strafrecht

10 flashcards · Other · by Klaus Voraberger

  1. rechtfertigungsgründe

    Regelunrecht kann dadurch ausgeschlossen werden. Notwehr, Nothilfe, Anhalterecht, Pflichtenkollision Notwehr Notwehr situation: gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger angriff auf notwehrfähiges rechtsgut. Notwehrfähig: körperliche unversehrtheit, sexuelle integrität und selbstbestimmung, Vermögen, Leben, Gesundheit, Freiheit. Freie willensentschließung ist nur dort notwehrfähig wo das bedrohte RG nicht unmittelbar Notwehrfähig ist. Angriffe auf die freie willensentschließung er…

  2. Objektiver tatbestand

    erfolg, subsumieren des tatbestandes handlung, kausalität abstellen auf tathandlung definition des delikts: verhaltensgebunden oder verhaltensungebunden kausalität nach der äquivalenztheorie condicio sine qua non

  3. objektive zurechnung

    konnte davon ausgegangen werden das die Handlung die folgen zeitigt. War es die vorrangige absicht des täters. Jeweils für den erfolg und die Handlung.

  4. Allgemeines SelbsthilfeRecht §§ 19, 344 ABGB

    Selbsthilfesituation Das allgemeine Selbsthilferecht stellt eine Ausnahme vom staatlichen Gewaltmonopol dar.35 Es setzt zunächst das tatsächliche Bestehen eines nicht verjährten privatrechtlichen Anspruchs voraus. Darüber hinaus müsste staatliche Hilfe zur Bewahrung oder Durchsetzung dieses Anspruchs zu spät kommen, so dass die Durchsetzungschancen ernsthaft bedroht sind. Selbsthilfehandlung Als Selbsthilfehandlungen kommen nur geeignete, verhältnismäßige und anspruchsadäquate Verhaltensweisen…

  5. Anhalterecht (§ 80 Abs 2 StPO

    Anhaltesituation: Für das Vorliegen einer Anhaltesituation bedarf es des Verdachts einer gegenwärtigen oder unmittelbar vorherigen Ausführung einer strafbaren Handlung oder der Fahndung wegen einer solchen. Nur gerichtlich strafbare Handlungen können eine Anhaltesituation begründen. 27 Ob eine solche Tat vollendet oder versucht ist, spielt dabei keine Rolle.28 Objektiv lässt dieser Rechtfertigungsgrund bereits einen schlichten Verdacht einer entsprechenden Tat genügen, der freilich auf konkrete…

  6. rrtum übereinen Rechtfertigenden Sachverhalt §8 Putativnotwehr

    Putativnotwehrsituation: Eine solche setzt zunächst voraus, dass der Betreffende das Vorliegen rechtfertigender Umstände zumindest ernstlich für möglich hält, unabhängig davon, wie plausibel diese Umstände objektiv sind Putativnotwehrhandlung: Der in Putativnotwehr Handelnde darf nicht mehr als jener, der sich tatsächlich in einer Notwehrsituation befindet. Erlaubt ist also die notwendige Verteidigung. Unter den zur Verfügung stehenden geeigneten Mitteln ist das schonendste zu wählen, das eine…

  7. objektiver Tatbestand

    Erfolg Der Tatbestand setzt voraus … –> subsumieren, auslegen Unter … versteht man … erleidet … .. Der tatbestandliche Erfolg liegt vor. Handlung Das delikt ist ein verhaltensgebundenes/verhaltensungebundenes delikt… … verhalten vom willen beherrscht… … Ob dieses verhalten für die … kausal war ist anhand der äquivalenztheorie zu beurteilen. Danach ist eine Handlung für einen Erfolg kausal wenn sie nicht weggedacht werden kann ohne das der Erfolg in seiner konkreten gestalt entfiele. Erforderlic…

  8. Subjektiver Tatbestand

    § ist ein Vorsatzdelikt. Erforderlich ist somit dass der Täter im Tatzeitpunkt hinsichtlich aller Umstände des objektiven Tatbestands vorsätzlich handelt. Die mindestanforderung des Vorsatzes ergibt sich aus §5 (1) 2. HS Dolus eventualis. Vorsätzlich handelt danach wer die verwirklichung eines tatbestandes ernstlich für möglich (Wissenskomponente) hält und sich damit abfindet (Willenskomponente). Hinsichtlich der Wissenskomponente ist zu prüfen ob X es für möglich hält das durch seine Handlung…

  9. Rechtswidrigkeit das durch den Tatbestand indizierte Unrecht könnte durch Rechtfertigungsgründe ausgeschlossen sein.

    Notwehr §3 notwehrsituation Notwehr setzt einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriff auf ein Notwehrfähiges Rechtsgut voraus. Unter Angriff ist jedes Menschliche Verhalten zu verstehen, dass die beeinträchtigung von RG befürchten lässt. Als notwehrfähige RG nennt §3 (1) taxativ Leben, gesundheit, körperl unversehrtheit, sexuelle integrität und selbstbestimmung, freiheit und vermögen. Die beurteilung ob ein angriff vorliegt, erfolgt nach hA objektiv ex ante. Im gegenständlichen Fall…

  10. Subjektives Rechtfertigungselement

    Zur Neutralisierung des Handlungsunrechts muss der Notwehrübende jene Umstände intellektuell erfassen, die die Notwehrsituation begründen das trifft auf T zu, der erkennt, dass A ihm ein Messer vorhält, und daraus bei lebensnaher Interpretation den Schluss zieht, A werde ihn sogleich verletzen, wenn er den Fluchtweg nicht freigibt. Indem sämtliche Merkmale der Notwehr erfüllt sind, ist die gegenständliche Tat des T gerechtfertigt. Ergebnis: T hat sich nicht wegen des geprüften delikts strafbar…