ÖR I - wichtige Theorie und Definitionen für Antrag und Bescheid (JKU, Austria)

36 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Welche Statutarstädte gibt es in OÖ?

    Linz Wels Steyr

  2. Wo wird die örtliche Zuständigkeit geregelt, wenn im Materiengesetz keine Regelung vorliegt?

    § 3 AVG zB.: Unternehmen/dauernde Tätigkeit: § 3 Z 2 AVG

  3. Auslegung von "Eigenberechtigung"

    "Eigenberechtigung" / "eigenberechtigt" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der der Auslegung bedarf. Gemäß § 9 AVG hat die Behörde die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes anzuwenden. Unter Eigenberechtigung ist die volle Handlungsfähigkeit zu verstehen, die der geistig gesunde Mensch mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht.

  4. Auslegung von "Handlungsfähigkeit"

    "Handlungsfähigkeit" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der der Auslegung bedarf. Gemäß § 9 AVG hat die Behörde die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes anzuwenden. Volle Handlungsfähigkeit ist bei Vollendung des 18. Lebensjahres und geistiger Gesundheit gegeben

  5. Auslegung von "Gewerbsmäßigkeit"

    "Gewerbsmäßigkeit" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der der Auslegung bedarf. Gewerbsmäßig werden Tätigkeiten ausgeübt, wenn sie erstens selbständig (auf eigene Rechnung und Gefahr), zweitens regelmäßig (auf längere Zeit oder Wiederholung gerichtet) und drittens in Ertragsabsicht (mit der Absicht einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welchen Zweck) ausgeübt werden.

  6. Auslegung von "Sitz im Inland"

    "Sitz im Inland" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der der Auslegung bedarf. "Sitz" ist der Standort eines Unternehmens, also der Ort, an dem sich die Unternehmensverwaltung, die Zentrale, befindet. Im Gegensatz dazu stehen "Geschäftliche Niederlassungen", hierbei handelt es sich um Filialen oder Zweigniederlassungen des Unternehmens.

  7. Auslegung von "Nicht nur vorübergehende Niederlassung"

    "Nicht nur vorübergehende Niederlassung" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der der Auslegung bedarf. Unter "vorübergehend" versteht man allgemein "für kurze Zeit", "eine Zeit lang", "nicht andauernd". Eine geschäftliche Niederlassung ist dann nicht nur vorübergehend, wenn diese nicht nur "für kurze Zeit" usw. geplant ist.

  8. Auslegung von "Öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit"

    "Öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit" sind unbestimmte Gesetzesbegriffe und bedürfen der Auslegung. Öffentliche Ruhe .. (siehe Karte) Öffentliche Ordnung ... (siehe Karte) Öffentliche Sicherheit ... (siehe Karte)

  9. Auslegung von "Öffentliche Ruhe"

    "Öffentliche Ruhe" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der der Auslegung bedarf. Öffentliche Ruhe meint die politische Ruhe im Staat und den Schutz des Staates vor Unruhen, Aufständen oder Aufruhr.

  10. Auslegung von "Öffentliche Ordnung"

    "Öffentliche Ordnung" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der der Auslegung bedarf. Öffentliche Ordnung meint die Gesamtheit der Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, die für ein geordnetes Zusammenlegen notwendig sind.

  11. Auslegung von "Öffentliche Sicherheit"

    "Öffentliche Sicherheit" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der der Auslegung bedarf. Öffentliche Sicherheit meint die Sicherheit der Person (Leben, Gesundheit, Freiheit) und des Eigentums.

  12. Auslegung von "Staatsbürgerschaft"

    "Staatsbürgerschaft" ist in § 2 Z 2 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 legal definiert. Unter "Staatsbürgerschaft" ist danach die Staatsbürgerschaft der Republik Österreich, die österreichische Staatsbürgerschaft, zu verstehen.

  13. Auslegung von "Fremder"

    "Fremder" ist in § 2 Z 4 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 legal definiert. Demnach ist ein Fremder - ohne Unterschied auf Geschlecht – eine Person, welche die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt.

  14. Auslegung von "Gleichstellung"

    "Gleichstellung" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der der Auslegung bedarf. Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates sind österreichischen Staatsangehörigen gleichzustellen.

