Bürgerliches Recht
Fragen zusammengestellt im Karteikartenformat von der ZR-Reihe (Riedler) I-VIII
1130 flashcards · Law · by ivanfranjic
Allgemeines: Wie erfolgt die Abgrenzung von Privatrecht und öffentlichem Recht? Welche Bedeutung hat sie?
Es gibt drei Abgrenzungstheorien, wie Privat- und öffentliches Recht unterschieden werden kann: Interessentheorie: Handelt eine Partei im öffentlichen Interesse bzw. im Interesse der Allgemeinheit, so handelt es sich um ÖR; ansonsten liegt Privatrecht vor. Diese Theorie ist nicht zu vertreten, da die Abgrenzung zw. Privat- und ÖR nach dieser Theorie nicht eindeutig ist (zB Sittenwidrigkeit als Rechtsgefühl der Allgemeinheit?) Subjektionstheorie: Sind die Parteien im Rechtsverhältnis gleichberec…
Allgemeines: Was ist das Institutionensystem? Wo findet es sich in der öst. Privatrechtsordnung?
Das ABGB ist nach dem Institutionensystem unterteilt in 3 Teilbereiche: Personen-/Familienrecht (personae), Sachen-/ Erb-/Schuldrecht (res) und Prozessrecht (actiones). Nach heutiger hA ist das Prozessrecht jedoch nicht mehr dem Privatrecht zugeordnet. Diese Aufteilung zeigt sich auch im ABGB: §§ 15-284 regeln das Familien-/Personenrecht, §§ 285-1341 regeln Sachen-, Erb- und Schuldrecht, §§ 1342-1503 regeln die Bestimmungen für Personen- und Sachenrechte und §§ 1-15 regeln als Einleitung die bü…
Allgemeines: Was ist das Pandektensystem?
Anders als das Institutionensystem wird das bürgerliche Recht unterteilt in 5 Teile: Allgemeiner Teil: es handelt sich um jene Normen, die die PrivatRO grundlegend regeln und somit Grundlagen sind Schuldrecht: jene Normen, die sich mit Schuldverhältnissen beschäftigen (wobei das Schuldrecht wieder unterteilbar ist zwischen AT und BT; AT gilt für alle Arten von Schuldverhältnissen, während der BT unterschiedliche Regelungen je nach Entstehungsgrund des Schuldverhältnisses vorsieht (ex lege o. Re…
Allgemeines: Was sind die Rechtsquellen des Privatrechts? Was gibt es für positives Recht?
Die zentrale Rechtsquelle des Privatrechts ist die öst. RO, somit das ABGB mit allen privatrechtlichen Sondergesetzen (KSchG, VGG, FAGG, etc.) Jedoch ist auch das Europarecht von großer Relevanz: öst. Rechtsanwender müssen Normen d. öst. GG & d. Unionsrechts gehorchen, wobei zwischen Primärrecht & Sekundärrecht unterschieden werden muss. Unterscheidung ist wichtig zur Adressatenabgrenzung: Mit Primärrecht meint man die Gründungs-, Beitrittsverträge der EU, welche nur an die MS gerichtet sind un…
Allgemeines: Was ist Internationales Privatrecht?
Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug stellt sich die Frage, nach welchem Sachrecht dieser Sachverhalt zu beurteilen ist. IPR (auch Kollisions-, Rechtsanwendungs- oder Verweisungsrecht genannt) versucht zu regeln, welches mat. Sachrecht auf den Sachverhalt nun konkret anzuwenden ist, das IPR trifft an sich keine materiellen Sachentscheidungen. Die IPR-Rechtsquelle nach öst. Recht ist das IPRG, während das europäische IPR mit den Rom-VOs (Rom-I bis Rom-VII) hauptsächlich für die Rechtsfindung zust…
Allgemeines: Was ist der Geltungsbereich des Privatrechts?
Der räumliche Geltungsbereich ist nach dem Territorialitätsprinzip zu beurteilen: Die Geltung des Privatrechts ist auf dem Staatsgebiet beschränkt. Zeitlich geltend ist das Privatrecht nach § 11 BGBlG mit dem Folgetag der Freigabe im RIS, sofern via Legisvakanz kein anderes Datum ausgewählt wurde. Der zeitliche Geltungsbereich wird via Derogation eingeschränkt: Ein Gesetz tritt somit außer Kraft und Geltung, wenn es durch ein anderes Gesetz abgeändert/aufgehoben wird (formelle Derogation) oder…
Allgemeines: Was ist zwingendes, was ist dispositives Recht?
Absolut zwingendes Recht sind Normen, von denen jegliche Abweichung nicht zulässig: Die Norm kann nicht durch Parteienvereinbarung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Kommt es zu einer Abweichung, so ist die Abweichung nichtig und rechtsunwirksam. Relativ zwingendes Recht sind Normen, wo eine schutzbedürftige Partei involviert ist und somit der GG normiert, dass eine Abweichung von dieser Norm (als Mindeststandard) nur möglich ist, wenn die Abweichung zugunsten dieser schutzbedürftigen Grupp…
Allgemeines: Was ist das sog. Gewohnheitsrecht? Können Gewohnheiten sich zu Recht entwickeln?
Gewohnheitsrecht entsteht bei Erfüllung v. 2 Voraussetzungen: Es muss ein bestimmtes Verhalten lange gleichmäßig getätigt werden und dies mit Rechtsüberzeugung: Das Verhalten wird durch den Rechtsunterworfenen getätigt, obwohl man dazu rechtlich nicht verpflichtet ist! Gewohnheitsrecht ist eine mögliche Rechtsquelle des Privatrechts, sofern sich das Gesetz auf Bräuche oder Usancen berufen. (zB § 10 ABGB und § 346 UGB)
Allgemeines: Gibt es Richterrecht in Österreich?
Nein, anders als in angloamerikanischen Rechtsordnungen spielt das case law in Österreich keine Rolle: Gerichte haben die Aufgabe, Recht zu sprechen und das nicht aus eigener Überzeugung, wie es bei case law-Systemen ist. § 12 ABGB regelt das auch ausdrücklich: "Die in einzelnen Fällen ergangenen Verfügungen und die von Richterstühlen in besonderen Rechtsstreitigkeiten gefällten Urtheile haben nie die Kraft eines Gesetzes, sie können auf andere Fälle oder auf andere Personen nicht ausgedehnet w…
Rechtsfähigkeit: Was sind Rechtssubjekte, was sind Rechtsobjekte?
Bei Rechtssubjekten handelt es sich um Personen, die die Fähigkeit haben, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, ergo die rechtsfähig sind. Das sind nat. Personen, aber auch jur. Personen können Träger von Rechten und Pflichten sein. Bei Rechtsobjekten handelt es sich wiederum um den Gegenstand der Rechte und Pflichten der Rechtssubjekte.
Rechtsfähigkeit: Wann beginnt die Rechtsfähigkeit, wann endet sie?
"Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten." (§ 16 ABGB) Die Rechtsfähigkeit bei natürlichen Personen beginnt mit der vollendeten Lebendgeburt, mit dem Austritt des Kindeskörpers aus dem Mutterleib und mit dem Eintritt der Atmung bzw. mit Abgabe von anderen Lebenszeichen. Zu unterscheiden von Lebendgeburten sind Tot- (Gewicht von > 500 Gramm, jedoch fehlende Lebenszeichen) & Fehlgeburt (Gewicht < 500 Gramm + fehlende L…
Rechtsobjekt: Was ist Rechtsobjekt? Welche Arten von Rechtsobjekten gibt es?
Rechtsobjekte können nicht Träger von Rechten und Pflichten sein, sondern sind vielmehr Gegenstand dieser Rechten und Pflichten eines Rechtssubjekts. Es handelt sich somit um brauchbare/beherrschbare Sachen und Tiere. Ein Mensch kann nicht Gegenstand von Rechten und Pflichten sein, die Sklaverei und Leibeigenschaft ist untersagt nach § 16 ABGB. Mit Sachen meint man nach § 285 ABGB alles, was nicht mit dem menschlichen Körper fest verbunden ist und weiters dem Menschen zum Gebrauch dient (ergo b…
Rechtseinteilung: Was meint man mit objektivem und subjektivem Recht?
