Kollektives Arbeitsrecht Altfragen (JKU)
32 flashcards · Law · by Chala Lala
Betriebsrat, Zentralbetriebsrat und die Mitwirkungsrechte?
(1) Betriebsrat (BR) Zentrales Vertretungsorgan der Belegschaft bei Betrieben ab 5 AN Grundsätze geregelt in den §§ 50ff ArbVG (Wahlen, Tätigkeitsdauer etc). Die Befugnisse und Mitwirkungsrechte in §§ 89ff ArbVG – Überwachung (Rechtsvorschriften, Bezüge etc), Intervention (Vorschläge zur Verbesserung), allgemeine Informationen, Mitwirkung an Schulungen, Wohlfahrtseinrichtungen. (2) Zentralbetriebsrat (ZBR) – gem § 40 (4) ArbVG in Unternehmen aus mindestens 2 Betrieben iSd § 34/35 ArbVG gem § 11…
Allgemeines zu Betriebsvereinbarungen, welche gibt es?
BV sind privatrechtliche Verträge zwischen Belegschaft (zB BR) und BI, zur Realisierung diverser Mitbestimmungsrechte. Voraussetzungen ist die Schriftlichkeit und Kundmachung im Betrieb. Inhalt einer BV kann nur sein, was nicht bereits im Gesetz oder KollV geregelt ist (§§ 29ff ArbVG), ansonsten ist die BV nichtig und wird zu einer freien BV. Arten zwingende BV gem § 96 (1) ArbVG zwingende Mitbestimmung des BR BV kommt nicht ohne zustande BI kann Maßnahmen auch nicht anderwärtig (zb Einzelvertr…
Könnte es ein Problem geben, wenn der BI den BR sehr großzügig unterstützt?
Der BR muss seine Befugnisse unabhängig ausüben. Das Mandat eines BR-Mitgliedes ist gem. § 115 ArbVG ein Ehrenamt (unentgeltlich). Mitglieder dürfen nicht benachteiligt werden.
Wer schließt in Österreich die KollV ab?
KV-Fähigkeit nach § 4 ArbVG gem § 6 ArbVG haben freiwillige Interessensvertretung Vorrang gesetzl. KV-Fähige: Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer Beispiele für freiwillige KV-fähige in Ö AN ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund) einzelne Teil(Fach-)Gewerkschaften AG Vereinigung der Ö Industrie Verband österreichischer Banken und Bankiers ...
Sacherfordernisse des BR?
Gem. § 72 ArbVG hat der BI Räumlichkeiten und gewisse Sacherfordernisse unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Je größer der Betrieb, desto größer der Spielraum. Alles was den Rahmen sprengt, muss durch das Umlagenrecht finanziert werden (§ 73 ArbVG).
Bestimmungen über BR zur Zustimmung zur BV?
Zustimmungspflichtige Maßnahmen durch BR sind in §§ 96, 96a ArbVG angeführt. In den § 97 ArbVG angeführten Themen über BV bedarf es einen Konsens zwischen BI und BR.
Betriebsrat - muss der die Arbeit in seiner Freizeit machen / Freistellungsmöglichkeiten?
Gem. § 116 ArbVG muss der BI den Mitgliedern des BR zur Erfüllung ihrer Aufgaben Freizeit unter Fortzahlung des Entgeltes gewähren. In größeren Betrieben (ab 150 AN), können auf Antrag gem. § 117 ArbVG Mitglieder des BR dauerhaft freigestellt werden.
Außenseiterwirkung beim KollV?
Wenn keine KollV-Angehörigkeit iSd § 8 ArbVG gegeben ist, spricht man von Außenseitern. AN-Außenseiter sind jedoch gem. § 12 ArbVG auch dann dem KollV unterworfen, wenn der AG KollV-angehörig ist. Daher ist zunächst immer die Angehörigkeit des AG zu beachten (Dagegen spricht die Trittbrettfahrer-Argumentation, dafür der Schutzzweck). Auch AG-Außenseiter können vorkommen zB bei Betätigung ohne Gewerbeberechtigung, ausländischen AG, fallen oft unter Satzungen.
Unterschied zwischen betriebsverfassungsrechtlichem AN Begriff und individualarbeitsrechtlichem AN Begriff?
Der AN nach dem Individualarbeitsrecht knüpft an mehrere Punkte wie zB.: Eingegliedert in Organisation des AG, AN ist an Weisung des AG gebunden, AN ist an Arbeitszeit gebunden, persönliche Arbeitspflicht, Bemühen um Erfolg (Dauerschuldverhältnis / Befristung). Entgeltlichkeit typisch aber nicht zwingend, sowie Bestehen eines AV. Der AG nach dem betriebsverfassungsrechtlichen Begriff ist in § 36 ArbVG legal definiert. Erfasst sind alle AN, welche in einem Betrieb beschäftigt sind inkl Lehrlinge…
Ist eine verschlechternde Versetzung möglich?
