Sozialrecht Altfragen (JKU)
46 flashcards · Law · by Chala Lala
Minderung der Erwerbsfähigkeit – Invaliditätspension?
geminderten Arbeitsfähigkeit Invaliditätspension ist eine Leistung aus der PV = Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit Begriffe: Berufsunfähigkeit (Angestellte), Invalidität (Arbeiter), Erwerbsunfähigkeit (Selbständige) Leistung steht unabhängig von Ursache zu (siehe § 255 und § 273 ASVG) Es können daher auch Leistungen aus der UV zustehen -> Versehrtenrente s. u. Minderung der Erwerbsfähigkeit Versehrtenrente ist eine Leistung aus der UV = Versicherungsfall Arbeitsunfall oder Beruf…
Was, wenn auf dem Weg zur Arbeit etwas passiert?
Bezogen darauf, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, gelten gem. § 175 ASVG auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfälle (ab Außenfront des Wohnhauses). Auch ein Stopp bei einer auf dem Weg gelegenen Tankstelle ist vom Schutz erfasst, nicht jedoch Umwege. Erfasst sind auch Fahrgemeinschaften, Kindertransport zur Schule oder Wege zum Arzt.
Witwenrente / Waisenrente?
Ausschlaggebend ist, ob der Verstorbene selbst Anspruch auf eine Form der Pension gehabt hätte (abgeleiteter Anspruch). Der Witwer/ die Witwe erhält, wenn der Versicherte durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zu Tode kam, gem. § 215 ASVG 20%-40% der Bemessungsgrundlage. Kein Anspruch wird gewährt, wenn die Ehe erst nach Eintritt des Versicherungsfalles eingetreten ist, der Tod innerhalb 1 Jahres eintritt und die Ehe kinderlos war. Die Waisenrente gem. § 218 ASVG gebührt unter ähnl…
Arbeitslosengeld: Voraussetzungen?
Grundsätzlich: Arbeitslosenversichert ist, wer in der KV pflichtversichert ist. Voraussetzung für das Arbeitslosengeld ist gem. § 7 AlVG, dass die Person der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht (kann und darf Beschäftigung aufnehmen, ist arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos; §§ 8-12 AlVG), die Anwartschaft erfüllt (gewisse Anzahl an Versicherungsmonaten; § 14 AlVG) und die Bezugsdauer noch nicht erschöpft ist (Normal 20 Wochen, kann aber erhöht werden; § 18 AlVG)
Systeme im Pensionsrecht?
Es gibt drei Fälle im PV: (1) Geminderten Arbeitsfähigkeit – Invalidität (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit) - § 255 ASVG (2) Alterspension – Erfüllung der Wartezeit (Knappschaft oder Ewige Anwartschaft) - § 236 ASVG (3) Pension wegen Todes – Witwen und Kinder - §§ 258ff ASVG
Berufskrankheit: Unterschieden zwischen konkreter und abstrakter?
Berufskrankheit (iSd UV) liegt vor, wenn die Krankheit aufgrund der ausgeübten Beschäftigung eingetreten ist. Der Begriff Krankheit geht hier weiter als in der KV, da auch nicht behandelbare Krankheiten erfasst sind - § 177 ASVG. Unterscheidung wichtig, da bei konkreter Berufskrankheit die Versehrtenrente erst ab 50% der Minderung der Erwerbsfähigkeit greift (§ 203/2 ASVG). (1) Abstrakte Berufskrankheit: Alle in Anlage 1 des ASVG aufgelisteten Krankheiten (53 Stück; häufig: Schwerhörigkeit oder…
Krankenbehandlung?
Umfang der Krankenbehandlung ist in §§ 133ff ASVG angeführt und umfasst die ärztliche Hilfe (Vertrags- und Wahlärzte, Psychologen etc), Heilmittel (Arzneien) und Heilbehelfe (zB Brillen). Die Krankenbehandlung muss zweckmäßig sein, aber das Maß des Notwendigsten nicht überschreiten. Die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit soll wiederhergestellt werden (dh nicht Anspruch auf weltbeste Behandlung). KV gilt unabhängig der Ursache.
