WiWi - Theoriefragen - SC (JKU, Austria)

630 flashcards · Economics · by daniel-eder

  1. Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet zwischen den Produktionsfaktoren "menschliche Arbeit", "Gebrauchsgüter" (Betriebsmittel) und "Verbrauchsgüter" (Werkstoffe).

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  2. Beschaffungswirtschaft, Produktion und Logistikmanagement, Marketing, Controlling, Organisation, Personalmanagement und andere Lehren bezeichnet man als Wirtschaftszweiglehren.

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  3. In der Regel werden Betriebe nach Wirtschaftszweigen, Betriebsgröße, Art der Leistungen oder vorherrschenden Produktionsfaktoren gegliedert.

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  4. Während Firma ein juristischer Begriff ist, unter dem ein Unternehmer seinen Betrieb führt, bezeichnen die Begriffe Werk und Fabrik im technischen Sinne Stätten der Leistungserstellung.

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  5. Nach dem Subsidiaritätsgedanken sollten öffentliche Unternehmen in erster Linie dort tätig werden, wo private Wirtschaftssubjekte nicht oder nicht in ausreichendem Ausmaß vertreten sind. Sie werden daher vorwiegend erwerbswirtschaftliche Zielsetzungen zu verfolgen haben und damit gemeinwirtschaftlichen Interessen verpflichtet sein.

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  6. Bei Dienstleistungen ist ein direkter Käuferkontakt nicht notwendig.

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  7. Für die Entwicklung der Betriebswirtschaftslehre ist aus österreichischer Sicht die Wiener Schule der Betriebswirtschaftslehre von Bedeutung, die eng mit dem fast 70 Jahre währenden Lehr- und Forschungsmonopol der damaligen Hochschule für Welthandel in Wien verbunden ist. Forscherpersönlichkeiten wie Josef Hellauer, Karl Oberparleiter, Willy Bouffier, Hans Krasensky, Leopold L. Illetschko, Karl Lechner oder Erich Loitlsberger prägten eine ganzheitlich ausgerichtete, angewandte Wissenschaftsauff…

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  8. Sowohl bei Sachgütern / Produkten als auch bei Dienstleistungen können zwischen Hersteller und Verwender weitere Handelsstufen treten.

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  9. Kammern und Sozialversicherungsanstalten mit Pflichtmitgliedschaft als Selbstverwaltungskörper werden auch als staatliche Nonprofit-Organisationen bezeichnet.

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  10. Wirtschaftliche NPO erbringen ihren Mitgliedern gegenüber primär Dienstleistungen mit dem Zweck, deren wirtschaftliche Tätigkeit unmittelbar zu fördern und zu verbessern. Weiters erfüllen sie eine gesellschaftlich-politische Funktion, indem sie die Interessen ihrer Mitglieder im politischen Willensbildungsprozess wahrnehmen.

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  11. Im Gegensatz zu den Wirtschaftsgütern brauchen "freie Güter" nicht bewirtschaftet zu werden. Sie stehen in beliebiger Menge zur Verfügung. Diese Klassifizierung gilt unabhängig von räumlichen, zeitlichen und situativen Verhältnissen.

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  12. Eine Unternehmung ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine spezielle Betriebsform in einem marktorientierten Wirtschaftssystem. Sie ist nicht zwingend auf Gewinnerzielung ausgerichtet.

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  13. Bei den betrieblichen Funktionsbereichen auf der ersten (leistungswirtschaftlichen) Ebene handelt es sich um "Finanzierung und Investition" sowie "Logistik".

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  14. Ein System besteht aus diversen Elementen, die bestimmte Eigenschaften aufweisen und zueinander in geordneten Beziehungen stehen.

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  15. In der "Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre" steht die Beschreibung und Erklärung von betrieblichen Sachverhalten im Vordergrund, die allen Betrieben eigen ist, und zwar abhängig von ihrer Wirtschaftszweigzugehörigkeit und ihrer Rechtsform.

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  16. Die interne Revision wird von unabhängigen Prüfern außerhalb des Leistungsprozesses projektbezogen wahrgenommen.

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  17. Als Theorie bezeichnet man die Erklärung und Prognose von Sachverhalten im Rahmen eines Aussagensystems.

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  18. Dienstleistungsbetriebe erbringen immaterielle Leistungen an Personen oder Sachen.

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  19. Die Betriebswirtschaftslehre differenziert zwischen den Produktionsfaktoren "menschliche Arbeit", "Grund und Boden" und "Kapital".

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  20. Bei bedarfswirtschaftlich orientierten Betrieben sind Formalziele vorherrschend.

