bzw. die eingesetzten Erben allesamt ausfallen?
"Wenn weder ein Erbe noch ein Nacherbe die Erbschaft die Erbschaft annehmen will oder kann, fällt das Erbrecht auf die gesetzlichen Erben. Diese sind verpflichtet, die übrigen Verfügungen des Verstorbenen zu befolgen." (§ 726 ABGB) Erwerben die Testamentserben nicht den Nachlass, so werden die gesetzlichen Erben iSd § 730 ABGB berufen. Die letztwillige Verfügung wird nicht aufgehoben, vielmehr müssen nun nicht die testamentarischen, sondern die gesetzlichen Erben die Legate und die Auflagen erf…
Gewillkürte Erbfolge: Was muss bei der gewillkürten Erbfolge im Zusammenhang mit Vereinbarungen Dritter beachtet werden?
"Insbesondere sind folgende Verträge nichtig: [...] 3. wenn eine Erbschaft oder ein Vermächtnis, die man von einer dritten Person erhofft, noch bei Lebzeiten derselben veräußert wird; [...]" (§ 879 (2) Z 3 ABGB) "Über den Inhalt einer letzten Anordnung kann vor deren Bekanntmachung kein Vergleich errichtet werden. Die hierüber entstandene Wette wird nach den Grundsätzen von Glücksverträgen beurteilt." (§ 1383) Einerseits ist der Kauf der erhofften Erbschaft nichtig: Es handelt sich dabei um die…
Pflichtteilsrecht: Was versteht man unter dem Pflichtteil? Wo ist dieser geregelt?
"Der Pflichtteil ist der Anteil am Wert des Vermögens des Verstorbenen, der dem Pflichtteilsberechtigten zukommen soll." (§ 756) "Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner des Verstorbenen." (§ 757 ABGB) Das Pflichtteilsrecht im objektiven Sinn kann als eine Art Beschränkung der Testierfreiheit gesehen werden: Bestimmte nahe Angehörige sollten jedenfalls erhalten, da dies dem Gedanken der Familienerbfolge bzw. -solidarität entsprechen würde; das Ver…
Pflichtteilsrecht: Wann besteht ein Pflichtteilsanspruch, wann besteht er nicht? Welche Voraussetzungen müssen dafür beachtet werden?
"Ist eine pflichtteilsberechtigte Person durch eine letztwillige Verfügung verkürzt worden, so kann sie sich auf das Gesetz berufen und den ihr gebührenden Pflichtteil fordern." (§ 729 Abs. 1 ABGB) Der Pflichtteilsanspruch besteht somit nur dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte (§ 757) überhaupt nicht bedacht worden ist oder zwar bedacht worden ist, aber zu wenig vom Erblasser ihm zugekommen ist. Wird demnach der Berechtigte vom Erblasser im ausreichenden Umfang bedacht (sei es durch eine letz…
Pflichtteilsrecht: Wer ist abstrakt pflichtteilsberechtigt?
"Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner des Verstorbenen." (§ 757) Abstrakt haben nur die Nachkommen des Verstorbenen und der Ehegatte bzw. eingetragene Partner das Pflichtteilsrecht im subjektiven Sinn; nur diese Personen sind an sich berechtigt, ein Pflichtteil abstrakt fordern zu können. Mit Nachkommen meint man tatsächlich alle Deszendenten einer Person, auch Adoptivkinder des Verstorbenen werden erfasst. Nicht erfasst sind sog. Ziehkinder bz…
Pflichtteilsrecht: Wer ist konkret pflichtteilsberechtigt?
"Einer in § 757 angeführten Person steht ein Pflichtteil zu, wenn ihr bei gesetzlicher Erbfolge ein Erbrecht zustünde, sie nicht enterbt wurde und nicht auf den Pflichtteil verzichtet worden ist." (§ 758 (1) ABGB) Der Pflichtteilsberechtigte muss, um einen Pflichtteilsanspruch durchsetzen zu können, auch ein gesetzlicher Erbe sein: Die Person müsste also, wenn es keine letztwillige Verfügung gibt, als gesetzlicher Erbe in Betracht kommen. Somit ist man konkret pflichtteilsberechtigt, wenn die i…
Pflichtteilsrecht: Wie bemisst sich der Pflichtteil? Wie wird die Höhe des Pflichtteils festgelegt?
