Bürgerliches Recht - Riedler VI - Familienrecht

Riedler Zivilrecht VI; verfasst von Prof.in. Wagner

157 flashcards · Law · by ivanfranjic

  1. Allgemeines: Was ist das Familienrecht? Auf welchen Familienbegriff bezieht sich das ABGB?

    Das Familienrecht regelt alle durch Ehe oder durch die Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen. Eine Ehe wird durch den Ehevertrag begründet, wodurch zwei Personen sich verpflichten, eine unzertrennliche Gemeinschaft zu haben und sich auch gegenseitig Beistand zu leisten. (§ 44) Mit Verwandtschaft meint man das Verhältnis zwischen Stammeltern und deren Nachkommen. Der Grad bzw. die Nähe der Verwandtschaft wird ermittelt durch die Zahl der vermittelnden Zeugungen dazwischen. Man kann unters…

  2. Allgemeines: Welche Teilrechtsgebiete umfasst das Familienrecht?

    Das Familienrecht regelt das Ehe- & Kindschaftsrecht, die Fremdobsorge, außereheliche Lebensgemeinschaften und auch eingetragene Partnerschaften.

  3. Allgemeines: Welche Funktionen hat das Familienrecht, wieso brauchen wir Familienrecht?

    Menschen sind nicht nur auf andere Menschen ausgelegt, vielmehr sind sie schlechthin auf sie angewiesen: V.a. Kinder sind in jungen Jahren pflege- & fürsorgebedürftig, sie benötigen Zuneigung. Weiters sollen Menschen sich entfalten können entsprechend ihrer Anlagen und Fähigkeiten. Somit hat das Familienrecht verschiedenste Funktionen: Es soll einerseits nur in typischen Konfliktfällen eintreten (zB in Fällen des Gewaltschutzes oder des Unterhalts). FamR hat auch stabilisierende Wirkung im Vorh…

  4. Allgemeines: Wo wird das öst. Familienrecht geregelt?

    Die zentralsten Bestimmungen des Familienrechts finden sich im ABGB (§§ 40-284 ABGB für Regeln für Ehe, Kindschaftsrecht, Obsorgerecht gegenüber Personen & Vorsorgevollmachten/Erwachsenvertretungen; §§ 1217-1266 ABGB für das Ehegüterrecht) und im EheG (für Regeln zur Eheschließung, Scheidung etc.). Es gibt noch zahlreiche andere Gesetze, v.a. das EPG, PStG, AußStrG. Weiters gibt es aber auch eine Reihe internationaler Übereinkommen, welche Familienrecht beinhalten.

  5. Allgemeines: Wo sind Verfahren in familienrechtlichen Angelegenheiten geregelt?

    Ehe-, Kindschafts- und Erwachsenenschutzangelegenheiten finden im Außerstreitverfahren statt, genauer gesagt im 2.Hptstk des AußStrG. Somit kommt es gem. § 104a JN dazu, dass BG sachlich zuständig ist und die örtliche Zuständigkeit sich nach dem letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten richtet. In funktioneller Zuständigkeit handelt es sich um eine Richterangelegenheit (wobei die Genehmigung des Pflegschaftsgerichts eines Scheidungsvergleichs durch Rechtspfleger stattfindet). D…

  6. Allgemeines: Was ist das maßgebliche Kriterium des Kindschaftsrechts?

    "In allen das minderjährige Kind betreffenden Angelegenheiten, insbesondere der Obsorge und der persönlichen Kontakte, ist das Wohl des Kindes (Kindeswohl) als leitender Gesichtspunkt zu berücksichtigen und bestmöglich zu gewährleisten." (§ 138 S 1 ABGB) Somit ist im Kindschaftsrecht das Kindeswohl nicht nur das maßgebliche Wertungskriterium, Rechtsnormen sind nämlich auch nach diesem Punkt des Kindeswohls auszulegen. Zu beachten ist im Kindschaftsrecht auch die Rechtsstellung der Eltern: Die R…

  7. Allgemeines: Was sind maßgebliche Kriterien im Eherecht?

    Im Eherecht ist die Gleichberechtigung & der Partnerschaftsgedanke maßgeblich, was auch in § 44 erkennbar ist (gegenseitiger Beistand). Bei Scheidungen v. Ehen ist v.a. der Grundsatz der einvernehmlichen Auflösung und das Verschuldens- und Zerrüttungsprinzip relevant. Im Eherecht muss beachtet werden, dass die Privatautonomie, um genau zu sein die Typenfreiheit eingeschränkt wird: Der Ehevertrag ist die einzige Möglichkeit, eine Ehe eingehen zu können. Zwar könnte man aus § 44 auch einen gewiss…

  8. Allgemeines: Nach welchen Bereichen lassen sich familienrechtliche Normen unterteilen?

    Familienrechtliche Normen können den persönlichen Bereich betreffen, wo die persönlichen Rechte und Pflichten aus dem Familienrecht geregelt werden. Diese sind in den meisten Fällen höchstpersönlich. Das Familienrecht mischt sich aber auch in den vermögensrechtlichen Bereich ein, wobei hier die Regeln des allgemeinen Schuldrechts gelten (man denke an das Ehegüterrecht). Normen, die sowohl persönliche als auch vermögensrechtliche Folgen regeln fallen in den familienrechtlichen Mischbereich.

  9. Verlöbnis: Was ist überhaupt ein Verlöbnis?

    "Ein Eheverlöbnis oder ein vorläufiges Versprechen, sich zu ehelichen, [...] zieht keine rechtliche Verbindlichkeit nach sich, [...]." (§ 45 ABGB) Es handelt sich beim Verlöbnis somit um einen familienrechtlichen Vorvertrag zweier Parteien, einander später zu heiraten. Eine Abgrenzung zur außerehelichen Lebensgemeinschaft kann hier so getroffen werden, dass die Parteien (anders als bei aeLG) einen Willen zur Ehe haben. Diesem Vorvertrag dürfen keine Vertragsstrafen beigefügt werden, eine Beifüg…

  10. Verlöbnis: Können aus dem einseitigen Rücktritt von einem Verlöbnis Schadenersatzansprüche erwachsen?

    "Nur bleibt dem Teile, von dessen Seite keine gegründete Ursache zu dem Rücktritt entstanden ist, der Anspruch auf den Ersatz des wirklichen Schadens vorbehalten, welchen er aus diesem Rücktritte zu leiden beweisen kann." (§ 46 ABGB) Kommt es dazu, dass die rücktretende Partei keinen Grund dazu hat oder setzt jemand für den anderen eine gegründete Rücktrittsursache, so hat man einen verschuldensunabhängigen SchE-Anspruch nach § 46 ABGB. Nach Rsp kommt es dazu, dass Dritte aus § 46 ABGB auch ber…

  11. Verlöbnis: Was passiert mit Geschenken, die im Hinblick auf eine Ehe hingegeben worden sind?

    "Wenn aber ein verlobter Teil dem andern, oder auch ein Dritter dem einen oder andern Teile in Rücksicht auf die künftige Ehe etwas zusichert oder schenkt; so kann, wenn die Ehe ohne Verschulden des Geschenkgebers nicht erfolgt, die Schenkung widerrufen werden." (§ 1247 S 2) Kommt es demnach dazu, dass die Ehe ohne Verschulden des Schenkers nicht zustande kommt, so kann die Schenkung durch den Schenker (der sowohl ein verlobter Teil oder ein Dritter sein kann) widerrufen werden und das Geschenk…

  12. Eheabschluss: Was sind die Voraussetzungen einer wirksamen Ehe?

    Ehevertrag durch zwei ehefähige Personen Abschluss des Vertrags persönlich und gleichzeitig vor dem Standesbeamten keine Ehehindernisse oder Eheverbote Der Ehevertrag muss persönlich & bei gleichzeitiger Anwesenheit der EGs abgeschlossen werden. Die Eheerklärungen der Parteien dürfen weder befristet noch bedingt sein (bedingungsfeindlich). Die Ehegatten müssen dazu ehefähig sein: "Ehefähig ist, wer volljährig und entscheidungsfähig ist." (§ 1 EheG) Die Entscheidungsfähigkeit, welche hier verlan…

