BR - ZR II SchR AT - 8. Abschnitt: Dreipersonale Schuldverhältnisse
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Was ist die Bürgschaft? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem §§ 1346ff § 1346 (1): formpflichtiger Vertrag zwischen G und B, indem sich B verpflichtet im Fall der Nichtleistung des HS dessen Verbindlichkeit zu erfüllen -> Sicherungszweck Bürge ist iZw Nachschuldner: erst nach erfolgloser Mahnung des S in Anspruch genommen
Was sind die Voraussetzungen für eine wirksame Bürgschaftserklärung? Was ist der Zweck dieser Voraussetzungen? Erfüllt Bürgschaftserklärung Telefax die Voraussetzungen?
Bestimmtheit Bezeichnung von G, HS und Umfang der Schuld, sowie Hinweis, dass Übernahme einer Bürgschaft iSd §§ 1343ff gewollt ist Bestimmbarkeit reicht Form Verpflichtungserklärung des B gem § 1346 (2) schriftlich = Unterschriftlichkeit iSd § 886 Formmangel: Naturalobligation des B Einwilligung des G formfrei Zweck: Übereilungsschutz des Bürgen Telefax Erfüllt Formerfordernis, wenn original eigenhändig unterschieben wurde el. Signatur reicht gem § 4 (2) SVG nicht aus
Was ist die Akzessorität der Bürgschaft? Was ist die Rechtsgrundlage? Welche Einwendungen/Gestaltungsrechte hat der Bürge?
gem § 1351, 1352, 1353, 1363 Anspruch des G gegen B ist von Leistungspflicht des HS ggü G abhängig Verpflichtung des B kann inhaltlich und umfänglich nicht weiter reichen, als die des HS Ausnahme gem § 1352: Bürge für geschäftsunfähigen haftet wie ungeteilter Mitschuldner B hat alle Einwendungen die auch der HS hat B kann Gestaltungsrechte des HS nicht selbst ausüben, nach hL aber Leistung verweigern bis die Frage im Hauptschuldverhältnis geklärt ist
Was ist die einfache/gemeine Bürgschaft? Wie wird sie noch genannt? Was ist die Rechtsgrundlage?
auch: Nachschuldnerschaft mangels abweichender PV ist gem § 1355 diese anzunehmen Der G kann den B erst in Anspruch nehmen, wenn er den HS erfolglos gemahnt hat Mahnung des HS auch erforderlich, wenn die Forderung ohne Mahnung fällig geworden ist! Ausnahmen aus Mahnpflicht gem § 1356 Insolvenzverfahren über Vermögen des HS eröffnet Aufenthalt des HS unbekannt
Was ist die Ausfalls/Schadlosbürgschaft? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 1356 Subsidiarität wesentlich stärker als bei einfacher/gemeiner Bürgschaft Wortlaut "HS zu zahlen unvermögend" Bürge nicht bei Mahnung gebunden, sondern erst bei erfolgloser Exekution und Ausschöpfung aller anderen Befriedigungsmöglichkeiten ggü HS Ausnahmen gem § 1356 wie für einfache Bürgschaft Wortlaut "selbst wenn ... "
Was ist die Nachbürgschaft?
gesetzl. nicht explizit geregelt Muss nur leisten, wenn Vorbürge nicht erfüllt
Was ist der Regress des Bürgen gegen den Hauptschuldner? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 1358 Legalzession von G an B im Zeitpunkt und Ausmaß der Leistung Forderung geht an B über, statt zu erlöschen gem § 1361 hat B Zahlung an G ohne Einverständnis (oder überhaupt ohne Wissen) des HS getätigt, so hat HS ggü B alle Einwendungen, die er ggü G hatte.
Wie kann der B seinen Regress gegen den HS sicherstellen? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 1364 Bürgt B mit Einwilligung des HS und HS leistet nach Fälligkeit nicht, so kann B Sicherstellung des Rückgriffsanspruches vom HS verlangen gem § 1365 Bei Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Verlassen des Inlandes durch S kann der B die Sicherstellung auch verlangen, wenn er ohne Einwilligung des HS bürgt
Was ist der Regress der Bürgen bei mehreren Bürgen? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 1359 Bürgen mehrere B für den gesamten Betrag, so haften sie solidarisch Zahlt ein B den gesamten Betrag, so hat er Regressanspruch gegen die anderen B § 896: mangels PV kann er Ersatz zu gleichen Teilen fordern Beachte auch § 1363: Entlassung eines Bürgen wirkt nur relativ gegen G, nicht aber gegen Regressansprüche der Mitbürgen
Welche Aufklärungspflichten hat der G ggü dem B? Was ist die Rechtsgrundlage?