Was ist sozialversicherungsrechtlich eine Krankheit?
Gem. § 120 ASVG ist eine Krankheit ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der die Krankenbehandlung notwendig macht. Gebrechen ist der teilweise oder gänzliche Ausfall normaler Körperfunktionen (siehe hierzu auch Invalidität § 255 ASVG). Gebrechen ist keine Krankheit.
Wonach richtet sich in Österreich die Pension?
Nach dem Einkommen, wobei der Zeitraum eine Rolle für die Bemessungsgrundlage (§ 238 ASVG) spielt. Es gibt eine theoretische Höchstpension (dzt ca. 3100 Euro; Ausmaß § 261 ASVG). Eine Mindestpension gibt es nicht, aber eine Ausgleichzulage bis zum Existenzminimum, wobei es auch darauf ankommt wie viel der Partner verdient (§ 292 ASVG).
Fortbezug?
Gem. § 19 AlVG besteht ein Fortbezug, wenn der Arbeitslose seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht voll ausschöpft. Er hat dann ein Anspruch auf neuerlichen Inanspruchnahme innerhalb der nächsten 5 Jahre (kann verlängert werden).
Stichtagsprinzip in der Sozialversicherung?
Gem. § 223 ASVG muss man für Ansprüche aus der PV mit Monatsersten für die Leistungen gewisse Voraussetzungen erfüllen. Bei PV wegen Alter das Erreichen des Anfallsalters, bei geminderter Arbeitsfähigkeit die Invalidität (Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit) und bei dem Versicherungsfall von Todes wegen der Tod.
Sind auch Selbstständige in der Arbeitslosenversicherung?
Selbstständige welche eine PV gem. der GSVG aufweisen, können sich gem. § 3 ASVG freiwillig versichern lassen.
Was ist eine Formalversicherung?
Eine Formalversicherung ist der Pflichtversicherung (§ 21 ASVG) oder freiwilligen Versicherung (§ 22 ASVG) für Zweifelsfälle wichtig, wo nicht klar ist, ob ein Dienstvertrag (Rechtsverhältnis) vorliegt und eben die SV greift. Bei nicht vorsätzlicher falscher Anmeldung wird eine SV fingiert und greift bis zu 3 Monate, sodass der AN nicht unversichert ist. Der Anspruch endet mit einem entsprechenden Bescheid.
Mutterschaft
Ein Versicherungsfall liegt auch bei einer Mutterschaft (8 Wochen vor der Entbindung) gem. § 120/3 ASVG vor. In der Mutterschaft gebührt Anspruch auf Ärztlichen Beistand (§ 159 ASVG), Heilmittel (§ 160 ASVG), Pflege in einer Krankenanstalt (§ 161 ASVG) sowie Wochengeld (§ 162 ASVG). Wochengeld ist eine Geldleistung, wenn man keinen Anspruch mehr darauf hat, besteht eine Entgeltfortzahlungspflicht des AG (zB § 8/3 AngG). Beim Rest handelt es sich um Sachleistungen.
Pflegegeld und Reha-Geld?
(1) Pflegegeld gebührt gem. § 4 BPGG Personen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung, welche einer ständigen Pflege bedarf und länger als 6 Monate andauert. Es wird in 7 Pflegestufen unterteilt (je nach Betreuungsaufwand & Beeinträchtigung). (2) Rehabilitationsgeld gebührt gem. § 143a iVm § 255b ASVG bei einer Invalidität von mehr als 6 Monaten sowie bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 254 ASVG, im Ausmaß des Krankengeldes.
Wanderversicherung / Mehrfachversicherung?
Gem. § 251a ASVG werden Zeiten in denen man in anderen PV versichert war, berücksichtigt. Generell gilt, dass wenn man vor dem Stichtag die letzten 15 Jahre in derselben PV war, dieser zugehörig ist. Ist das nicht der Fall (Mehrfachversicherung), gilt jene PV wo die größere Zahl von Versicherungsmonaten liegt. Hat man aufgrund der Mehrfachversicherung zu viel eingezahlt, kann dies gem. §§ 70, 70a ASVG zurückerstattet werden.
Unterschied zwischen erlernter und nicht gelernter Beruf?