  13. Eheabschluss: Was sind Ehehindernisse?

    §§ 6,8,9 und 10 EheG regeln Eheverbote, deren Vorliegen das wirksame Zustandekommen der Ehe verhindern. Dazu zählen somit folgende TBe: Verwandtschaft (§ 6 EheG): "Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten gerader Line und zwischen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie." Trotz dieses Verbots geschlossene Ehen können ex-tunc vernichtet werden. Doppelehe (§§ 8, 9 EheG): "Niemand darf eine Ehe eingehen, bevor seine frühere Ehe/ihre eingetragene Partnerscha…

  14. Eheabschluss: Was ist der Inhalt des Ehevertrags?

    "In dem Ehevertrage erklären zwei Personen gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beistand zu leisten." (§ 44 ABGB)

  15. Eheabschluss: Was gibt es Mängeln bei der Eheschließung zu beachten?

    Zu beachten ist das Fehlerkalkül: Manche Mängel berühren den Bestand der Ehe überhaupt nicht und sehen keine Sanktionen vor, während andere Mängel die Nichtehe (überhaupt nicht zustande kommende) oder die aufhebbare Ehe (anfechtbar) vorsehen. Zu beachten ist, dass grds nur der EG die Eheauflösung begehren kann, eine Vertretung ist nur möglich, wenn der EG nicht entscheidungsfähig dazu ist und die Eheauflösung zur Wahrung seines Wohls erforderlich ist. "Die Nichtigerklärung kann ein Ehegatte nur…

  16. Eheabschluss: Was wären sanktionslose Ehemängel?

    Fehlen von Zeugen Standesbeamter ist nicht zuständig (sofern die Eintragung in das Ehebuch erfolgte)

  17. Eheabschluss: Was wären Beispiele für Nichtehen?

    allein kirchliche Heirat Ehe nicht vor Standesbeamten geschlossen außereheliche Lebensgemeinschaften

  18. Eheabschluss: Was sind aufhebbare Ehen?

    Bei aufhebbaren Ehen liegen Willensmängel vor, welche in §§ 36-39 EheG taxativ aufgezählt sind. Solche Ehen sind wirksam, können jedoch mit der Aufhebungsklage ex nunc beseitigt werden. Aufhebungsgründe sind: § 36 EheG: Irrtum über die Eheschließung oder über die EG-Person § 37 EheG: Irrtum über die eherelevante Eigenschaften des Partners (wobei dieser Irrtum bereits zur Eheschließung vorhanden sein musste und kausal für den Eheschluss sein musste.) § 38 EheG: Täuschung bzgl eherelevanter Umstä…

  19. Eheabschluss: Was sind nichtige Ehen?

    §§ 20-25 EheG regeln nichtige Ehen: Diese entstehen zunächst wirksam, können jedoch durch Klage bzw. durch Nichtigerklärung via Urteil vernichtet werden. Das EheG nennt taxativ Nichtigkeitsgründe, nämlich den Formmangel (§ 21), Mangel der Ehefähigkeit (§ 22), Namens- und Staatsangehörigkeitsehen (§ 23), Doppelehen (§ 24) & die Ehe unter Verwandten (§ 25 iVm § 6 EheG). Kommt es dazu, dass ein Gatte eine bedingte Eheerklärung abgegeben hat, so ist diese ebenso nichtig. Die Nichtigerklärung kann n…

  20. Eheabschluss: Was sind Namens- und Staatsbürgerschaftsehen?

    "Eine Ehe ist nichtig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend zu dem Zweck geschlossen ist, der Frau die Führung des Familiennamens des Mannes oder den Erwerb der Staatsangehörigkeit des Mannes zu ermöglichen, ohne daß die eheliche Lebensgemeinschaft begründet werden soll." (§ 23 (1) EheG) Zwar spricht das Gesetz davon, dass Frauen den Namen bzw. die Staatsangehörigkeit erwerben, jedoch aber kommt es dazu, dass § 23 EheG analog auch für Männer anzuwenden ist. Weiters bejaht die Rsp die Anwendu…

  21. EG-Rechte/-Pflichten: Was ist das Prinzip der staatlichen Nichteinmischung?

    Bezüglich der Rechte und Pflichten zwischen Ehegatten besteht grds das sog. Prinzip der staatlichen Nichteinmischung: Die Rechte und Pflichten der EGs können nicht voneinander eingeklagt werden und können auch nicht durch Staatsgewalt zwangsvollstreckt werden. Zu beachten ist, dass das Gesetz jedoch einige Ausnahmen kennt wie zB §§ 92, 94 (2), 97 und 98 ABGB oder auch einstweilige Verfügungen nach §§ 382 und 382b EO.

  22. EG-Rechte/-Pflichten: Was sind die Statusfolgen aus der Eheschließung?

    "Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten gemeinsamen Familiennamen. Mangels einer solchen Bestimmung behalten sie ihre bisherigen Familiennamen bei." (§ 93 (1) ABGB) EGs können somit einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen und führen diesen auch gem § 93 (1). Kommt es dazu, dass ein solcher nicht bestimmt worden ist, so behalten die EGs ihre bisherigen Familiennamen. Bei der Auswahl gem. § 93 (1) haben sie die Möglichkeit von jenen Namen aus Abs. 2 zu wählen: Sie können demnach einen ih…

  23. EG-Rechte/-Pflichten: Welche Rechtsfolgen bewirken das Partnerschaftsprinzip?

    "Die Ehegatten sind einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet." (§ 90 (1) ABGB) Die EGs sind zur aus der Eheschließung zur umfassenden Lebensgemeinschaft verpflichtet, worunter v.a. auch eine Pflicht zum Beistand inbegriffen ist. Diese Beistandspflicht greift nach § 90 (3) ABGB so weit, dass ein EG dem anderen in der Obsorge seiner Kinder beistehen muss und ggf. in die Obsorge…

  24. EG-Rechte/-Pflichten: Welche Rechtsfolgen sieht das Rücksichtnahmegebot und das Einigungsbemühen zwischen EGs vor?

    "Die Ehegatten sollen ihre eheliche Lebensgemeinschaft [...] unter Rücksichtnahme aufeinander und auf das Wohl der Kinder mit dem Ziel voller Ausgewogenheit ihrer Beiträge einvernehmlich gestalten." (§ 91 (1) ABGB) § 91 ABGB sieht das Rücksichtnahmegebot & Kindeswohl als zwingende Grenzen der Autonomie der EGs vor: Bei der Gestaltung der ehelichen LG sind somit auf die subj. & indiv. Verhältnisse des jeweiligen Partners zu achten. Zu beachten ist, dass diese einvernehmliche Gestaltung bloß fakt…

  25. EG-Rechte/-Pflichten: Können EGs vereinbaren, keine Kinder haben zu wollen?

    Nach hA kann Kinderlosigkeit wirksam zw. EGs vereinbart werden, wobei aber ein jederzeitiger grundloser Abgang von dieser Einigung möglich ist. Hat man jedoch Kinder in der Ehe gezeugt, so entsteht gem. § 44 ABGB die eheliche Obsorgepflicht für gemeinsame Kinder. Diese Obsorgepflicht erlischt mit der Erfüllung des 18.Ljs des Kindes. Kommt es weiters zw. EGs zu keiner Einigung in wichtigen Erziehungssachen, so ist die Anrufung des Außerstreitrichters möglich.