Objektives Recht sind Normen, die das menschliche Zusammenleben regeln. Beim subjektiven Recht handelt es sich wiederum um eine von der objektiven Rechtsordnung eingeräumten Befugnis, damit ein Rechtssubjekt seine indiv. Interessen durchsetzen kann. Das subjektive Recht ist somit eine Rechtsmacht, wodurch das Rechtssubjekt seine Interessen befriedigen kann und deren Geltendmachung von seinem Willen abhängt.
Rechtseinteilung: Was sind absolute und relative Rechte?
Die Unterscheidung wird durch den unterschiedlichen Kreis der Verpflichteten bestimmt: Absolute Rechte wirken gegenüber jedermann, jede einzelne Person muss dieses Recht respektieren. Darunter zählen bspw. das Eigentum, Immaterialgüterrechte, Persönlichkeitsrechte etc. Anders bei den relativen Rechten: Bei solchen Rechten gibt es einen bestimmten Kreis von Verpflichteten, solche Rechte wirken nur gegenüber bestimmten Personen bzw. inter partes. Darunter fallen vor allem obligatorische Rechte.
Rechtseinteilung: Wie können subjektive Rechte nach ihrem Bezugspunkt unterschieden werden?
Nach dem Bezugspunkt unterschieden werden können dingliche, obligatorische, Familien-, Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte. Bei dinglichen Rechten bezieht sich das subj. Recht auf eine körperliche Sache, es wird die Herrschaft des Subjekts gegenüber dem Objekt normiert bzw. gesichert. Eigentum, Baurecht, Pfandrecht, Servitute, usw. (Typenzwang!) Bei obligatorischen Rechten besteht kein Sachbezug, sondern der Berechtigte kann von einem anderen Rechtssubjekt ein bestimmtes Verhalten bzw. U…
Rechtseinteilung: Wie können subjektive Rechte nach dem Inhalt der durch ihnen verliehenden Befugnis unterschieden werden?
Die Dreiteilung erfolgt hier in Herrschaftsrechten, Ansprüchen & Gestaltungsrechten. Bei Herrschaftsrechten hat der Berechtigte die Möglichkeit zur unmittelbaren Einwirkung auf das Rechtsobjekt und zum Ausschluss von anderen, fremden Einflüssen. Das sind insb. dingliche & Immaterialgüterrechte (zB § 362) Gestaltungsrechte ermöglichen es dem Berechtigten mittels einseitiger Erklärung (also ohne (Mit-)Wirkung anderer) ein bestehendes Rechtsverhältnis zu verändern bzw. zu beenden oder sogar neue R…
Vertragsschluss: Wie kommt ein Vertrag zustande?
Nach §§ 861 ff ABGB kommt ein Vertrag durch zwei miteinander korrespondierende Willenserklärungen, Angebot und Annahme zustande. Diese Willenserklärungen werden auch Vertragsabschlusshandlungen genannt.
Vertragsschluss: Was sind die Voraussetzungen für ein gültiges Angebot?
Ein gültiges Angebot liegt vor, wenn eine Willenserklärung vorliegt (also ein vom Willen des Erklärenden gedecktes Verhalten bzw eine Äußerung mit Kundgabezweck und Rechtsfolgewillen), welche ausreichend bestimmt ist, einen Bindungswillen aufweist, dem Erklärungsadressaten auch zugeht und nicht widerrufen worden ist.
Vertragsschluss: Was ist eine Willenserklärung?
Eine Willenserklärung ist eine vom Willen des Handelnden gedeckte Äußerung, welche von einem Rechtsfolgewillen & darauf gerichtet ist, gegenüber einem anderen Rechtssubjekt seinen rechtsgeschäftlichen Willen zu erklären. Es muss also eine Willensäußerung vorliegen, ein vom Willen des Handelnden gesteuertes äußeres Verhalten. Somit liegen keine Willensäußerungen vor, wenn willenlose Reflexe erfolgen oder Verhaltensweisen, die unter dem Einfluss von "vis absoluta" erfolgten. Rechtsfolgewillen (au…
Vertragsschluss: Wann sind Willenserklärungen ausreichend bestimmt?
"Die Einwilligung in einen Vertrag muss frei, ernstlich, bestimmt und verständlich erklärt werden." (§ 869 ABGB) Damit ein wirksames Angebot vorliegt, müssen die wesentlichen Punkte des abzuschließenden Vertrags im Angebot enthalten sein. Es muss somit zumindest der Mindestinhalt vorliegen, also jene Punkte, damit nach dem ABGB wirksam ein Vertrag zustande kommt. Zu beachten ist, dass nicht nur Bestimmtheit, sondern auch ausreichende Bestimmbarkeit ausreicht für den Mindestinhalt des Angebots.…
Vertragsschluss: Was meint man mit dem Bindungswillen?
Der Bindungswille geht aus der Willenserklärung hervor: Der Erklärende räumt dem Empfänger somit einseitig das Recht ein, durch seine einseitige Annahme den Vertrag zu perfektionieren, sprich ihn zustande kommen zu lassen. Ein Beispiel, wo der Bindungswille eben fehlt, ist die invitatio ad offerendum, die Aufforderung zur Stellung eines Angebots. Das liegt vor Einladungen zu Verhandlungen, Versenden von Katalogen, Inseraten, Schaufenster etc.. Hier fehlt der Bindungswille, da sich der "Offerent…
Vertragsschluss: Wann ist eine Willenserklärung zugegangen?
Angebote sind empfangsbedürftig, weshalb sie erst mit Zugang Bindungswirkung entfalten bzw. wirksam werden. Mit Bindungswirkung meint man, dass der Erklärende auch gegenüber dem Empfänger gebunden ist, vor Zugang ist das Angebot zwar existent, jedoch rechtlich nicht von Relevanz. Für den Zugang ist die Empfangstheorie maßgeblich: Die Erklärung gilt logischerweise jedenfalls als zugegangen mit der Kenntnisnahme vom Empfänger, jedoch ist der Zugang auch dann gegeben, wenn die Erklärung derart im…
Vertragsschluss: Müssen Willenserklärungen durch den Erklärenden selbst übermittelt werden?
Nein, sondern die Übermittlung durch Boten ist auch möglich: Hier ist zu unterscheiden zwischen Empfangs- und Erklärungsboten: Bei Empfangsboten handelt es sich um Personen, die vom Empfänger zur Entgegennahme berechtigt sind (zB EGs, Hausgenossen, Geschäftsangestellte). Geht die Erklärung dem Empfangsboten zu, so ist das so zu sehen, wie als ob die Erklärung dem Empfänger zugegangen ist, sodass Empfangsboten der Sphäre des Empfängers zuzurechnen ist. Bei Erklärungsboten schaut dies wiederum an…
Vertragsschluss: Können Willenserklärungen widerrufen werden?
Ein Angebot ist nach dem Zugang nicht widerruflich, da mit dem Zugang die Bindungswirkung eintritt und somit das Angebot auch gegenüber anderen verbindlich wird. Somit ist ein Widerruf von Willenserklärungen nur zeitlich mit dem Zugang der Erklärung möglich. Nach der L (vor allem durch das Briefproblem veranschaulicht) wird angenommen, dass eine Willenserklärung auch dann widerrufen werden kann, wenn über den Widerruf früher tatsächlich Kenntnis erlangt worden ist als vom Angebot selbst.
Vertragsschluss: Wie können Willenserklärungen erlöschen?
Willenserklärungen können erlöschen durch Widerruf (s. Frage), durch Ablauf der ihnen beigesetzten Frist (§ 862 ABGB), bei Abweichung der Annahme vom Angebot (sprich mit Dissens) oder auch mit Insolvenz des Antragsstellers: "Ein vom Schuldner erteilter Auftrag erlischt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens." (§ 26 (1) IO) Fraglich ist, ob mit dem Tod des Offerenten die Willenserklärung erlischt oder nicht: § 862 S 4 ABGB regelt, dass ein Angebot selbst dann nicht erlischt, wenn eine Partei…
Vertragsschluss: Wie können Angebot durch Willenserklärungen angenommen werden?
