Strafrecht I - Kap 1-14

202 flashcards · Law · by Marina Prohaska

  1. Definiere Auslegung.

    Auslegung ist die nähere Erklärung des Inhalts eines Begriffs durch andere Begriffe

  2. Definiere Sachverhalt.

    Sachverhalt ist das tatsächliche Geschehen, das auf seine rechtliche Relevanz zu untersuchen ist.

  3. Definiere Subsumtion.

    Subsumieren heißt, zu untersuchen, ob ein bestimmter Sachverhalt eine bestimmte abstrakte Regelung in all ihren Elementen erfüllt oder nicht.

  4. Beschreibe den Aufbau der Subsumtion

    Obersatz (Abstraktes gesetzliches Merkmal) + Untersatz (Sachverhaltselement) = Schlusssatz (Das Sachverhaltselement erfüllt das abstrakte gesetzliche Merkmal, oder nicht)

  5. Definieren Strafe.

    Strafe ist ein mit Tadel verbundenes Übel, das wegen einer strafbaren Handlung von einem Strafgericht aufgrund und nach Maßgabe der Schuld des Täters verhängt wird.

  6. Wie verhält sich die Schuld zur Strafe?

    Die Schuld ist nicht nur die Voraussetzung (Grund) sondern auch die Grenze (nach Maßgabe). Das Maß der Strafe darf das Maß der Schuld nicht übersteigen.

  7. Welche Straftheorien gibt es?

    Absolute und relative Straftheorien sowie die Vereinigungstheorien.

  8. Welchen Zweck verfolgt die absolute Straftheorie?

    Strafe wird als Ausgleich für eine Straftat verstanden. Dem Vergeltungsgedanken entspricht es, dass "jedermann das widerfahre, was seine Taten Wert sind". Gerechter Schuldausgleich = moderne Akzentuierung des Vergeltungsgedanken.

  9. Welchen Zweck verfolgt die relative Straftheorie?

    Bemüht sich um die gesellschaftliche Aufgabe der Prävention ("sed ne peccetur"). Im Vordergrund stehen die Spezial- und Generalprävention.

  10. Definiere Spezialprävention.

    Strafen werden angedroht und verhängt, um diesen Täter von künftigen Handlungen abzuhalten und zu rechtstreuem Verhalten zu erziehen ("Punitur, ne peccetur").

  11. Definieren Generalprävention.

    Erzieherische Wirkung auf die Allgemeinheit. Strafen werden angedroht und verhängt, um die Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken.

  12. In wie weit kann die Generalprävention nochmals unterteilt werden?

    In negative (Abschreckung der Allgemeinheit durch Frucht und Strafe) und positive (Allgemeinheit soll in die Tätigkeit der Strafjustiz und ihre Rechtstreue sowie auf die Durchsetzung des Rechts gestärkt werden; durch die staatliche Reaktion, soll die Geltung der verletzten Norm bestätigt werden).

  13. Definiere Vereinigungstheorie.

    Verbindung der drei Strafzwecke Vergeltung, Spezial- und Generalprävention. Bei Verhängung der Strafe werden alle Zwecke berücksichtigt, allerdings nicht in gleichem Maße.

  14. Welche Wirkungen einer Strafe sind zu unterscheiden?

    Tadelswirkung und Übelswirkung.

  15. Definiere Tadelswirkung.

    Jede von einem Strafgericht, wegen einer strafbaren Handlung, verhängte Strafe enthält ein sozialethisches Unwerturteil (sozialethisches Ansehen, wirtschaftliche Existenz und berufliches Fortkommen.

  16. Definiere Übelswirkung.

    Mit der Strafe werden dem Täter Rechtseinbußen, wie Geld- und Freiheitsstrafe auferlegt.

  17. Definiere vorbeugende Maßnahme.

    Eine vorbeugende Maßnahme ist ein nicht mit Tadel verbundenes Übel, das wegen einer strafbaren Handlung von einem Strafgericht aufgrund und nach Maßgabe der besonderen Gefährlichkeit des Täters verhängt wird.

  18. Was ist bei vorbeugenden Maßnahmen hins des Zweckes zu beachten?

    Erschöpft sich an der Bekämpfung künftiger Gefährlichkeiten gerade dieses Täters, daher Spezialprävention und kommen nur bei besonders gefährlichen Tätern in Betracht. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Übelswikrung ist eine unbeabsichtigte Folge.

  19. Nenne drei Arten von freiheitsanziehenden vorbeugenden Maßnahmen.

    Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher § 21 StGB entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher § 22 gefährliche Rückfallstäter § 23.

