ZR I - Sonderfälle des Vertragsschlusses (JKU, Austria)

16 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Wann liegt ein Angebot an unbestimmte Personen vor?

    Liegt vor, wenn der Aufsteller von Waren zu erkennen gibt die präsentierten und real vorhandenen Waren an jedermann veräußern zu wollen und sich erkennbar binden will, solange der Vorrat reicht

  2. Wie verhält sich Angebot an unbestimmte Personen zu invitatio ad offerendum?

    invitatio ad offerendum hat erkennbar keinen Bindungswillen! z.B.: Sonderangebote in Flugblättern

  3. Was ist die Folge eines Angebots an unbestimmte Personen?

    gültiges Angebot! wird idR durch Willensbetätigung angenommen Zugang der Annahmehandlung an den Anbieter nicht erforderlich z.B.: Einwurf von Geld in Automat

  4. Gilt im österr. Recht "Protest entgegen der Fakten schadet" oder "... schadet nicht"? Was ist die lateinische Phrase dafür?

    Protest entgegen der Fakten schadet Protestatio facto contraria valet

  5. Was ist die rechtliche Bedeutung von "Protest entgegen der Fakten schadet"?

    Beispiel: bloßes Befahren eines bewachten Parkplatzes Faktische Handlungen, lösen nur dann und nur soweit Vertragsfolgen aus wenn und soweit sie unzweifelhaft als schlüssige Erklärungen aufzufassen sind Erklärt der Handelnde dagegen, scheitert der Vertragsschluss.

  6. Was ist der Fachbegriff für das freibleibende Angebot?

    Angebot "ohne Obligo"

  7. Was ist das freibleibende Angebot?

    Angebot an sich bindend Bindungswirkung kann durch Klausel "ohne Obligo", "freibleibend" oder "unverbindlich" eingeschränkt werden. Der Anbieter kann das Angebot bis zur Annahme durch einseitigen Widerruf zerstören

  8. Was ist eine Kreuzofferte? Was ist die Rechtsfolge?

    Kreuzofferte zwei künftige Vertragspartner stellen einander wechselseitige Angebote auf An/Verkauf derselben Sache die inhaltlich völlig identisch sind -> z.B.: Am Postweg Folge Vertrag kommt mit Zugang des letzten Angebots zustande

  9. Was ist die Rechtswirkung von (Vertragsänderungen in) kaufmännischen Bestätigungsschreiben?

    Schweigen ist bei einer Vertragsänderung im Bestätigungsschreiben nicht als Zustimmung zu sehen, es sei denn es handelt sich bloß um geringfügige Punkte oder Punkte, welche die Parteien beim Vertragsschluss bewusst offengelassen haben

  10. Was ist die Rechtsgrundlage für Fernabsatzgeschäfte? Was ist besonders zu beachten?

    § 1 (1) FAGG -> Betrifft Fernabsatzgeschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauhern Besonders: Informationspflichten § 4 - 9 FAGG Vertragserfüllung und Rücktritt § 10 - 11 FAGG

  11. Was ist die Rechtsgrundlage für E-Commerce? Was ist besonders zu beachten?

    Elektronische Willenserklärungen: Grundsätzlich gelten allgemeine Regelungen gem §§ 861ff ABGB Besonders: Sondervorschriften in §§ 10 - 12 ECG Zugang elektronischer Erklärungen in § 12 ECG

  12. Was ist der Vorvertrag? Was ist die Rechtsgrundlage?

    § 936 ABGB Ein Vorvertrag ist ein Vertrag über den künftigen Abschluss des von den Parteien in Aussicht genommenen Hauptvertrages. Einklabar ist nur der Abschluss des Hauptvertrages, nicht die Leistungen aus dem Hauptvertrag muss innerhalb von einem Jahr eingeklagt werden

  13. Was ist die Punktation? Was sind die Voraussetungen & die Folgen? Was ist die Rechtsgrundlage?

    § 885 ABGB Die Punktation ist eine vorläufige verbindliche konzeptartige Fixierung der Hauptunkte eines schon mit der Punktation zustandekommenden Vertrags Voraussetzungen Schriftform Bindungswillen beider Parteien Folgen (Anders als Vorvertrag!) Es kann direkt auf die geschuldete Leistung geklagt werden zeitlich nicht begrenzt normale Verjährungsjahre

  14. Was ist eine Option?

    Mit einem Optionsvertrag räumt eine Vertragspartei der Anderen oder einem Dritten das Recht ein, ein inhaltlich im Vorhinein bestimmtes Schuldverhältnis in Gang zu setzen

  15. Was sind die Wichtigsten Rücktrittsrechte des Käufers, insb Verbrauchers?

    Rücktritt vom Haustürgeschäft § 3 KSchG Rücktritt wegen Nichteintritts maßgeblicher Umstände § 3a KSchG Rücktritt von Fernabsatzverträgen bzw. Auswärtsgeschäften §§ 11 - 18 FAGG § 11 FAGG -> Rücktrittsrecht und Frist § 18 FAGG -> Rücktrittsrecht steht nicht zu

  16. Was ist die Rechtsfolge, wenn ein Anbieter sich den Widerruf des Angebots sogar nach Zugang der Annahme vorbehält? Was ist die Folge, wenn er auf die Annahme erst nach einigen Tagen oder Wochen mit Widerruf reagiert? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Es gibt gar keinen Bindungswillen des Anbieters! Das Angebot ist also gar kein Angebot im Rechtssinne Daher ist erst die Erklärung des Empfängers ein Angebot Verspäteter Widerruf: Es gilt § 862a ABGB analog Anbieter hat Redepflicht! Da er nicht unverzüglich widerruft, gilt sein Schweigen als Zustimmung Vertrag kommt zustande