ZR I - Individuelle Geschäftsunfähigkeit - mit/ohne Erwachsenenvertretung (JKU, Austria)
15 flashcards · Law · by daniel-eder
Wodurch kann die Entscheidungsfähigkeit von volljährigen Eingeschränkt sein?
psychische Krankheit oder vergleichbare Beeinträchtigung ("geistige Behinderung")
Wie können die Interessen einer volljährigen Person mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit gewahrt werden?
Durch eine Stellvertretung im Rechtsverkehr
Wann kann ein Vertreter für eine Person bestellt werden? Was ist die rechtliche Grundlage?
§ 240 (1) ABGB Sie hat dies selbst vorgesehen oder es ist zur Wahrung ihrer Rechte und Interessen unvermeidlich
Was ist die Rechtsgrundlage für die Versorgungsvollmacht?
§§ 260 - 263 ABGB Definition, Voraussetzungen und Eintragung genau aufgeschlüsselt!
Wofür sind bei der Vorsorgevollmacht gerichtliche Kontrollen vorgesehen? Was ist die rechtliche Grundlage?
gem § 254 (1) ABGB Dissens zwischen Vertreter und Vertretenem bei med. Behandlungen gem § 257 (4) ABGB dauerhafte Verlegung des Wohnortes ins Ausland
Was ist die Rechtsgrundlage für die gewählte Erwachsenenvertretung?
§§ 264 - 267 ABGB Definition, Voraussetzungen und Eintragung genau aufgeschlüsselt!
Was ist die Rechtsgrundlage für die gesetzliche Erwachsenenvertretung?
§§ 268 - 270 ABGB Definition, Voraussetzungen und Eintragung genau aufgeschlüsselt!
Wie lange dauert die gesetzliche Erwachsenenvertretung?
gem § 246 (1) Z5 ABGB grundsätzlich 3 Jahre, kann aber erneuert werden
Was ist die Rechtsgrundlage für die gerichtliche Erwachsenenvertretung?
§§ 271 - 276 ABGB Definition, Voraussetzungen und Eintragung genau aufgeschlüsselt!
Wann beginnen Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretungen?
Vorsorgevollmacht: Eintragung von Vorsorgevollmacht und Eintritt des Vorsorgefalls im ÖZVV (Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis) gewählte und gesetzliche EV: mit Eintragung im ÖZVV gerichtliche EV: mit gerichtlicher Bestellung
Wie verhält sich die Handlungsfähigkeit der vertreten Person? Was ist die rechtliche Grundlage?
gem § 242 (1) ABGB nicht eingeschränkt insb. Rechtsgeschäfte des tägl. Lebens mit Erfüllung der sie treffenden Pflichten rückwirkend wirksam: § 242 (3) ABGB
Was ist die Folge, wenn es einer Person an der Geschäftsfähigkeit für ein konkretes Rechtsgeschäft mangelt, und sie keinen Vorsorgebevollmächtigen oder Erwachsenenvertreter hat?
gem 865 (3) ABGB absolut nichtig sie kann keine Verpflichtungen eingehen und es gibt niemanden der ein schwebend unwirksames Rechtsgeschäft genehmigen könnte.
Was ist die Folge, wenn es einer Person an der Geschäftsfähigkeit für ein konkretes Rechtsgeschäft mangelt, und sie einen Vertreter hat? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem 865 (3) ABGB schwebend Unwirksam benötigt Genehmigung des Vertreters, oder allenfalls auch des Gerichts
Kann eine Person mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit ein Verprechen annehmen?
Ja, gem 865 (2) ABGB
Was ist der Genehmigungsvorbehalt bei vertretenen Personen?
gem § 242 (2) ABGB kann die Wirksamkeit bestimmter Rechtsgeschäfte von der Genehmigung des Vertreters oder eines Gerichts abhängig gemacht werden