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  21. Die Betriebswirtschaftslehre entwickelte sich am Beginn des 20. Jh. aus den Handelswissenschaften. Wesentliche Arbeiten stammen von Josef Hellauer, Heinrich Nicklisch und Karl Oberparleiter.

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  22. Unter dem Begriff "Unternehmen" versteht man jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, welche auf Gewinn ausgerichtet ist.

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  23. Die Betriebswirtschaftslehre ist eine selbstständige Wissenschaft im Rahmen der Wirtschaftswissenschaften und untersucht in erster Linie die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge der von den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern ausgehenden Aktivitäten.

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  24. Die Betriebswirtschaftslehre differenziert zwischen den Produktionsfaktoren "menschliche Arbeit", "Kapital" und "Verbrauchsgüter".

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  25. Als "Wirtschaft" wird jenes Feld menschlicher Aktivitäten angesprochen, das der Erfüllung menschlicher Bedürfnisse und Wünsche dient. Die zu ihrer Erfüllung geeigneten Güter sind in der Regel nur in begrenztem Ausmaß verfügbar. Deshalb werden sie bewirtschaftet (man trachtet, die verfügbaren Mittel so einzusetzen, dass ein möglichst hohes Maß an Bedürfnisbefriedigung erreicht wird).

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  26. Die betriebswirtschaftliche Überwachung setzt sich aus der in den Leistungsprozess eingebetteten Revision und der außerhalb des Leistungsprozesses wahrgenommenen Kontrolle zusammen.

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  27. Das Prinzip des finanziellen Gleichgewichts besagt, dass jeder Betrieb seine fälligen Schulden jederzeit ohne eine wesentliche Störung der betrieblichen Abläufe abstatten können muss.

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  28. Nach dem Subsidiaritätsgedanken sollten öffentliche Unternehmen in erster Linie dort tätig werden, wo private Wirtschaftssubjekte nicht oder nicht in ausreichendem Ausmaß vertreten sind. Sie werden daher vorwiegend bedarfswirtschaftliche Zielsetzungen zu verfolgen haben und damit gemeinwirtschaftlichen Interessen verpflichtet sein.

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  29. Als "Unternehmensführung" sind alle Aufgaben der Lenkung und Steuerung eines Unternehmens anzusehen. Als Kernaufgaben der Unternehmensführung werden Planung, Organisation und Kontrolle angesehen. Dadurch unterscheidet sich die Unternehmensführung vom "Management", das primär der betrieblichen Koordination von Teilaufgaben und Teilverantwortlichkeiten dient.

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  30. Für bedarfswirtschaftlich orientierte Betriebe steht die Abdeckung eines vorhandenen Bedarfs, Leistungs- oder Versorgungsauftrages im Vordergrund.

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  31. Beim ökonomischen Prinzip wird ein optimales Verhältnis zwischen ökonomischen Einsatz- und Ergebnisgrößen angestrebt.

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  32. Ein Unternehmen ist aus rechtlicher Sicht jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, sofern diese auf Gewinn ausgerichtet ist.

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  33. Der spezielle Betriebstyp in marktwirtschaftlichen Systemen wird als Unternehmung bezeichnet und ist gekennzeichnet durch das Organprinzip, das Prinzip der Planerfüllung sowie das Prinzip des Gemeineigentums und den daraus abgeleiteten Anspruch der Mitglieder des Gemeinwesens auf Mitbestimmung.

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  34. Modelle spielen in der betriebswirtschaftlichen Forschung eine große Rolle. Sie sind (stark) vereinfachte Abbilder der Realität, die entwickelt werden, um komplexe Zusammenhänge überschaubarer zu machen und auf wesentliche Elemente oder Eigenschaften zu reduzieren.

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  35. Als Unternehmensführung (Management) sind alle Aufgaben der Steuerung und Lenkung eines Unternehmens anzusehen. Die Kernaufgaben der Unternehmensführung sind Planung, Organisation und Kontrolle.

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  36. Die doppelte Buchführung, die Finanzmathematik sowie Planungs- und Entscheidungstechniken gehören zu den Sonderformen der Betriebswirtschaftslehre.

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  37. Theorien sind stark vereinfachte Abbilder der Realität, um komplexe Zusammenhänge in Betrieben überschaubarer zu machen.

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  38. Versucht man ein bekanntes, vorgegebenes Ergebnis mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz zu erzielen, so spricht man vom Maximalprinzip.

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  39. Für ein erwerbswirtschaftlich ausgerichtetes Unternehmen müssen das Leistungsprogramm sowie der Standort frei wählbar sein.