  20. Muss die Schuld bei einer vorbeugenden Maßnahme belegt werden?

    Entfällt die Schuld des Täters wegen Zurechnungsunfähigkeit, weißt er jedoch eine besondere Gefährlichkeit auf, kann dieser mit einer vorbeugenden Maßnahmen belegt werden. Besondere Gefährlichkeit und Schuld können auch nebeneinander angeordnet werden.

  21. Definiere das Prinzip des Vikariierens.

    Die Vorbeugende Maßnahme wird unter voller Anrechnung auf die Strafe, mithin gewissermaßen stellvertretend für die Strafe vollzogen. Gilt nur für Fälle des § 21 Abs 2 und § 22.

  22. Definiere den allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wo ist dieser noch finden?

    Das Strafmaß darf gegenüber der Straftat nicht unverhältnismäßig sein. GRC.

  23. Definiere das Prinzip der Opfergerechtigkeit.

    Der Geschädigte steht oftmals mit dem Staat geradezu in einem Konkurrenzverhältnis, das es aufzulösen gilt. Unterstützung durch den Staat bei der Erlangung von Schadenersatz, Ausbau des Opferschutzes. Das Tatopfer hat besonders bei der Entwicklung der Diversion und im Tatausgleich Aufmerksamkeit erhalten; daher gilt es einer raschen Wiederherstellung des Rechtsfriedens.

  24. Definiere Tatbestand.

    Tatbestand ist die gesetzliche Beschreibung einer Handlung, die (generell betrachtet) strafrechtliches Unrecht ist. Die Summe aller objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale eines Delikts.

  25. Definiere Tatbestandsmerkmale.

    Alle Merkmale, aus denen sich der Tatbestand eines Delikts zusammensetzt.

  26. Definiere tatbestandsmäßig.

    Ein Verhalten, das alle sämtliche Tatbestandsmerkmale (objektive und subjektive TB-Merkmale) eines Delikts erfüllt. Der Täter handelt also rechtswidrig.

  27. Definiere Delikt und die dazugehörige Kurzformel.

    Di gesetzliche Beschreibung eines strafrechtlich verbotenen Verhaltens einschließlich der Strafdrohung. Delikt = Tatbestand + Strafdrohung

  28. Wie werden Delikte eingeteilt?

    Je nach Höhe der Strafdrohung in Verbrechen ieS und Vergehen.

  29. Definiere Verbrechen.

    Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.

  30. Definiere Vergehen.

    Delikte, die nicht unter Verbrechen zu verstehen sind.

  31. Definiere Rechtsgut.

    Rechtsgüter sind strafrechtlich geschützte Werde, Einrichtungen und Zustände, die für das geordnete menschliche Zusammenleben unentbehrlich sind. Es bezeichnet den hinter einem bestimmten Delikt stehenden idealen Wert.

  32. Wie werden Rechtsgüter eingeteilt?

    Individualrechtsgüter = Rechtsgüter des einzelnen (Leben) Universalrechtsgut = Rechtsgüter der Allgemeinheit (Sicherheit im Straßenverkehr)

  33. Definiere Tatobjekt.

    Der Gegenstand, an dem sich der Angriff auf das geschützte Rechtsgut in concreto auswirkt. Angriffsobjekt = Deliktsobjekt = Handlungsobjekt

  34. Welche Strafen werden vom Strafgericht verhängt?

    Kriminalstrafen (Kriminal. = Justizstrafrecht).

  35. Wo findet sich das materielle und formelle Strafrecht wieder?

    Materielles Strafrecht: regelt die mit Strafe bedrohten Verhaltensweisen in ihren Voraussetzungen und Folgen. Formelles Strafrecht: Strafprozessrecht regelt jene Vorschriften die der Aufklärung von Straftaten und der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs dienen sowie die Grenzen der Eingriffsbefugnisse der Strafverfolgungsorgane festlegen.

  36. nullum crimen/nulla poena sine lege

    Keine Strafe ohne Gesetz

  37. In dubio pro reo

    Im Zweifel für den Angeklagten

  38. Wie setzt sich eine strafbare Handlung zusammen?

    Eine strafbare Handlung besteht aus einer äußeren (= objektiven) Tatseite und einer inneren (= subjektiven) Tatseite.

  39. Definiere teleologische Auslegung.

    Orientiert sich am Zweck des Gesetzes ("télos"). Ermöglicht die leitenden Wert- und Zweckvorstellungen der jeweiligen Vorschrift herauszufinden

  40. Nenne die vier fundamentalen strafrechtlichen Prinzipien die in § 1 Abs 1 1. HS verankert sind.

    Rückwirkungsverbot, Bestimmtheitsprinzip, Verbot zur Analogie zu Ungunsten des Angeklagten und das Verbot strafbegründenden oder strafverschärfenden Gewohnheitsrechts.