  26. EG-Rechte/-Pflichten: Wie ist die Pflicht zum gemeinsamen Wohnen geregelt?

    "Die Ehegatten sind [...] besonders zum gemeinsamen Wohnen [...] verpflichtet." (§ 90 (1) ABGB) Aus der Pflicht zur umfassenden LG leitet man die Pflicht zum gemeinsamen Wohnen ab. Von dieser Pflicht kann grds nur aus sachlichen Gründen abgegangen werden (zB Krankheit). So stellt es auch kein Pflichtverstoß dar, wenn das gemeinsame Wohnen objektiv unzumutbar o. unmöglich ist. Von der Pflicht zum gemeinsamen Wohnen kann jedoch abgegangen werden, wenn die Voraussetzungen des § 92 ABGB gegeben sin…

  27. EG-Rechte/-Pflichten: Wie kann nach § 92 ABGB von der Pflicht zum gemeinsamen Wohnen abgegangen werden?

    "Verlangt ein Ehegatte aus gerechtfertigten Gründen die Verlegung der gemeinsamen Wohnung, so hat der andere diesem Verlangen zu entsprechen, es sei denn, er habe gerechtfertigte Gründe von zumindest gleichem Gewicht, nicht mitzuziehen." (§ 92 (1) ABGB) "Ungeachtet des Abs. 1 kann ein Ehegatte vorübergehend gesondert Wohnung nehmen, solange ihm ein Zusammenleben mit dem anderen Ehegatten, besonders wegen körperlicher Bedrohung, unzumutbar oder dies aus wichtigen persönlichen Gründen gerechtfert…

  28. EG-Rechte-/Pflichten: Was ist der Verlassensauftrag?

    Nach §§ 382b-d EO kann das Gericht dem EG, welcher durch einen körperlichen Angriff oder durch ein die psy. Gesundheit des anderen beeinträchtigendes Verhalten das Zusammenleben unzumutbar macht, das Verlassen der Wohnung beauftragen und die Rückkehr verbieten. Eine weitere Tatbestandsvoraussetzung für das Erlassen einer solchen einstweiligen Verfügung ist, dass der antragsstellende EG ein Wohnbedürfnis hat. Darüber hinaus ist § 38a SPG zu beachten: Die Sicherheitspolizei hat ein Wegweisungsrec…

  29. EG-Rechte/-Pflichten: Was versteht man unter dem Wohnungsschutz nach § 97 ABGB?

    "Ist ein Ehegatte über die Wohnung, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Ehegatten dient, verfügungsberechtigt, so hat dieser einen Anspruch darauf, daß der verfügungsberechtigte Ehegatte alles unterlasse und vorkehre, damit der auf die Wohnung angewiesene EG diese nicht verliere. Dies gilt nicht, wenn das Handeln oder Unterlassen des verfügungsberechtigten Ehegatten durch die Umstände erzwungen wird." (§ 97 ABGB) Hat demnach ein EG ein dringendes Wohnbedürfnis, so h…

  30. EG-Rechte/-Pflichten: Wie erfolgt die Haushaltsführung in der Ehe?

    "Die Ehegatten haben an der Führung des gemeinsamen Haushalts nach ihren persönlichen Verhältnissen, besonders unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Belastung, mitzuwirken. Ist jedoch ein Ehegatte nicht erwerbstätig, so obliegt diesem die Haushaltsführung; der andere ist nach Maßgabe des § 91 zur Mithilfe verpflichtet." (§ 95 ABGB) Maßgeblich ist primär die einvernehmliche Gestaltung für die Haushaltstätigkeitsverteilung, wobei rücksichtslose und völlig unausgewogene Verteilungen unwirksam s…

  31. EG-Rechte/-Pflichten: Wie haben Ehegatten im Erwerb mitzuwirken?

    "Im Erwerb des anderen hat ein Ehegatte mitzuwirken, soweit ihm dies zumutbar, es nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich und nicht anderes vereinbart ist." (§ 90 (2) ABGB) Aufgrund der Ehe sind die EGs verpflichtet, im Erwerb des anderen EG mitzuwirken. Diese Pflicht ist dispositiv und besteht nur dann, wenn die Mitwirkung durch den anderen EG üblich ist und nach den Lebensverhältnissen zumutbar ist; in Kollisionsfällen geht jedoch der eigene Erwerb vor. Die Mitwirkung kann sowohl id…

  32. EG-Rechte-/Pflichten: Wie ist die Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten geregelt?

    "Die Ehegatten haben nach ihren Kräften und gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen." (§ 94 (1) ABGB) § 94 (1) ABGB normiert die sog. Anspannungstheorie: Die EGs müssen gleichrangig nach ihren Kräften zum Unterhalt beitragen. Strengt sich ein EG schuldhaft nicht an, so kann er entw. zu mehr Unterhalt verpflichtet werden oder der von ihm zu erhaltende Unterhalt wird verhältnismäßig abgezogen.…

  33. EG-Rechte-/Pflichten: Wie wird die ges. Unterhaltspflicht zw. EGs ausgestaltet? Wie wird die Unterhaltspflicht bemessen?

    Mit dem Unterhalt werden mat. und gewisse ideelle bzw. menschliche Bedürfnisse abgedeckt, auch Sonderbedarf wird gedeckt. Die Grundlage für die Bemessung des Unterhalts ergibt sich auch den gemeinsam gestalteten ehelichen Lebensverhältnissen und Lebensbedürfnissen des berechtigten EG. Zu beachten ist, dass die Leistung von Unterhalt grundsätzlich materiell erfolgt, also iFv Nahrung, Wohnung, Kleidung etc. Der Berechtigte kann jedoch den Unterhalt auch in Geld verlangen, wobei dieses Ausmaß nach…

  34. EG-Rechte/-Pflichten: Was versteht man unter Schlüsselgewalt?

    "Der Ehegatte, der den gemeinsamen Haushalt führt und keine Einkünfte hat, vertritt den anderen bei den Rechtsgeschäften des täglichen Lebens, die er für den gemeinsamen Haushalt schließt und die ein den Lebensverhältnissen der Ehegatten entsprechendes Maß nicht übersteigen. Dies gilt nicht, wenn der andere Ehegatte dem Dritten zu erkennen gegeben hat, daß er von seinem Dritten nicht vertreten sein wolle. Kann der Dritte aus den Umständen nicht erkennen, daß der handelnde Ehegatte als Vertreter…

  35. Ehegüterrecht: Was ist der zentrale Grundsatz des Ehegüterrechts?

    "Die eheliche Verbindung allein begründet noch keine Gemeinschaft der Güter zwischen den Eheleuten. Dazu wird ein besonderer Vertrag erfordert [...]." (§ 1233 ABGB) "Haben Eheleute über die Verwendung ihres Vermögens keine besondere Übereinkunft getroffen; so behält jeder Ehegatte sein voriges Eigentumsrecht, und auf das, was ein jeder Teil während der Ehe erwirbt, und auf was immer für eine Art überkommt, hat der andere, solange die Ehe besteht, keinen Anspruch." (§ 1237) §§ 1233 und 1237 rege…

  36. Ehegüterrecht: Welche Ausnahmen gibt es vom ges. Güterstand?

    Das ges. Erbrecht enthält einige Durchbrüche vom ges. Güterstand: Der hinterbliebene EG erbt nach § 744 ABGB das Vermögen des Erblassers, weiters hat der EG auch einen unentziehbaren Pflichtteil nach § 757. Auch hat er das sog. ges. Vorausvermächtnis nach § 745 ABGB. Auch auf das Pflegevermächtnis gem. §§ 677 f ABGB ist zu achten. Kommt es weiters zu einer vorzeitigen Auflösung der Ehe, so kann jeder EG die gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse v…

  37. Ehegüterrecht: Wie wirkt sich der ges. Güterstand auf eine Haftung der EGs aus? Haften beide? Haftet nur einer?

    Aufgrund des Trennungsgrundsatzes kommt es ja dazu, dass grds es zu einer Gütertrennung kommt (s. § 1237). Eine Schuldenhaftung des einen EG für die Schulden des anderen kommt allerdings in Betracht, wenn die beiden EGs gemeinsam auftreten und rechtsgeschäftlich handeln. Hier kommt es zu einer Solidarhaftung der beiden EGs, unabhängig von der Teilbarkeit der Forderung.