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  40. Die Betriebswirtschaftslehre ist ein eigenständiger Teilbereich der Volkswirtschaftslehre, der in erster Linie die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge der von den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern ausgehenden Aktivitäten untersucht.

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  41. Für ein erwerbswirtschaftlich ausgerichtetes Unternehmen ist die Dominanz der Sachziele vor den Formalzielen prägend.

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  42. Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet als Produktionsfaktoren (dispositive und ausführende) Arbeit, Gebrauchsgüter (Betriebsmittel, Anlagen) und Verbrauchsgüter (Werkstoffe).

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  43. Unternehmungen als spezielle Betriebstypen in marktwirtschaftlichen Systemen sind charakterisiert durch das Autonomieprinzip, das erwerbswirtschaftliche Prinzip sowie das Prinzip des Privateigentums und dem daraus abgeleiteten Anspruch auf Alleinbestimmung.

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  44. Unter Wissenschaft versteht man ein dynamisches System von für Einzelfälle gültigen Aussagen über reale oder fiktive Sachverhalte, wobei versucht wird, diese hinsichtlich ihrer Beziehungen zwischen Ursache und Wirkung zu ergründen und zu erklären.

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  45. Die Induktion versucht mit Hilfe logischer Schlüsse, aus allgemeinen Annahmen und Gesetzmäßigkeiten eine Aussage über Einzelfälle abzuleiten.

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  46. Von gemeinwirtschaftlicher Orientierung spricht man, wenn ein Betrieb im öffentlichen Interesse bzw. im Interesse eines Gemeinwesens tätig ist. Erwirtschaftete Gewinne sind in diesem Sinn zu verwenden.

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  47. Unter dem Organprinzip versteht man, dass in Betrieben bestimmte (Leitungs- und Aufsichts-)Organe bei deren Führung und Steuerung zusammenwirken.

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  48. Die Betriebswirtschaftslehre zählt im System der Wissenschaften zu den Formalwissenschaften.

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  49. Produktivität, Rentabilität und Liquidität zählen zu den Formalzielen eines Unternehmens.

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  50. Soll ein vorgegebenes Ziel mit geringsten Mitteln erreicht werden, spricht man im Rahmen wirtschaftlichen Handelns vom Minimalprinzip.

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  51. Mit der Lehre von den Verfügungsrechten (Theory of property rights) sollen die Beziehungen zwischen Auftraggebern und von ihnen gegen Entgelt Beauftragten einer Analyse zugeführt werden.

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  52. Das Streben nach einem möglichst hohen Gewinn unter Beachtung des Marktrisikos, um auf Dauer bestehen zu können, bezeichnet man als bedarfswirtschaftliches Prinzip.

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  53. Die interne Revision überprüft die Funktionsfähigkeit der in den Leistungsprozess eingebetteten Kontrollmaßnahmen und berichtet darüber der Unternehmensführung.

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  54. Als "Marketing" wird eine Konzeption der Unternehmensführung bezeichnet, die alle betrieblichen Aktivitäten im Interesse der Erreichung der Unternehmensziele konsequent auf die gegenwärtigen und zukünftigen Erfordernisse der Märkte ausrichtet.

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  55. Im Gegensatz zu den Rechtswissenschaften, welche dem Bereich der Sozialwissenschaften zugeordnet werden, gehört die Betriebswirtschaftslehre zu den Wirtschaftswissenschaften.

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  56. Individualgüter und Kollektivgüter können als so genannte Wirtschaftsgüter bezeichnet werden. Während Individualgüter sachpolitisch erwünschte Zustände umfassen, die einer Personengemeinschaft als Ganzes zugute kommen, handelt es sich bei Kollektivgütern um jene Güter, die gegen Entgelt an einzelne Leistungsabnehmer abgegeben werden und somit anderen Personen nicht zur Verfügung stehen.

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  57. Die betriebliche Tätigkeit wird durch drei (wirtschafts-)systemindifferente Tatbestände gekennzeichnet: das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, das Prinzip des finanziellen Gleichgewichts sowie eine durch zielgerichtete Kombination von Produktionsfaktoren erfolgende Leistungserstellung.

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  58. Der Betrieb in einem planwirtschaftlichen System ist gekennzeichnet durch das Autonomieprinzip, das erwerbswirtschaftliche Prinzip sowie das Prinzip des Privateigentums und den daraus abgeleiteten Anspruch auf Alleinbestimmung.

