BR - ZR IV SchR BT GesSch - 3. Abschn.: Bereicherungsrecht
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Was ist ungerechtfertige Bereicherung?
rechtsgrundlose Vermögensverschiebung ob ungerechfertigt muss nach der gesamten Privatrechtsordnung bestimmt werden Rückforderungen von durch Vertrag, Verjährung oder Ersitzung gerechtfertigter Vermögensverschiebung ist ausgeschlossen
Was ist die Konkurrenz zwischen Schadenersatz- und Bereicherungsrecht
Schadenersatzrecht stellt auf Schaden des Geschädigten ab. Bereicherungsrecht knüpft an rechtsgrundlosen Vorteil des Bereicherten (= Bereicherungsschuldner) an - nicht an den Nachteil des Verkürzten (= Bereicherungsgläubiger) Konkurrenz besteht aber, wenn der BereicherungsG auch einen Schaden erlitten hat. Erfüllung des einen Anspruchs führt zu Tilgung des anderen
Was ist die Leistungskondiktion?
Wenn ungerechtfertigte Vermögensverschiebung auf Leistung des Entreicherten (Verkürzten) zurückgeht, so kann dieser mit einer Leistungskondiktion dagegen vorgehen diese geht als lex specialis den Verwendungsansprüchen vor
Was ist ein Verwendungsanspruch?
Wenn die ungerechtfertigte Vermögensverschiebung ohne Leistung des Entreicherten (Verkürzten) eingetreten ist, stehen dem Entreicherten Verwendungsansprüche zu = Nutzen durch sonstige Verwendung einer Sache eines anderen
Was ist die Rechtsgrundlage für die condictio indebiti?
§ 1431
Wozu dient die condictio indebiti?
Rückforderung wegen irrtümlicher Leistung einer Nichtschuld muss bereits im Leistungszeitpunkt rechtsgrundlos erfolgt sein Leistender muss sich über das Bestehen eines Rechtsgrundes geirrt haben
Wann ist eine Leistung rechtsgrundlos?
wenn sie schon im Leistungszeitpunkt ohne Rechtsgrund war
Wann ist eine Leistung irrtümlich iSd condictio indebiti?
der Leistende muss einem Tatsachen- oder Rechtsirrtum erlegen sein. z.B.: bezogen auf Inhalt der Schuld Person des S oder G durch Zwang oder List verursachte Leistungerbringung wird von Rsp und hL der irrtümlichen Zahlung gleichgestellt besteht auch bei bloßem Zweifel am Bestehen der Verbindlichkeit und bei selbst verschuldetem Irrtum
Wann ist die Kondiktion nach § 1431 ausgeschlossen? Was ist die Rechtsgrundlage?
Wissentliche Zahlung einer Nichtschuld gem § 1432 Erfüllung von Naturalobligationen gem § 1432 insb verjährte oder formungültige Verbindlichkeiten Zahlung vor Fälligkeit gem § 1434 Erfüllung einer Verpflichtung durch/an einen Geschäftsunfähigen gem §§ 1421, 1433, 1437 S2
Wann können formungültige Verbindlichkeiten (sind Naturalobligationen) nach § 1431 kondiziert werden, wann nicht?
hängt vom Formzweck der verletzten Norm ab ist Zweck, dass eine formungültige Zuwendung verhindert werden soll, so ist die Rückforderung trotz der Regel in § 1432 möglich. Ist der Zweck bloße Unklagbarkeit, so kommt es durch tatsächliche Erfüllung zur Heilung des Formmangels und die Rückforderung ist nicht mögich.
Wann können Zahlungen vor Fälligkeit kondiziert werden? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 1434 aufschiebend bedingte Forderungen, wenn die Leistung vor Eintritt der Bedingung erbracht wurde
Wann kann die Leistung eines nicht voll Geschäftsfähigen kondiziert werden? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 1433 wenn Vertrag wegen fehlender Geschätsfähigkeit überhaupt nicht zustandegekommen ist gem § 1433 da auch Erfüllung nicht zu Heilung führt Rückforderung möglich, selbst wenn Leistender Kennntis von fehlender Verpflichtung hatte!
Wann kann die Leistung an einen nicht voll Geschäftsfähigen kondiziert werden? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem § 1437 S2 kommt nur in Betracht, wenn das Geleistete beim Empfänger noch wirklich vorhanden oder zum Nutzen des Empfängers verwendet worden ist Erfordert natürlich zusätzlich das Vorliegen eines Kondiktionsgrundes!