Die Unterscheidung ist wichtig, wenn es um die Definition der Invalidität geht (§ 255 ASVG). Unter erlernte Berufe fallen unter anderem Lehrabschlüsse, wobei der AN auch im Beruf tätig gewesen sein muss. Auch angelernte Berufe fallen darunter (keinen Lehrabschluss, aber durch betätigen angeeignet). Der Rest sind nicht erlernte Berufe.
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten?
Berufskrankheit (iSd UV) liegt vor, wenn die Krankheit aufgrund der ausgeübten Beschäftigung eingetreten ist. Der Begriff Krankheit geht hier weiter als in der KV, da auch nicht behandelbare Krankheiten erfasst sind - § 177 ASVG. Abstrakt und konkret bereits behandelt. Arbeitsunfälle iSd § 175 ASVG liegt vor, wenn sich ein Unfall im engen örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung ereignet hat. Auch der Weg zur Arbeit, zu einem Arzt, gewisse Arbeitspausen udgl fal…
Bildungsteilzeit - Voraussetzungen?
Voraussetzungen für Arbeitslosengeld, mindestens 10 Wochenstunden mit der Weiterbildung beschäftigt, Zeitraum bis 2 Jahre gem. § 26a AlVG.
Notstandsgeld?
Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, kann gem. § 33 AlVG Notstandshilfe beantragt werden, wenn man zur Vermittlung bereitsteht und sich in einer Notlage befindet (Befriedigung notwendiger Lebensbedürfnisse). Der Anspruch besteht 52 Wochen iHv 95% des Grundbetrages + Ergänzungsbetrag des Arbeitslosengeldes.
Wann erhält man Krankengeld?
Gem. §§ 138 ASVG besteht Anspruch auf Krankengeld ab dem 4. Tag der Krankheit bis zu 26 Wochen (kann erhöht werden), iHv 50% der Bemessungsgrundlage. Es wird versagt, wenn man Schuldhaft an einem Raufhandel beteiligt war oder SG-Abhängig ist. Bei fehlender Meldung kann der Anspruch auch ruhen. Wenn kein Anspruch mehr besteht, kann ein Entgeltfortzahlungsanspruch durch den AG gegeben sein (zB § 8/3 AngG).
Arbeitslosenversicherung: Sperrwirkung bei welcher Beendigungsart?
Arbeitslose, deren Dienstverhältnis aus eigenem Verschulden beendet wurde (Entlassung) oder freiwillig beendet haben (Kündigung, einvernehmliche Auflösung), erhalten gem. § 11 AlVG 4 Wochen lang kein Arbeitslosengeld. Kann auch in bestimmten Fällen nachgesehen werden.
Sind freie DN vom ASVG erfasst?
Gem. § 4/4 ASVG sind freie Dienstnehmer vollversichert.
Krankenversicherung: Wer ist aller mitversichert? Welche Leistungen erhalten diese?
Gem. § 123 ASVG sind Angehörige des Erkrankten auch anspruchsberechtigt und haben daher Anspruch auf Sachleistungen, sofern sie nicht selbst versichert sind.
Gibt es im Sozialrecht einen Schutz des Entgelts?
Ja, bei der Arbeitslosenversicherung für arbeitswillige Arbeitslose = Berufe unter x% der letzten Bemessungsgrundlage sind unzumutbar gem § 9 (3) AlVG erste 120 Tage 80% der letzten Bemessungsgrundlage restliche Zeit des Bezugs 75% der letzten Bemessungsgrundalge
Arbeitsunfähigkeit - Woher kennt man die noch?
Aus der Krankenversicherung/Pensionsversicherung. Zum Verhältnis zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld ist festzuhalten, dass das Arbeitslosengeld die ersten 3 Tage gewährt wird und danach das Krankengeld (Arbeitslosengeld ruht gem. § 16 AlVG). Nach Genesung wieder Arbeitslosengeld.
Unterschied Begriff Dienstnehmer im AR und im ASVG?