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  59. Die Realwissenschaften beschäftigen sich mit real fassbaren, der Beobachtung zugänglichen Sachverhalten und setzten sich aus den Geistes- und Naturwissenschaften zusammen.

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  60. Die betriebswirtschaftliche Überwachung setzt sich aus der in den Leistungsprozess eingebetteten Kontrolle und der außerhalb des Leistungsprozesses wahrgenommenen Revision (Prüfung) zusammen.

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  61. "Firma" bezeichnet den Namen, unter dem ein Unternehmer seinen Betrieb führt.

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  62. Unter Controlling versteht man die Durchführung von Kontrollen, die feststellen sollen, ob die erreichten Ist-Werte mit den geplanten Soll-Vorstellungen übereinstimmen.

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  63. Die Zahl der Unternehmen, die auf Grund ihrer Gewerbeberechtigung von der Wirtschaftskammer Österreich vertreten werden, beträgt über 500.000 Unternehmen. Neben den in der Wirtschaftskammer Österreich vertretenen Unternehmen sind weiters die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen sowie die Freien Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Wirtschaftstreuhänder, Notare und Apotheker) von Bedeutung.

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  64. In der Marktwirtschaft kommt es auf den Märkten zum Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage, der Ausgleich erfolgt dezentral über die Preisbildung. Die einzelne Wirtschaftseinheit trägt dabei das Wagnis des Gelingens dieses Austausches.

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  65. Individualgüter sind Güter, die gegen Entgelt an einzelne Leistungsabnehmer abgegeben werden; es gilt das Marktausschlussprinzip.

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  66. Für ein bedarfswirtschaftlich orientiertes Unternehmen müssen das Leistungsprogramm sowie der Standort frei wählbar sein.

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  67. Bei Wirtschaftsverbänden und Genossenschaften steht die Förderung der Mitgliederinteressen im Vordergrund. Sie können den Beschaffungs- oder Absatzbereich, aber auch einen außerwirtschaftlichen Bereich (z. B. kulturelle Anliegen) betreffen.

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  68. Die Wirtschaftsstruktur Österreichs ist durch große und mittlere Unternehmen geprägt.

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  69. Betriebe, die vorrangig ein bestimmtes Leistungsprogramm zu erfüllen haben und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, werden auch als Nonprofit-Organisationen (NPO) bezeichnet. Entsprechend ihrer Trägerschaft können sie in staatliche NPO, halbstaatliche NPO und private NPO untergliedert werden.

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  70. Die betriebswirtschaftliche Überwachung setzt sich aus der in den Leistungsprozess eingebetteten Revision und der außerhalb des Leistungsprozesses wahrgenommenen Kontrolle zusammen.

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  71. Gemeinwirtschaftliche Unternehmen haben in erster Linie öffentliche Interessen zu verfolgen und sollen keine Gewinne erzielen.

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  72. Unternehmungen als spezielle Betriebstypen in marktwirtschaftlichen Systemen sind charakterisiert durch das Organprinzip, das Prinzip der Planerfüllung sowie das Prinzip des Gemeineigentums und den daraus abgeleiteten Anspruch der Stakeholder auf Mitbestimmung.

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  73. Unternehmensführung, Organisation, Investition und Finanzierung sowie Marketing zählen zu den institutionellen Betriebswirtschaftslehren.

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  74. Die Begriffe Unternehmen, Betrieb, Firma, Geschäft, Fabrik oder Unternehmung sind keineswegs synonym zu verstehen. Unter Firma wird im Gegensatz zu Geschäft ein Handelsbetrieb oder der kaufmännische Bereich eines Industriebetriebs verstanden.

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  75. Soll mit vorhandenen Mitteln das Bestmögliche (der größtmögliche Nutzen) erreicht werden, spricht man im Rahmen wirtschaftlichen Handelns vom Maximalprinzip.

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  76. Während die interne Revision von unabhängigen Prüfern außerhalb des Leistungsprozesses projektbezogen wahrgenommen wird, kommt der externen Revision die Aufgabe zu, die Funktionsfähigkeit der in den Leistungsprozess eingebetteten Kontrollmaßnahmen zu überprüfen und der Unternehmensführung darüber zu berichten.

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  77. Das Leistungsprogramm eines Verbandes besteht aus der Bedarfsdeckung für die Mitglieder, bei der öffentlichen Verwaltung umfasst es hingegen die individuelle Fremdbedarfsdeckung.

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  78. Zu den leistungswirtschaftlichen Funktionsbereichen (der ersten Ebene) zählen die Beschaffung, die Produktion und die Logistik.

