Individualarbeitsrecht II - Begründung des Arbeitsverhältnisses (JKU)
9 flashcards · Law · by Chala Lala
Durch welche Normen ist die Privatautonomie bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen beschränkt?
Personen können grundsätzlich nach Belieben Arbeitsverträge abschließen und sind keinem Kontrahierungszwang unterworfen, allerdings gibt es Einschränkungen: § 18 BAG: Der Lehrherr muss den Lehrling nach Abschluss der Lehre für mindestens 3 Monate im erlernten Beruf im Betrieb weiterbeschäftigen (= Behaltepflicht) § 1 BEinstG: Ein AG, der mindestens 25 AN beschäftigt, muss pro 25 AN mindestens 1 begünstigten Behinderten einstellen - tut er das nicht, muss er eine Ausgleichstaxe gem. § 9 BEinstG…
Was ist Arbeitsvermittlung?
Arbeitsvermittlung ist gem. § 2 (1) AMFG jede Tätigkeit, die darauf abzielt, Arbeitssuchende mit einem AG zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zusammenzubringen gem. § 2 (4) AMFG fällt auch die Überlassung von AN an Dritte hierunter. Die Arbeitsvermittlung ist geregelt im AMFG + AMSG
Welche Normen sind bezüglich dem AMS zu beachten?
AMS: vermittelt Arbeitssuchende auf offene Stellen. Die Vermittlung hat gem. § 3 AMFG unentgeltlich, unparteiisch und freiwillig zu geschehen, es darf kein Zwang bestehen, eine bestimmte Arbeit oder einen bestimmten AN anzunehmen. Außerdem dürfen nur passende Tätigkeiten vermittelt werden. § 7 AMFG: Die Vermittlung ist von fachlich + persönlich geeigneten Personen durchzuführen § 3 Z 10 AMFG: Die Vermittlung in vom Streik betroffene Betriebe ist unzulässig § 9 und § 23 GlBG: Stellenausschreibun…
Begründung des Arbeitsverhältnisses - Geschäftsfähigkeit
Für AN bestimmt § 171 ABGB, dass mündige Mj (ab 14) AV selbständig, ohne Zustimmung des gesetzlichen V, abschließen können. Der gesetzliche V kann aber den AV aus wichtigem Grund vorzeitig auflösen. Lehr- und sonstige AusbildungsV benötigen die Zustimmung des gesetzlichen V (§ 12 Abs 1 BAG). Keine Sonderregeln für AG; daher könne sie AV ab Erreichen der vollen Geschäftsfähigkeit abschließen (ab 18).
Begründung des Arbetisverhältnisses - Form
Grundsätzlich Formfreiheit; ein schriftlicher AV dient eher Beweissicherung. Besteht dennoch eine Formvorschrift, ist zu prüfen, ob diese konstitutiv oder deklarativ ist (Anhand des Zwecks der Norm). Nichtbeachtung von konstitutiven Formregeln haben die Nichtigkeit des Vertragsteils zur Folge. Ein LehrlingsV ist zb schriftlich abzuschließen (§ 12 Abs 1 iVm 7 BAG; deklarativ!). Nach §§ 883ff ABGB können die Parteien einen Formvorbehalt vereinbaren.
Was ist ein Dienstzettel?
Ist schriftliche Aufzeichnung der wesentlichen Rechte/Pflichten aus dem AV. Hat beweisende Funktion. Dienstzettel ist dem AN bei Abschluss des AV (§ 6 Abs 3 AngG) bzw unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 2 AVRAG) auszuhändigen. § 2 Abs 2 AVRAG enthält Regelung über den erforderlichen Inhalt des Dienstzettels (Beginn Arbeitsverhältnis, vorgesehen Verwendung etc). Keine Sanktionen bei Nichtausstellung; aber Klagemöglichkeit auf Ausstellung beim ASG. Keine Dienstzettelpflicht bei h…
Welche Schranken hat das Fragerecht des AG?
Grenzen bilden die Intimsphäre des AN bzw ganz allgemein höherrangige Persönlichkeitsrechte des AN. Auf unzulässige Fragen darf der AN wahrheitswidrig antworten. Unzulässig sind etwa Fragen nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft. Nach ungetilgten Vorstrafen darf der AG nur fragen, wenn das Delikt für die künftige Tätigkeit beim AG von Bedeutung ist (zb Bankkassier und Veruntreuung).
Wer hat die Vorstellungskosten zu tragen?
Der potentiell AG wird nicht nur dann ersatzpflichtig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, sondern auch dann, wenn er den AN ausdrücklich zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch auffordert und so Grund zu Annahme besteht, dass sich der AG schlüssig zum Kostenersatz verpflichtet. Will er Kostenersatz vermeiden, muss er den AN daher vor dem Vorstellungsgespräch darauf hinweisen, dass er keine Kosten übernimmt.
Was sind die Folgen eines mangelhaften Arbeitsvertrages?
Willensmängel: Irrtum, List, Drohung Inhaltsmängel: Unmöglichkeit, Unerlaubtheit Befindet sich der AV bereits im Abwicklungsstadium und würde man hier die rückwirkende Aufhebung gelten lassen, so käme man hinsichtlich der Rückabwicklung in Schwierigkeiten --> Aufhebung des Vertrages + Nichtigkeit bei Inhaltsmängel wirken ex nunc (= also für die Zukunft und nicht rückwirkend). AUSNAHMEN: ex-tunc Wirkung bei Anfechtung wegen List und Drohung, und wenn der gesamte Vertrag sittenwidrig ist. Ein AN,…