"Man kann seinen Willen nicht nur ausdrücklich durch Worte und allgemein anerkannte Zeichen; sondern auch stillschweigend durch solche Handlungen erklären, welche mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, übrig lassen. In bezug auf die Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen ist auf die im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen." (§ 863 ABGB) Die Annahme durch Willenserklärung erfolgt gem. § 863 ABGB und benöt…
Vertragsschluss: Wie können Willenserklärungen konkludent sein bzw. was meint man mit ausdrücklich und schlüssig?
§ 863 ABGB unterscheidet zwischen ausdrücklich und schlüssig: Ausdrückliche Willenserklärungen liegen vor, wenn die Erklärung bzw. die Willensäußerung durch Worte oder durch allg. anerkannte bzw. angenommene Zeichen erfolgen. Deshalb zählen zB Kopfnicken, ein Daumen hoch etc. als ausdrückliche Erklärungen, auch wenn kein Wort gesprochen wird. Anders schaut es bei konkludenten Erklärungen aus: Bei konkludenten Erklärungen kommt es dazu, dass hier eben keine typischen Erklärungszeichen vorliegen,…
Vertragsschluss: Qui tacit, consentire videtur?
Fraglich ist, ob bloßes Schweigen als Zustimmung zu einem Angebot gesehen werden kann bzw. ob bloßes Schweigen einen Erklärungswert generell hat. Dies wird im öst. Privatrecht verneint, Schweigen kann nicht als eine Erklärung gesehen werden, es sei denn, dass Gesetz sieht ausdrücklich diese Möglichkeit vor. Ein Beispiel für die Möglichkeit des Schweigens als Zustimmung ist bei der Genehmigung bei einem Prüfungskauf, welcher bedingt abgeschlossen wird, abhängig von der Genehmigung der Leistung d…
Vertragsschluss: Wann erfolgt die Annahme rechtzeitig?
Die Rechtzeitigkeit der Annahme wird beurteilt nach § 862: Hier wird unterschieden, je nach dem ob das Angebot eine Frist zur Annahme hatte oder nicht (und somit die gesetzliche Frist zur Anwendung kommt): Hat der Antragssteller eine Frist gesetzt, so erlischt das Angebot mit dem Verstreichenlassen der Frist ohne Annahme. Hat der Antragssteller keine Frist gesetzt und erfolgte das Angebot unter Anwesenden, so ist das Angebot sofort anzunehmen. Kommt es zu keiner sofortigen Annahme, so erlischt…
Vertragsschluss: Ist es möglich, dass eine rechtzeitig abgesendete, jedoch zu spät angekommene Annahme trotzdem einen gültigen Vertrag zustande kommen lässt?
"Als rechtzeitig gilt die Annahme, wenn die Erklärung innerhalb der Annahmefrist dem Antragsteller zugekommen ist. Trotz ihrer Verspätung kommt jedoch der Vertrag zustande, wenn der Antragssteller erkennen mußte, daß die Annahmeerklärung rechtzeitig abgesendet wurde, und gleichwohl seinen Rücktritt dem andern nicht unverzüglich anzeigt." (§ 862a ABGB) Wurde demnach die Annahme rechtzeitig abgeschickt, so kommt der Vertrag trotz späteren Zugangs dennoch zustande, wenn der Antragssteller erkennen…
Vertragsschluss: Was ist die Annahme via Willensbetätigung?
"Ist eine ausdrückliche Erklärung der Annahme nach der Natur des Geschäftes oder der Verkehrssitte nicht zu erwarten, so kommt der Vertrag zustande, wenn dem Antrag innerhalb der hierfür bestimmten oder den Umständen angemessenen Frist tatsächlich entsprochen worden ist." (§ 864 ABGB) Anders als nach § 863 ABGB ist eine Annahme durch Willensbetätigung nicht empfangsbedürftig: Mit der bloßen Herstellung des dem Willen entsprechenden Zustands will man Rechtsfolgen herbeiführen. Kurz gesagt: bei d…
Vertragsschluss: Was für Erklärungsarten gibt es? Was sind die Unterschiede zwischen Willenserklärung, Willensbetätigung, Wissenserklärung, Willensmitteilung und Realakt?
Willenserklärungen (§ 863) sind vom Willen des Subjekts gedeckte Äußerungen, die von einem Rechtsfolgewillen getragen sind und darauf gerichtet sind, einem anderen Rechtssubjekt seinen rechtsgeschäftlichen Willen zu erklären. Bei Willensbetätigungen (§ 864) handelt es sich um vom Willen des Subjekts gedeckte Handlungen, die von einem Rechtsfolgewillen getragen sind. (ohne Kundgabezweck) Bei Wissenserklärungen handelt es sich um Erklärungen, die lediglich auf die Kundgabe von Fakten oder Kenntni…
Vertragsschluss: Was ist der Realoffert?
"Das Behalten, Verwenden oder Verbrauchen einer Sache, die dem Empfänger ohne seine Veranlassung übersandt worden ist, gilt nicht als Annahme eines Antrags. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zu verwahren oder zurückzuleiten, er darf sich ihrer auch entledigen. Muß im jedoch nach den Umständen auffallen, daß die Sache irrtümlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener Frist dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den Absender zurückzuleiten." (§ 864 (2) ABGB) Beim Rea…
Privatautonomie: Was meint man mit Privatautonomie?
Die Privatautonomie ist das wesentlichste Merkmal des öst. Privatrechts: Sie ermöglicht es dem Rechtssubjekt durch seine freie eigene willentliche Entscheidung seine Rechtsverhältnisse eigenverantwortlich zu gestalten. Zu beachten ist, dass diese Gestaltung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Schranken zu erfolgen hat. Die Privatautonomie kann auch als Abgrenzungsmerkmal zwischen öff. Recht und Privatrecht gesehen werden: Im öffentlichen Recht erfolgt aufgrund des Legalitätsprinzips die gesam…
Privatautonomie: Aus welchen Freiheiten besteht die Privatautonomie konkret?
Die Privatautonomie findet sich in verschiedenste Ausformungen: Abschlussfreiheit: Rechtssubjekte können frei entscheiden, ob, wann und mit wem sie sich verpflichten bzw. Rechtgeschäfte eingehen. Inhaltsfreiheit: Hier wird vorgesehen, dass die Rechtssubjekte prinzipiell frei regeln können, wie sie sich durch Rechtsgeschäfte berechtigen und verpflichten können. Der Inhalt ihrer Rechtsgeschäfte wird durch sie bestimmt. Typenfreiheit: Es steht den Parteien frei, ob sie sich an die dispositiven Reg…
Privatautonomie: Was gibt es für gesetzliche Grenzen der Privatautonomie? Welche Freiheiten sind dadurch betroffen?
Es können sich im Gesetz verschiedenste Schranken ergeben, die die Privatautonomie einschränken: Die Inhaltsfreiheit wird vor allem durch § 879 ABGB eingeschränkt, wonach gesetz- und sittenwidrige Verträge nichtig sind. Dementsprechend gibt es Normen, von denen eine Abweichung überhaupt (oder auch Abweichungen nur zulasten eines Subjekts) nicht erlaubt sind, wodurch solche Vereinbarungen nichtig wären. Somit wird die Inhaltsfreiheit eingeschränkt. Weiters ist zu beachten, dass es in einem große…
Privatautonomie: Wie wird die Abschlussfreiheit insb begrenzt bzw. eingeschränkt?