  41. Definiere Rückwirkungsverbot.

    Eine Strafdrohung darf weder durch den Gesetzgeber noch durch den Richter rückwirkend Kraft beigelegt werden. Es darf daher auch keine schwerere Strafe verhängt werden, als wir Zeit der Begehung angedroht war.

  42. Definiere Günstigkeitsvergleich.

    Beurteilung, ob die strafe nach dem neuen oder nach dem Tatzeitrecht für den Täter günstiger ist. Das in seiner Gesamtauswirkung günstigere ist dann anzuwenden.

  43. Definiere Bestimmtheitsprinzip.

    Grundsatz ausreichender tatbestandsrechtlicher Bestimmtheit, nach hM durch Art 18 Abs 1 B-VG und Art 7 Abs 1 EMRK verfassungsrechtlich abgesicherter Kern des Nullum-crimen-sine-lege Prinzip.

  44. Definiere das Verbot von Analogie zu Ungunsten des Angeklagten.

    Strafen/vorbeugende Maßnahmen dürfen nur aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Strafdrohung verhängt werden. Kein Richter darf Straflücken zu Ungunsten des Angeklagten aus eigener Machtvollkommenheit im Wege von Analogie schließen oder Strafnormen verschärfen (Analogieverbot = Lückenschließungsverbot = Gesetzlichkeitsprinzip).

  45. Gilt das Verbot von Analogie zu Gunsten des Angeklagten?

    Nein, Analogie zu Gunsten des Angeklagten ist durch § 1 Abs 1 1. HS nicht ausgeschlossen, sondern prinzipiell zulässig.

  46. Definiere das Verbot strafbegründenden oder strafverschärfenden Gewohnheitsrechts.

    Gewohnheitsrecht kommt nach hM weder der Rang noch die Funktion einer eigenständigen Rechtsquelle zu.

  47. Definiere Unrecht.

    Unrecht ist eine Handlung, die gegen die Rechtsordnung als Ganzes verstößt.

  48. Wie werden unrechtmäßige Handlungen noch bezeichnet?

    Typisches Unrecht = Unrechtstypus = Unrechtstatbestand

  49. Nenne Eigenschaften des Unrechts.

    Der Begriff des Unrechts ist nach Rechtsgebieten spezifizierter (strafrechtliches, verwaltungsrechtliches, zivilrechtliches Unrecht) und nach seiner Schwere quantifizierbar (nicht jedes Unrecht wiegt gleich schwer).

  50. Definiere Erfolgsunwert.

    Bezugspunkt des Erfolgsunwerts ist das Rechtsgut bzw Tatobjekt. Es besteht in der Verletzung bzw Gefährdung des Rechtsgut bzw des Tatobjekts (Grad und Schwere der Verletzung, Höhe des verursachten Schadens)

  51. Definiere Handlungsunwert.

    Der Handlungsunwert wird durch die Art und Weise der Tatbegehung bestimmt. Wie wurde und wer hat die Tat begangen.

  52. Definiere Gesinnungswert.

    Beim Gesinnungswert geht geht es nicht um das Unrecht der Tat, sondern um den in der Tat zum Ausdruck kommenden Schuldgehalt. Bezugspunkte sind insbesondere Art und Maß der durch die Tat dokumentierten rechtsfeindlichen Einstellung und kriminellen Energie (zB vorsätzliche Tötung VS fahrlässige Tötung, Mitleid).

  53. Definiere Rechtfertigungsgründe.

    Rechtfertigungsgründe beschreiben die Voraussetzung, unter denen tatbestandsmäßige Handlungen von der Rechtsordnung gebilligt werden, also die Beseitigung des Unrechts.

  54. Definiere das Prinzip der Einheit der Rechtsordnung.

    Rechtfertigungsgründe entfalten übergreifende Wirkung. Dh was nach Vorschriften des Zivil- oder öffentlichen Rechts rechtmäßig ist, kann auch im Strafrecht nicht rechtswidrig sein.

  55. Nenne einige geschriebene Rechtfertigungsgründe.

    Notwehr § 3, elterliches Erziehungsrecht § 161 ABGB, Einwilligung § 90 Abs 1, Anhalterecht § 80 Abs 2 StPO.

  56. Nenne einige ungeschrieben Rechtfertigungsgründe.

    Rechtfertigender Notstand, übergesetzlicher Notstand, Einwilligung, mutmaßliche Einwilligung, aktgemeines Selbsthilferecht.