  38. Ehegüterrecht: Was sieht das Ehegüterrecht für die Beteiligung am Vermögenserwerb vor?

    "Wird die Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt, so sind das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse unter die Ehegatten aufzuteilen. Bei der Aufteilung sind die Schulden, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen in einem inneren Zusammenhang stehen, in Anschlag zu bringen." (§ 81 (1) EheG) Kommt es zu einer Aufteilung d. ehelichen Gebrauchsvermögens und d. ehelichen Ersparnisse, so kommt es zur Aufteilung unabhängig von der dingliche…

  39. Ehegüterrecht: Was sind Ehepakte, wo sind sie geregelt? Was wird damit geregelt?

    "Ehepakte heißen diejenigen Verträge, welche in der Absicht auf die eheliche Verbindung über das Vermögen geschlossen werden. Sie haben vorzüglich die Gütergemeinschaft und den Erbvertrag zum Gegenstand. (§ 1217 (1) ABGB) Es handelt sich beim Ehepakt um einen Vertrag, welcher die eheliche Verbindung über das Vermögen beabsichtigt und somit den gesetzlichen Güterstand weitgehend ersetzt und die Ehe generell in wirt. Hinsicht umfassend regelt. Für Ehepakte besteht eine Notariatsaktspflicht, ein F…

  40. Ehegüterrecht: Wo ist die Gütergemeinschaft durch Ehepakte geregelt? Was für Arten von Gütergemeinschaften gibt es?

    Die Gütergemeinschaft ist geregelt in §§ 1233 ff ABGB (mit dem ges. disp. Güterstand gem § 1237 ABGB). Man kann unterscheiden zwischen einer allg. & beschränkten Gütergemeinschaft: Bei einer allg. Gütergemeinschaft kommt es dazu, dass die gesamte Gütergemeinschaft erfasst wird und den EGs gemein wird. Bei einer beschränkten Gütergemeinschaft kommt es dazu, dass die Gütergemeinschaft nur bestimmte Vermögensmassen erfasst. Die Gütergemeinschaft wird in Zweifelsfällen auf den Todesfall geschlossen…

  41. Ehegüterrecht: Was für Gütermassen gibt es bei Gütergemeinschaften?

    Bei Gütergemeinschaften unter Lebenden können zw. verschiedenen Gütermassen unterschieden werden. Es gibt das Sondergut (jeweils einmal auf Mannes- und Frauenseite). Beim Sondergut kommt es dazu, dass dieses Vermögen aus zwingenden ges. Gründen nicht Gesamtgut sein kann, weshalb es beim Sondergut stets zu einer Gütertrennung kommt. Sondergüter sind v.a. höchstpers. Rechte. Weiters gibt es das Vorbehaltsgut (jeweils einmal auf Mannes- und Frauenseite). Es handelt sich um Vermögen, welches die EG…

  42. Ehegüterrecht: Was sagt das Ehegüterrecht zur Schuldenhaftung?

    "Bei einer Gemeinschaft, die sich auf das ganze Vermögen bezieht, sind vor der Teilung alle Schulden ohne Ausnahme; bei einer Gemeinschaft aber, die bloß das gegenwärtige, oder bloß das künftige Vermögen zum Gegenstande hat, nur diejenigen Schulden abzuziehen, die zum Nutzen des gemeinschaftlichen Gutes verwendet worden sind." (§ 1235 ABGB) Wird demnach eine Gütergemeinschaft vereinbart, so haften alle Vermögensmassen der Gütergemeinschaft (Sonder-, Vorbehalts- und Gesamtgut) für die von beiden…

  43. Ehegüterrecht: Was passiert mit Ehepakten bei Eheauflösung?

    "Wird eine Ehe für ungültig erklärt: so zerfallen auch die Ehepakte; das Vermögen kommt, insofern es vorhanden ist, in den vorigen Stand zurück. Der schuldtragende Teil hat aber dem schuldlosen Teile Entschädigung zu leisten." (§ 1265) Wird die Ehe demnach für nichtig/erklärt, so zerfallen die Ehepakte mit ex tunc Wirkung. In der Zwischenzeit entstandene Gewinne oder Verluste werden anteilsmäßig zugewiesen. In diesem Fall hat der schuldlose EG die Wahl (§ 31 iVm 46 ff EheG). Kommt es zu einer S…

  44. Scheidungsrecht: Was sind die Leitprinzipien der Scheidung?

    Das öst. Scheidungsrecht ist aufgebaut auf zwei Prinzipien: Das Verschuldensprinzip besagt, dass die Ehe nur vom EG scheidbar ist, wenn der andere schuldhaft die Ehepflichten in einem erheblichen Ausmaß verletzt hat. Das Zerrüttungsprinzip besagt, dass eine Scheidung nur dann gerechtfertigt ist, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft unheilbar aufgehoben worden. Es kommt hier nicht auf ein Verschulden iSe subj. Komponente an, maßgeblich ist hier das objektive Merkmal der Zerrüttung. Diese zwei Pr…

  45. Scheidungsrecht: Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Scheidung wegen Verschuldens?

    "Eine Ehegatte kann Scheidung begehren, wenn der andere durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, daß die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann. Eine schwere Eheverfehlung liegt insbesondere vor, wenn ein Ehegatte die Ehe gebrochen oder dem anderen körperliche Gewalt oder schweres seelisches Leid zugefügt hat. Wer selbst eine Verfehlung begangen hat, kann d…

  46. Scheidungsrecht: Wann kommt eine Verschuldensscheidung nicht in Betracht?

    "Wer selbst eine Verfehlung begangen hat, kann die Scheidung nicht begehren, wenn nach der Art seiner Verfehlung, insbesondere wegen des Zusammenhangs der Verfehlung des anderen Ehegatten mit seinem eigenen Verschulden sein Scheidungsbegehren bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe sittlich nicht gerechtfertigt ist." (§ 49 S 3 EheG) Eine Scheidung wegen Verschuldens kommt nach § 49 S 3 EheG nicht in Betracht, wenn die Verfehlung des anderen EG durch ein schuldhaftes Verhalten des Klägers her…

  47. Scheidungsrecht: Was ist die Heimtrennungsklage?

    "Ist die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit drei Jahren aufgehoben, so kann jeder Ehegatte wegen tiefgreifender unheilbarer Zerrüttung der Ehe deren Scheidung begehren. Dem Scheidungsbegehren ist nicht stattzugeben, wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt, daß die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft zu erwarten ist." (§ 55 (1) EheG) Es handelt sich hierbei um einen Zerrüttungstatbestand, auf ein Verschulden kommt es hier nicht an. Voraussetzung fü…

  48. Scheidungsrecht: Kann man sich bei einer Scheidung auf eine geistige Störung des anderen EG berufen?

    "Ein Ehegatte kann die Scheidung begehren, wenn die Eh infolge eines Verhaltens des anderen Ehegatten, das nicht als Eheverfehlung betrachtet werden kann, weil es auf einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung beruht, so tief zerrüttet ist, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann." (§ 50 EheG) Auch hier handelt es sich um einen Zerrüttungstatbestand, wobei die Zerrüttung hier sich auf ein Verhalt…

  49. Scheidungsrecht: Kann man sich auf Krankheiten als Zerrüttungsgrund berufen?

    "Ein Ehegatte kann Scheidung begehren, wenn der andere an einer schweren ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit leidet und ihre Heilung oder die Beseitigung der Ansteckungsgefahr in absehbarer Zeit nicht erwartet werden kann." (§ 52 EheG) Somit muss der EG einen gewisse Zeit abwarten, um die Scheidung aus einer schweren ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit begehren zu können. Weiters darf die Heilung/Beseitigung nicht in absehbarer Zeit erwartet werden. Zu beachten ist die Härteklause…

  50. Scheidungsrecht: Können Ehen einvernehmlich geschieden werden? Welche Tatbestandsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

    "Ist die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben, gestehen beide die unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses zu und besteht zwischen ihnen Einvernehmen über die Scheidung, so können sie die Scheidung gemeinsam begehren." (§ 55a (1) EheG) § 55a (1) EheG regelt die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung: Dies ist möglich, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft schon seit mind. einem halben Jahr aufgehoben ist und die EGs über die Zerrüttung und über de…

  51. Scheidungsrecht: Bei einvernehmlichen Scheidungen - Was müssen die Scheidenden in der Scheidungsvereinbarung vereinbaren?