"Als Pflichtteil gebührt pflichtteilsberechtigten Person die Hälfte dessen, was ihr nach der gesetzlichen Erbfolge zustünde." (§ 759 ABGB) Pflichtteilsberechtigte Nachkommen und EGs/EPs erhalten demnach die Hälfte dessen, was ihnen als gesetzlichen Erben zukommen würde. Somit muss man in § 744 ABGB schauen und dementsprechend die anzuwendenden Werte halbieren. Jedoch muss § 760 ABGB beachtet werden: "Wenn einer der in § 757 angeführten Personen infolge Pflichtteilverzichtes oder Ausschlagung de…
Pflichtteilsrecht: Wie können sich Pflichtteile vermindern?
"Der Verfügende kann den Pflichtteil letztwillig auf die Hälfte mindern, wenn er und der Pflichtteilsberechtigte zu keiner Zeit oder zumindest über einen längeren Zeitraum vor dem Tod des Verfügenden nicht in einem Naheverhältnis standen, wie es zwischen solchen Familienangehörigen gewöhnlich besteht. Das Recht auf Pflichtteilsminderung steht nicht zu, wenn der Verstorbene den Kontakt grundlos gemieden oder berechtigten Anlass für den fehlenden Kontakt gegeben hat." (§ 776 Abs. 1 und 2 ABGB) De…
Pflichtteilsrecht: Was ist die Bemessungsgrundlage des Pflichtteils? Wie werden Zuwendungen von Todes wegen und zu Lebzeiten des Erblassers bewertet?
"Auf Antrag eines Pflichtteilsberechtigten wird zur Ermittlung des Pflichtteils die gesamte Verlassenschaft genau beschrieben und geschätzt." (§ 778 (1) ABGB) "Schulden und andere Lasten, die schon zu Lebzeiten des Verstorbenen auf dem Vermögen hafteten, werden von der Verlassenschaft ebenso abgezogen wie alle nach dem Erbfall und vor der Einantwortung entstandenen und mit der Besorgung, Verwaltung und Abhandlung der Verlassenschaft verbundenen Kosten. Der Pflichtteil wird aber ohne Rücksicht a…
Pflichtteilsrecht: Wie hat der Pflichtteilsschuldner zur Deckung des Pflichtteils beizutragen?
Erhebt der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch vor der Einantwortung, so ist der Anspruchsgegner die Verlassenschaft und ist auf gerichtet auf Zahlung bzw. Ergänzung des Pflichtteils. Wird der Anspruch erst nach der Einantwortung erhoben, so ist der Erbe der Anspruchsgegner, wobei der Erbe nur bis zum Wert des Nachlasses gegenüber den Pflichtteilsberechtigten haftet. Dies ergibt sich aus § 764 (1) ABGB: "Der Pflichtteilsanspruch ist von der Verlassenschaft und nach der Einantwortung von den…
Pflichtteilsrecht: Wann fallen Pflichtteilsansprüche an? Wann sind sie fällig? Ist eine Stundung möglich?
"Der Pflichtteilsberechtigte erwirbt den Anspruch für sich und seine Nachfolger mit dem Tod des Verstorbenen. Den Geldpflichtteil kann der Pflichtteilsberechtigte erst ein Jahr nach dem Tod des Verstorbenen fordern." (§ 765 Abs 1 und 2 ABGB) Nach § 765 ABGB fällt der Anspruch demnach mit dem Tod des Erblassers an bzw. entsteht er mit diesem Zeitpunkt. Weiters ist er auch sofort fällig, die Geltendmachung wird nur mit Abs 2 hinausgezögert. Der Anspruch ist ansonsten sofort abtretbar, pfändbar un…
Pflichtteilsrecht: Können Pflichtteilsansprüche fordern?
Hier greift die Verjährungsnorm des § 1487a ABGB: Das Recht den Geldpflichtteil fordern zu können verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis der Umstände, die für den Anspruch erforderlich sind) oder auch nach 30 Jahren ab Tod des Erblassers, wenn diese Kenntnis nicht vorliegt. Wie bereits beschrieben, vertritt die neueste Rechtsprechung & L, dass die Verjährung erst mit Ende der Stundung bzw. mit Ende der Frist nach § 765 (2) ABGB anfängt.
Verfahren & Erwerb: Aus was besteht die Verlassenschaft bzw. aus was besteht der Nachlass?