grds. ist G nicht verpflichtet B über allfällige mit Bürgschaft verbundene Gefahren aufzuklären Rsp sieht ausnahmsweise Warnpflicht wenn: G Kenntnis von Insolvenz des HS hat und nur wegen Bürgschaft Kredit gewährt G weiß, dass HS mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Kredit nicht zurückzahlen kann G musste eine für den B besonders gefährliche Situation erkennen, und erkannte zudem, dass B von der bedrohlichen Situation des HS nichts weis
Wann ist eine Bürgschaft sittenwidrig? Was ist die Rechtsgrundlage?
nach Rsp wenn: grobes Missverhältnis zwischen Haftungsumfang und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des B besteht oder verdünnte Willensfreiheit des B bei Eingehen der Verpflichtung und zumindest fahrlässige Unkenntnis dieser Umstände durch den G
Welche Sorgfaltspflichten hat der G ggü dem B? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 1364 Hat G den HS nicht rechtzeitig in Anspruch genommen und erleidet der B beim Regress einen größeren Ausfall als bei rechtzeitiger Inanspruchnahme so wird der G dem B schadenersatzpflichtig gem § 1360 G darf nicht zum Nachteil des B auf eine von einer anderen Person bestellten Pfandes verzichten sonst wird er schadenersatzpflichtig Wortlaut: "begeben" -> bedeutet hier verzichten
Welche Regelungen für Bürgschaften gibt es für Verbraucher? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 25b KSchG Verständigungspflicht des G ggü B gem § 25c KSchG Hinweispflicht des G ggü B bei schlechter wirtschaftl. Lage des S gem § 25d KSchG Mäßigungsrecht des Richters
Wann endet eine Bürgschaft? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 1363 Subsidiarität zu Schuld des HS gem § 1367 3 Jahre nach dem Tod des B, wenn nicht durch Hypothek oder Faustpfand besichert
Was ist ein Garantievertrag? Worauf haftet der Garant? Was ist die Rechtsgrundlage? Welche Erscheinungsformen gibt es?
gem § 880a Garant übernimmt ggü Begünstigtem die Haftung für bestimmten Erfolg oder für einen allenfalls entstehenden Schaden gem leg cit auf "volle Genugtuung" -> gesamter Schaden inkl. entgangenem Gewinn Abweichende PV zulässig Erscheinungsformen Zahlungsgarantie: garantiert Zahlung eines D Liefergarantie: garantiert Lieferung eines D Produzentengarantie: Produzent garantiert Mangelfreiheit der Ware Bankgarantie: Bank verpflichtet sich zur Zahlung von Betrag nach erster schriftlicher Anforder…
Was ist die Verwendungszusage? Wie unterscheidet sie sich vom Garantievertrag? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 880a der Versprechende verpflichtet sich nur, sich beim Dritten dafür einzusetzen, dass dieser die versprochene Leistung erbringt Unterschied: Bei Verwendungszusage haftet Versprechender nicht für Eintritt des Erfolges
Wie unterscheidet sich der Garantievertrag von der Bürgschaft?
Garantievertrag ist nicht akzessorisch Ist also auch gültig, wenn die Schuld des D gar nicht besteht
Welche Einwendungen hat der Garant?
Abstraktheit der Garantie: Keine Einwendungen aus dem Grundgeschäft weil nicht akzessorisch Aber Einwendungen aus dem Inhalt der Garantie Sowie Einwand des Rechtsmissbrauches wenn Inanspruchnahme durch Berechtigten evident unberechtigt ist und Garant dies leicht beweisen kann
Was ist die formelle Garantiestrenge?
Wenn für den Abruf der Garantie bestimmte Voraussetzungen vereinbart werden ist er nur gültig, wenn diese genau eingehalten werden, z.B.: bestimmte Form, bestimmte Einreichungsstelle oder bestimmter Wortlaut
Benötigt Garantie eine bestimmte Form?
grds formfrei aber: Wird fremde Schuld gesichert = Sicherungsgarantie gilt nach hA das Schriftformgebot des § 1346 (2) wegen Ähnlichkeit zu Bürgschaft
Wann ist eine Garantie sittenwidrig?
Wie Bürgschaft nach Rsp wenn: grobes Missverhältnis zwischen Haftungsumfang und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Garanten besteht oder verdünnte Willensfreiheit des Garanten bei Eingehen der Verpflichtung und zumindest fahrlässige Unkenntnis dieser Umstände durch den Gläubiger
Welche Bestimmungen für die Garantie gibt es bei Verbrauchergeschäften?
25a-25d KSchG für Verbraucher die Garantie ggü Unternehmer übernehmen
Was ist die Anweisung? Was ist der Zweck? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 1400 dreipersonales Rechtsverhältnis Der Anweisende (B) ermächtigt den Angewiesenen (A) für seine Rechnung, aber im eigenen Namen eine Leistung an den Anweisungsempfänger (C) zu erbringen. Gleichzeitig ermächtigt der Anweisende den Anweisungsempfänger die Leistung in Empfang zu nehmen = Doppelte Ermächtigung Zweck: Vereinfachung und Beschleunigung der Leistungsabwicklung
Welche Rechtsverhältnisse gibt es bei der Anweisung?