Bei einer Verschlechterung ist gem. § 101 ArbVG die Zustimmung des BR nötig. Dies gilt nur für Versetzungen von mehr als 13 Wochen. Stimmt der BR nicht zu, kann das Gericht mit einem Urteil die Zustimmung ersetzen (wenn die Versetzung sachlich gerechtfertigt ist).
Was ist die Satzung?
Die Erklärung von KollV zu Satzungen ist in den §§ 18ff ArbVG geregelt. Ein KollV kann auf Antrag einer Partei einen KollV (oder Teile davon), welcher in Geltung steht, Kundgemacht wurde und überwiegende Bedeutung erlangt hat, zur Satzung erklärt werden. Dabei werden gleichartige AV, welche aber selbst keine KollV aufweisen, durch die Satzung verbindlich geregelt. Das ist vor allem für AG-Außenseiter von Bedeutung. Die Satzungserklärung ist eine Verordnung, nicht aber der Inhalt des gesatzten K…
Sozialplan?
(1) Durch BV: Sozialplan ist eine bedingt erzwingbare Betriebsvereinbarung gem. § 97/1/4 ArbVG. Folgen einer Betriebsänderung iSd § 109/1/1-6 ArbVG, welche erhebliche Nachteile für alle oder viele AN nach sich bringt, bedarf der Zustimmung des BR (oder Zwang durch Schlichtungsstelle). Dies gilt für Betriebe mit mehr als 20 AN (§ 97/3 ArbVG). Bei mehr als 200 AN kann gem. § 111 ArbVG ein Einspruch gegen die Wirtschaftsführung durch den BR erfolgen. (2) Durch KollV: Bezieht sich ebenso auf Folgen…
Welcher Kollektivvertrag ist für den AN anzuwenden, wenn der AG mehreren unterliegt?
Mehrere Vorrangsregeln. Gem. § 6 ArbVG gehen KollV von freiwilligen Berufsvereinigungen den KollV von gesetzlichen Interessensvertretungen vor. Weitere Konkurrenzregel enthalten §§ 9, 10 ArbVG. § 9 ArbVG – fachlicher Geltungsbereich: Hat ein AG mehrere Betriebe, so gilt für den AN jener KollV der fachlich und örtlich einschlägig ist. Ist eine organisatorische Trennung nicht möglich, gilt jeder KollV, welcher den Bereich mit mehr wirtschaftlicher Bedeutung behandelt. Ist eine derartige Trennung…
Kündigung von BV: Geht das immer? Fristen?
Gem. § 32 ArbVG können BV, welche unbefristet vereinbart wurden, unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten, zum Letzten eines Monats, von jedem Vertragspartner gekündigt werden. Angelegenheiten, wo das Gesetz bei Dissens die Anrufung einer Schlichtungsstelle zulässt, können nicht gekündigt werden.
Was tue ich als AG, wenn BR bei einer Disziplinarordnung nicht zustimmt?
Gem. § 96/1/1 ArbVG benötigt die Einführung einer Disziplinarordnung die zwingende Zustimmung des BR. Die Schlichtungsstelle kann nicht angerufen werden. Ohne Zustimmung ist eine Errichtung nicht möglich.
Hat BR eine Mitwirkungspflicht bei einer einvernehmlichen Auflösung?
Auf Verlangen des AN, kann sich dieser gem. § 104a ArbVG mit dem B, vor einer einvernehmlichen Auflösung beraten. Dadurch können 2 Arbeitstage lang keine rechtswirksame einvernehmliche Lösung vereinbart werden.
Wann ist ein Betriebsrat beschlussfähig? Gibt es Ausnahmen?
Gem. § 68 ArbVG die der BR bei Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder (Anzahl nach Senioritätsprinzip) beschlussfähig. Beschlüsse kommen mit Mehrheit der Stimmen zustande, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Bei Kündigungs- und Entlassungsentscheidungen der AN bedarf es einer 2/3 Mehrheit, bei nur zwei BR-Mitgliedern Konsens. Beschlüsse über den Rücktritt des BR bedürfen der Mehrheit aller BR-Mitglieder.
Tendenzbetriebe?
gem. § 132 ArbVG Für gewisse Betriebe ist die Mitwirkung der AN-schaft in wirtschaftlichen Angelegenheiten ausgenommen d.h. Bestimmungen der §§ 108-112 gelten nicht oder nur eingeschränkt.
Benachteiligungsverbot BR-Mitglieder?
Gem. § 115/3 ArbVG dürfen BR-Mitglieder bezüglich Entgelt, Aufstiegsmöglichkeiten, Schulungen oder Versetzungen nicht benachteiligt werden. Zuwiderhandeln stellt gem. § 160 ArbVG eine Verwaltungsübertretung dar.
Was kann im KollV geregelt werden?
Gem. § 2 ArbVG unter anderem die Rechtsbeziehungen zwischen den KollV-Parteien, Rechte und Pflichte von AN und AG, Sozialpläne etc.
Was ist die Normwirkung und wie wirkt der KollV?
