Strafprozess- und Sanktionenrecht
JKU; Stand 2026
47 flashcards · Law · by tubamalik
Verfahrensablauf
Ermittlungsverfahren - Hauptverfahren - Rechtsmittelverfahren
Strafzumessung iwS
Festlegung der Einbringung und Vollstreckung der Strafe Nachsicht des Ausspruchs von Strafen Nachsicht des Vollzugs von Strafen vorzeitige Beendigung des Strafvollzugs
Strafzumessung ieS
Bemessung von Strafart und Strafhöhe
Absorptionsprinzip
Bestimmung des Strafrahmens bei echter Konkurrenz mit § 28 StGB, eine Strafe für alle in dem Strafverfahren abgeurteilten Handlungen
Ermittlung
jede Tätigkeit der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, die der Gewinnung, Sicherstellung, Auswertung oder Verarbeitung einer Information zur Aufklärung des Verdachts einer Straftat dient
Offizialdelikte
Behörden müssen von Amts wegen ermitteln, Zurückziehen der Anzeige nicht möglich
Ermächtigungsdelikte
Form der Offizialdelikte; das Verfahren darf nur mit Ermächtigung des Opfers geführt werden. Mit Ermächtigung des Opfers wird das Ermächtigungsdelikt zu einem Offizialdelikt. Die Ermächtigung kann bis zum Schluss des Beweisverfahrens in der Hauptverhandlung zurückgezogen werden.
Privatanklagedelikte
"auf Verlangen..."; Privatankläger bringt eine Antrag oder einen Antrag auf Einleitung des Hauptverfahrens wegen einer nicht von Amts wegen zu verfolgenden Straftat ein; kein Ermittlungsverfahren, Privatankläger hat die selben Rechte wie die Staatsanwaltschaft im Hauptverfahren, gegen Jugendliche unzulässig
Anklageschrift
bei Zuständigkeit des Geschworenen- bzw Schöffengerichts; Begründungspflicht, Einspruch als Rechtsmittel
Strafantrag
bei Zuständigkeit des Bezirksgerichts und des Einzelrichters am Landesgericht; kein Rechtsmittel, aber amtswegige Überprüfungspflicht
Urteil
Freispruch Schuldspruch Unzuständigkeitsurteil
Höhe des Tagessatzes
gemessen an den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verurteilten
Anzahl der Tagessätze
gemessen an der Schwere der Schuld
Instanzenzüge
Bezirksgericht (ER) -> Landesgericht (Drei-Richter-Senat) -> volle Berufung Landesgericht (ER) -> Oberlandesgericht (Drei-Richter-Senat) -> volle Berufung Landesgericht (Schöffen- oder Geschworenengericht) -> Oberlandesgericht (Drei-Richter-Senat) mit der Strafberufung / Oberster Gerichtshof (Fünf-Richter-Senat) mit der Nichtigkeitsbeschwerde oder verbundenen Berufung
subjektive Konnexität
eine Person begeht mehrere strafbare Handlungen
objektive Konnexität
mehrere Personen begehen eine strafbare Handlung
subjektiv-objektive Konnexität
mehrere Personen sind an einer strafbaren Handlung beteiligt und eine oder mehrere haben weitere strafbare Handlungen begangen
prozessuale Konnexität
bei sonstigem engen sachlichen Zusammenhang
Festlegung der Zuständigkeit
Welches Delikt wurde verwirklicht? Welchen Strafrahmen sieht dieses Delikt vor? Welches Gericht ist aufgrund des Strafrahmens zuständig? Ist eine Sonderzuständigkeit normiert? Liegt ein Zusammenhang mit anderen Delikten vor?
