ZR I - Drohung (JKU, Austria)
22 flashcards · Law · by daniel-eder
Was ist eine Drohung?
Das Ankündigen eines (künftigen) Übels (für den Bedrohten), auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt.
Was ist die Rechtsgrundlage für die Vertragsanfechtung wegen Drohung?
§ 870 ABGB
Was ist das Fallprüfungsschema für Drohung?
Vorliegen einer Drohung Tun / Unterlassen Abgabe einer Willenserklärung durch den Bedrohten Kausalität der Drohung für den Vertragsschluss Äquivalenztheorie Gegründete Furcht § 55 ABGB (Aufgehoben, aber iSd 870 gültig!) Ungerechte Furcht = Rechtswidrigkeit der Drohung Drohung durch den Vertragspartner oder einen echten Dritten - § 875 ABGB Rechtsfolge: Anfechtung/Anpassung
Wann liegt keine Drohung vor?
Wenn ein Übel angedroht wird, dass der Drohende (erkennbar) nicht herbeiführen kann (z.B.: Naturkatastrophe) Wenn eine nicht zu ändernde Zwangslage besteht (z.B.: derzeitiger finanzieller Engpass) Wenn der Drohende eine nicht von ihm geschaffene Zwangslage ausnützt
Wie kann eine Drohung vorgenommen werden?
Tun Unterlassen nur dann eine Drohung, wenn der Drohende rechtlich zum Handeln verpflichtet gewesen wäre z.B.: unbegründeter Operationsabbruch
Wie wird der Schritt "Abgabe einer Willenserklärung durch den Bedrohten" geprüft?
Es muss eine Willenserklärung abgegeben worden sein. vis relativa der Wille wird nur gebeugt. Es entsteht eine gültige Willenserklärung vis absoluta Willensbildung beim Bedrohten ist ausgeschlossen keine Willenserklärung Anfechtung wegen Drohung erübrigt sich Psychischer Zwang / vis compulsiva: z.B.: Hypnose Letztendlich setzt der Bedrohte die Handlung willentlich
Wann ist eine Drohung kausal für den Vertragsabschluss?
Drohung ist kausal für den Vertragsabschluss iSd Äquivalenztheorie, wenn sie nicht weggedacht werden kann ohne dass der Vertrag in seiner konkreten Gestalt entfiele Geprüft wird Kausalzusammenhang zwischen Drohung und Abgabe der Willenserklärung. nur aus Sicht des Bedrohten!
Wann ist Furcht gegründet?
§ 55 ABGB (Aufgehoben, gilt hier aber wegen Verweis in § 870 ABGB ) Maßgebend ist ein subjektiver Maßstab, also die Sicht des konkret Bedrohten Es reicht Beeinträchtigung jeden materiellen (Körperverletzung) oder ideellen (gesellschaftliches Ansehen, Störung der Seelenruhe) Interesses auch das Übel für einen Dritten
Wann ist Furcht bei einer Putativdrohung gegründet?
Putativdrohung reicht aus, wenn der Bedrohte das Eintreten der Gefahr für wahrscheinlich gehalten hat, und auch halten durfte.
Wann ist eine Drohung Rechtswidrig?
Ist angedrohtes Übel rechtswidrig? Das angedrohte Verhalten alleine gesehen ist verboten oder sittenwidrig. unerlaubtes Mittel: Nötigung erlaubtes Mittel: Drohung mit Zwangsvollstreckung Ist der angestrebte Erfolg (=Zweck) rechtswidrig? der angestrebte Erfolg alleine gesehen ist verboten oder sittenwidrig. Androhung ordentlicher Kündigung, um die Mitwirkung an einer Steuerhinterziehung zu erreichen Ist die Zweck-Mittel-Relation rechtswidrig? Mittel und Zweck sind erlaubt Drohung dennoch rechtsw…
Was ist die Folge bei einer Drohung durch den Vertragspartner oder eine diesem zurechenbare Person?
Anfechtung oder Anpassung des Vertrages möglich
Was ist die Folge bei einer Drohung durch einen echten Dritten?
Anfechtung oder Anpassung des Vertrages, gem § 875 wenn Hat Gegner an Drohung durch Dritten vorsätzlich teilgenommen? Hätte der Gegner von der Drohung des den Dritten offenbar wissen müssen? Wurde die Drohung gegenüber dem Gegner rechtzeitig aufgeklärt?
Welche Möglichkeiten hat der Bedrohte hinsichtlich des Vertrags?
durch Gestaltungsrecht anfechten und gänzlich entfallen lassen Anpassen -> hängt vom Drohenden ab.
Kann der Bedrohte das Anfechtungs/Anpassungsrecht geltend machen, wenn er die vom Gegner empfangene Sache nicht mehr Rückstellen kann?
Ja, allerdings muss er dann Wertersatz leisten
Wann kann der Bedrohte den Vertrag anpassen?
Hätte der Vertragspartner des Bedrohten den Vertrag auch anders geschlossen, kann sich der Bedrohten mit Anpassung gem § 872 ABGB begnügen Vertrag wird modifiziert, wie er vom Drohenden ohne Drohung geschlossen worden wäre.
Wieweit kann der Drohende der Vertragsanpassung widersprechen bzw. wieweit ist es wichtig wie der Drohende den Vertrag geschlossen hätte?
Er kann nur so weit widersprechen, wie auch ein redlicher Vertragspartner könnte. Er kann also nur dann widersprechen, wenn durch die Anpassung sachlich gerechtfertigte, wesentliche Interessen auf seiner Seite beeinträchtigt würden.
Kann auf Anfechtung wegen Drohung vorab verzichtet werden?
Vorab-Verzicht nicht gültig Sittenwidrig Schon gültig nach Wegfall des Zwanges
Wann verjährt das Gestaltungsrecht wegen Drohung? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 1487 ABGB in drei Jahren ab Wegfall der Zwangslage
Wie kann Drohung geltend gemacht werden?
per Klage oder Einrede außergerichtliche Geltendmachung reicht aus
Was ist die Schadenersatzpflicht des Drohenden?
gem § 874 ABGB Vertrauensschaden also alle Schäden die nicht eingetreten wäre
Wann verjährt der Schadenersatzanspruch wegen Drohung? Was ist die Rechtsgrundlage?
der Schadenersatzanspruch aus § 874 ABGB verjährt gem den Bestimmungen des § 1489 ABGB
Gegen wen richtet sich der Schadenersatzanspruch bei Drohung?
Gegen den Drohenden unabhängig davon ob dieser Vertragspartner oder echter Dritter ist