Die Normwirkung des KollV (§ 11 ArbVG) besagt, dass die Bestimmungen der KollV innerhalb seines Geltungsbereiches rechtsverbindlich sind. Zugunsten des AN können jedoch Abweichungen getroffen werden (Günstigkeitsvergleich).
Was sind Betriebsänderungen?
Gem. § 109 ArbVG ist der BR von Betriebsänderungen zu informieren, dieser kann dann eine Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen abgeben. Betriebsänderungen sind insbesondere Stilllegung des Betriebes, Auflösung einer Vielzahl von AV, Verlegung oder Zusammenschluss des Betriebes.
Fakultative BV und freie BV?
Fakultative (freiwillige) BV sind in § 97/1/7-26 ArbVG angeführt. Bei Dissens zwischen BR und BI wird keine BV erlassen, da auch keine Möglichkeit der Anrufung der Schlichtungsstelle besteht. Inhalt einer BV kann nur sein, was nicht bereits im Gesetz oder KollV geregelt ist (§§ 29ff ArbVG), ansonsten ist die BV nichtig und wird zu einer freien BV.
BV über Betriebsurlaub, ist das möglich?
§ 97/1/10 ArbVG besagt, dass BV über Grundsätze des Erholungsurlaubes treffen können (jedenfalls nicht über die datumsmäßige Festsetzung). Es handelt sich jedoch lediglich um Grundsätze, Betriebsurlaube sind jedenfalls nicht erfasst. Betriebsurlaube benötigen generell die ausdrückliche Zustimmung der AN.
Ist eine Teilkündigung bei BV erlaubt?
§ 32 ArbVG normiert keine Möglichkeit einer Teilkündigung.
Was passiert, wenn Verfahren über Auflösung von AV im Zusammenhang mit dem BR nicht eingehalten wird?
Klage auf Feststellung des Arbeitsverhältnisses.
Was ist ein Betriebsausschuss?
Gem. § 76 ArbVG bildet in Betrieben, wo getrennte BR für Arbeiter und Angestellte bestehen, die Gesamtheit der Mitglieder beider BR, zur Wahrnehmung gemeinsamer Angelegenheiten den BA. Er entsteht ex lege, handlungsfähig wird er aber erst, wenn er konstituiert ist.
Gibt es eine Art von Maßnahme, die der BR verhindern kann?
Die in § 96 ArbVG angeführten Themen, bedürfen einer zwingenden Mitbestimmung des BR und können nicht durch eine Schlichtungsstelle umgangen werden.
Was ist wenn kein Entgelt vereinbart wurde?
Entgeltlichkeit ist kein zwingendes Erfordernis bei AV. Aber: zu niedrige Löhne / keine Gegenleistung sittenwidrig iSd § 879 ABGB Wurde weder Entgelt noch Unentgeltlichkeit vereinbart: gilt Mindestentgelt aus KV in Ermangelung dessen Mindestlohntarif iSd § 22 ArbVG ohne solchen gilt gem § 1152 ABGB angemessenes Entgelt als vereinbart
Stufenbau der Rechtsordnung in Bezug auf den KollV, Derogationsregeln?
KollV sind im Stufenbau unter zweiseitig verbindlichen Gesetzen und einseitig verbindlichen Gesetzen angesiedelt und stehe über BV und Einzelverträgen. KollV können bei Günstigkeit für den AN (Günstigkeitsvergleich gem. § 3 ArbVG) jedoch auch einseitig verbindliche Gesetze verdrängen, nicht jedoch zweiseitig verbindliche Gesetze (wie zB das ArbVG). Auf selber Stufe gelten die allgemeinen Derogationsregeln – jung schlägt alt, speziell schlägt generell, alte spezielle schlägt jüngere generelle No…
Mitwirkungsrecht des BR bei Beförderungen/Aufsichtsrat?
(1) Beförderung: Gem. § 104 ArbVG ist dem BR jede beabsichtige Beförderung mitzuteilen, auf Verlangen des BR ist darüber zu beraten. Eine Missachtung begründet eine Verwaltungsübertretung iSd § 160 ArbVG. (2) Aufsichtsrat: Gem. § 110 ArbVG wird 1/3 der Aufsichtsratsmitglieder in AG, GmbH, Sparkasse ua von BR-Mitgliedern gestellt. Gleiche Rechte und Pflichten wie sonstige Mitglieder (aber ehrenamtlich), somit wirtschaftliche Kontrolle.
Istlohnklausel?
Mit Hilfe von Istlohnklauseln werden die effektiv gezahlten Löhne um einen bestimmten Prozentsatz/Betrag erhöht. Es handelt sich um besondere Klauseln in KollV. Qualifizierte Istlohnklausel (Praxisfremd) – Klausel kann nicht mehr durch Einzelvertrag verändert werden. Schlichte Istlohnklausel (Praxis) – Das erhöhte Entgelt steht der arbeitsvertraglichen Disposition offen und kann bis zum kollv-lichen Mindestentgelt abgeändert werden.