ZR I - Vertragsschluss - Konsens/Dissens, Interpretation

35 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Was ist natürlicher Konsens?

    Der innere Wille beider Parteien stimmt überein

  2. Was ist normativer Konsens?

    Der Erklärungsempfänger vertraut auf den objektiven Erklärungswert der Vertragsinhalt entspricht aber nicht dem subjektiven Willen des Erklärenden = innerer Wille weicht ab, aber Norm stimmt überein

  3. Wie kann der objektive Erklärungswert vom subjektiven WIllen abweichen?

    z.B.: Parteien vereinbaren Preis von 100€ Angebotsleger schreibt versehentlich 200€ in Vertrag

  4. Wann liegt Konsens vor?

    Konsens ist gegeben, wenn natürlicher oder normativer Konsens vorliegt also entweder der subjektive Wille der Parteien oder die objektive Erklärungswerte übereinstimmen

  5. Wird der natürliche oder der normative Konsens höher bewertet? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 914 ABGB der natürliche subjektiver Wille geht vor objektivem Erklärungswer

  6. Wann liegt Dissens vor?

    Dissens liegt vor, wenn weder der subjektive Wille noch die objektiven Erklärungswerte übereinstimmen

  7. Wann liegt Erklärungsirrtum vor?

    EI liegt vor, wenn der subjektive Wille einer Partei von objektiven Erklärungswert ihrer Erklärung abweicht

  8. Kann Erklärungsirrtum bei natürlichem Konsens vorkommen?

    Nicht möglich, da bei natürlichem Konsens der Vertragsinhalt der subjektive Wille der Parteien ist

  9. Welche Arten des Dissenses werden anhand der Gründe unterschieden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    § 869 S 2 ABGB Dissens wegen Unvollständigkeit der Vereinbarung Dissens wegen Diskrepanz der Erklärungen Dissens wegen Mehrdeutigkeit oder Unverständlichkeit der Erklärungen

  10. Was ist Dissens wegen Unvollständigkeit der Vereinbarung?

    z.B.: Haupt- oder Nebenpunkte sind offen

  11. Was ist Dissens wegen Diskrepanz der Erklärungen?

    Angebot und Annahmeerklärung stimmen im Wortlaut nicht überein und lassen sich durch Auslegung nicht zur Deckung bringen

  12. Was ist Dissens wegen Mehrdeutigkeit oder Unverständlichkeit der Erklärungen?

    Angebot und Annahme stimmen im Wortlaut überein sind aber objektiv Mehrdeutig und werden von den Parteien jeweils anders verstanden

  13. Wie kann Dissens anhand des Kenntnis der Vertragsparteien und der Betroffenen Vertragsbestandteile Kategorisiert werden?

    Offener Dissens über Hauptpunkte Offener Dissens über Nebenpunkte Versteckter Dissens über Hauptpunkte Versteckter Dissens über Nebenpunkte

  14. Was ist offener Dissens?

    Beide Parteien wissen, dass sie sich noch nicht einig sind

  15. Was ist versteckter Dissens?

    Zumindest eine der Parteien glaubt, dass in allen Punkten Einigung erzielt

  16. Was sind die Rechtsfolgen von Dissens über die Hauptpunkte? Was ist die Rechtsgrundlage?

    § 869 S 2 ABGB weder bei offenem noch bei verstecktem Dissens kommt ein Vertrag zustande

  17. Was sind die Rechtsfolgen von Dissens über die Nebenpunkte?

    Es kommt darauf an, ob der Vertrag auch ohne Einigung über die Nebenpunkte geschlossen worden wäre idR ist dies Anzunehmen, wenn die Nebenpunkte durch Gesetz oder Verkehrssitte ergänzbar sind und von den Parteien kein Vorbehalt diesbezüglich gemacht wurde

  18. Was sind die Rechtsgrundlagen für die Vertragsauslegung?

    insb §§ 914, 915 ABGB § 863 (2) ABGB § 346 UGB

  19. Was ist das Ziel der Vertragsauslegung?

    Ermittlung des Inhalts einer einzelnen Vertragsabschlusserklärung aber auch Ermittlung des Vertragsinhalts