Was die Rechtsgrundlage für die condictio causa finita?
§ 1435
Was die Rechtsgrundlage für die condictio causa data causa non secuta?
Analogie zu § 1435
Wann ist die condictio causa data causa non secuta ausgeschlossen? Was ist die Rechtsgrundlage?
Wenn der Leistende wider Treu und Glauben das Eintreten des erwarteten Erfolg selbst vereitelt hat gem Rsp was wissentlich zur Bewirkung einer unerlaubten Handlung hingegeben wird kann nicht zurückgefordert werden gem § 1174 (1) ein wissentlich für verbotene Spiel gewährtes Darlehen kann nicht zurückgefordert werden gem § 1174 (2) obwohl der an Gewinner geleistete Preis sehr wohl nach § 1432 kondiziert werden kann!
Was die Rechtsgrundlage für die condictio sine causa?
§ 877
Wozu dient die condictio sine causa?
Rückforderung der erbrachten Leistung nach Aufhebung eines Vertrages aus mangelnder Einwilligung
Wozu dient die condictio causa data causa non secuta?
Rückforderung wegen Nichteintritts des erwarteten Erfolgs in Fällen, in denen der ursprünglich beabsichtigte Zweck der (Vor-)Leistung, der für den Empfänger erkennbar Grundlage der Leistung war, nachträglich wegfällt insb wenn die Vorleistung in erkennbarer Erwartung einer künftigen Gegeneleistung erbracht wurde Beispiel Lebensgefährten A und B errichten auf dem Grundstück der B ein Haus Lebensgemeinschaft scheitert vor Bezug des Hauses A kann die erkennbar in Erwartung des gemeinsamen Bezugs g…
Kann nach § 877 angefochten werden, wenn der Leistende im Zeitpunkt der Leistung um die Anfechtbarkeit des Vertrags wusste?
Abhängig von der Fallgruppe! Irrtum, List, Drohung § 877 ist lex specialis zu § 1435 anders als bei § 1431 kein Irrtum des Leistenden über den Rechtsgrund der Leistung notwendig
In welchen Fällen kann nach § 877 kondiziert werden?
Irrtum, List, Drohung § 877 ist hier lex specialis zu § 1435 Dissens, Scheingeschäft, unzureichende Geschäftsfähigkeit nur wenn die erbrachte Leistung irrtümlich iSd § 1432 war oder in erkennbarer Erwartung einer Gegenleistung erbracht wurde gem § 1435 analog Nach Riedler laesio enormis Eintritt einer auflösenden Bedingung sonstige Ungültigkeit wenn Zweck des Verbotes die Kondiktion nicht ausschließt
Was ist die Rechtsgrundlage für die condictio ob turpem vel iniustam?
§ 1174 (1) S3
Wozu dient die condictio ob turpem vel iniustam?
gem § 1174 (1) S3 Rückforderung von Leistung, die zur Verhinderung einer unerlaubten Handlung demjenigen erbracht wurde, der die Handlung begehen wollte z.B.: Lösegeld bei Entführung Verschulden des Täters, Zwang oder Drohung sind keine Voraussetzung also auch kondizierbar, wenn Leistung ohne Aufforderung des Empfängers erbracht wurde, um ihn von der Tat abzubringen
Was ist die Rechtsgrundlage für den Verwendungsanspruch?
§ 1041
Was sind die Voraussetzungen für den Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB?
Ungerechtfertigte Verwendung einer Sache Sache im weiten Sinne des § 285 = alle vermögenswerten Rechte oder Rechtsgüter Verwendung Jede dem Recht des Eigentümers widersprechende Nutzung (Verbrauch, Gebrauch, Verkauf, Verpfändung, ... ) Ungerechtfertigte Vermögensverschiebung darf weder durch Vertrag zwischen Verkürztem und Bereichtertem noch durch Gesetz gerechtfertigt sein z.B.: GoA, Ersitzung, Verjährung
Wofür dient der Verwendungsanspruch?
der Eigentümer (Verkürzter) kann bei ungerechtfertigter Verwendung seiner Sache vom Bereicherten die in diesem zugeflossenen Nutzen verlangen = Regelt den Bereicherungsanspruch bei zuweisungswidriger Nutzung einer fremden Sache
Wer ist der Anspruchsberechtigte beim Verwendungsanspruch?