  57. Definiere das Regel-Ausnahme-Prinzip.

    Das ineinandergreifen von Tatbestand und Rechtfertigungsgrund. Regel: Wer tatbestandsmäßig handelt, handelt unrecht. Ausnahme: Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, entfällt das Unrecht.

  58. Definiere ad personam in Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen.

    Bei mehreren Beteiligten an einer Tat ist nur derjenige gerechtfertigt, der in seiner Person alle Merkmale des Rechtfertigungsgrund erfüllt.

  59. Definiere allgemeine Verbrechensmerkmale.

    Allgemein rechtliche Voraussetzungen eines strafrechtlichen Falles.

  60. Beschreibe die vier Stufen der allgemeinen Voraussetzungen der Strafbarkeit (Fallprüfungsschema).

    Handlungsbegriff Tatbestandsmäßigkeit Rechtswidrigkeit Schuldhafte Handlung

  61. Definiere Handlungsbegriff.

    Handlung iSd strafrechtlichen Handlungsbegriff ist ein vom Willen beherrschbares menschliches Verhalten.

  62. Nenne Ausschlussfunktionen der strafrechtlichen Handlungsbegriffs.

    Verhalten bei dem die Möglichkeit der willensmäßigen Beherrschung fehlt, wie etwa bei Schlafenden, Bewusstlosen, bloßen Körperreflexen sowie im Falle von vis absoluta (zwingende Gewalt). Denn kurzzeitiger Bewusstseinsverlust genügt.

  63. Definiere bloße Körperreflexe.

    Körperreflexe bewirken Körperbewegungen ohne Zwischenschaltung des Willens. Solche Bewegungen sind nicht vom Willen beherrschbar.

  64. Nenne Abgrenzungsprobleme bloßer Körperreflexe.

    Fehlreaktionen, automatisierte Handlungen oder impulsive Handlungen.

  65. Definiere Fehlreaktionen.

    Situationen, die an der Grenze zwischen Körperreflex und Handlung liegen, gilt insb für Fehlreaktionen der Kfz-Lenker bei plötzlicher Gefahr.

  66. Definiere automatisierte Handlungen.

    Automatisierte Handlungen sind eintrainierte, gleichförmige Verhaltensweisen, bei denen der Wille nicht jedes Mal aktive eingeschaltet wird; Willensaktivierung kann jedoch jederzeit erfolgen.

  67. Definiere impulsive Handlungen.

    Impulsive Handlungen kommen zwar unter Umgehung der Tathemmungsmechanismen, nicht aber unter Ausschaltung des Willens zu Stande.

  68. Definiere vis absoluta.

    vis absoluta ist die willensausschließende und unwiderstehliche Gewalt. Der ausgeübte Zwang ist so stark, dass der Gezwungen physisch nicht in der Lage ist, Widerstand zu leisten.

  69. Definiere vis compulsiva.

    vis compulsive ist die willensbeugende Gewalt. Der ausgeübte Zwang ist nicht stark genug, um den Willen des Gezwungenen auszuschließen, jedoch intensiv genug, um den Willen des Gezwungenen zu beugen.

  70. Übersetze coactus volui.

    Obwohl gezwungen, wollte ich dennoch.

  71. Definiere Unterlassen.

    Unterlassen ist die Nichtvornahme eines gebotenen Tuns (Nichtvornahme kann strafbar machen).

  72. Definiere Tatbild.

    Das Tatbild umfasst sämtliche objektive Tatbestandsmerkmale (beziehen sich auf die Tatumstände, die das äußere Erscheinungsbild des deiktischen Geschehens betreffen).

  73. Was unterscheiden die objektiven Bedingungen der Strafbarkeit vom gewöhnlichen objektiven Tatbestand?

    Die objektiven Bedingungen müssen weder von Vorsatz noch von Fahrlässigkeit umfasst sein.

  74. Definiere subjektive Tatbestandsmerkmale.

    Subjektive Tatbestandsmerkmale beziehen sich auf Umstände, die im seelischen (inneren) Bereich des Täters liegen. Umfasst den Tatbildvorsatz und den erweiterten Vorsatz.

  75. Übersetze furtum usus.

    straflose bloße Gebrauchsentziehung.

  76. Übersetze in dubios pro reo.

    Im Zweifel für den Angeklagten.

  77. Nenne zwei Tatbestandsmerkmale.

    Deskriptive und normative Tatbestandsmerkmale.

  78. Definiere deskriptive Tatbestandsmerkmale.

    Tatbestandsmerkmale, deren Sinngehalt aus sich heraus verständlich sind.