  20. Was ist bei einer Erklärung maßgebend für die Auslegung? Wie heißt die Theorie dazu?

    Maßgebend ist die Vertrauenstheorie iSd § 863 ABGB nicht Wille des Erklärenden = Willenstheorie auch nicht objektiver Wortlaut der Erklärung = Erklärungstheorie

  21. Was ist die Vertrauenstheorie? Was ist die Rechtsgrundlage?

    § 863 ABGB Die Erklärung ist aus der Sicht eines objektiv-redlichen Erklärungsempfängers zu betrachten alle Kenntnisse des wirklichen Erklärungsempfängers, auch ungewöhnliche, eingeschlossen

  22. Was ist ein objektiv-redlicher Erklärungsempfänger?

    Wer sich bemüht richtig zu verstehen was der Erklärende mit seiner Erklärung ausdrücken möchte

  23. Wann sind unbewusste Erklärungen (Fehlendes Erklärungsbewusstsein) zurechenbar?

    Unbewusst abgegeben Erklärungen sind nur dann zurechenbar wenn sich der Erklärende zumindest Fahrlässig verhalten hat (Erklärungsfahrlässigkeit)

  24. Wann liegt Erklärungsfahrlässigkeit vor?

    Erklärungsfahrlässigkeit liegt vor, wenn der Erklärende einen Erklärungstatbestand verursacht hat und sich fahrlässig verhalten hat da er es vermeiden oder verhindern hätte können dass diese Handlung von einem gutgläubigen Dritten als Willenserklärung angesehen wird

  25. Wann darf eine Willenserklärung nicht angenommen werden, obwohl Erklärungsfahrlässigkeit / ein Erklärungstatbestand vorliegt?

    Wenn der Erklärungsempfänger auf diese Handlung nicht vertraut hat

  26. Wie ist eine nicht eindeutige Erklärung zu interpretieren?

    Sie ist vom Empfänger so zu verstehen wie es der Übung des redlichen Verkehrs, also der Verkehrssitte, entspricht

  27. Was ist bei der Interpretation entsprechend der Verkehrssitte zu berücksichtigen?

    Sprachgebrauch Art Ort (z.B. regionaler Dialekt) Umstände (Verkehrskreis, Verbraucher / Unternehmer, .. )

  28. Wie werden Lücken im Vertrag geschlossen?

    zunächst durch dispositives Recht dann ergänzenden Vertragsauslegung

  29. Wann kann dispositives Recht nicht zur Lückenschließung verwendet werden?

    Wenn fest steht, dass die Parteien die Geltung des dispositiven Rechts nicht herbeiführen wollen aber dessen ungeachtet keine Regelungen getroffen haben

  30. Welche Vertragsbestandteile sind notwendig, welche kommen auf anderen Weg in den Vertrag?

    Notwendig: essentialia negotii Ware + Preis Von Gesetz: naturalia negotii z.B.: Fälligkeit (§ 904) und Erfüllungsort (§905) Parteienvereinbarung: accidentalia negotii

  31. Wie wird eine Lücke geschlossen, wenn dispositives Recht nicht angewendet werden kann?

    durch ergänzende Vertragsauslegung

  32. Was wird bei der ergänzenden Vertragsauslegung einbezogen?

    Hypothetischer Parteiwille Übung des redlichen Verkehrs / Verkehrsauffassung Treu und Glauben

  33. Was ist der hypothetische Parteiwille bei der Vertragsauslegung?

    Dasjenige, was die konkreten Parteien vernünftigerweise gewollte hätten wenn ihnen die Unvollständigkeit des Vertrages bewusst gewesen wäre

  34. Was ist die Zweifelsregel bezüglich undeutlicher Äußerungen? Was ist die Rechtsgrundlage?

    § 915 ABGB bei entgeltlichen Rechtsgeschäften ist eine undeutliche Äußerung im Zweifel zum Nachteil desjenigen zu verstehen der sich ihrer bedient

  35. Was ist die Rechtsfolge, wenn sich kein eindeutiger Sinn für eine Erklärung ermitteln lässt? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Die Erklärung ist iSd § 869 ABGB wegen Unbestimmtheit nichtig