KS Privatrecht I - 2. Test (JKU, Austria)

21 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Was ist ein Gestaltungsrecht?

    Befugnis einer Partei, durch Ausübung eines aus der Rechtsordnung zukommenden Rechtes die Rechtslage einseitig zu ändern.

  2. Was ist die Vertrauenstheorie?

    Die Erklärung aus der Sicht eines objektiv-redlichen Erklärungsempfängers, alle Kenntnisse des wirklichen Empfängers, auch ungewöhnliche, inklusive.

  3. Wie werden Umstände konkludent Vertragsinhalt (und für Geschäftsirrtum gültig) wenn sie nicht explizit im Vertrag erwähnt werden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Durch die Vertrauenstheorie Verkehrsauffassung wird Vertragsinhalt, weil objektiv-redlicher Empfänger davon Kenntnis hat. §§ 914f ABGB

  4. Was ist die rechtzeitige Aufklärung?

    Der Irrende hat den Irrtum rechtzeitig aufgeklärt, wenn der Gegner noch keine rechtlichen oder wirtschaftlichen Dispositionen im Vertrauen auf die Gültigkeit der Erklärung getroffen hat.

  5. Was sind die möglichen Rechtsfolgen von Irrtum hinsichtlich Wesentlichkeit/Unwesentlichkeit?

    I: Irrender; V: Vertragspartner des Irrenden I: Wesentlich, V: Wesentlich → Anfechtung I: Wesentlich, V: Unwesentlich → Anfechtung od. Anpassung I: Unwesentlich, V: Wesentlich → Anfechtung I: Unwesentlich, V: Unwesentlich → Anpassung (bzw. Anfechtung)

  6. Was sind die 4 Voraussetzungen für fehlendes Vertrauensschutzbedürfnis beim Gegner des Irrenden? Sind sie kumulativ oder alternativ?

    Alternativ Hat Gegner des Irrenden den Irrtum veranlasst? → kein Schutz Hätte dem Gegner des Irrenden der Irrtum offenbar auffallen müssen? → kein Schutz Ist der Irrtum gegenüber dem Gegner noch rechtzeitig aufgeklärt worden? → kein Schutz Kein gemeinsamer Irrtum (da sonst auch Gegner auf Vertrag vertraut hat und daher schon schutzwürdig wäre) → kein Schutz

  7. Wann hätte ein Irrtum dem Gegner offenbar auffallen müssen?

    Offenbar auffallen muss der Irrtum, wenn er bei verkehrsüblicher Sorgfalt erkennbar gewesen wäre oder der Partner wenigstens Verdacht hätte schöpfen müssen → Gegner hat also fahrlässig den Irrtum nicht entdeckt

  8. Was ist die Rechtsgrundlage für die Rückabwicklung von ex tunc aufgehobenen Verträgen? Was ist die Voraussetzung für die Anwendung?

    § 877 ABGB Voraussetzung ist vorliegen einer rechtsgrundlosen Leistung

  9. Was ist eine Leistung?

    Eine bewusste und gewollte Vermögensverschiebung.

  10. Wann kann eine Leistung rechtsgrundlos sein?

    Wenn im Vertrauen auf den Vertrag eine Leistung erbracht wurde und: der Vertrag zum Zeitpunkt der Leistung nicht existiert hat der Vertrag durch Anfechtung nachträglich mit ex-tunc Wirkung entfällt.

  11. Was ist die Rechtsgrundlage für die Anfechtung eines Vertrages wegen List?

    § 870 ABGB

  12. Was bedeutet die Unerheblichkeit des Irrtums bei List?

    bei List ist jeder der 3 Irrtumsarten, auch Motivirrtum, beachtlich.

  13. Was ist List?

    List ist rechtswidrige und vorsätzliche Irreführung.

  14. Worauf kommt es beim Vorsatz des (listigen) Täuschenden an?

    Nur auf den subjektiven Willen - wissentlich + willentlich in den Irrtum geführt (oder belassen).

  15. Mit welchen "Hilfsfragen" kann Vorsatz von Fahrlässigkeit abgegrenzt werden?

    "Es wird schon nicht" -> Fahrlässig, da Folge nicht ernsthaft für möglich befunden. "Na wenn schon" -> Vorsatz, da ernsthaft für möglich befunden und findet sich damit ab

  16. Was sind die 5 Fallprüfungsstufen für List?

    Bestehen eines Irrtums beim Getäuschten Kausalität der listigen Irreführung für den Vertragsschluss Rechtswidrige Irreführung Vorsatz des Täuschenden Täuschung durch den Vertragspartner oder durch einen echten Dritten

  17. Wie ist die Fallprüfungsstufe "Täuschung durch den Vertragspartner oder durch einen echten Dritten" für List zu behandeln?"

    Täuschung durch Vertragspartner (oder zuzurechnende Person) -> Anfechtung/Anpassung Täuschung durch echten Dritten: Anfechtung/Anpassung nur wenn § 875 ABGB zutrifft.

  18. Wie ist die Fallprüfungsstufe "Irrtumsveranlassung durch einen echten Dritten" für Irrtum zu behandeln?"

    Veranlassung durch Vertragspartner (oder zuzurechnende Person) -> Anfechtung/Anpassung Veranlassung durch echten Dritten: Anfechtung/Anpassung nur wenn § 875 ABGB zutrifft.

  19. Was sind die möglichen Rechtsfolgen bei List hinsichtlich des Vertrags?

    Unberührt stehen lassen durch Gestaltungsrecht anfechten und zur Gänze entfallen lassen immer möglich anpassen (nicht immer möglich) Nur, wenn der Vertragspartner des Getäuschten den Vertrag auch anders geschlossen hätte

  20. Was sind die 4 Fallprüfungsstufen für einen Anspruch auf Schadenersatz (über die Vertragsleistung hinausgehend, z.B.: Anmeldegebühr bei gekauftem Auto) bei List? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Rechtsgrundlage: § 874 ABGB Vorliegen eines Schadens Vertrauensschaden Rechtswidrigkeit objektiv sorgfaltswidriges Verhalten Kausalität der List für den Schaden Listiges Verhalten vor kausal iSd Äquivalenztheorie Verschulden Subjektive Vorwerfbarkeit Wissentliche und willentliche Täuschung -> Besteht Anspruch ja/nein?

  21. Was ist der Vertrauensschaden?

    Jener Schaden, der durch die Täuschung entstanden ist -> der Getäuschte ist so zu stellen, wie er ohne die Täuschung stünde.