"Die Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen bilden, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind, dessen Verlassenschaft." (§ 531 ABGB) Der Nachlass besteht demnach aus allen vererblichen vermögenswerten Rechten und Pflichten zur Zeit des Todes. Anzumerken ist, dass die privaten Vermögensrechte und Schulden in der Regel sowohl aktiv als auch passiv vererblich sind. Ausgeschlossen von der Vererblichkeit sind nach § 531 ABGB höchstpersönliche Rechte und Pflichten. Das wären demnach persö…
Verfahren & Erwerb: Was passieren mit Ansprüche aus einer Lebens- oder Unfallversicherung mit dem Tod des Versicherten?
Diese Ansprüche bilden ebenfalls einen Teil des Nachlasses, wenn der Versicherungsnehmer aus der Versicherung begünstigt wird. Wird im Versicherungsvertrag wiederum ein Dritter als Begünstigter angemerkt, so gehen diese Ansprüche unmittelbar auf den Begünstigten über, sie können nicht im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens erworben werden. Zur Möglichkeit der Bezeichnung eines Dritten als Begünstigten aus einem Versicherungsvertrag, s. §§ 166 ff VersVG
Verfahren & Erwerb: Was passiert mit dem Tod der Gesellschafter von eingetragenen Personengesellschaften?
Eingetragene Personengesellschaften werden mit dem Tod des Gesellschafters aufgelöst, welcher persönlich haftet. Zu beachten ist, dass dies nur dann der Fall ist, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorgesehen ist, es kann nämlich auch nach § 131 Z 4 UGB anders vorgesehen werden. Wird demnach abweichend davon eine Fortsetzung im Gesellschaftsvertrag vereinbart, so befindet sich im Nachlass ein Abfindungsanspruch gegen andere Gesellschafter der Gesellschaft nach § 137 UGB. Zwar keine Per…
Verfahren & Erwerb: Was passiert mit öffentlich-rechtlichen Pflichten und Berechtigungen des Erblassers?
Diese sind idR höchstpersönlich. Sie sind aber vererblich, wenn die öffentlichen Rechte und Pflichten Bestandteil des Vermögens des Erblassers waren. Dies liegt z.B. bei Steuerschulden oder bei sozialversicherungsrechtlichen Geldleistungen vor. Konzessionen sind unvererblich an sich. Witwen, Kinder und Erben, die mehr als die Hälfte des Gewerbebetriebs aufrechterhalten können jedoch das Unternehmen fortführen, ohne eine neue Konzession zu fordern. Dies wird vorgesehen in §§ 8, 41 GewO.
Verfahren & Erwerb: Wie wird der Leichnam des Erblassers bewertet? Ist auch dieser Teil der Verlassenschaft oder nicht?
Der Leichnam eines Menschen ist interessanterweise weder Person noch Sache und indem es keine Sache ist, kann es auch nicht Teil des Nachlasses eines Menschen sein. Hier hat der Erblasser vor seinem Tod Spielraum: Er kann im Rahme des öffentlichen Rechts und der guten Sitten selbst über seine Beisetzung und Totenfürsorge entscheiden, wobei für diese Entscheidung keine Form eingehalten werden muss. Trifft der Erblasser keine Anordnung, so ist der Wille der nahen Angehörigen maßgeblich. Besonders…
Verfahren & Erwerb: Was gibt es bei der Todesfallaufnahme zu beachten?
Das Verlassenschaftsverfahren wird amtswegig mit der Kenntnis des Todes eingeleitet, die Kenntnis wird idR mit der Sterbeurkunde bestätigt. Mit der Kenntnis kommt es dazu, dass das Gericht die Todesfallaufnahme beim zuständigen Notar als Gerichtskommissär veranlasst. Der Notar hat hierauf alle Umstände zu erheben, welche für die Nachlassabhandlung benötigt werden und für allfällige pflegschaftsgerichtliche Maßnahmen. (§ 145 AußStrG) Der Notar erhält als Gerichtskommissär auch zuerst Urkunden, w…
Verfahren & Erwerb: Wie sind letztwillige Erklärungen durch den Notar bzw. Gerichtskommissär zu übernehmen?
"Der Gerichtskommissär hat Urkunden über letztwillige Anordnungen (Testamente, sonstige letztwillige Verfügungen) und deren Widerruf, Vermächtnis-, Erb- und Pflichtteilsverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge und deren Aufhebung oder sonstige Erklärungen auf den Todesfall zu übernehmen und in einem Überbahmeprotokoll alle für die Beurteilung der Echtheit und Gültigkeit allenfalls bedeutsamen Umstände [...] anzuführen." (§ 152 (1) AußStrG) Der Notar muss so die genannten Urkunden überne…
Verfahren & Erwerb: Können Verlassenschaftsverfahren auch beendet werden, ohne dass es zu einer Einantwortung kommt?
"Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens [...] über Verlassenschaften findet, soweit besondere Gesetze, nichts anderes bestimmen, auch bei Überschuldung statt." (§ 67 (1) IO) "Sind Aktiven der Verlassenschaft nicht vorhanden oder übersteigen sie nicht den Wert von 5000 Euro oder tritt die Rechtsnachfolge nach dem maßgebenden Recht von Gesetzes wegen ein und sind keine Eintragungen in die öffentlichen Bücher erforderlich, so unterbleibt die Abhandlung, wenn kein Antrag auf Fortsetzung des Verlasse…
Verfahren & Erwerb: Was ist eine Erbantrittserklärung?
"Wer eine Erbschaft erwerben will, muss dem Gericht den Rechtstitel (Erbvertrag, letztwillige Verfügung oder Gesetz) nachweisen und ausdrücklich erklären, die Erbschaft anzutreten." (§ 799 ABGB) "Die Erbantrittserklärung kann unbedingt oder bedingt, also unter dem Vorbehalt der Errichtung eines Inventars abgegeben werden." (§ 800 ABGB) Der Anspruch auf den Erwerb aus dem Nachlass wird durch schriftliche Erbantrittserklärung erhoben. Diese kann entweder an den Gerichtskommissär (also dem Notar)…
Verfahren & Erwerb: Was passiert bei der Abgabe sich einander widersprechenden Erbantrittserklärungen?
Hier kommt es dazu, dass mehrere Personen mit ihren Antrittserklärungen mehr beanspruchen, als der Nachlass beinhaltet: "Stehen Erbantrittserklärungen im Widerspruch zu einander oder zu einer Erklärung der Finanzprokuratur, so hat der Gerichtskommissär darauf hinzuwirken, dass das Erbrecht zwischen den Parteien anerkannt wird; gelingt dies nicht, so hat er den Akt dem Gericht vorzulegen." (§ 160 AußStrG) "Das Gericht hat im Rahmen des Vorbringens der Parteien und ihrer Beweisanbote das Erbrecht…
Verfahren & Erwerb: Was versteht man unter negativen Erbantrittserklärungen?
Negative Antrittserklärungen werden auch Ausschlagungen genannt: Bei solchen Erklärungen erklärt man, dass man die Erbschaft nicht antreten will und demnach kommt es zum Erlöschen des subjektiven Erbrechts. Diese negative Erklärung hat rückwirkende Wirkung: Es wird so betrachtet, als ob die Erbschaft für die Person nie angefallen wäre. Die Ausschlagung hat aber auch für die Nachkommen des Ausschlagenden gravierende Folgen: "Der Verzicht auf den Pflichtteil und die Ausschlagung der Erbschaft ers…
Verfahren & Erwerb: Was passiert wenn eine berufene Person binnen angemessener Frist keine positive oder negative Erklärung abgibt?
Kommt es zu einem solchen Szenario, so kommt es zur Weiterführung des Verfahrens ohne dem Untätigen. Dies geht gar so weit, dass jemand, der eine positive Erklärung abgibt und sich auf einen Titel stützt, welcher nur dann besteht, wenn der Untätige nicht Erbe wird, eingeantwortet werden kann. Die untätige Partei kann aber auch später im Verfahren ihr Erbrecht geltend machen. Schließlich kann sie auch nach rechtskräftigem Einantwortungsbeschluss mit der Erbschaftsklage nach § 823 ABGB vorgehen.
Verfahren & Erwerb: Wie erfolgt die Verwaltung der Verlassenschaft durch die Erbansprecher?
"Der Erbe, der bei Antretung der Erbschaft sein Erbrecht hinreichend ausweist, hat das Recht, das Verlassenschaftsvermögen zu benützen, zu verwalten und die Verlassenschaft zu vertreten, solange das Verlassenschaftsgericht nichts anderes anordnet. Trifft dies auf mehrere Personen zu, so üben sie dieses Recht gemeinsam aus, soweit sie nichts anderes vereinbaren." (§ 810 (1) ABGB) Der Erbe der sein Erbrecht demnach hinreichend ausweist hat mit der Abgabe einer positiven Antrittserklärung auch das…
Verfahren & Erwerb: Wie erfolgt die Verwaltung des Nachlasses durch einen Verlassenschaftskurator?