Dienstnehmer bzw AN verlangen nach dem Arbeitsrecht keine Entgeltlichkeit, der AN-Begriff nach dem ASVG jedoch schon (§ 4/2 ASVG). Die Entgeltlichkeit im Sozialrecht ist erforderlich, da der AN für Sozialleistungen stets bereits etwas eingezahlt haben muss, um etwas zu erhalten (anders Sozialhilfe). Im Arbeitsrecht kann eine Gegenleistung für die Arbeitsleistung auch in Naturalentgelt (Dienstwohnung etc) bestehen.
Unfallversicherung - Wer zahlt die Beiträge?
Die UV beträgt 1,3% der Bemessungsgrundlage (§ 51/1/2 ASVG) und ist gem. § 51/3 ASVG vom Dienstgeber zu zahlen.
Geringfügige Beschäftigung
Gem. § 7/3/a iVm § 5/1/2 ASVG sind geringfügig Beschäftigte nur unfallversichert.
Wer ist arbeitslosenversichert?
Dienstnehmer, Lehrlinge etc - § 1 AlVG.
Person war vorher AN, dann 1 Jahr selbstständig und dann wieder AN. Was ist mit dem einem Jahr?
Es gibt die Option des Nachkaufs von Versicherungsjahren. Bis zu einem Jahr kann man nachkaufen. Auch besteht die Möglichkeit einer Weiterversicherung gem. den § 17 ASVG. ======= Notes Daniel: Nachkauf an sich nur für Ausbildungsmonate Selbständige sind auch Pflichtversichert -> § 17 ASVG nicht anwendbar Eventuell zielt Frage auf 251a ASVG (= welche Pensionsversicherung?) ab, aber das wird nicht wirklich gefragt ...
Unterschied Berufsunfähigkeitspension Arbeiter & Angestellten?
Angestellte - Berufsunfähigkeit Pensionsanspruch gem § 271 iVm § 273 ASVG Wartezeit gem § 236 von 5 Jahren erfüllt und noch keine Alterspension haben Berufsschutz - ist eine andere Tätigkeit zumutbar? sonst: Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Arbeitsfähigkeit < 50% zu vergleichbarem Versicherten und 90 Monate in den letzten 15 Jahren als Angestellte oder gem § 255 (1) ASVG gearbeitet haben Arbeiter - Invalidität Pensionsanspruch gem § 254 iVm 255 ASVG Wartezeit gem § 236 von 5…
Welche Rolle spielen Kindererziehungszeiten?
Spielen Rolle bei Pensionsversicherung. Bei der Bemessungsgrundlage (§ 238 ASVG) sind Zeiten der Erziehung von Kindern bis 36 Monate pro Kind zu berücksichtigen.
Wann bekommt man Weiterbildungsgeld?
Gem. § 26 AlVG erhalten Personen, welche eine Bildungskarenz gem. § 11 AVRAG in Anspruch nehmen, wenn sie die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld (§ 14 AlVG) erfüllen, Weiterbildungsgeld iHd Arbeitslosengeldes.
Ich habe keinen Berufsschutz, wie komme ich zu meiner Pension?
Wenn es um Berufsschutz geht ist es nicht eine Frage der Alterspension, sondern der Invaliditätspension Voraussetzungen gem §§ 254, 255 ASVG ohne Berufsschutz -> nicht erlernter/angelernter Beruf -> § 255 (3) ASVG erleichterter Zugang gem (3a) z.B.: ab vollendetem 50. LJ
Ökonomiegebot
In § 133 ASVG ist angeführt, dass die Krankenbehandlung ausreichend und zweckmäßig sein muss, aber nicht das Maß des Notwendigsten überschreiten darf. Eine rein kostengünstige, ökonomische Sicht wird abgelehnt, also dürfen teurere Methoden angewandt werden, wenn sie schneller, schmerzfreier oder risikoärmer sind, aber es besteht kein Anspruch auf die weltbeste Medizin. Der OGH orientiert sich stark an den wissenschaftlich anerkannten medizinischen Methoden.
Unterschied zwischen Geminderte Arbeitsfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Minderung der Erwerbsfähigkeit?