  15. Auslegung von "Ausschlussgrund"

    "Ausschlussgrund" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der der Auslegung bedarf. Ausschlussgrund meint nach der wörtlichen Bedeutung, dass unter Umständen jemanden eine Tätigkeit nicht überlassen werden kann.

  16. Auslegung von "relativer Verlässlichkeit" (Verlässlichkeit in Bezug auf die Ausübung/Betrieb ... -> Antragsgegenstand)

    Darunter ist die volle Vertrauenswürdigkeit in Bezug auf die Einhaltung der [... bei der Ausübung des Schifffahrtsgewerbes ...] zu beachtenden gesetzlichen Regelungen zu verstehen. Dabei hat die Behörde im Sinne einer Prognoseentscheidung aus dem bisherigen Gesamtverhalten der Person zu beurteilen, ob [ ... abgesehen von vom jeweiligen Materiengesetz aufgelisteten Ausschlussgründen ... ] Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller diese zu beachtenden gesetzlichen Regelungen nicht ein…

  17. Auslegung von "Erwerb"

    "Erwerb" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der der Auslegung bedarf. Eine Sache erwirbt man, indem man Eigentum an ihr begründet, etwa durch einen Kauf.

  18. Bei welchem Amt werden Anträge für den Bundeskanzler eingebracht?

    Bundeskanzleramt

  19. Bei welchem Amt werden Anträge für einen Bundesminister eingebracht?

    Bundesministerium für ...

  20. Bei welchem Amt werden Anträge für einen Landeshauptmann eingebracht?

    Amt der Landesregierung

  21. Bei welchem Amt werden Anträge für die Landesregierung eingebracht?

    Amt der Landesregierung

  22. Bei welchem Amt werden Anträge für den Bezirkshauptmann eingebracht?

    Bezirkshauptmannschaft

  23. Bei welchem Amt werden Anträge für den Bürgermeister einer Gemeinde eingebracht?

    Gemeindeamt

  24. Bei welchem Amt werden Anträge für den Gemeinderat einer Gemeinde eingebracht?

    Gemeindeamt

  25. Bei welchem Amt werden Anträge für den Gemeinderat einer Statutarstadt eingebracht?

    Magistrat der Stadt ...

  26. Bei welchem Amt werden Anträge für den Bürgermeister einer Statutarstadt eingebracht?

    Magistrat der Stadt ...

  27. Bei welchem Amt werden Anträge für den Magistrat einer Statutarstadt eingebracht?

    Magistrat der Stadt ...

  28. Was ist der administrative Instanzenzug bei der unmittelbaren Bundesverwaltung?

    Bundesbehörde Bundesminister

  29. Was ist der administrative Instanzenzug bei der mittelbaren Bundesverwaltung?

    Bezirksverwaltungsbehörde Landeshauptmann Bundesminister

  30. Was ist der administrative Instanzenzug bei der Landesverwaltung?

    Bezirksverwaltungsbehörde Landesregierung

  31. Was ist der administrative Instanzenzug bei der Statutarstadt im eigenen Wirkungsbereich?

    Magistrat Stadtsenat

  32. Was ist der administrative Instanzenzug bei der Gemeindeverwaltung im eigenen Wirkungsbereich?

    Bürgermeister Gemeinderat

  33. Was ist der administrative Instanzenzug bei der Gemeindeverwaltung im übertragenen Wirkungsbereich bei der mittelbaren Bundesverwaltung?

    Bürgermeister Landeshauptmann

  34. Was ist der administrative Instanzenzug bei der Statutarstadt im übertragenen Wirkungsbereich bei der mittelbaren Bundesverwaltung?

    Bürgermeister Landeshauptmann

  35. Was ist der administrative Instanzenzug bei der Statutarstadt im übertragenen Wirkungsbereich bei der Landesverwaltung?

    Bürgermeister Landesregierung

  36. Was ist der administrative Instanzenzug bei der Gemeindeverwaltung im übertragenen Wirkungsbereich bei der Landesverwaltung?

    Bürgermeister Bezirkshauptmann Landesregierung