  79. Definiere normative Tatbestandsmerkmale.

    Tatbestandsmerkmale, die der Ausfüllung anhand einer Werteordnung bedürfen = wertausfüllungsbedürftige Tatbestandsmerkmale (ergänzendes Werturteil notwendig).

  80. Wie lassen sich Delikte unterteilen?

    In Begehungs- und Unterlassungsdelikt.

  81. Definiere Begehungsdelikt.

    Begehungsdelikte sind Delikte, bei denen das Gesetz ein bestimmtes Tun mit Strafe bedroht.

  82. Definiere (echte) Unterlassungsdelikte.

    Echte Unterlassungsdelikte, sind Delikte bei denen das Gesetz die Nichtvornahme eines gebotenen Tuns mit Strafe bedroht.

  83. Wie lassen sich Begehungsdelikte unterteilen?

    In Erfolgsdelikte und schlichte Tätigkeitsdelikte.

  84. Definiere Erfolgsdelikte.

    Delikte, die den Eintritt einer von der Tathandlung zumindest gedanklich abtretbaren Wirkung in der Außenwelt voraussetzen.

  85. Definiere Erfolgsqualifizierte Delikte.

    Das Gesetz sieht eine höhere Strafe vor (= also eine wichtige Untergruppe der qualifizierten Delikte), wenn durch die Verwirklichung eines bestimmten Grunddelikts zusätzlich eine "besondere Folge der Tat" herbeigeführt worden ist.

  86. Wie steht § 7 Abs 2 in Zusammenhang mit der Erfolgsqualifikation?

    Wegen eines erfolgsqualifizierten Delikts kann nur bestraft werden, wer die besondere Folge des "wenigstens fahrlässig" herbeigeführt hat.

  87. Wie ist die Deliktsqualifikation nach § 7 Abs 1 zu verstehen?

    Fahrlässiges Handeln ist nur strafbar, wenn der Gesetzgeber dies für ein bestimmtes Delikt ausdrücklich anordnet.

  88. Definiere Tätigkeitsdelikte.

    Delikte, deren Tatbestand sich in der Vornahme eines bestimmten Tun erschöpft. Der Eintritt des Erfolgs wird nicht vorausgesetzt.

  89. Welche beiden Einteilungskriterien bestehen nach dem Schuldprinzip § 4?

    Vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln.

  90. Definiere Vorsatzdelikte.

    Bei Vorsatzdelikten bedroht das Gesetz vorsätzliches Handeln mit Strafe.

  91. Definiere Fahrlässigkeitsdelikte.

    Bei Fahrlässigkeitsdelikten bedroht das Gesetz fahrlässiges Handeln mit Strafe.

  92. Definiere Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination.

    Bei diesen Delikten verlangt das Gesetz für die Tathandlung Vorsatz, lässt aber hinsichtlich der Herbeiführen des Erfolges Fahrlässigkeit genügen (Hauptanwendungsfälle sind in etwa die erfolgsqualifizierten Delikte).

  93. Wie können Grunddelikte abgewandelt werden?

    In qualifizierte und privilegierte Delikte.

  94. Definiere qualifizierte Delikte.

    Hier knüpft das Gesetz an die Abwandlung des Grunddelikts eine höhere Strafe.

  95. Definiere privilegierte Delikte.

    Hier knüpft das Gesetz an die Abwandlung des Grunddelikts eine mildere Strafe oder eine sonstige Vergünstigung.

  96. Woran geschieht die Abwandlung der Delikte?

    Anhand der qualifizierenden oder privilegierenden Tatbestandsmerkmale.

  97. Definiere mehraktige Delikte.

    Eine Konstruktion, die bei der der Anwendung leicht zu Fehlern führt. Sie setzen sich aus mehreren Tathandlungen zusammen - für den Vorsatz ergeben sich besondere Erfordernisse.

  98. Definiere delictum sui generis.

    Zwei Akte werden zu einem eigenen Delikt. Bsp Raub § 142 Abs 1 ist ein Delikt aus Diebstahl § 127 und Nötigung § 105.

  99. Definiere Dauerdelikt.

    Das Unrecht der Tat beginnt mit der Vornahme der Handlung und endet erst mit deren Aufhören. Je länger die Dauer der Handlung, umso größer das Unrecht. Sind bereits mit der Vornahme der Handlung rechtlich vollendet, tatsächlich beendet jedoch erst wenn die Handlung aufhört.

  100. Definiere Zustandsdelikt.

    Das Unrecht der Tat erschöpft sich in der Herbeiführen eines rechtswidrigen Zustands. Sind mit dem Eintritt der Handlung rechtlich vollendet und zugleich endgültig abgeschlossen.