Geminderte Arbeitsfähigkeit unabhängig von Ursache Pensionsanspruch abhängig ob Betroffenem abweichende Tätigkeiten oder Umschulungen zumutbar sind also, ob Berufsschutz besteht gem § 255 ASVG: Berufsunfähigkeit (Angestellte), Invalidität (Arbeiter) gem § 133 GSVG: Erwerbsunfähigkeit (Selbständige) Versicherungsfall der Pensionsversicherung Parallel kann auch eine Versehrtenrente aus der UV bestehen (siehe unten) Arbeitsunfähigkeit .. infolge Krankheit gem § 120 ASVG Versicherungsfall der Krank…
Was versteht man unter Anstaltspflege?
Wenn der AN krank ist und die Gesundung durch häusliche Pflege nicht erreicht werden kann, ist der Erkrankte gem. § 144 ASVG verpflichtet sich einer Anstaltspflege zu unterziehen (nicht chronisch Kranke). Pflege für 10 Tage und Beförderungen werden von der SV gem. § 161 ASVG übernommen. Ein Ruhen des Krankengeldes (§ 143/6 ASVG) nach vorheriger Abmahnung ist möglich, wenn man sich nicht einer Anstaltspflege unterzieht.
Was wenn kein Urlaub mehr besteht und mit dem Arbeitgeber unentgeltliche Karenz ausgemacht wird?
Bis 1 Monat ist eine vereinbarte Karenz möglich und das AV besteht weiter. Bei längerer Karenz endet das Arbeitsverhältnis automatisch. In dieser Zeit sind die Beiträge der SV vom AN zu zahlen (§ 53/3/c iVm § 11/3/a ASVG)
Was wenn eine Wiedereinstellungszusage besteht? Was passiert mit den Ansprüchen?
Es hat Auswirkungen auf die Arbeitswilligkeit gem. § 9 AlVG. Weiters schließt § 9/5 AlVG Schadenersatzsprüche aus. Verjährungsfristen vom früheren AV verlängern sich gem. § 9/6 AlVG.
Was tun bei abschlägigem Pensionsbescheid?
Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erstatten. Erstbescheid tritt außer Kraft. Weiterer Rechtszug zum OLG und OGH möglich.
Anlageschaden
Bei Anlageschäden (UV) leidet der Versicherte an einer krankhaften Veranlagung, deren Ausbruch erst der Unfall bewirkt. Ob die UV leistet hängt davon ab, ob der Leidenszustand auch ohne Unfall zur gleichen Zeit eingetreten wäre. Falls ja spricht man von einer Gelegenheitsursache (UV greift nicht).
Umschulungsgeld
Personen welche mindestens 6 Monate Berufsunfähig/Invalide sind gem § 255b ASVG (iVm § 39b AlVG iVm § 253e ASVG) und sich aktiv an beruflichen Maßnahmen zur Rehabilitation unterziehen, haben Anspruch auf Umschulungsgeld gem. § 39b AlVG.
Wenn jemand in Alterspension ist, darf man da dann etwas dazuverdienen – falls ja, wie viel?
Gem. § 248c ASVG ist eine Erwerbstätigkeit neben dem Bezug der Alterspension möglich und führt auch zu einer besonderen Höherversicherung. Die Höchstpension von ca. 3100 Euro darf dabei jedoch nicht überschritten werden.
Wann gilt das ASVG und wann das APG bezüglich der Pension? Was sind da die Unterschiede bzw. gibt es überhaupt Unterschiede?
Das APG gilt, wenn man zumindest ein Versicherungsmonat vor 2005 erreicht hat. Für alles danach gilt das ASVG (bzw GSVG, BSVG). Hat man in beiden Zeiträumen Versicherungsmonate erreicht, greift die günstigere Regelung. Unterschiede APG macht Leistung abhängig von Versicherungszeiten erfordert Mindestversicherungszeit die von Erwerbstätigkeit abhängt ASVG macht Leistung von Wartezeit abhängig Versicherungszeiten dafür bestehen aus Beitragszeiten sowie Ersatzzeiten
Erleichterungen bei der BUP für über 50-jährige?
Personen, welche das 50. Lebensjahr bereits beendet haben und keinen erlernten Beruf haben gelten auch als invalid (erleichterter Zugang), gem. § 255/3a ASVG.