Derjenige, den das zuweisungswidrig benützte Rechtsgut im Zeitpunkt der Verwendung ausschließlich zugeordnet war Neben Eigentümer auch Vorbehaltseigentümer Pfandgläubiger Bestandnehmer Marken/Patentinhaber Forderungsgläubiger nach § 372 analog geschützter Besitzer Es ist aber genau zu beachten in welchem Umfang das Recht einer Person zugewiesen ist z.B.: Bestandnehmer hat nur ausschließliches Gebrauchsrecht bei Sacheinzug hat er Verwendungsanspruch wegen Gebrauch durch anderen aber keinen Verwe…
Wer ist der Anspruchsverpflichtete beim Verwendungsanspruch?
Derjenige, der aus der Verwendung ungerechtfertigt Nutzen gezogen hat oder in das fremde Recht oder Rechtsgut eingegriffen hat sei es auch ohne eigene Handlung!
Was bedeutet die Subsidiarität des Verwendungsanspruchs?
Kann nur geltend gemacht werden, wenn dem Verkürzten nicht bestimmte andere Ansprüche zustehen, die den Verbindungsanspruch verdrängen
Welche anderen Ansprüche verdrängen den Verwendungsanspruch?
GoA geht gem § 1041 vor hier kommt § 1035ff zur Anwendung im zweipersonalen Verhältnis Leistungskondiktionen - leges specialis zu § 1041 Ansprüche aus Verträgen im drei- und mehrpersonalen Verhältnis kein Verwendungsanspruch, wenn Vermögensverschiebung durch Vertrag zwischen Berechtigtem A und Mittelsperson B und Vertrag zwischen B und Dritten C gerechtfertigt ist
Welche anderen Ansprüche verdrängen den Verwendungsanspruch nicht?
Schadensersatzansprüche gem § 1293ff Eigentumsherausgabeklage gem § 366
Was ist die Rechtsgrundlage für den Aufwandersatzanspruch?
§ 1042
Wozu dient der Aufwandersatzanspruch?
Besonderer Verwendungsanspruch für den, der Aufwand für einen anderen tätigt, den dieser nach Gesetz/Vertrag selbst hätte machen müssen Der Aufwendende (BereicherungsG) hat Regressanspruch gegenüber dem zur Betätigung Verpflichteten (BereicherungsS) = Bereicherungsregress
Was ist ein Aufwand im Sinne des § 1042?
Jede vermögenswerte Leistung z.B.: Geldleistung, Arbeitsleistung
Wann ist der Aufwandersatzanspruch ausgeschlossen?
Wenn BereicherungsG mit Schenkungsabsicht gehandelt hat ist vom BereicherungS zu beweisen fehlender animus obligandi BereicherungsG muss Aufwand in der Absicht tätigen, für Rechnung des Verpflichtenden zu handeln. fehlt diese Absicht, ist Anspruch ausgeschlossen Wenn Vermögensverschiebung durch Rechtsverhältnis oder Gesetz gerechtfertigt ist auch GoA
Was ist der Umfang des Aufwandersatzanspruchs?
Richtet sich nach der Leistung des BereicherungsG und ist limitiert mit dem Ausmaß der Verpflichtung des BereicherungsS BereicherungsS kann G auch alle Einwendungen aus der erfüllten Verpflichtung entgegenhalten
Wie verjährt der Aufwandersatzanspruchs?
Verjährungsfrist der getilgten Forderung
Was die Rechtsgrundlage für den Aufopferungsanspruch?
§ 1043
Wozu dient der Aufopferungsanspruch?
Entschädigungsanspruch gegen alle die Vorteil daraus ziehen, wenn jemand im Notfall sein Eigentum opfert Genaue Voraussetzungen nach § 1043
Wie verjähren Bereicherungsansprüche?
idR 30 Jahre gem § 1478 Bei Anfechtung, etwa wegen Irrtum oder Zwang, gilt auch für Kondiktionsanspruch § 1487 - 3 Jahre
Wie ist ein Bereicherungsanspruch grds zu erfüllen?
Rückgabe in Natura Wenn unmöglich oder untulich Rückgabe einer gleichwertigen Sache oder Wertersatz
Wann muss Wertersatz beim Bereicherungsanspruch geleistet werden?
Wenn Rückgabe unmöglich oder untulich
Wovon hängt der Umfang des Wertersatzes ab? Was ist die Rechtsgrundlage?