"Einigen sich die Personen, denen gemeinschaftlich die Rechte nach § 810 ABGB zukommen, über die Art der Vertretung oder einzelne Vertretungshandlungen nicht oder ist ein Verfahren über das Erbrecht einzuleiten, so hat das Verlassenschaftsgericht erforderlichenfalls einen Verlassenschaftskurator zu bestellen. Die Vertretungsbefugnis anderer Personen endet mit der Bestellung des Verlassenschaftskurators. (§ 173 (1) AußStrG) Das Verlassenschaftsgericht hat in folgenden Fällen einen Verlassenschaf…
Verfahren & Erwerb: Was ist die Einantwortung?
"Sobald die Erbantrittserklärung abgegeben wurden, die Erben und ihre Quoten feststehen und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird den Erben die Erbschaft eingeantwortet und die Abhandlung beendet. Die Erben haben ihr durch die Einantwortung begründetes Eigentum an unbeweglichen Die Einantwortung bzw. der Einantwortungsbeschluss sorgt dafür, dass den rechtmäßigen Erben der rechtliche Besitz des Nachlasses übergeben wird. Wird der Beschluss rechtskräftig, so kommt es zum Eintritt der Uni…
Verfahren & Erwerb: Wie ist die Erbschaft zu teilen? Wie erfolgt die Erbteilung?
"Mehrere Erben bilden in Ansehung ihres gemeinschaftlichen Erbrechts eine Erbengemeinschaft. Der Anteil eines dieser Miterben richtet sich nach seiner Erbquote. Im Übrigen sind die Bestimmungen des Fünfzehnten und Sechzehnten Hauptstücks entsprechend anzuwenden." (§ 550 ABGB) Die Miterben werden ihren Quoten entsprechend in den Nachlass eingeantwortet. Vorher bilden sie eine Erbengemeinschaft, es kommt zu einer Gemeinschaft nach den Regeln der Miteigentumsgemeinschaft gem. §§ 825 ff ABGB. Die M…
Verfahren & Erwerb: Können Wohnungseigentumsteile geteilt werden in der Erbteilung?
Der Mindestanteil des Wohnungseigentums kann grds. nicht geteilt werden: "Der mit dem Wohnungseigentum untrennbar verbundene Mindestanteil darf, solange das Wohnungseigentum besteht, außer im Fall einer Eigentümerpartnerschaft (§ 2 Abs. 10, § 13), nicht geteilt werden." (§ 12 (1) WEG)
Verfahren & Erwerb: Was passiert im Fall einer erbenlosen Verlassenschaft?
"Wenn kein zur Erbfolge Berechtigter vorhanden ist und auch sonst niemand die Verlassenschaft erwirbt, hat der Bund das Recht, sie sich anzueignen. Soweit eine Verlassenschaft, die sich im Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen in Österreich befindet, weder auf einen durch Verfügung von Todes wegen eingesetzten Erben oder Vermächtnisnehmer noch auf eine natürliche Person als gesetzlicher Erbe übergeht, hat der Bund das Recht, sie sich anzueignen, auch wenn sich die Erbfolge nicht nach österreichi…
Haftung des Erben: Sind Verbindlichkeiten Teil der Verlassenschaft? Wer haftet für sie?
"Die Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen bilden, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind, dessen Verlassenschaft." (§ 531 ABGB) Die Schulden des Erblassers sind genauso Bestandteil des Nachlasses wie die Berechtigungen. Bis zur Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses haftet der Nachlass bzw. die Verlassenschaft selbst für die Schulden. Die Gläubiger erhalten demnach im Verlassenschaftsverfahren auch eine Parteienstellung und können ihre Ansprüche auch gegen die Verlassenschaf…
Haftung der Erben: Was für Arten von Verbindlichkeiten der Verlassenschaft gibt es?
Man kann unterteilen zwischen Erblasser-, Erbfalls- und Erbgangsschulden: Erblasserschulden sind, wie der Name sagt, die vererblichen Schulden des Erblassers. Diese werden auch nach § 548 S 1 ABGB erfasst: "Verbindlichkeiten, die der Verstorbene aus seinem Vermögen zu leisten gehabt hätte, übernimmt sein Erbe." Erbfallsschulden sind wiederum die durch den Erbfall ausgelösten Verbindlichkeiten. Das wären bspw. die Kosten des Begräbnisses, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Auflagen, vererblic…
Haftung der Erben: Wie werden Begräbniskosten erbrechtlich behandelt? Wer trägt sie, was ist überhaupt alles erfasst?
