ZR I - Fehlen/Änderung/Wegfall der Geschäftsgrundlage (JKU, Austria)
12 flashcards · Law · by daniel-eder
Wann sind Beweggrund und Endzweck Geschäftsinhalt? Was ist die Folge, wenn Grund/Zweck wegfallen? Was ist die Rechtsgrundlage?
gehören gem § 901 ABGB prinzipiell nicht zum Geschäftsinhalt nur wenn der Umstand als (auflösende) Bedingung vereinbart wird Folge: Vertrag fällt bei Eintritt der Bedingung weg Anfechtung nicht notwendig! Beispiel: Vereinbarung: KV über Hochzeitskleid nur gültig, wenn Hochzeit stattfindet Wird der Umstand nur Vertragsinhalt (nicht Bedingung), so kann der irrende gem §§ 871f ABGB anfechten Beispiel: Vertragsinhalt ist nur, dass das Kleid als Hochzeitskleid dienen soll
Welche Art von Motiven regelt § 901 nach hA? Was bedeutet das für die andere Art der Motive?
regelt nur individualle Motive nicht jedoch geschäftstypische Motive diese werden von beiden Parteien als selbstverständlich vorausgesetzt und daher nicht gesondert zur Bedingung gemacht Folge: Anfechtung/Anpassung möglich
Was ist das Fallprüfungsschema für Fehlen/Änderung/Wegfall der Geschäftsgrundlage?
Fehlen, Änderung oder Wegfall eines geschäftstypischen Motivs Umstand aus neutraler Sphäre / nicht aus der Sphäre des Anfechtenden Unvorhersehbarkeit des Wegfalls der Geschäftsgrundlage Rechtsfolge: Anfechtung/Anpassung
Was ist ein geschäftstypisches Motiv? Was ist es nicht?
Jedermann verbindet dieses mit dem Abschluss eines derartigen Vertrages Die beiden konkreten Parteien haben dieses dem Vertragsabschluss zugrunde gelegt. Bloß individuelle (nicht allgemein geschäftstypische) Motive beider Vertragspartner reichen nicht!
Wie wird "Umstand aus neutraler Sphäre / nicht aus der Sphäre des Anfechtenden" geprüft?
der fehlende/sich ändernde/wegfallende Umstand darf nicht aus der Sphäre derjenigen Partei Stammen die sich auf das Fehlen/Änderung/Wegfallen der Geschäftsgrundlage beruft. Es gibt auch die neutrale Sphäre (Naturkatastrophen, Krieg, ... )
Wie wird die "Unvorhersehbarkeit des Wegfalls der Geschäftsgrundlage" geprüft?
Fehlen, Änderung oder Wegfall eines geschäftstypischen Umstandes (Motivs) darf für denjenigen, der sich darauf beruft, nicht vorhersehbar gewesen sein. Dies muss immer für den konkreten Einzelfall geprüft werden
Wann kann ein Vertrag wegen Fehlen/Änderung/Wegfall der Geschäftsgrundlage angepasst werden?
Nur, wenn beide Parteien den Vertrag auch anders abgeschlossen hätten
Wie wirkt die Anfechtung des Vertrages wegen Fehlen/Änderung/Wegfall der Geschäftsgrundlage
anfängliches Fehlen: dinglich ex tunc nachträglicher Wegfall: dinglich ex nunc - erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Umstand nachträglich weggefallen ist
Wie können bereits erbrachte Leistungen zurückgefordert werden? Wem steht diese Rückforderung zu?
Steht beiden Seiten zu, wenn sie schon geleistet haben nach § 1435 ABGB bereicherungsrechtlich kondizieren (wegfall der Grundlage) nach § 366 ABGB vindizieren es wurde ja wegen dinglicher ex tunc Wirkung Eigentumsübertragung Rückgängig gemacht.
Kann auf Anfechtung des Vertrages wegen Fehlen/Änderung/Wegfall der Geschäftsgrundlage vorab verzichtet werden?
gem § 6 (1) Z14 KSchG können Konsumenten gegenüber Unternehmen nicht vorweg verzichten
Wann verjährt das Gestaltungsrecht wegen Fehlen/Änderung/Wegfall der Geschäftsgrundlage? Was ist die Rechtsgrundlage?
anfängliches Fehlen: analog zu § 1487 nach drei Jahren ab Vertragsschluss nachträglicher Wegfall: gem § 1478 ff nach 30 Jahren
Wie muss Fehlen/Änderung/Wegfall der Geschäftsgrundlage geltend gemacht werden?
gerichtlich - per Klage oder Einrede