Die Abschlussfreiheit (die Freiheit des Subjekts zu entscheiden, ob, wann & mit wem er sich verpflichtet) wird mit dem Kontrahierungszwang eingeschränkt: Es gibt demnach Fälle, wo es einen Zwang bzw. eine Pflicht zum Vertragsschluss gibt. Dieser Kontrahierungszwang kann sich entweder aus einer gesetzlichen Anordnung ableiten (wie es bei Monopolbetrieben bei Strom, Gas, Eisenbahn etc. der Fall ist) oder sich aus der Rechtsprechung ergeben: Die Rsp bejaht einen Kontrahierungszwang wenn der Vertra…
Privatautonomie: Gibt es im Privatrecht eine Drittwirkung der Grundrechte?
Eine unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte wird verneint, sind doch Grundrechte dazu da, dass Verhältnis zwischen Staat und Bürger zu regeln und somit wird unmittelbar nur der Staat verpflichtet. Zu beachten ist jedoch, dass mittels der Sittenwidrigkeitsklausel nach § 879 (1) ABGB die Grundwertungen, welche in Grundrechten verankert sind, in die Auslegung privatrechtlicher Normen einfließen können. Schließlich ist auch die Fiskalgeltung der Grundrechte zu beachten: Agiert der Staat demnach…
Allgemeines: Was meint man mit dem Begriff des Rechtsgeschäfts?
Das Rechtsgeschäft ist nichts anderes als eine Willenserklärung, welche rechtlich durchsetzbar und von einem Rechtsfolgewillen getragen wird. Dieser Begriff ist nicht gesetzlich definiert und resultiert aus der Betrachtung verschiedener willentlicher Verpflichtungsgründe. Das Rechtsgeschäft im jur. Sinn ist demnach ein Tatbestand, welcher aus einer bzw. mehreren Willenserklärung/-en besteht und die Rechtsordnung Rechtsfolgen daran knüpft.
Allgemeines: Wie können Rechtsgeschäfte unterteilt werden?
Rechtsgeschäfte können unterteilt werden in der Anzahl ihrer Beteiligten: Einseitige Rechtsgeschäfte kommen zustande durch die Abgabe einer Willenserklärung (wie es zB ein Testament oder die Auslobung ist), bei zwei-/mehrseitigen Rechtsgeschäften benötigt man dementsprechend mehrere Willenserklärungen. Rechtsgeschäfte können aber auch nach der Anzahl der Beteiligten unterschieden werden, welche zur Erbringung einer Leistung verpflichtet sind: Einseitig verpflichtende Rechtsgeschäfte liegen dann…
Vertragsschluss: Was versteht man unter Sittenwidrigkeit?
"Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig." (§ 879 (1) ABGB) Anzumerken ist, dass die guten Sitten ungeschriebenes Recht sind. Sittenwidrigkeit liegt demnach vor, wenn ein Rechtsgeschäft im Widerspruch zum Rechtsgefühl aller billig & gerecht denkenden Menschen steht. Maßgeblich dafür ist demnach die Werteordnung der Gesellschaft, nicht eines einzelnen Richters oder generell einer einzigen Person. Es werden also Grenzen überschritten, welch…
Vertragsschluss: Was für Arten von Konsens und Dissens gibt es?
Kommt es dazu, dass der subjektive Wille der Parteien übereinstimmt, so liegt natürlicher Konsens vor: Der Vertrag kommt somit mit dem Inhalt zustande, welcher im subj. Wille gegeben ist, abweichend vom objektiven Wortlaut d. Erklärungen der Parteien (falsa demonstratio non nocet). Andererseits gibt es auch den sog. normativen Konsens: In diesem Fall weichen die objektiven Erklärungswerte vom subj. Willen der Parteien ab, jedoch stimmen die objektiven Erklärungen überein. Dafür muss jedoch eine…
Vertragsschluss: Wie sind Willenserklärungen zu interpretieren?
"Bei Auslegung von Verträgen ist nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht." (§ 914) "Bei einseitig verbindlichen Verträgen wird im Zweifel angenommen, daß sich der Verpflichtete eher die geringere als die schwerere Last auflegen wollte; bei zweiseitig verbindlichen wird eine undeutliche Äußerung zum Nachteile desjenigen erklärt, der sich derselben…
Vertragsschluss: Was besagt die Zweifelsregel nach § 915 ABGB?
"Bei einseitig verbindlichen Verträgen wird im Zweifel angenommen, daß sich der Verpflichtete eher die geringere als die schwerere Last auflegen wollte; bei zweiseitig verbindlichen wird eine undeutliche Äußerung zum Nachteile desjenigen erklärt, der sich derselben bedient hat." (§ 915) Bestehen nach Ermittlung des obj. Erklärungswerts (Vertrauenstheorie) und des subj. Willens, Lückenschließung durch etwaiges dispositives Recht & durch ergänzende Auslegung immer noch Zweifel, so sieht § 915 ABG…
Vertragsschluss: Was versteht man unter einem Angebot an unbestimmte Personen?
Inserate, Aufstellen von Waren in Schaufenstern, Verschicken von Katalogen etc. werden ja als invitatio ad offerednum gesehen, als Aufforderung zur Stellung eines Angebots. Es liegt hier noch keine Angebot im jur. Sinn vor, da der Bindungswille fehlt: Der Auffordernde will und kann sich nicht gegenüber allen Adressaten seiner Aufforderung verpflichten, sodass das Angebot eigentlich erst vorliegt mit der "Annahme" des Adressaten. Davon abzugrenzen sind Angebote an unbestimmte Personen: Der Erklä…
Vertragsschluss: Was versteht man unter protestatio facto contraria valet?
Übersetzt Protest entgegen den Fakten schadet, beschäftigt man sich hier mit der Frage, ob man jemanden zu Gegenleistung verpflichten kann (indem man eine Leistung in Anspruch nimmt bzw. sozialtypisches Verhalten setzt), obwohl die Person klar von sich gibt, keinen Vertrag abschließen zu wollen. Beispiel: Jemand steigt in eine Straßenbahn und erklärt ausdrücklich, kein Ticket zu kaufen. Jemand fährt auf einen Parkplatz und erklärt, die Parkgebühren nicht zu zahlen. Verhaltensweisen (wie etwa da…
Vertragsschluss: Was sind Angebote ohne Obligo?
Hierbei handelt es sich um "Angebote" unter Beifügung von Klauseln bzw. Wendungen wie unverbindlich, ohne Obligo oder auch freibleibend. Hiermit erklärt sich der Offerent von seinem Offert befreit und behält sich das Recht vor, auch nach Zugang der Erklärung diese einseitig widerrufen zu können. In solchen Fällen liegt jedoch kein Angebot vor: Der Bindungswille besagt, dass man dem Empfänger einseitig die Möglichkeit gibt, durch seine einseitige Annahme den Vertrag zustandekommen zu lassen. Jed…
Vertragsschluss: Was ist das sog. Kreuzoffert?
Kreuzofferte bestehen, wenn zwei Subjekte unabhängig voneinander Angebote aneinander zukommen lassen, die genau den gleichen Inhalt haben. X und Y versenden gleichzeitig jeweils eine E-Mail, in der sie erklären, eine selbe Sache um den selben Preis zu (ver-)kaufen. Kommt es zu einem solchen Fall, so wird mit Zugang der letzten Erklärung der Vertrag perfekt. Voraussetzung dafür ist jedenfalls, dass die Offerte inhaltlich übereinstimmen und auch die Parteirollen feststehen.
Vertragsschluss: Was ist ein sog. Vorvertrag?
"Die Vereinbarung, künftig erst einen Vertrag schließen zu wollen, ist nur dann verbindlich, wenn sowohl die Zeit der Abschließung, als die wesentlichen Stücke des Vertrages bestimmt, und die Umstände inzwischen nicht dergestalt verändert worden sind, daß dadurch der ausdrücklich bestimmte, oder aus den Umständen hervorleuchtende Zweck vereitelt, oder das Zutrauen des einen oder andern Teiles verloren wird. Überhaupt muß auf die Vollziehung solcher Zusagen längstens in einem Jahre nach dem bedu…
Vertragsschluss: Was ist die sog. Punktation?
