BR - ZR II SchR AT - 1. Abschnitt: Grundlagen des Schuldrechts

17 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Was ist der Unterschied zwischen Schuldrechten und Sachenrechten? Was ist die Rechtsgrundlage?

    § 859 ABGB: Schuldrechte ("persönliche Sachenrechte", "obligatorische Ansprüche") sind relative Rechte der Anspruch kann nur gegen den Schuldner geltend gemacht werden § 307 ABGB: Sachenrechte ("dingliche Rechte") sind absolute Rechte sie können gegen jedermann durchgesetzt werden.

  2. Was sind genetische, was funktionelle Synallagma?

    genetisch: Im Vertragsschlusszeitpunkt vorhanden Ist Verpflichtung eines Teils ursprünglich nicht entstanden, so ist auch die des anderen Teils von vornherein ungültig funktionell: Wechselbeziehung der Leistungen beim Leistungsaustausch Gibt es auf einer Seite Leistungsstörungen und wird deswegen der Vertrag (automatisch oder wegen Rücktritt) aufgelöst so muss auch die andere Seite nicht leisten bzw. kann bereits geleistetes zurückfordern

  3. Was ist das Schuldverhältnis (die Obligation) im engeren und im weiteren Sinn?

    im engeren Sinn: der einzelne Anspruch (des Gläubigers gg Schuldner auf bestimme Leistung) RG besteht idR aber aus mehreren solchen (Leistung + Gegenleistung) im weiteren Sinn: Beispiel: Ein Vertrag besteht aus den auf die (Hauptleistungen) gerichteten einzelnen Ansprüche sowie Nebenrechte/pflichten Schutz- und Sorgfaltspflichten Gestaltungsrechte ...

  4. Was ist Schuld, was ist Haftung?

    Schuld: das Leistensollen des Schuldners Haftung: Das Einstehenmüssen des Schuldners für Nicht- oder Schlechterfüllung seiner Verpflichtung

  5. Was sind Primär- was Sekundärpflichten?

    Primärpflichten: Haupt- und Nebenleistungspflichten Schutz- und Sorgfaltspflichten Sekundärpflichten: Schadenersatzpflichten, wenn Primärpflichten verletzt wurden

  6. Was sind Nebenleistungspflichten? Wie kann man sie unterteilen?

    äquivalente: ihnen kann ein bestimmter Teil der Gegenleistung zugeordnet werden Verkäufer verpflichtet sich zur Zustellung der Ware (gg Teil der Bezahlung) oder inäquivalente: dienen der Vorbereitung und reibungslosen Abwicklung der Hauptleistung Verkäufer verpackt oder versichert Ware (um Schäden zu verhindern) ergeben sich aus besonderer Vereinbarung ergänzender Vertragsauslegung Übung des redl. Verkehrs Gesetz

  7. Was sind Schutz- und Sorgfaltspflichten?

    z.B.: Interessenswahrungs-, Fürsorge-, Treuepflichten Schuldner darf bei Erfüllungshandlungen den Gläubiger weder in Person noch in sonstigen Rechtsgütern schädigen Verlangen höheres Maß an Sorgfalt und stellen Gläubiger schadenersatzrechtl. besser als die auch ohne Vertrag bestehenden deliktischen Ansprüche ergeben sich aus Gesetz ergänzender Vertragsauslegung

  8. Was ist ein Personalschuldner?

    Gläubiger kann mit Zwangsvollstreckung auf gesamtes Vermögen zugreifen Einschränkung auf bestimmte Vermögensstücke oder umfänglich auf bestimmte Höchstbeträge möglich Beispiele: Erbe haftet nach bedingter Erbantrittserklärung nur bis zum Wert der Verlassenschaft, aber persönlich und mit gesamten Vermögen Erbe haftet nach Absonderung mit abgesonderten Sachen, aber nicht restlichem Vermögen

  9. Was ist ein Realschuldner?

    Gläubiger kann nur auf die einzelne haftende Sache zugreifen Beispiel: X verpfändet Gegenstand, um Darlehen des A an B zu besichern. B haftet persönl. mit gesamten Vermögen X nur mit Pfandsache

  10. Was ist die Kombinationstheorie, was die Absorptionstheorie?

    betreffen gemischte Verträge Kombinationstheorie für die rechtl. Beurteilung der Leistungspflicht die geeignetste Vorschrift heranzuziehen häufig also die Vorschrift jenes Vertragstyps, aus dem die konkrete Pflicht stammt. Absorptionstheorie gilt gem § 1055 ABGB - für Mischungen aus Kauf- und Tauschvertrag wird je nach Wert des Geldes und der Sache entweder gänzlich als Kauf oder als Tauschvertrag behandelt

  11. Was ist die absolute Außenwirkung von Forderungszuständigkeiten?

    Schuldverhältnisse sind relativ - Dritte müssen also auf Forderungen des G gegen den S keine Rücksicht nehmen Gläuber hat aber gewissen Schutz gegen Eingriffe Dritter -> absolute Außenwirkung Dritte dürfen das Forderungsrecht des G nicht für sich in Anspruch nehmen Dritte dürfen den S nicht wissentlich zum Vertragsbruch verleiten Rechtsfolgen Dritter der schuldhaft eingreift, wird dem G schadenersatzpflichtig er muss rechtswidrigerweise erlangte Sache / vom S geleistete Leistung herausgeben bzw…

  12. Was sind gemischte Verträge?

    verschiedene Elemente von bestehenden Vertragstypen gemischt -> es gibt im Schuldrecht keinen Typenzwang z.B.: Gemischte Schenkung, Leasing (Kauf + Miete)

  13. Was sind Innominatkontrakte?

    "neue" Vertragstypen -> es gibt im Schuldrecht keinen Typenzwang

  14. Was sind die Rechtsfolgen von culpa in contrahendo? Was ist die Folge von Mitverschulden?

    Schadenersatzpflicht obwohl vorvertragliches Schuldverhältnis als gesetzl. Schuldverhältnis eingestuft wird, gelten die Regeln wie bei Schadenersatzanspruch wegen Vertragsverletzung insb. Gehilfenzurechnung nach § 1313a ABGB und Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB Ersetzt wird nur der Vertrauensschaden im Vorvertragl. SV gibt es noch keine Hauptleistungspflicht -> pflichtwidriges Verhalten kann nicht für Erfüllungsinteresse kausal sein Mitverschulden des Geschädigten führt zu Kürzung des Ersatzan…

  15. Wann entstehen vorvertragliche Schuldverhältnisse/Pflichten? Wie nennt man die Verletzung dieser Pflichten?

    Entsteht bei Aufnahme des rechtsgeschäftl. Kontaktes zwischen künftigen Vertragspartnern unabhängig vom Willen der Beteiligten unabhängig ob in Aussicht genommener Vertrag zustandekommt Verletzung: culpa in contrahendo

  16. Was ist die Auslobung? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Definition gem § 860 ABGB §§ 860-860b ABGB

  17. Welche vorvertraglichen Aufklärungspflichten gibt es?

    gesetzlich normierte, z.B.: §§ 4ff FAGG ungeschriebene hängen von der Schutzwürdigkeit des künftigen Vertragspartners ab also ob und in welchem Umfang der andere Aufklärung erwarten durfte z.B.: über gefährliche Eigenschaften des Kaufgegenstandes