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  79. Die Betriebswirtschaftslehre differenziert zwischen dispositiver und ausführender menschlicher Arbeit.

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  80. Die Erklärungsfunktion und die Prognosefunktion sind die wesentlichen Aufgaben, die mit einer Theorie erfüllt werden sollen.

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  81. Gemeinwirtschaftliche Unternehmen sind im Interesse eines Gemeinwesens (im öffentlichen Interesse) tätig. Sie dürfen erzielte Gewinne nicht an Einzelpersonen ausschütten.

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  82. Als Sachziele werden jene grundlegenden Prinzipien bezeichnet, die unabhängig vom Leistungsprogramm für alle Unternehmen in gleicher Weise gelten. Bei bedarfswirtschaftlich orientierten Unternehmen dominieren sie in der Regel gegenüber den Formalzielen.

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  83. Als Formalziele werden grundlegende Prinzipien bezeichnet, die für sämtliche Unternehmen gelten. Die langfristige Existenzsicherung kann als oberstes Formalziel angesehen werden.

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  84. Eine extrinsische Motivation liegt vor, wenn die "Belohnungen" in der Tätigkeit selbst liegen.

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  85. Die Organisationskultur stellt ein System von gemeinsam geteilten Werten und Normen dar. Da diese nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden, hält man sie explizit fest.

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  86. Bei systeminternen Koalitionspartnern eines Unternehmens handelt es sich u. a. um Top-Management, die übrige Belegschaft, Eigenkapitalgeber und Kunden.

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  87. Dass ein Unternehmen zahlungsfähig (liquide) bleibt, ist ein Ziel, das nur für erwerbswirtschaftliche Unternehmen gilt.

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  88. Unter systeminternen Koalitionspartnern versteht man das Top-Management, die Bereichsleitung und die Belegschaft.

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  89. Die Anreiz-Beitrags-Theorie sagt aus, dass die erwünschten Beiträge der Organisationsmitglieder nur erfolgen, wenn positive Anreize geboten werden. Werden diese Erwartungen nicht erfüllt, verlässt das Individuum sofort die Organisation.

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  90. Kompetenzen sind während der Tätigkeit im Unternehmen systematisch weiter zu entwickeln. Man unterscheidet dabei fachliche, soziale und psychologische Kompetenzen sowie individuelle Fertigkeiten.

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  91. Erwerbswirtschaftliche Unternehmen agieren auf Märkten. Als Märkte gelten jene Orte, wo Angebot und Nachfrage aufeinander treffen und (individuelle) Leistungen gegen Entgelt getauscht werden.

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  92. Die Rentabilität wird wie folgt berechnet: Gewinn/Kapitaleinsatz.

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  93. Die Input-Output-Relation produktiver Tätigkeiten von Unternehmen besagt, dass ein Unternehmen aus seiner Umwelt Ressourcen beschafft, diese in einem individuellen Produktionsprozess in bestimmte Leistungen umwandelt und diese Leistungen schließlich wieder an die Umwelt abgibt.

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  94. Erwerbswirtschaftliche Unternehmen werden als erfolgreich bezeichnet, wenn sie Gewinne erwirtschaften. Diese Gewinne werden letztlich an die Eigentümer des Unternehmens ausgeschüttet und dienen diesen als Einkommen. Dabei werden die Rentabilitätsziele den Sachzielen untergeordnet.

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  95. Nach der Anreiz-Beitrags-Theorie müssen Organisationen ihren Transaktionspartnern positive Anreize bieten, um sie zu einem koordinierten Handeln im Sinne des Organisationszwecks zu bewegen.

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  96. Die Organisationskultur tritt über bestimmte Symbole und Zeichen nach außen. Zu diesen gehören unter anderem Bekleidung, Umgangston oder das äußere Erscheinungsbild.

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  97. Systeminterne Koalitionspartner eines Unternehmens umfassen das Top Management, die Bereichsleitung sowie die Belegschaft (übrige Systemmitglieder).

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  98. In einem arbeitsteilig organisierten Unternehmen hat die Unternehmensführung (das Management) zu gewährleisten, wer, wie und in welcher Form zur Erfüllung der Unternehmensziele beiträgt.

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  99. Unter Liquidität eines Unternehmens versteht man dessen Fähigkeit, den einzelnen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu entsprechen.

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  100. Ein System kann als strukturierte Ganzheit angesehen werden, die aus einzelnen Elementen mit bestimmten Eigenschaften besteht, welche zueinander in Beziehung stehen. Es ist zwischen gedanklichen Systemen und realen Systemen zu unterscheiden.

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