PR I - Vertretung ohne Vollmacht (JKU, Austria)

16 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Was ist ein falsus procurator?

    Stellvertreter handelt ohne Vollmacht

  2. Was ist die Rechtsfolge des Handelns ohne Vollmacht?

    kann den Geschäftsherrn gegenüber dem Dritten weder unmittelbar berechtigen noch verpflichten d.h. die ohne Vollmacht vorgenommene Rechtshandlung ist schwebend unwirksam

  3. Was sind die Prüfschritte für Vertretung ohne Vollmacht?

    Vertretung ohne Vollmacht -> Schwebend unwirksames Rechtsgeschäft Entweder Genehmigung durch Willenserklärung oder Vorteilszuwendung -> rückwirkende Sanierung Oder keine Genehmigung Ungültigkeit des Rechtsgeschäfts Rückforderungsansprüche des Dritten Haftung des falsus procurator

  4. Ist der Dritte an die Erklärung gegenüber dem falsus procurator gebunden?

    Ja, aber er kann analog § 865 (5) ABGB dem Geschäftsherrn eine Frist zur Genehmigung setzen, nach deren Ablauf der Vertrag unwirksam wird damit wird auch die Schwebe beseitigt

  5. Was ist die Rechtsfolge für den von der Vollmacht gedeckten Teil des Geschäfts, wenn der Vertreter seine Vollmacht überschritten hat?

    Der von der Vollmacht gedeckte Teil des Geschäfts ist wirksam, wenn das Geschäft teilbar ist gem § 878 ABGB entscheidet primär der Parteiwille im Zweifel ist die Restgültigkeit analog zu § 878 S2 ABGB anzunehmen

  6. Wie kann der Geschäftsherr das schwebend unwirksame Geschäft wirksam machen?

    Rückwirkend auf den Vertragsschlusszeitpunkt mittels: Willenserklärung nach § 863 ABGB oder durch Vorteilszuwendung iSd § 1016 ABGB

  7. Wie funktioniert die nachträgliche Genehmigung durch Willenserklärung?

    iSd § 863 ABGB durch den Geschäfftsherrn entweder gegenüber dem falsus procurator oder gegenüber dem Geschäftspartner

  8. Wann gilt Schweigen des Geschäftsherrn als nachträgliche Genehmigung?

    Nur, wenn den Geschäftsherrn eine Redepflicht trifft

  9. Was sind die Voraussetzungen für die Genehmigung durch Vorteilszuwendung? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Vorteilszuwendung iSd § 1016 ABGB kommt in Betracht wenn der Geschäftsherr vom vollmachtlosen Geschäft wusste, den Inhalt des Rechtsgeschäfts kannte und wusste, dass der Vorteil, den er sich zuwendet, von diesem Rechtsgeschäft stammt (= Genehmigungswille)

  10. Was muss der Geschäftsherr neben der Zuwendungshandlung noch haben?

    Vertragsabschluss- bzw Genehmigungswillen im Zeitpunkt der Zuwendung

  11. Ist die Vorteilszuwendung Zugangsbedürftig?

    Nein, denn sie ist eine Willensbetätigung

  12. Was ist die Rechtsfolge der Genehmigung durch Vorteilszuwendung?

    Geschäft wird rückwirkend saniert

  13. Wie kann der Dritte Leistungen zurückfordern, wenn der Geschäftsherr das Geschäft nicht genehmigt?

    vindizieren gem § 366 ABGB bereicherungsrechtlich kondizieren gem § 1431 ABGB

  14. Wie haftet der falsus procurator gegenüber dem Dritten? Was ist die Rechtsgrundlage?

    § 1019 ABGB Vertreter hat seine Vollmacht zu prüfen Unterlässt er diese Kontrolle schuldhaft, so haftet er dem Dritten für den Vertrauensschaden Begrenzt gem § 1019 S 2 ABGB auf hypothetisches Erfüllungsinteresse des Dritten

  15. Wie haftet der falsus procurator wenn der Dritte den Vollmachtsmangel kennen musste? Wie wenn der Dritte den Mangel kannte?

    Dritter musste kennen: Dritter trifft Mitverschulden Schadensteilung gem § 1304 ABGB Dritter kannte: Dritter ist nicht schutzbedürftig Falsus procurator haftet gar nicht

  16. Wie haftet der falsus procurator gegenüber dem Geschäftsherrn? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Haftung, wenn falsus procurator auftragswidrig gehandelt hat Alle Schäden ersetzen, die Geschäftsherr nicht erlitten hätte, wenn falsus nicht rechtswidrig und schuldhaft den Auftrag verletzt hätte Rechtsgrundlage: § 1009, § 1012, § 1040 ABGB