Deckungsverhältnis: Anweisender B - Angewiesener A Valutaverhältnis: Anweisender B - Anweisungsempfänger C Einlösungsverhältnis: Angewiesener A - Anweisungsempfänger C
Was ist die Anweisung auf Schuld? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 1401 Anweisung wird auf eine konkrete, schon existierende Schuld des Angewiesenen A erteilt Angewiesener ist ggü Anweisendem verpflichtet, der Anweisung Folge zu leisten Aber nicht iSd § 1402 verpflichtet ggü dem Anweisungsempfänger die Anweisung anzunehmen denn dadurch würde er Einreden aus dem Deckungsverhältnis verlieren
Was ist die Anweisung auf Kredit? Was ist die Rechtsgrundlage?
abgeleitet aus § 1401 - wenn keine Anweisung auf Schuld vorliegt liegt keine Schuld des Angewiesenen A vor, so ist er nicht verpflichtet der Anweisung Folge zu leisten er ist zur Leistung an den Anweisungsempfänger bloß ermächtigt Leistung an den Anweisungsempfänger ist dann iZw nicht als Schenkung an diesen zu sehen Das Deckungsverhältnis (Angewiesener - Anweisender) kommt erst mit Leistung des Angewiesenen an den Anweisungsempfänger zustande
Was ist die Rechtsfolge der Zahlung durch den Angewiesenen?
Mit der faktischen Zahlung an den Anweisungsempfänger C leistet der Angewiesene A rechtlich dem Anweisenden B und gleichzeitig der Anweisende B dem Anweisungsempfänger C
Was ist die Annahme der Anweisung?
gem § 1400 gewährt die Anweisung dem Anweisungsempfänger C keinen unmittelbaren Anspruch gegen den Angewiesenen A. erst durch die (zugangsbedürftige) Annahme durch den Angewiesenen entsteht der Anspruch des Anweisungsempfängers gem § 1402 verliert Angewiesener dadurch seine Einreden aus Deckungsverhältnis (Angewiesener - Anweisender) und Valutaverhältnis (Anweisender - Anweisungsempfänger) behält aber die in § 1402 aufgezählten Einwendungen
Was ist eine titulierte Anweisung? Wie wird sie noch genannt?
= kausale Anweisung Bezieht sich auf eines der Grundgeschäfte Deckungsverhältnis oder Valutaverhältnis z.B.: Verweis auf den Kaufvertrag: "Zahlen sie an ... laut Rechnung von XX.YY.ZZZZ geschuldeten Kaufpreis ... " Angewiesener hat dann auch nach Annahme alle Einwendungen aus dem Grundgeschäft, weil dieses Inhalt der Anweisung iSd § 1402 geworden ist.
Wie erlischt eine Anweisung? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 1403 durch einseitigen grundlosen Widerruf durch den Anweisenden ggü Angewiesenem, solange noch nicht angenommen Widerruf Anweisender ggü Anweisungsempfänger abhängig von Valutaverhältnis Anspruch Anweisungsempfänger gg Angewiesenen verjährt gem (2) leg cit nach 3 Jahren ab Zugang der Annahme Erlischt nicht durch Tod/Handlungsunfähigkeit von Anweisendem/Angewiesenem da sie nur der vereinfachten Abwicklung anderer RG dient
Wie unterscheidet sich die Giroanweisung von der gewöhnlichen Anweisung?
Giroanweisung ist Sonderfall der Anweisung Bankkunde weist Bank an, eine Gutschrift auf dem Konto des Leistungsempfängers zu begründen ermöglicht bargeldlosen Zahlungsverkehr nach ZaDiG Mehrgliedrig: Wenn Empfänger kein Konto bei der Bank hat, weist diese wiederum die Bank des Empfängers zur Gutschrift an.
Was ist das Akkreditiv?
Anweisung iwS Bank verpflichtet sich, auf Rechnung ihres Kunden dem Anweisungsempfänger eine Leistung zu erbringen, wenn die Akkreditivbedingungen erfüllt sind erfordert also Gegenleistung des Anweisungsempfängers Häufig: Dokumentenakkreditiv: Leistung der Bank von Vorlage bestimmter Dokumente abhängig
Visualisierung Anweisung
Was ist die Rück- oder Entschädigungsbürgschaft? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 1348 Bürge des Bürgen Bürgt für die Einbringlichkeit der Regressforderung ggü dem HS gem § 1362 Fällt die Regressforderung aber verschuldet durch den B aus, kann er sich nicht an den Rückbürgen wenden