"Ist zwar noch nicht die förmliche Urkunde, aber doch ein Aufsatz über die Hauptpunkte errichtet und von den Parteien unterfertigt worden (Punktation), so gründet auch schon ein solcher Aufsatz diejenigen Rechte und Verbindlichkeiten, welche darin ausgedrückt sind." (§ 885 ABGB) Bei der Punktation handelt es sich um eine verbindliche und konzeptartige Fixierung der Hauptpunkte eines mit der Punktation entstehenden Vertrags. Die Punktation ist in ihrem Bestand zeitlich unbegrenzt und weiters mus…
Vertragsschluss: Was ist die Option?
Bei der Option kommt es dazu, dass eine Partei der anderen die Möglichkeit einräumt, durch einseitige Erklärung ein im Vorhinein bestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen und somit einen unmittelbaren Erfüllungsanspruch zu erwerben. Voraussetzung für die Option ist, dass die wesentlichen Vertragsbestandteile bestimmt sind, sodass der Vertrag durch einseitige Erklärung auch tatsächlich zustande kommen kann.
Vertragsschluss: Was sind generell die Voraussetzungen für den Abschluss eines unanfechtbaren Rechtsgeschäfts?
Diese Voraussetzungen werden in §§ 865 bis 887 ABGB geregelt: Die Person muss fähig sein, rechtsgeschäftlich tätig zu sein, weiters muss die Einwilligung wahr sein. Der Inhalt des Rechtsgeschäfts muss möglich und erlaubt sein und weiters muss eine etwaige Form eingehalten werden. Kurz gesagt: Die Person muss geschäftsfähig sein, die Erklärung muss bestimmt, frei, ernst und verständlich sein, das intendierte Rechtsgeschäft muss möglich und erlaubt sein. Die Erklärungen müssen etwaige Formgebote…
Vertragsschluss: Was ist der Unterschied zwischen Wurzelmängeln und Leistungsstörungen?
Bei Wurzelmängeln besteht das Rechtsgeschäft nicht bzw. liegt ein Erfordernis für die Gültigkeit des Geschäfts nicht vor. Somit können sich die Parteien auf Nichtigkeit berufen bzw. kann die schutzwürdige Partei den Vertrag wegen Willensmängel anfechten und ihn beseitigen. Anders bei der Leistungsstörung: Bei Leistungsstörungen bestehen keine Probleme mit der Gültigkeit des Geschäfts, vielmehr kommt es zu Problemen bei der Abwicklung des Geschäfts: Die Leistung wird nicht oder nur unordnungsgem…
Vertragsschluss: Was ist absolute Nichtigkeit?
Absolute Nichtigkeit liegt vor, wenn das Rechtsgeschäft überhaupt nicht existiert. Maßgeblich ist hier zu merken, dass sich hier niemand auf die Nichtigkeit berufen muss, sondern das Rechtsgeschäft bereits an sich nichtig ist. Indem absolute Nichtigkeit besteht, kann sich im Streitfall selbst ein Dritter auf die Nichtigkeit berufen. Beispiele für absolut nichtige Geschäfte wären Dissens, fehlende Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit, Unverständlichkeit Scheingeschäft, fehlende Ernstlichkeit und auc…
Vertragsschluss: Was ist relative Nichtigkeit?
Relative Nichtigkeit ermöglicht es, dass die von der Norm geschützte Partei sich auf die Nichtigkeit des Geschäfts berufen kann, ansonsten aber der Vertrag aufrecht bleibt. Kommt es dazu, dass die geschützte Partei sich auf die Nichtigkeit beruft, so wird das Rechtsgeschäft als bereits im Vorhinein unwirksam gesehen. Zu beachten ist, dass sich nur die geschützte Partei auf die Nichtigkeit stützen kann, der Vertragspartner kann sich nicht auf die Nichtigkeit berufen. Beruft sich also der Geschüt…
Vertragsschluss: Wann ist ein Rechtsgeschäft teil-, wann ist es gesamtnichtig?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht, da hier auf den Schutzzweck der übertretenen Norm abgestellt wird: Verstößt ein Vertrag in seiner Gesamtheit gegen Gesetze oder gegen gute Sitten nach § 879 (1), so fordert der Normzweck jedenfalls die Gesamtnichtigkeit. Jedoch gibt es auch explizit Fälle im Gesetz (§§ 878 S 2, 917a ABGB), wo ausdrücklich die Restgültigkeit des Rechtsgeschäfts gesehen wird, welches nur zum Teil gesetzeswidrig ist (bzw. im Falle des § 878 S 2 teilunmöglich is…
Vertragsschluss: Was passiert, wenn ein Rechtsgeschäft schwebend unwirksam ist?
Bei schwebend unwirksamen Rechtsgeschäften hängt das Schicksal des Rechtsgeschäfts vom Eintritt eines äußeren Ereignisses ab (zB vom Eintritt einer Bedingung, die nachträgliche Genehmigung vom ges. Vertreter etc.). Tritt dieses Ereignis nicht ein, so ist das Rechtsgeschäft nichtig; im umgekehrten Fall ist das Rechtsgeschäft voll wirksam.
Vertragsschluss: Was bewirkt die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäfts?
Indem ein Rechtsgeschäft anfechtbar ist, bedeutet das noch nicht, dass es ungültig ist: Es bleibt gültig, kann jedoch vernichtet werden. Die schutzwürdige Partei kann demnach durch einseitige Erklärung (Gestaltungsrecht) die bestehende Rechtslage verändern und eben das anfechtbare Rechtsgeschäft anfechten oder auch anpassen. Kommt es zu keiner Geltendmachung, so bleibt der Vertrag aufrecht und die Parteien sind an das Rechtsgeschäft weiterhin gebunden. Wird es jedoch angefochten, so betrachtet…
Willensmangel: Was sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anfechtung einer Willenserklärung bzw. eines Vertrags nach § 871 ABGB wegen Irrtums?
Bestehen und Beachtlichkeit des Irrtums Kausalität des Irrtums Fehlendes Vertrauensschutzbedürfnis beim Vertragspartner bzw. Vorliegen einer der Alternativen nach § 871 ABGB Wesentlichkeit Zu beachten ist, dass in manchen Fällen auch die Veranlassung des Irrtums nicht durch den Gegner selbst erfolgt, sondern durch einen echten Dritten gem § 875.
Willensmangel: Was ist ein Irrtum und wann ist er beachtlich?
Ein Irrtum ist die falsche bzw. fehlende Vorstellung von der Wirklichkeit, also von Fakten, Umständen, Vorgängen und Zusammenhängen. Zu beachten ist, dass für eine Irrtumsanfechtung nach § 871 ABGB der Irrtum beachtlich sein muss, es muss demnach entweder ein Erklärungsirrtum oder ein Geschäftsirrtum ieS vorliegen. Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn der objektive Wert der Erklärung vom subjektiven Willen des Erklärenden abweicht: A erklärt X, obwohl er eigentlich Z erklären möchte. Somit lieg…
Willensmangel: Was ist ein Motivirrtum? Was macht ihn so besonders, wann sind Motivirrtümer beachtlich?
Bei Motivirrtümern kommt es dazu, dass sich der Irrende seinen Irrtum auf einen Umstand bezieht, welcher nicht Vertragsinhalt geworden ist. Bezieht sich demnach der Irrtum auf einen Punkt, der außerhalb des Vertragsinhalts liegt, so liegt ein unbeachtlicher Motivirrtum vor. Solche Motivirrtümer sind grundsätzlich unbeachtlich bei entgeltlichen Geschäften, sie lösen keine Rechtsfolgen aus. Dies gilt auch, wenn das Motiv dem Geschäftspartner bekannt war bzw. dieses auch bei Vertragsschluss geäuße…
Willensmangel: Was gibt es für Sonderirrtümer?