"Zu den auf einer Verlassenschaft haftenden Lasten gehören auch die Kosten für ein ortsübliches und den Lebensverhältnissen sowie dem Vermögen des Verstorbenen angemessenes Begräbnis." (§ 549 ABGB) Mit den Begräbniskosten meint man alle Ausgaben, die der Sitte nach mit der Bestattung des Verstorbenen unmittelbar verbunden sind. Die Kosten beziehen sich hierbei auf ein angemessenes Begräbnis, wobei die Angemessenheit konkret nach dem Vermögen und Verhältnissen des Erblassers zu beurteilen ist. Z…
Haftung der Erben: Was passiert mit Unterhaltsansprüchen von Kindern o. überlebender Ehegatten & eingetragenen Partnern?
"Die Schuld eines Elternteils, dem Kind den Unterhalt zu leisten, geht bis zum Wert der Verlassenschaft auf seine Erben über." (§ 233 S 1 ABGB) Unterhaltsansprüche von Kindern und von überlebenden EG/ EPs belasten den Nachlass: Die Verlassenschaft bzw. der eingeantwortete Erbe muss demnach auch für diese Ansprüche einstehen. Handelt es sich um einen Unterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten, so muss beachtet werden, dass dieser passiv vererblich ist. Unterhaltsansprüche sind vor den Pflichtteil…
Haftung der Erben: Was sind unbedingte Erbantrittserklärungen? Was verursachen sie hinsichtlich der Haftung des Erben, wie haften unbedingt antretende Erben?
"Die unbedingte Erbantrittserklärung bewirkt, dass der Erbe persönlich allen Gläubigern des Verstorbenen für ihre Forderungen und allen Vermächtnisnehmern für ihre Vermächtnisse haftet, selbst wenn die Verlassenschaft zur Deckung dieser Lasten nicht hinreicht." (§ 801 ABGB) Bei unbedingten Erbantrittserklärungen kommt es mit der Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses zur persönlichen Haftung des Erben mit seinem gesamten Vermögen. Somit haftet er als Universalsukzessor auch dann, wenn der Na…
Haftung der Erben: Was bewirkt eine bedingte Erbantrittserklärung hinsichtlich der Haftung der Erben?
"Wird die Erbschaft mit Vorbehalt des Inventars angetreten, so hat das Gericht auf Kosten der Verlassenschaft ein Inventar zu errichten. Ein solcher Erbe haftet den Gläubigern und Vermächtnisnehmern nur so weit, als die Verlassenschaft auf ihre und auch seine eigenen Forderungen, das Erbrecht ausgenommen, hinreicht." (§ 802 ABGB) Bei einer bedingten Erbantrittserklärung kommt es dazu, dass der Erbe weiters auch mit seinem ganzen Vermögen haftet, jedoch wird der Haftungsbetrag betragsmäßig einge…
Haftung der Erben: Können Pflichtteilsberechtigte eine Inventarisierung beantragen?
"Auch ein Pflichtteilsberechtigter kann die Errichtung des Inventars beantragen." (§ 804 ABGB) Auch Pflichtteilsberechtigte können demnach Inventarisierung beantragen, außer sie haben auf ihren Pflichtteil wirksam verzichtet.
Haftung der Erben: Was ist denn überhaupt ein Inventar, was wird darin verzeichnet?
"Das Inventar dient als vollständiges Verzeichnis der Verlassenschaft (§ 531 ABGB), nämlich aller körperlichen Sachen und aller vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen und ihres Wertes im Zeitpunkt seines Todes." (§ 166 (1) AußStrG) Beim Inventar handelt es sich nach § 166 (1) AußStrG um ein vollständiges Verzeichnis der Aktiven und Passiven der Verlassenschaft und deren Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Die Kosten für die Errichtung eines Inventars werden nach § 802 ABGB von…
Haftung der Erben: Wie erfolgt die Forderungsanmeldung? Was gibt es hierbei zu beachten, wo ist die Forderungsanmeldung geregelt?