    "Die Ehe darf nur geschieden werden, wenn die Ehegatten eine schriftliche Vereinbarung über die Betreuung ihrer Kinder oder die Obsorge, die Ausübung des Rechts auf persönliche Kontakte und die Unterhaltspflicht hinsichtlich ihrer gemeinsamen Kinder sowie ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen und die gesetzlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Verhältnis zueinander für den Fall der Scheidung vor Gericht schließen." (§ 55a (2) EheG) Das Verhältnis der EGs zu gemeinsamen minderjährigen Kinder…

  52. Scheidungsrecht: Welche Schuldaussprüche können im Scheidungsverfahren getroffen werden?

    "Wird die Ehe wegen Verschuldens des Beklagten geschieden, so ist dies im Urteil auszusprechen." (§ 60 (1) EheG) Das Verschulden des Beklagten wird bei einer stattgegebenen Klage im Urteil ausgesprochen, wobei hier 5 Schuldstufen möglich sind: alleiniges, überwiegendes, gleichteiliges, minderes und fehlendes Verschulden. Diese Schuldaussprüche haben dahingehend Bedeutung, indem sie in Rechtskraft erwachsen und für spätere Prozesse bindend sind. Maßgeblich für den Schuldausspruch ist der Beitrag…

  53. Scheidungsrecht: Was sind die Folgen einer Scheidung im Bezug auf den Namen der EGs?

    "Die geschiedene Frau behält den Familiennamen des Mannes." (§ 62 EheG) Interessanterweise behalten geschiedene EGs ihren Familiennamen, den sie durch die Ehe gemeinsam geführt haben. Jedoch ist zu beachten, dass nach der Auflösung der Ehe die Parteien ihren früher rechtmäßig geführten Familiennamen wieder annehmen können: "Wird die Ehe aufgelöst, so können die Ehegatten jeden früher rechtmäßig geführten Familiennamen wieder annehmen." (§ 93a (2) EheG)

  54. Scheidungsrecht: Wie wirkt sich die Scheidung auf den Unterhalt aus? Gibt es einen nachehelichen Unterhaltsanspruch?

    "Der allein oder überwiegend schuldige Ehegatte hat dem anderen, soweit dessen Einkünfte aus Vermögen und die Erträgnisse einer Erwerbstätigkeit, die von ihm den Umständen nach erwartet werden kann, nicht ausreichen, den nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt zu gewähren." (§ 66 EheG) §§ 66 ff EheG sehen vor, dass ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht, welcher eine Art Sanktionsfunktion für Pflichtverletzungen verfolgt und somit auch Präventivwirkung hat. Maßge…

  55. Scheidungsrecht: Wie schaut der verschuldensabhängige Unterhalt aus? Nach welchen Normen bestimmt der sich?

    Kommt es zu einer Scheidung wegen Verschuldens (§ 49 EheG), so ergibt sich ein verschuldensabhängiger Unterhalt nach §§ 66-68a EheG. Der schuldige Teil muss nach § 66 EheG angemessenen Unterhalt leisten, wobei als BMG alle potenziellen Einkünfte aus zumutbaren Tätigkeiten in Betracht kommen. Zu beachten ist, dass die Parteien auch Abweichendes vereinbaren können. Die Höhe dieses Anspruchs ist grundsätzlich gleich wie während aufrechter Ehe, wobei eine Ausnahme besteht für schlechter verdienende…

  56. Scheidungsrecht: Wie schaut der Unterhalt aus bei Zerrüttungstatbeständen, die jedoch einen Schuldausspruch erhalten?

    "Ist die Ehe allein aus einem der in den §§ 50 und 52 bezeichneten Gründe geschieden und enthält das Urteil einen Schuldausspruch, so finden die Vorschriften der §§ 66 und 67 entsprechende Anwendung." (§ 69 (1) EheG) Somit kommt es auch bei Zerrüttungsscheidungen dazu, dass ein verschuldensabhängiger Unterhaltsanspruch gewährt wird, §§ 67 f finden somit entsprechende Anwendung. Für die Heimtrennungsklage ist Abs 2 zu beachten, wo der Unterhaltsanspruch jenem entspricht, wie der nach § 94 ABGB.

  57. Scheidungsrecht: Wie wird der verschuldensunabhängige Unterhaltsanspruch geregelt und gewährt? Was ist der Anspruch für Familienopfer?

    "Soweit und solange einem geschiedenen Ehegatten auf Grund der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes unter Berücksichtigung dessen Wohles nicht zugemutet werden kann, sich selbst zu erhalten, hat ihm der andere unabhängig vom Verschulden an der Scheidung Unterhalt nach dessen Lebensbedarf zu gewähren." (§ 68a (1) S 1 EheG) Bei Scheidungen aus Verschulden und sonstigen Gründen hat auch der schuldige Teil einen Billigkeitsanspruch iHd Lebensbedarfsunterhalts. Maßgeblich dafür ist der eige…

  58. Scheidungsrecht: Wie ist der nacheheliche Unterhaltsanspruch zu entrichten? Besteht er in Geld oder in Sachen (Kleidung, Wohnung etc.)?

    "Der Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. Die Rente ist monatlich im voraus zu entrichten. Der Verpflichtete hat Sicherheit zu leisten, wenn die Gefahr besteht, daß er sich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen sucht. Die Art der Sicherheitsleistung bestimmt sich nach den Umständen." (§ 70 (1) EheG) Die Unterhaltsansprüche nach §§ 66 ff EheG sind nach § 70 (1) EheG mtl. im Voraus als Geldrente zu zahlen. Aus wichtigem Grund, wodurch der Leistende nicht unbillig belastet wird…

  59. Scheidungsrecht: Wie wird das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt? Können die EGs dies vereinbaren?

    "Wird die Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt, so sind das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse unter die Ehegatten aufzuteilen. Bei der Aufteilung sind die Schulden, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen in einem inneren Zusammenhang stehen, in Anschlag zu bringen." (§ 81 (1) EheG) "Vereinbarungen, die im Voraus die Aufteilung ehelicher Ersparnisse oder die Aufteilung der Ehewohnung regeln, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit…

  60. Scheidungsrecht: Erklären Sie das Opting-In bzw. Opting-Out bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens!

    "Die Ehewohnung, die ein Ehegatte in die Ehe eingebracht oder von Todes wegen erworben oder die ihm ein Dritter geschenkt hat, ist in die Aufteilung dann einzubeziehen, wenn dies vereinbart wurde, wenn der andere Ehegatte auf ihre Weiterbenützung zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist oder wenn ein gemeinsames Kind an ihrer Weiterbenützung einen berücksichtigungswürdigen Bedarf hat. Gleiches gilt für den Hausrat, wenn der andere Ehegatte auf seine Weiterbenützung zur Sicherung se…

  61. Scheidungsrecht: Wie erfolgt die Billigkeitsaufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens?

    "Die Aufteilung ist nach Billigkeit vorzunehmen. Dabei ist besonders auf Gewicht und Umfang des Beitrags jedes Ehegatten zur Anschaffung des ehelichen Gebrauchsvermögens und zur Ansammlung der ehelichen Ersparnisse sowie auf das Wohl der Kinder Bedacht zu nehmen; weiter auf Schulden, die mit dem ehelichen Lebensaufwand zusammenhängen, soweit sie nicht ohnedies nach § 81 in Anschlag zu bringen sind." (§ 83 (1) EheG) Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens nach §§ 81 ff EheG erfolgt so, d…

  62. Scheidungsrecht: Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse? Wie sieht es genauer verfahrensrechtlich aus?

    "Die Aufteilung ist nach Billigkeit vorzunehmen. Dabei ist besonders auf Gewicht und Umfang des Beitrags jedes Ehegatten zur Anschaffung des ehelichen Gebrauchsvermögens und zur Ansammlung der ehelichen Ersparnisse sowie auf das Wohl der Kinder Bedacht zu nehmen; weiter auf Schulden, die mit dem ehelichen Lebensaufwand zusammenhängen, soweit sie nicht ohnedies nach § 81 in Anschlag zu bringen sind." (§ 83 (1) EheG) Die Aufteilung erfolgt (wie der Name sagt) nach Billigkeit. Hier gilt v.a. das K…

  63. Scheidungsrecht: Wie wird es rechtlich beurteilt, wenn ein EG durch die Vermögensdisposition des anderen EG einen Nachteil zieht im Aufteilungsverfahren?