Bei Wertirrtümern kommt es dazu, dass man sich über den Wert der Sache irrt. Dabei handelt es sich um einen bloßen Motivirrtum, liegt es doch jedem selbst frei, den Wert der Sache zu bestimmen bzw. ist die Bewertung der Leistung in der Hand der Parteiendisposition. Ein Wertirrtum kann aber sehr wohl auch ein GI sein, wenn zB der Markt-/Börsenpreis als preisbestimmend vereinbart wird. Beim Kalkulationsirrtum kommt es dazu, dass sich die Partei bei der Berechnung der eigenen Leistungs- bzw. Gegen…
Willensmangel: Wie ist die Kausalität beim Irrtum zu ermitteln?
Nach der Äquivalenztheorie bzw. nach der conditio sine qua non-Formel ist ein Irrtum dann kausal, wenn er nicht weggedacht werden kann, ohne dass der Vertrag in seiner konkreten Gestalt entfiele. Denkt man sich also die Kenntnis der wahren Sachlage beim Irrenden hinzu, so liegt ein kausaler Irrtum vor, wenn er den Vertrag zumindest nicht in dieser konkreten Gestalt geschlossen hätte.
Willensmangel: Wann ist das fehlende Vertrauensschutzbedürfnis des Gegners des Irrenden gegeben?
"[...] so entsteht für ihn keine Verbindlichkeit, falls der Irrtum durch den anderen veranlaßt war, oder diesem aus den Umständen offenbar auffallen mußte oder noch rechtzeitig aufgeklärt wurde." (§ 871 (1) ABGB) Dementsprechend berechtigt das Erfüllen einer dieser Alternativen den Irrenden zur Anfechtung/Anpassung: Veranlassung des Irrtums durch den Vertragspartner: Veranlassung liegt vor, wenn der Gegner für den Irrtum angemessen ursächlich ist. Ein Verschulden ist hier nicht erforderlich, vi…
Willensmangel: Was ist der Sonderfall des gemeinsamen Irrtums?
Ein gemeinsamer Irrtum liegt dann vor, wenn beide Vertragspartner über ein und denselben Umstand irren. Nach hL kommt es dazu, dass bei gemeinsamen Irrtümern der Vertrag nicht angefochten werden kann, da die andere Partei (der "Gegner" des "Irrenden") ebenfalls dem Irrtum unterliegt und somit genauso schutzwürdig bzw. -berechtigt ist.
Willensmangel: Wie stellt sich heraus, ob ein Irrtum wesentlich ist oder nicht?
Ist ein Irrtum beachtlich, kausal und auch durch ein fehlendes Vertrauensschutzbedürfnis des Gegners begründet worden, so stellt sich die Frage nach der Wesentlichkeit, welches Gestaltungsrecht nun ausgeübt werden kann durch den Irrenden. Bei der Wesentlichkeit stellt man sich die Frage, ob der Vertrag überhaupt in jeglicher Form bei Kenntnis der wahren Sachlage zustande gekommen wäre. Dies wird durch den tatsächlichen bzw. hypothetischen Willen der Parteien ermittelt bzw. je nachdem, was Parte…
Willensmangel: Wie erfolgt die Anfechtung des Vertrags nach § 871 ABGB?
Mit der Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums wird der Vertrag mit dinglicher ex-tunc Wirkung aufgehoben. Die ex-tunc Wirkung bedeutet, dass der Vertrag so betrachtet wird, als ob er nie zustande gekommen wäre. Die dingliche Wirkung der Anfechtung beschreibt, dass die Anfechtung auch die Qualifikation des Vertrags als sachenrechtlichen Titel beiseite schafft. Dies hat zur Folge, dass auch zwischenzeitliche Übereignungen rückwirkend ungültig werden, wobei stets auf einen originären Eigentumserwe…
Willensmangel: Wie erfolgt die Anpassung des Vertrags wegen Irrtums gem. § 872 ABGB?
Kommt es dazu, dass eine Anpassung möglich ist (s. Frage zur Wesentlichkeit), so richtet sich diese Anpassung primär am tatsächlichen, sekundär am hypothetischen Parteiwillen. Die Anpassung erfolgt somit im Optimalfall mit dem Vertragsinhalt, mit welchem die Parteien eigentlich kontrahiert hätten. Besteht da hinsichtlich keine Einigung, so wird die relative Berechnungsmethode angewandt: p=(P∗w)/Wp = (P*w)/Wp=(P∗w)/W Zu beachten ist, dass, für den Fall, dass der Irrtum für beide Parteien unwesen…
Willensmangel: Welche Auswirkungen hat es, wenn ein echter Dritter den Irrtum veranlasst hat?
"Ist einer der Vertragschließenden von einem Dritten durch List oder durch ungerechte und gegründete Furcht zu einem Vertrage bewogen; oder zu einer irrtümlichen Erklärung veranlaßt worden; so ist der Vertrag gültig. Nur in dem Falle, daß der andere Teil an der Handlung des Dritten teilnahm oder von derselben offenbar wissen mußte, kommen die §§ 870 bis 874 zur Anwendung." (§ 875 ABGB) Wurde der Irrtum durch einen echten Dritten veranlasst, welcher eben dem Vertragspartner nicht zurechenbar ist…
Willensmangel: Was muss bezüglich Verzicht, Verjährung und Geltendmachung beim Irrtum beachtet werden?
"Die Rechte, [...]; und die Forderung wegen einer bei dem Vertrage unterlaufenen Furcht oder eines Irrtums, wobei sich der andere vertragmachende Teil keiner List schuldig gemacht hat, müssen binnen drei Jahren geltend gemacht werden. Nach Verlauf dieser Zeit sind sie verjährt." (§ 1487 ABGB) Das Gestaltungsrecht verjährt nach 3 Jahren ab Schluss des Vertrags. Weiters muss beachtet werden, dass die Anfechtung bzw. die Anpassung gerichtlich geltend gemacht werden muss (via Klage oder Einrede). G…
Willensmangel: Kann man wegen Irrtums Schadenersatz fordern?
Kommt es dazu, dass der Vertragspartner die Irreführung verschuldet hat (ihm also zumindest leichte Fahrlässigkeit zuzumuten ist), so kann Schadenersatz durch den Irrenden gefordert werden nach § 874 ABGB durch culpa in contrahendo. In Fällen von cic ist der Vertrauensschaden zu ersetzen, der Irrende ist so zu stellen, wie er wäre, hätte er nicht auf die Richtigkeit der Erklärung bzw. Gültigkeit des Vertrags vertraut. Zu beachten ist, dass, wenn der Irrtum durch den Irrenden hätte vermieden wer…
Willensmangel: Was sind die Voraussetzungen für die erfolgreiche Anfechtung wegen Lists?
Das Gestaltungsrecht der Anfechtung gem. § 870 1.Fall kann bei Vorliegen der Voraussetzungen geltend werden: Bestehen eines Irrtums Kausalität der listigen Irreführung Rechtswidrige bzw. obj. sorgfaltswidrige Irreführung Vorsätzlich verschuldete Irreführung Erfolgt die Täuschung nicht durch den Vertragspartner selbst, sondern durch einen echten Dritten, so muss auf § 875 ABGB wieder geachtet werden. Ein anderer tL prüft die Kausalität als letzten Schritt und die Rechtswidrigkeit und das Verschu…
Willensmangel: Welche Irrtümer sind für eine Anfechtung wegen Lists beachtlich?
Bei einer listigen Irreführung handelt es sich ja um die Vorspielung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen durch den Gegner bzw. auch das Belassen des Irrenden in seinem Irrtum durch das Unterdrücken wahrer Tatsachen. Für die Anfechtung wegen listiger Irreführung ist jede Art des Irrtums beachtlich, sogar Motivirrtümer. Eine Besonderheit ist zu beachten: Wurde ein Erklärungsirrtum listig herbeigeführt, so ist der Täuschende verpflichtet, die Erklärung gem. dem wahren Willen des Erklärenden…
Willensmangel: Wie kann Irreführung rechtswidrig erfolgen?
