rr
2 flashcards · Other · by Klaus Voraberger
Condictio indebitit (heute § 1431 ABGB)
Voraussetzung: irrtümliche Zahlung/Leistung einer Nichtschuld (indebitum, kein Behaltegrund gegeben) 2 Personen: Entreicherter/Bereicherter Ungerechtfertige Vermögensverschiebung soll rückgängig gemacht werden; Bereicherter hat keinen Behaltegrund Vor Bedingungseintritt kann irrtümlich geleistete Zahlung kondiziert werden. Vor Bedingungseintritt: Vertrag noch in Schwebe; Verpflichtung des S besteht noch nicht Aber: keine condictio indebiti, wenn S vor dem geplanten Leistungstermin zahlt (Befris…
actio ad exhibendum
Kläger: Eigentümer A Beklager: Eigentümer B Trennung zusammengesetzter Sachen bei Sachverbindungen ohne Einwilligung