    § 91 EheG sieht verschiedenste Rechtsfolgen vor, um gegen Nachteile vorzugehen, die durch die Vermögensdispositionen des einen EG gegenüber dem anderen EG in der Aufteilung entsteht: § 91 (1) EheG sieht vor, dass eine verringernde Vermögensdisposition erfasst wird, wenn sie binnen 2 Jahren vor Klagseinbringung o. früherer Aufhebung der Lebensgemeinschaft erfolgter UND der Gestaltung der Lebensverhältnisse widerspricht. Erfolgen solche Dispositionen ohne Zustimmung des anderen EG, so wird fingie…

  64. Scheidungsrecht: Kann der Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens oder der ehelichen Ersparnisse erlöschen?

    "Der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse erlischt, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird." (§ 95 EheG) Der Aufteilungsanspruch erlischt demnach, wenn der Anspruch nicht binnen der Jahresfrist nach der Rechtskraft der Auflösung der Ehe durch Vergleich/Vertrag anerkannt wurde ODER gerichtlich geltend…

  65. Scheidungsrecht: Wie wirkt sich die Scheidung auf die Schuldenhaftung der EGs aus?

    "Bezüglich der im § 81 Abs. 1 und im § 83 Abs. 1 genannten Schulden kann das Gericht bestimmen, welcher Ehegatte im Innenverhältnis zu ihrer Zahlung verpflichtet ist." (§ 92 EheG) Kommt es zur Scheidung, so können einerseits die EGs auch eine interne Schuldentragung in der Scheidungsvereinbarung vereinbaren: "Von einer im Voraus geschlossenen Vereinbarung über die im Aufteilung des ehelichen Ersparnissen und des ehelichen Gebrauchsvermögens mit Ausnahme der Ehewohnung kann das Gericht bei der A…

  66. Scheidungsrecht: Wie wirken sich Scheidungen auf Ehepakte zwischen den EGs aus?

    "Im Fall einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe mit gleichteiligem oder ohne Verschulden oder einer Scheidung im Einvernehmen sind die Ehepakte für beide Teile erloschen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Ansonsten gebührt dem schuldlosen oder minderschuldigen Ehegatten nicht nur volle Genugtuung, sondern ab dem Zeitpunkt alles dasjenige, was ihm in den Ehepakten auf den Fall des Überlebens bedungen worden ist." (§ 1266 S 1 und 2 ABGB) Ehepakte werden durch die Scheidung aufgeho…

  67. Scheidungsrecht: Was passiert mit Veräußerungs- & Belastungsverboten bei Scheidungen?

    Nach der Rsp kommt es dazu, dass Veräußerungs- & Belastungsverbote, welche zwischen EGs auf einer Liegenschaft geschlossen & verbüchert worden sind, nicht ipso iure erlöschen. Der Gedanke dahinter liegt darin, dass der Familienbesitz zugunsten der Kinder erhalten bleibt. Somit bleiben die Veräußerungs- und Belastungsverbote nach § 364c aufrecht.

  68. Scheidungsrecht: Wie wirken sich Scheidungen auf das Erbrecht aus?

    "Nach Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft zu Lebzeiten des Verstorbenen steht dem früheren Ehegatten oder eingetragenen Partner weder ein gesetzliches Erbrecht noch das gesetzliche Vorausvermächtnis zu." (§ 746 (1) ABGB) Mit der rechtskräftigen Auflösung der Ehe geht das Erbrecht verloren. Solange die Auflösung nicht rechtskräftig ist, bleibt das ges. Erbrecht bestehen. Wurde im Verfahren über die Auflösung der Ehe bereits eine Vereinbarung getroffen, welche das eheliche Gebrauch…

  69. Scheidungsrecht: Was sind die Auswirkungen von Scheidungen auf Schenkungen zw. EGs?

    Betrifft die Schenkung einen Gegenstand, welcher als eheliches Gebrauchsvermögen oder als eheliche Ersparnis zu sehen ist, so sind die §§ 81 ff EheG zum Aufteilungsverfahren über dieses Vermögen anzuwenden. Unterliegt das geschenkte Gut wiederum keiner Aufteilung, so kommen die allgemeinen Regelungen zur Aufhebung einer Schenkung oder von Rechtsgeschäften zur Anwendung (§§ 947 ff). Relevant könnte hier auch eine Anfechtung wegen Irrtums nach § 871 sein, da schließlich bei Schenkungen auch Motiv…

  70. Scheidungsrecht: Wie wird die Kindesobsorge durch eine Scheidung beeinträchtigt bzw. verändert?

    "Wird die Ehe oder die häusliche Gemeinschaft der Eltern aufgelöst, so bleibt die Obsorge beider Eltern aufrecht. Sie können jedoch vor Gericht eine Vereinbarung schließen, wonach ein Elternteil allein mit der Obsorge betraut wird oder die Obsorge eines Elternteils auf bestimmte Angelegenheiten beschränkt wird." (§ 179 (1) ABGB) Die gemeinsame Obsorge des Kindes bleibt trotz Scheidung bzw. Auflösung der Ehe aufrecht. Die Eltern können hingegen vereinbaren, dass die Obsorge von einem Elternteil…

  71. Scheidungsrecht: Was sind Scheidungsverträge? Sind solche Verträge überhaupt möglich, was ist Gegenstand der Regelung?

    Geschiedene EGs haben weitgehend Autonomie darüber, welche Folgen ihre Scheidung hat. Somit können sie durch Scheidungsverträge verschiedene Dinge regeln: Möglich sind zB Obsorgevereinbarungen nach § 179 ABGB. Solche Vereinbarungen benötigen keine Genehmigung d. Pflegschaftsgerichts: "Die Bestimmung der Obsorge (§ 177 Abs. 2) und vor Gericht geschlossene Vereinbarungen nach Abs 1 bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit keiner gerichtlichen Genehmigung. Das Gericht hat die Bestimmung der Obsorge und…

  72. Kindschaftsrecht: Was ist Gegenstand des Kindschaftrechts? Wo ist es geregelt, wie kann das Eltern-Kind-Verhältnis charakterisiert werden?

    Das Kindschaftsrecht ist geregelt im 3.Hptstk (§§ 137 ff ABGB) des ersten Teils des ABGB ("Rechte zwischen Eltern und Kindern") und enthält die Regeln zum Eltern-Kind-Verhältnis: Dieses Verhältnis kann beschrieben werden als ein Bündel gegenseitiger Rechte und Pflichten, weshalb man bei den Eltern-Kind-Verhältnissen (EKV) oft von Pflichtrechten spricht. Das Kind und die Eltern haben einander Beistand zu leisten. Nach der Rsp hat das Kind jedoch keine Beistandspflicht gegenüber einem betagten, p…

  73. Abstammung: Wo ist das Abstammungsrecht geregelt? Trifft das ABGB einen Unterschied, ob die Eltern des Kindes verheiratet sind oder nicht?

    Das Abstammungsrecht wird geregelt in den §§ 140-154a ABGB. Eine Differenzierung zwischen unehelich und unehelich wird hierbei aber nicht getroffen. Somit macht es für die Abstammung keinen Unterschied, ob man von verehelichten Partnern oder nicht gezeugt worden ist.

  74. Abstammung: Wo ist die Mutterschaft geregelt? Wer ist Mutter?

    "Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat." (§ 143 ABGB) Für die Bestimmung als Mutter ist es zB nicht relevant, ob die Mutter durch In-Vitro-Fertilisation oder durch Eizellenspenden schwanger geworden ist. Die Mutter wird von der Personenstandsbehörde ermittelt.