"Der Erbe oder Verlassenschaftskurator kann zur Feststellung des Schuldenstandes beantragen, dass mit Edikt alle Gläubiger aufgefordert werden, ihre Forderungen binnen einer zu bestimmenden angemessenen Frist anzumelden. Dieses Edikt hat den Hinweis zu enthalten, dass bis zum Ablauf der Frist mit der Befriedigung der Gläubiger innegehalten werden kann." (§ 813 ABGB) "Die gerichtliche Aufforderung bewirkt, dass den Gläubigern, die ihre Forderung nicht fristgerecht angemeldet haben, gegen die Ver…
Haftung der Erben: Was versteht man unter Absonderung der Verlassenschaft?
"Wenn die Forderung eines Gläubigers der Verlassenschaft durch Vermengung der Verlassenschaft mit dem Vermögen des Erben gefährdet wäre, kann der Gläubiger vor der Einantwortung beantragen, dass ein seiner Forderung entsprechender Teil der Verlassenschaft vom Vermögen des Erben abgesondert, vom Gericht verwahrt oder von einem Kurator verwaltet wird, bis sein Anspruch berichtigt ist." (§ 812 (1) ABGB) Besteht demnach Gefahr, dass der Erbe das Nachlassvermögen generell verringert oder er selbst a…
Vermächtnisse: Was ist ein Vermächtnis bzw. ein Legat überhaupt? Handelt es sich hier um eine Universalsukzession oder um eine Singularsukzession?
"Wird einer Person nicht ein Erbteil, der sich auf die ganze Verlassenschaft bezieht, sondern eine bestimmte Sache, eine oder mehrere Sachen einer Gattung, ein Betrag oder ein Recht zugedacht, so ist das Zugedachte, auch wenn sein Wert einen erheblichen Teil der Verlassenschaft ausmacht, ein Vermächtnis. Diejenige Person, der es hinterlassen wurde, ist nicht Erbe, sondern Vermächtnisnehmer." (§ 535 ABGB) "Ein Vermächtnis (§ 535) gründet sich auf einen Erb- oder Vermächtnisvertrag, auf den gülti…
Vermächtnisse: Können Gattungsschulden auch als Legatschuld in Betracht kommen?
Eine Speziesschuld kann als Vermächtnisschuld möglich sein, auch Wahlschulden sind möglich nach § 660 (2) ABGB: "Wie beim Gattungsvermächtnis kann auch einem Erben oder Dritten die Wahl überlassen werden, aus mehreren bestimmten Sachen auszuwählen." (§ 660 (2) ABGB) Jedoch kann auch eine Gattungsschuld als Legatsschuld in Betracht kommen, jedoch ist zu unterscheiden zwischen unechten und echten Gattungsvermächtnissen: Bei unechten Gattungsvermächtnissen kommt es dazu, dass eine Sache aus dem Na…
Vermächtnisse: Wieso ist die Unterscheidung zwischen einem Gattungsvermächtnis und einer Speziesschuld als Legat so wichtig? Wo findet man Regelungen, die darauf abstellen?
"Der Widerruf eines Vermächtnisses wird vermutet, wenn der Verstorbene [...] 2. die zugedachte Sache veräußert hat und nicht wieder zurück erhalten hat oder 3. die Sache derart umgestalten hat, dass sie ihre vorige Gestalt und Bezeichnung verliert." (§ 724 (1) Z 2 und 3 ABGB) Die Unterscheidung ob eine Sache eine Spezies oder ein Genus ist, ist wichtig für den Fall, wenn der Erblasser die vermachte Sache veräußert bzw. verarbeitet. Kommt es dazu, so wird vermutet, dass der Erblasser das Legat w…
Vermächtnisse: Wer ist Vermächtnisnehmer? Was hat der Legatar demnach für eine Rechtsstellung?
Der Legatar ist ein Gläubiger gegen den Vermächtnisschuldner, er hat demnach eine Forderung auf Erbringung des Legats. Der Legatar muss (anders als der Erbe) keine Antrittserklärung setzen, damit er die Forderung erwirbt, jedoch kann er das Vermächtnis auch ausschlagen. Eine Ausschlagung ist auch teilweise möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das Legat auch teilbar ist. Schlägt der Legatar aus, so kann der Erblasser auch einem Ersatzlegatar ein Forderungsrecht verschaffen: "Es kann…
Vermächtnisse: Wer ist eigentlich der Schuldner eines Legats? Welche Rechtsstellung hat der Vermächtnisschuldner?