Rechtswidriges Verhalten liegt vor, wenn es objektiv sorgfaltswidrig ist, also der Irreführende sich eben nicht so verhalten hat, wie es ein ordnungsgemäßer, rechtstreuer Mensch getan hätte. Der Irreführende hat mit seinem Verhalten also nicht die ihm gebotene und mögliche Sorgfalt eingehalten. Irreführung kann einerseits durch aktives Tun erfolgen, also durch aktives Handeln zum Hervorrufen d. Irrtums. Objektiv sorgfaltswidriges Verhalten liegt demnach bereits dann vor, wenn der Irreführende A…
Willensmangel: Welches Verschulden wird benötigt für eine listige Irreführung?
Der Täuschende muss vorsätzlich gehandelt haben, er muss demnach wissentlich und willentlich den Irrenden überlistet haben. Ausreichen tut in solchen Fällen bereits Eventualvorsatz, der Irreführende muss also den Eintritt des Irrtums beim Irrenden für möglich gehalten haben und sich mit dieser Möglichkeit abgefunden haben. Dies darf nicht verwechselt werden mit grober Fahrlässigkeit: Bei der groben Fahrlässigkeit kommt es dazu, dass man die objektiv gebotene und zumutbare Sorgfalt derart ungewö…
Willensmangel: Was ist das Besondere an der Kausalität bei der listigen Irreführung?
Bei der listigen Irreführung muss eine sog. Doppelkausalität vorliegen: Die Irreführung durch den Gegner muss kausal sein für den Irrtum, wobei der Irrtum wiederum kausal sein musste für den Vertragsschluss. Sprich: Denkt man sich die Irreführung weg (oder die Aufklärung hinzu), so hätte kein Irrtum bestehen dürfen, wodurch der Vertrag entweder gar nicht oder zumindest in dieser konkreten Gestalt geschlossen wäre. Weiters muss beachtet werden, dass diese Irreführung bereits zum Zeitpunkt des Ve…
Willensmangel: Was gibt es zu beachten bei der listigen Irreführung durch einen Dritten?
Ist der Dritte dem Vertragspartner zurechenbar (also ein unechter Dritter, welcher als Gehilfe bei Verhandlungen dabei war), so berechtigt seine listige Irreführung allenfalls zur Anfechtung/Anpassung nach § 870. Ist er jedoch nur ein unechter Dritter, so muss zumindest eine Voraussetzung des § 875 ABGB vorhanden sein: Der Vertragspartner musste demnach entw. bei der listigen Irreführung teilnehmen, sie musste ihm offenbar auffallen oder der Irrtum durch die List wird dem Vertragspartner rechtz…
Willensmangel: Wie erfolgt die Anfechtung bzw. Anpassung des Vertrags wegen Lists?
Die Anfechtung erfolgt durch ger. Geltendmachung, wobei die neue L auch eine außergerichtliche Geltendmachung ausreichen lässt. Die Anfechtung erfolgt mit dinglicher ex-tunc Wirkung: Es wird so betrachtet, als ob der Vertrag nie zustande gekommen wäre und auch die sachenrechtlichen Verfügungen durch den Vertrag abgeschafft werden. Anders als bei einer Anfechtung nach § 871 ABGB kommt es auf eine Wesentlichkeit für die Anfechtung nicht an. Die Anpassung erfolgt nach § 872 ABGB, nämlich kommt die…
Willensmangel: Wie schaut es mit einem Verzicht bzw. mit der Verjährung aus bei listiger Irreführung?
Ein Vorwegverzicht auf das Gestaltungsrecht nach §§ 870, 872 ABGB ist nicht gültig; ein solcher Vorwegverzicht wird als sittenwidrig und nichtig gem. § 879 (1) gesehen. Das Anfechtungs- und Anpassungsrecht verjährt nach der allgemeinen Verjährungsfrist nach 30 Jahren ab Vertragsschluss. (§ 1478 ABGB)
Willensmangel: Kann man bei listiger Irreführung auch so einen Schadenersatzanspruch geltend machen?
"In jedem Falle muß derjenige, welcher einen Vertrag durch List oder ungerechte Furcht bewirkt hat, für die nachteiligen Folgen Genugtuung leisten." (§ 874 ABGB) Gemäß § 874 ABGB hat der Irreführende dem Irrenden den Vertrauensschaden zu ersetzen, welcher durch die Irreführung entstanden ist. Dementsprechend ist der Geschädigte so zu stellen wie er wäre, hätte er nicht auf die Gültig-/Richtigkeit der Erklärung des Gegners vertraut. Dieser Schadenersatzanspruch verjährt unabhängig von der Verjäh…
Willensmangel: Welche Voraussetzungen werden benötigt, um ein Rechtsgeschäft wegen einer Drohung anzufechten?
§ 870 2.Fall sieht vor, dass ein Vertrag bzw. empfangsbedürftige Willenserklärungen angefochten werden können, wenn sie durch ungerechte Furcht bewirkt worden sind. Die Voraussetzungen sind: Vorliegen einer Drohung Die Abgabe einer Willenserklärung durch den Bedrohten Die Kausalität der Drohung für den Vertragsschluss Vorliegen von gegründeter Furcht Vorliegen von ungerechter Furcht In Fällen, wo ein Dritter die Drohung gesetzt hat, kommt es dazu, dass die Voraussetzungen nach § 875 ABGB für ei…
Willensmangel: Was ist eine Drohung?
Eine Drohung ist das Ankündigen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Übel mat. o. ideeller Natur ist o. sich überhaupt auf den Empfänger selbst oder auf andere Personen/Sachen bezieht. Ebenfalls irrelevant ist, ob dieses Übel durch Tun oder Unterlassen herbeigeführt wird. Wobei zu beachten ist, dass ein Übel durch Unterlassen nur zur Anfechtung berechtigt, wenn es eine rechtliche Verpflichtung zum Handeln gibt. We…
Willensmangel: Was meint mit der Abgabe einer Willenserklärung durch den Bedrohten?
Der Bedrohte muss durch die Drohung eine Willenserklärung abgegeben haben. Dies ist insofern wichtig, da die Drohung die Willensbildung des Bedrohten nur beugen darf (vis relativa o. compulsiva). Liegt demnach bei der Abgabe der Erklärung vis absoluta vor, die somit die freie Willensbildung des Erklärenden zur Gänze ausschließt, so liegt keine Willenserklärung vor (von Willen des Äußernden gedeckte Äußerung ...), wodurch die Erklärung an sich bereits nichtig ist und somit keiner Anfechtung beda…
Willensmangel: Wie ist die Kausalität bei der Drohung zu prüfen?
Die Drohung ist kausal, wenn sie nicht weggedacht werden kann, ohne dass der Vertrag in seiner konkreten Gestalt entfiele. Somit musste die Drohung kausal sein für die Abgabe der Willenserklärung durch den Bedrohten. Denkt man sich demnach die Drohung weg und kommt es dazu, dass der Vertrag/die Erklärung gar nicht oder zumindest anders zustande gekommen wäre, so ist die Drohung kausal. Zu beachten ist, dass die Drohung spätestens zur Zeit des Vertragsschlusses erfolgen musste, eine nachträglich…
Willensmangel: Was versteht man unter gegründeter Furcht?
Ob eine Furcht gegründet ist, ist nach dem subj. Maßstab und somit aus der Sicht des Bedrohten zu beurteilen. Gegründete Furcht liegt demnach vor, wenn die Drohung sich auf mat. o. ideelle Interessen bezieht o. sich auf eine Person bezieht, an die der Bedrohte ein rechtliches, ideelles o. wirt. Interesse hat. Selbst Putativdrohungen, also das Ankündigen von Übel, auf dessen Eintritt der Drohende überhaupt keinen Einfluss haben kann, sind für eine Drohungsanfechtung berechtigend, sofern der Bedr…
Willensmangel: Wann ist eine Furcht ungerecht?
Darunter versteht man, dass die Drohung rechtswidrig war und somit die Drohung den Erklärenden widerrechtlich zur Abgabe der Erklärung bewegt hat. Dies kann auf drei Arten und Weisen erfolgen: Einerseits kann das angedrohte Übel rechtswidrig sein, also das Mittel zum Zweck ist rechtswidrig. Andererseits kann auch der angestrebte Erfolg rechtswidrig sein, also der durch das erlaubte Mittel verfolgte Zweck ist rechtswidrig o. sittenwidrig. Ein wichtiger Sonderfall ist das Vorliegen einer rechtswi…
Willensmangel: Wie erfolgt die Anfechtung bzw. Anpassung des Vertrags bzw. Willenserklärung wegen einer Drohung?