  75. Abstammung: Wer ist Vater eines Kindes?

    "Vater des Kindes ist der Mann, 1. der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft verbunden ist oder als Ehemann oder eingetragener Partner der Mutter nicht früher als 300 Tage vor der Geburt des Kindes verstorben ist oder 2. der die Vaterschaft vor oder nach der Geburt des Kindes anerkannt hat oder 3. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist." (§ 144 (1) ABGB) § 144 (1) vermutet somit, dass der Ehemann Vater des Kindes ist. Kommen mehrere Väte…

  76. Abstammung: Kann man die Vaterschaft bestreiten?

    "Stammt ein Kind, das während der Ehe der Mutter oder vor Ablauf von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemanns der Mutter geboren worden ist, nicht von diesem ab, so hat das Gericht dies auf Antrag festzustellen." (§ 151 (1) ABGB) Der Ehemann, welcher nach § 144 (1) Z 1 als Vater vermutet wird und auch das Kind (§ 151 (2) ABGB) kann einen Antrag auf Feststellung der Nichtabstammung des Kindes vom Ehemann stellen. Dies bezeichnet man auch als Vaterschaftsbestreitungsklage (§§ 151-153 ABGB). Der Eheman…

  77. Abstammung: Was gibt es Besonderes zur Vaterschaftsanerkenntnis?

    "Die Vaterschaft oder Elternschaft wird durch persönliche Erklärung in inländischer öffentlicher oder öffentlich-beglaubigter Urkunde anerkannt. Das Anerkenntnis wirkt ab dem Zeitpunkt der Erklärung, sofern die Urkunde oder ihre öffentlich-beglaubigte Abschrift dem Standesbeamten zukommt." (§ 145 (1) ABGB) Bei der Vaterschaftsanerkenntnis handelt es sich um die persönliche Erklärung, Vater des Kindes zu sein. Diese Erklärung muss in Form einer öff. oder einer öff. beglaubigten Urkunde erfolgen.…

  78. Abstammung: Wie erfolgt die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft?

    "Als Vater hat das Gericht den Mann festzustellen, von dem das Kind abstammt. Der Antrag kann vom Kind gegen den Mann oder von diesem gegen das Kind gestellt werden." (§ 148 (1) ABGB) Ist die Mutter nicht verheiratet (weshalb die Vermutung nach § 144 (1) Z1 nicht greift), so kann das Kind oder der Vater den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Grundsätzlich hat der ges. Vertreter dafür zu sorgen, dass die Vaterschaft festgestellt wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Feststellung d…

  79. Abstammung: Was versteht man unter den Vätertausch?

    "Das Kind kann die Feststellung seiner Abstammung auch beantragen, wenn die Vaterschaft eines anderen Mannes bereits feststeht. In einem solchen Fall hat die Feststellung der Abstammung die vom Gericht auszusprechende Wirkung, dass das Kind nicht vom anderen mann abstammt." (§ 150 ABGB) Das Kind (und nur das Kind allein) kann die ger. Vaterschaftsfeststellung fordern, wenn die Vaterschaft eines anderen bereits feststeht. Zu beachten ist, dass ein Mann mit einer Vaterschaftsanerkenntnis die fest…

  80. Abstammung: Kann eine rechtskräftig festgestellte Vaterschaft beseitigt werden?

    Eine rechtskräftig festgestellte Vaterschaft kann durch einen sog. Abänderungsantrag beseitigt werden, welcher geregelt ist in § 73 AußStrG. Die Frist zur Einbringung eines solchen Antrags ist geregelt in § 83 (5) AußStrG und beträgt 30 Jahre.

  81. Adoption: Was versteht man unter Adoption? Welche Voraussetzungen werden benötigt?

    Die sog. Annahme an Kindesstatt ist geregelt in §§ 191 ff ABGB und gilt als Substitution bzw. Ersatz der Elternschaft. Somit kann ein EKV begründet werden, obwohl das Kind fremd ist. Eine Adoption ist möglich unter zwei Voraussetzungen: Einerseits müssen die Parteien persönlich und sachlich für die Adoption zugelassen werden. Andererseits benötigt man einen sog. Adoptionsvertrag, wobei dazu auch die gerichtliche Bewilligung eingeholt werden muss.

  82. Adoption: Was sind die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Parteien einer Adoption?

    "Eine Person kann ein Kind an Kindesstatt annehmen, wenn sie entscheidungsfähig ist. Sie kann dabei nicht vertreten werden. Durch die Annahme an Kindesstatt wird die Wahlkindschaft begründet." (§ 191 (1) ABGB) Die Voraussetzungen für die Parteien der Adoption sind geregelt in §§ 191-193 ABGB. § 191 (1) ABGB regelt, dass nur entscheidungsfähige Personen ein Kindes adoptieren können. Bei der Adoption handelt es sich um ein vertretungsfeindliches bzw. persönliches "Geschäft", eine Stellvertretung…

  83. Adoption: Was gibt es beim Adoptionsvertrag und bei der gerichtlichen Bewilligung zu beachten?

    Der Adoptionsvertrag hat einen ges. zwingenden Inhalt und unterliegt der Schriftform. Weiters ist der Vertrag bedingungs- und befristungsfeindlich. Die hA nimmt an, dass bei jeglichem Abweichen der Voraussetzungen der Vertrag zur Gänze nichtig ist. Man begründet dies mit den Zwecken der Formvorschriften iZm der Adoption. "Die Annahme an Kindesstatt kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind und durch gerichtliche Bewilligung auf Antrag eines Vertragsteiles zusta…

  84. Adoption: Wer hat bei der Adoption ein Recht auf Zustimmung und/oder ein Recht auf Anhörung?

    "Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn folgende Personen der Annahme zustimmen: die Eltern des minderjährigen Wahlkindes; der Ehegatte oder der eingetragene Partner des Annehmenden; der Ehegatte oder der eingetragene Partner des Wahlkindes; das nicht entscheidungsfähige volljährige Wahlkind; der gesetzliche Vertreter des minderjährigen Wahlkindes." (§ 195 (1)) "Ein Recht auf Anhörung haben: das nicht entscheidungsfähige minderjährige Wahlind; die Eltern des volljährigen Wahlkindes; die…

  85. Adoption: Was ist die sog. Inkognitoadoption?

    "Die Vertragsteile können durch übereinstimmenden Antrag die Bewilligung der Annahme eines Minderjährigen von der Bedingung abhängig machen, dass alle oder einzelne der Zustimmungs- und Anhörungsberechtigten, ausgenommen der Kinder- und Jugendhilfeträger, auf die Mitteilung des Namens und des Wohnorts des Annehmenden und auf die Zustellung des Bewilligungsbeschlusses verzichten." (§ 88 (1) AußStrG) Die Vertragsteile der Adoption beantragen also die Adoption unter der Bedingung, dass alle/einzel…

  86. Adoption: Was sind die Wirkungen der Adoption?

    "Zwischen dem Annehmenden und dessen Nachkommen einerseits und dem Wahlkind und dessen im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Annahme minderjährigen Nachkommen andererseits entstehen mit diesem Zeitpunkt die gleichen Recht, wie sie durch die Abstammung begründet werden." (§ 197 (1) ABGB) Mit der Adoption entstehen die gleichen Rechte zw. Annehmenden (+ Nachkommen) und Wahlkind (+ minderjährigen Nachkommen), wie sie durch Abstammung (EKV) begründet gewesen wären. Beziehungen zu leiblichen Eltern mi…

  87. EKV-Rechtsfolgen: Welche Auswirkungen hat das EKV auf die Staatsangehörigkeit und auf den Wohnsitz der Beteiligten? Wie wirkt sich das EKV auf die Namen aus?