"Aufgrund des Vermächtnisses erwirbt der Vermächtnisnehmer eine Forderung gegen die Verlassenschaft und nach der Einantwortung gegen die Erben." (§ 649 (1) ABGB) Demnach ist zuerst die Verlassenschaft selbst als jur. Person Schuldner des Legats, nach der Einantwortung kommt es dazu, dass die Erben dem Legatar zu leisten haben. Sind es mehrere Erben, die als Vermächtnisschuldner gelten, so gilt, dass sie bei fehlender Anordnung bzw. im Zweifel solidarisch einstehen müssen für das Vermächtnis: "I…
Vermächtnisse: Was ist ein Untervermächtnis?
"Sie haben im Zweifel untereinander im Verhältnis ihrer Erbteile zur Leistung des Vermächtnisses beizutragen, selbst wenn die Sache eines Miterben vermacht worden ist." (§ 649 (2) S 2 ABGB) "Ein Vermächtnisnehmer kann sich von der vollständigen Erfüllung des ihm aufgetragenen weiteren Vermächtnisses nicht mit der Begründung befreien, dass es den Wert des ihm zugedachten Vermächtnisses übersteigt. Nimmt er das Vermächtnis nicht an, so muss derjenige, dem es zufällt, das Untervermächtnis erfüllen…
Vermächtnisse: Was ist alles Gegenstand eines Legats? Insbesondere: Muss es eine verkehrsfähige Sache sein?
"Jede Sache, die im Verkehr steht, vererblich ist und den Inhalt einer selbständigen Forderung bilden kann, kann Gegenstand eines Vermächtnisses sein." (§ 653 (1) ABGB) Jede verkehrsfähige Sache, die Forderungsinhalt sein kann, kann demnach Gegenstand eines Legats sein. Die Leistung muss somit unter anderem erlaubt, möglich (iSd §§ 878 f) & bestimmt sein. Ein Sonderfall ist das Legat über ein Mietrecht: Der Nachlass bzw. der Erbe muss demnach ein Mietrecht abtreten bzw. Ansprüche des Mieters ge…
Vermächtnisse: Können fremde Sachen Gegenstand eines Legats sein? Können fremde Sachen vermacht werden?
"Das Vermächtnis einer fremden Sache, die weder dem Vermächtnisgeber noch dem Erben noch dem Vermächtnisnehmer, der sie einem Dritten leisten soll, gehört, ist unwirksam. Gebührt diesen Personen ein Anteil oder Recht an der Sache, so umfasst das Vermächtnis nur diesen Anteil oder dieses Recht." (§ 662 (1) ABGB) Somit muss die vermachte Sache nicht eine Sache sein, die dem Erblasser gehört, sie kann demnach auch eine fremde Sache sein. Zu beachten ist aber: Gehört die Sache dem Hauptvermächtnisn…
Vermächtnisse: Können Forderungen vermacht werden? Was ist ein Befreiungs-, was ist ein Forderungsvermächtnis?
"Das Vermächtnis einer Forderung, die der Verstorbene gegen den Vermächtnisnehmer hatte (Befreiungsvermächtnis), verpflichtet den Erben, die Forderung samt den rückständigen Zinsen zu erlassen." (§ 663 ABGB) "Hat der Verstorbene dem Vermächtnisnehmer eine Forderung vermacht, die ihm gegen einen Dritten zustand (Forderungsvermächtnis), so muss der Erbe die Forderung samt den rückständigen und weiter laufenden Zinsen dem Vermächtnisnehmer abtreten." (§ 664 ABGB) Beim Befreiungsvermächtnis kommt e…
Vermächtnisse: Wie erfolgt der Erwerb aus dem Vermächtnis? Wann fällt es an, wann ist die Leistung fällig?
"Der Vermächtnisnehmer erwirbt in der Regel mit dem Tod des Vermächtnisgebers für sich und seine Nachfolger das Recht auf das Vermächtnis." (§ 684 (1) ABGB) Somit kommt es zum Anfall und Erwerb des Legats mit dem Tod des E. Zu beachten ist, dass Legat ebenfalls aufschiebend bedingt sein können, in diesem Fall erfolgt der Erwerb des Legats mit dem Bedingungseintritt. Der Legatar muss den Todestag erlebt haben; bei sog. Rentenvermächtnissen muss L den Beginn der angegebenen Periode erleben. (§ 68…