Die Anfechtung erfolgt gem. § 870 2.Fall ABGB: Zu beachten ist, dass die Nachteiligkeit des Geschäfts für den Bedrohten egal ist, sprich, er kann den Vertrag selbst dann anfechten, wenn dieser ihn eigentlich besser stellen würde. Weiters muss beachtet werden, dass die Anfechtung gegen den Vertragspartner gerichtet ist, selbst dann, wenn die Drohung eigentlich durch einen Dritten erfolgte (§ 875 ABGB). Auch hier erfolgt die Anfechtung dinglich ex-tunc. Bei einer Anpassung nach § 872 ABGB muss be…
Willensmangel: Was gibt es bei der Drohung bzgl. Verzicht, Verjährung und Geltendmachung zu beachten?
Ein Vorwegverzicht auf das Gestaltungsrecht nach § 870 2.Fall ist ungültig (§ 879 (1) ABGB), jedoch aber kann der Verzicht getätigt werden, wenn der Zwang wegfällt. Weiters ist zu beachten, dass die Verjährung gem. § 1487 ABGB erfolgt und somit die Anfechtung/Anpassung binnen 3 Jahren ab Wegfall der Zwangslage geltend gemacht werden muss. Die Geltendmachung muss gerichtlich erfolgen durch Klage oder Einrede, wobei jedoch auch nach neuerer Lehre die außergerichtliche Geltendmachung genügen sollt…
Willensmangel: Kann man infolge einer Drohung Schadenersatz geltend machen?
Auch für Drohungen kommt § 874 ABGB zur Anwendung und somit ist der Vertrauensschaden durch den Drohenden zu ersetzen. Dieser Anspruch besteht (wie auch bei der List) unabhängig von der Anfechtung. Zu beachten ist, dass dieser Anspruch sich gegen den Drohenden richtet, was demnach nicht zwingend der Vertragspartner sein muss.
Willensmangel: Was versteht man unter Wucher?
"Insbesondere sind folgende Verträge nichtig: wenn jemand den Leichtsinn, die Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte der Leistung in auffallendem Mißverhältnisse steht." (§ 879 (2) Z 4) Wucherische Verträge sind nach § 879 (2) Z 4 nichtig, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Äquivalenzstörung zw. L…
Willensmangel: Wann ist die Äquivalenzstörung beim Wucher gegeben?
Eine Äquivalenzstörung iSd § 879 (2) Z 4 liegt vor, wenn die Leistung und Gegenleistung in einem groben Missverhältnis stehen. Es ist nicht erforderlich, dass eine Verkürzung über der Hälfte stattfindet, jedoch ist eine Verkürzung über die Hälfte allenfalls als wucherisch zu sehen. Zu beachten ist, dass die Äquivalenzstörung und die Willensbildungsstörung sich in einem beweglichen System befinden: Je größer also die Äquivalenzstörung ist, desto geringer muss die Willensbildungsstörung sein, um…
Willensmangel: Was für Willensbildungsstörungen gibt es beim Wuchervertrag?
§ 879 (2) Z 4 nennt als Gründe Leichtsinn, Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit & Gemütsaufregung. Leichtsinn drückt aus, dass dem Bewucherten die Folgen seiner Handlungen bewusst waren, jedoch aus Sorglosigkeit oder mangelnder Überlegung misst er den Handlungen nicht die zukommende Bedeutung zu. Bei der geschäftlichen Unerfahrenheit meint man, dass der Vertragspartner wegen mangelnder Lebenserfahrung nicht fähig ist, seine Interessen beim Vertragsschluss gehörig zu wahren. Der Bewuch…
Willensmangel: Wann liegt Ausbeutung des Bewucherten durch den Bewuchernden vor?
Der Bewuchernde beutet die Willensbildungsstörung aus, wenn er die ungünstige Situation des Bewucherten vorsätzlich oder zumindest fahrlässig ausgenutzt hat.
Willensmangel: Was gibt es beim Wucher bzgl Folgen und Geltendmachung, Verzicht etc. zu beachten?
Nach hA handelt es sich beim Wuchervertrag um einen Fall der relativen Nichtigkeit: Das bedeutet, dass der Vertrag nur dann nichtig ist und seine Rechtsfolgen aufgehoben werden, wenn man sich auf den Wucher beruft. Nach hA kann sich weiters nur der Bewucherte auf den Wucher berufen. Der Wucher muss vor Gericht geltend gemacht werden (via Klage oder Einrede), wobei die Geltendmachung ex-tunc wirkt. Kommt es dazu, dass die Leistungen aus dem Wuchervertrag bereits erbracht worden sind, so sind die…
Willensmangel: Wie kann die Verkürzung über die Hälfte geltend gemacht werden, was sind die Voraussetzungen?
"Hat bey zweyseitig verbindlichen Geschäften ein Theil nicht einmahl die Hälfte dessen, was er dem andern gegeben hat, von diesem an dem gemeinen Werthe erhalten, so räumt das Gesetz dem verletzten Theile das Recht ein, die Aufhebung, und die Herstellung in den vorigen Stand zu fordern. Dem andern Theile steht aber bevor, das Geschäft dadurch aufrecht zu erhalten, daß er den Abgang bis zum gemeinen Werthe zu ersetzen bereit ist. Das Mißverhältniß des Werthes wird nach dem Zeitpuncte des geschlo…
Willensmangel: Wann liegt eine Verkürzung über die Hälfte vor?
Eine Verkürzung über die Hälfte liegt vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem Missverhältnis von weniger als 50% stehen. Beziehen tut man sich hier auf den gemeinen Wert der (Gegen-)Leistung gem. § 305 ABGB.
Willensmangel: Wann muss die Verkürzung über die Hälfte stattgefunden haben?
Das Wertmissverhältnis musste für eine erfolgreiche Geltendmachung der laesio enormis bereits zur Zeit des Vertragsschlusses bestanden haben. Nachträgliche Wertänderungen oder -schwankungen werden hiermit nicht beachtet. Was jedoch beachtet wird, sind Wertverminderungen, die dadurch entstehen, dass die Sache bereits bei Vertragsschluss mangelhaft waren.
Willensmangel: Was meint man mit der Aufzahlungsbefugnis nach § 934 ABGB?
Der Verkürzende kann die Anfechtung nach § 934 ABGB verhindern, indem er anbietet auf den gemeinen Wert aufzuzahlen. Zu beachten ist, dass er für die Verhinderung der Anfechtung auf den vollen gemeinen Wert aufzahlen muss.
Willensmangel: Wann kann eine Anfechtung nach § 934 ABGB nicht stattfinden?
"Die Anwendung des § 934 kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden; er ist jedoch dann nicht anzuwenden, wenn jemand erklärt hat, die Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Werth zu übernehmen; wenn er, obgleich ihm der wahre Werth bekannt war, sich dennoch zu dem unverhältnißmäßigen Werthe verstanden hat; ferner, wenn aus dem Verhältnisse der Personen zu vermuthen ist, daß sie einen, aus einem entgeldlichen und unentgeldlichen vermischten, Vertrag schließen wollten; wenn s…
Willensmangel: Was gibt es bei der Geltendmachung der Anfechtung der laesio enormis zu beachten?
Einerseits ist zu beachten, dass die laesio enormis neutral ausgestaltet ist, sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber können sich auf die Verkürzung berufen. Weiters muss beachtet werden, dass es für die Geltendmachung irrelevant ist, ob Leistungen bereits erbracht worden sind oder nicht. Die Anfechtung erfolgt dinglich ex-tunc, sodass der Vertrag als nie geschlossen betrachtet wird und auch sachenrechtliche Wirkungen nicht erhalten bleiben. Die Anfechtung hat gerichtlich statt zu finden, a…