Subsidiarankläger
jeder Privatbeteiligte, der eine von der Staatsanwaltschaft zurückgezogene Anklage eines Offizialdelikts durch Erklärung aufrecht hält
Beweisthemenverbote
bestimmte Tatsachen dürfen nicht Gegenstand der Beweisaufnahme werden
Beweismittelverbote
bestimmte Mittel sind zur Beweiserlangung nicht zulässig
Beweismethodenverbote
bestimmte Methoden sind zur Beweiserlangung unzulässig (§§ 7 Abs. 2, 164 Abs. 4)
Beweisverwertungsverbote
Berücksichtigung des Beweismittels bei der Entscheidungsfindung nur bei ausdrücklicher Normierung verboten; nur der unmittelbar rechtswidrig erlangte Beweis ist unverwertbar, Folgebeweise können verwertet werden
Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Grundrechtseingriffen
materielle Voraussetzungen formelle Voraussetzungen Verhältnismäßigkeit (§ 5 Abs. 2)
Substraktionsmethode
hypothethische Gesamtstrafe bei gemeinsamer Verurteilung minus der im früheren Urteil verhängten Strafe (Zusatzstrafe) Absehen von einer Zusatzstrafe, wenn bei gemeinsamer Aburteilung keine höhere Strafe als die bereits verhängte ausgesprochen worden wäre
Verhängung von Geldstrafen an Stelle von Freiheitsstrafen (§ 37 StGB)
keine strengere Strafdrohung von bis zu 5 (Abs. 1) bzw 10 (Abs. 2) Jahren konkrete Freiheitsstrafe von nicht mehr als 1 Jahr keine spezialpräventiven Bedenken Geldstafe genügt für die Sicherung der Generalprävention
Bedingte Strafnachsicht (§ 43 StGB)
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren positive spezialpräventive Prognose positive generalpräventive Prognose keine gänzlich bedingte Nachsicht bei Vergewaltigung
Präventionskriterien
Art der Tat Person des Rechtsbrechers Grad der Schuld Vorleben Verhalten nach der Tat
Bedingte Nachsicht eines Teils der Strafe (§ 43a StGB)
Abs. 1: teilbedingte Geldstrafe Abs. 2: Strafenkombination Abs. 3: teilbedingte Freiheitsstrafe Abs. 4: erweiterte teilbedingte Freiheitsstrafe
Zusammenrechnung nach § 29 StGB
nur Taten derselben Art ziffernmäßig bestimmte Wertgrenzen gleichzeitige Anklage Addition der Schadensbeträge aus den Diebstählen; nicht auch der Veruntreuung und des Raubes
Vorbeugende Maßnahmen
Mit Freiheitsentzug geistig abnorme Rechtsbrecher entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher gefährliche Rückfallstäter Ohne Freiheitsentzug Einziehung Tätigkeitsverbot
Volle Berufung
wegen Nichtigkeit wegen Schuld wegen Strafe wegen privatrechtlicher Ansprüche
Strafberufung
Anfechtung des Strafausspruchs Fehler bei privatrechtlichen Ansprüchen Bindung an den Schuldspruch Beweisanträge zu Strafzumessung und Prognose zulässig
Nichtigkeitsbeschwerde
Verstöße gegen zwingendes Recht formelle Nichtigkeitsgründe materielle Nichtigkeitsgründe taxative Aufzählung der Nichtigkeitsgründe kein neues Beweisverfahren vor dem OGH, keine neuen Tatsachen zulässig
absolute Nichtigkeitsgründe
führen immer zur Aufhebung
relative Nichtigkeitsgründe
führen nur bei einem konkret nachteiligen Einfluss auf das Urteil zur Aufhebung
rügepflichtige Nichtigkeitsgründe
Formverstoß muss bereits in der Hauptverhandlung gerügt worden sein, verschärfte Rügepflicht für Staatsanwaltschaft
formelle Nichtigkeitsgründe
es wurde gegen das Strafverfahrensrecht verstoßen
materielle Nichtigkeitsgründe
es wurde gegen materielles Strafrecht verstoßen
Ermittlungsverfahren
ab Anfangsverdacht bis zur Anklage
Hauptverfahren
ab Einbringung der Anklage, grundsätzlich bis zum rechtskräftigen Urteil; im Regelfall unmittelbares Beweisverfahren
Ermittlungsgericht
immer Zuständigkeit eines Landesgerichts
Privatbeteiligter
jedes Opfer, das erklärt, sich am Verfahren zu beteiligen, um Ersatz für den erlittenen Schaden oder die erlittene Beeinträchtigung zu begehren (zivilrechtliche Ansprüche)
Fortführungsantrag
Antrag auf Fortführung eines beendeten Ermittlungsverfahrens (es ist zu keiner Anklage gekommen)
Diversion
Verfahrenseinstellung mit sanktionsersetzenden Maßnahmen
begleitende sanktionsersetzende Maßnahmen
Zahlung eines Geldbetrages Erbringung gemeinnütziger Leistungen Einstellung für eine Probezeit Tatausgleich