    "Das Kind erhält den gemeinsamen Familiennamen der Elter. Es kann aber auch der Doppelname eines Elternteils (§ 93 Abs. 3) zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden." (§ 155 (1) ABGB) Das Kind erhält grds den gemeinsamen Familiennamen der Eltern zur Zeit der Geburt. Gibt es keinen gemeinsamen Familiennamen, so kann einer der Familiennamen der Eltern zum Familiennamen des Kindes bestimmen. Auch ein Doppelname, also die Verbindung beider Namen der Eltern, kann bestimmt werden. Wird kein solche…

  88. EKV-Rechtsfolgen: Wer ist mit der Obsorge minderjähriger Kinder betraut? Welche Rolle spielt hier die Ehelichkeit?

    "Wer mit der Obsorge für ein minderjähriges Kind betraut ist, hat es zu pflegen und zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und es in diesen sowie allen anderen Angelegenheiten zu vertreten; Pflege und Erziehung sowie die Vermögensverwaltung umfassen auch die gesetzliche Vertretung in diesen Bereichen." (§ 158 (1) ABGB) Mit der Obsorge versteht man die Erziehung, Pflege, Vertretung und die Vermögensverwaltung bei minderjährigen Kindern. Die Obsorge ist geregelt in §§ 158 ff, die Obsorge der Elt…

  89. EKV-Rechtsfolgen: Was passiert mit der Obsorge im Fall der Auflösung der Ehe oder der häuslichen Gemeinschaft?

    "Wird die Ehe oder die häusliche Gemeinschaft der Eltern aufgelöst, so bleibt die Obsorge beider Eltern aufrecht. Sie können jedoch vor Gericht eine Vereinbarung schließen, wonach ein Elternteil allein mit der Obsorge betraut wird oder die Obsorge eines Elternteils auf bestimmte Angelegenheiten beschränkt wird." (§ 179 (1) ABGB) Mit der Auflösung der Ehe oder der häuslichen Gemeinschaft der Eltern kommt es dazu, dass die Obsorge beider aufrecht bleibt. Die Eltern können jedoch auch eine Vereinb…

  90. EKV-Rechtsfolgen: Wie haben Eltern ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen?

    "Eltern haben das Wohl ihrer minderjährigen Kinder zu fördern, ihnen Fürsorge, Geborgenheit und eine sorgfältige Erziehung zu gewähren." (§ 137 (2) S 1 ABGB) Zwar spricht die Norm hier von Eltern, jedoch haben auch volljährige Personen, welche mit dem Elternteil und mit dem Kind nicht nur bloß vorübergehend zusammenleben, sich um das Kindeswohl zu kümmern: "Eine mit einem Elternteil und dessen minderjährigem Kind nicht nur vorübergehend im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person, die in…

  91. EKV-Rechtsfolgen: Was passiert, wenn ein obsorgeberechtigter Elternteil ausfällt? Was passiert, wenn beide Elternteile ausfallen?

    Kommt es zum Ausfall eines obsorgeberechtigten Elternteils, so geht die gesamte Obsorge auf den anderen Elternteil über (s. §§ 178, 204, 209). Kommt es jedoch auch dazu, dass dieser andere Elternteil ausfällt, so werden die Großeltern, Pflegeeltern, andere geeignete Personen und schließlich der Kinder- und Jugendhilfeträger mit der Obsorge betraut.

  92. EKV-Rechtsfolgen: Wie ist die Vornamensgebung der Eltern an das Kind zu beurteilen?

    Nach der hA wird die Aufgabe der Vornamensgebung als Teil der Erziehungspflicht gesehen. Kommt es demnach dazu, dass die Eltern sich nicht einigen können, wie sie das Kind nennen, so kann das Gericht nach § 181 ABGB vorgehen und die benötigten Verfügungen dafür treffen. In diesem Zusammenhang ist auch § 13 PStG zu erwähnen: Kommt es dazu, dass innerhalb von 40 Tagen nach der Geburt des Kindes keine Erklärung zum Vornamen des Kindes abgegeben worden ist, so hat die Personenstandsbehörde diesen U…

  93. EKV-Rechtsfolgen: Wie schaut es mit der religiösen Erziehung von Kindern aus?

    Können sich die Eltern nicht einigen, wie sie das Kind im Hinblick der Religion erziehen, so hat der Richter eine Art Hilfszuständigkeit nach § 2 des Bundesgesetzes über die religiöse Kindererziehung. Nach § 5 leg cit kann schließlich das Kind mit Vollendung des 14.Ljs selbst über sein rel. Bekenntnis entscheiden.

  94. EKV-Rechtsfolgen: Wie können Eltern ihre Erziehungsgewalt durchsetzen?

    "Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen." (§ 161 ABGB) "Soweit die Pflege und Erziehung es erfordern, hat der hierzu berechtigte Elternteil auch das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Hält sich das Kind woanders auf, so haben die Behörden und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes auf Ersuchen eines berechtigten Elt…

  95. EKV-Rechtsfolgen: Was gibt es Sonstiges bei der Erziehung zu beachten?

    Bei der Erziehung handelt es sich ja um die Förderung der körperlichen Entwicklung, der intellektuellen Geisteskräfte und der Heranbildung eines seelisch gefestigten Menschen. Hier ist vor allem auf den Kindeswillen, auf dessen Wohl und auf die Lebensverhältnisse der Eltern Acht zu geben. Vor allem der Kindeswille: Der Kindeswille darf nicht gebrochen werden. Maßgeblich ist weiters, dass das entscheidungsfähige Kind bei der Frage über seine Ausbildung und Berufswahl das Gericht anrufen kann: "H…

  96. EKV-Rechtsfolgen: Wie erfolgt die Vermögensverwaltung und Vertretung des Kindes durch die Eltern?

    "Die Eltern haben das Vermögen eines minderjährigen Kindes mit der Sorgfalt ordentlicher Eltern zu verwalten. Sofern das Wohl des Kindes nichts anderes erfordert, haben sie es in seinem Bestand zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren. Für die Anlegung von Bargeld und Geld auf Zahlungskonten des Kindes, den Wechsel der Anlageform und die Veräußerung von dessen Vermögen gelten die §§ 215-223 sinngemäß." (§ 164 (1) ABGB) Bei der Vermögensverwaltung (welche von der ges. Vertretung erfasst wir…

  97. EKV-Rechtsfolgen: Wie schaut der Unterhaltsanspruch des Kindes aus?

    "Die Eltern haben zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen." (§ 231 (1) ABGB) Auch beim Kindesunterhalt wird die sog. Anspannungstheorie normiert: Die Eltern leisten gemeinsam nach Kräften Unterhalt an das Kind. Elternteile, welche den Haushalt führen, indem das Kind betreut wird, leisten jedoch bereits ihren Beitrag mit der Hau…

  98. EKV-Rechtsfolgen: Wie ermittelt sich der Unterhaltsanspruch des Kindes anhand des Regelbedarfs?

    Unter Regelbedarf versteht man den Bedarf, welcher jedes Kind in Österreich in einer bestimmten Altersstufe hat. Diese Bemessung erfolgt demnach unabhängig von den konkreten Lebensbedürfnissen der Eltern. Mit diesem Bedarf bestreitet das Kind den entsprechenden Lebensaufwand während er durch die Eltern bzw. durch den den Haushalt führenden Elternteil betreut wird. Somit fallen Dinge darunter wie Wohnung, Nahrung, Betreuung, Mittel für die Freizeit etc. Nicht erfasst ist der sog. Sonderbedarf: D…

  99. EKV-Rechtsfolgen: Wie ermittelt sich der Unterhaltsanspruch des Kindes anhand der sog. Prozentjudikatur?

    Nach der Prozentjudikatur wird der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber Eltern in Prozentpunkten des mtl. Durchschnitteinkommens angegeben. Somit kommt es zu einer pauschalen Angabe des Unterhalts, jedoch stellt man hier (anders als beim Regelbedarf) eben auf die Leistungsfähigkeit der Eltern ab (gemeinsame Lebensverhältnisse, Vermögen, Einkommen, Beruf etc.). Nach der Rsp gibt es jedoch eine gewisse "Luxusgrenze", welche für das Kind als Unterhalts ausgesprochen werden kann. Maximal darf da…

  100. EKV-Rechtsfolgen: Was ist die Bemessungsgrundlage für den Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber den Eltern? Wann ist Unterhalt zu leisten? Was gibt es Allgemeines?

    Als BMG für den Unterhaltsanspruch zieht man das Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten heran. Davon erfasst werden Einkünfte in Geld, geldwerte Leistungen und Privatentnahmen bei Unternehmern. Dieser Unterhalt wird, wenn das Kind von beiden Eltern betreut wird, als Naturalunterhalt monatlich im Voraus geleistet, geregelt in § 1418 S 2: "Alimente werden wenigsten auf einen Monat voraus bezahlt." Eine Leistung des Unterhalts in Geld kommt nur dann in Betracht, wenn das Kind sich auswärts au…