§ 1437 verweist auf § 329 - 336 Abhängig von Un/Redlichkeit des BereicherungsS
Was ist der Umfang des zu leistenden Wertersatzes des redlichen BereicherungsS? Was ist die Rechtsgrundlage?
gemeiner Wert § 417 analog Kann er beweisen, dass subj. Nutzen unter gemeinem Wert liegt, hat er nur diesen zu entrichten Mehrerlös darf er nach üA behalten Leistungen mit Unterhaltscharacter gutgläubiger Verbrauch möglich
Was ist der Umfang des zu leistenden Wertersatzes des unredlichen BereicherungsS? Was ist die Rechtsgrundlage?
höchster am Markt erzielbarer Preis § 417 analog Hat er Sache verkauft: Muss Erlös herausgeben liegt Erlös unter gemeinem Wert, hat er zumindest diesen zu ersetzen liegt Erlös über höchstem erzielbaren Marktpreis, ist Mehrerlös zu teilen Zudem Schadenersatzpflicht gem § 335 Kein Wertersatz, wenn Sache zufällig untergeht und BereicherungsS keinen Nutzen gezogen hat
Was schuldet der BereicherungsS, wenn er die Sache des Verkürzten rechtsgrundlos benützt hat?
Benützungsentgelt redl. BereicherungsS ortsüblichen Durchschnitt hat Einwand des geringeren Nutzens unredl. BereicherungsS höchstes am Ort erzielbares Benützungsentgelt
Wie berechnet sich das Benützungsentgelt für Sachen, die nicht auf längere Zeit gemietet, sondern gekauft werden?
S muss jene Kosten leisten, die für einen Kredit für den Zeitraum der unberechtigten Nutzung, um die Sache zu kaufen, anfallen würden Weiters ist die eingetretene Wertminderung zu ersetzen diese wäre ja auch zulasten des S gegangen, hätte er die Sache gekauft
Was besagt die Pauschalverrechnungsthese?
Bei entgeltl. Rechtsgeschäften mit wechselseitigen Leistungen ist bei beidseitiger Redlichkeit kein Benützungsentgelt zu entrichten gezogene Früchte sind nicht zurückzustellen
Was muss der BereicherungsS leisten, wenn er Früchte der rechtsgrundlos erlangt hat?
muss Früchte herausgeben Sind Früchte auf Aufwand des S zurückzuführen, so sind sie - selbst bei unredlichkeit - zu teilen Aufteilung ist strittig
Kann der BereicherungsS Ersatz für seinen Aufwand an der rückzustellenden Sache verlangen? Was ist die Rechtsgrundlage?
redl. S steht der notwendige und nützliche Aufwand gem § 331 zu, doppelt begrenzt: obj. Werterhöhung und tatsächlicher Aufwand des S unredl. S ist so zu stellen wie bei nützlicher GoA gem § 336 Ersatz richtet sich nach subjektiver Vorteilhaftigkeit für Geschäftsherrn / BereicherungsG also nicht objektive Werterhöhung!
Muss der BereicherungsS der eine Geldleistung zurückstellen muss, Vergütungszinsen entrichten?
redl. S hat Zinsen nur zu vergüten, wenn er sie tatsächl. bezogen hat Geschuldet werden grds gesetzl. Zinsen, außer er beweist geringere oder keine bezogen zu haben unredl. S hat zumindest gesetzl. Zinsen zu ersetzen, höhere, wenn er sie tatsächlich bezogen hat
Wer trägt bei der Rückabwicklung bereits erfüllter synallagmatischer Verträge (zB Kaufvertrag über KFZ) das Risiko des zufälligen Untergangs?
nach hA: Zweikondiktionentheorie der Leistende trägt das Risiko des zufälligen Untergangs seiner Leistung
Was sind Leistungsketten?
z.B.: A verkauft und übergibt seinen PKW an B, B verkauft und übergibt an C
Wie funktioniert die Rückabwicklung bei Leistungsketten, wenn nur einer der beiden Kaufverträge nichtig ist?
Rückabwicklung erfolgt nur zwischen den Partnern des jeweiligen KV -> wie im zweipersonalen Verhältnis Kondiktion/Vindikation (wenn dinglich aufgehoben / nichtig) bzw Rücktritt nach § 921 (wenn obligatorisch aufgehoben) Ansprüche A gg C bestehen, wenn C kein Eigentum erworben hat wird A-B mit dingl. ex-tunc Wirkung aufgehoben und C hat nicht originär erworben -> A hat § 366 (vindikation) und § 1041 (bereicherungsrechtl.) hat C originär erworben -> kein Anspruch des A wird A-B oblig. ex-tunc Wir…
Wie funktioniert die Rückabwicklung bei Leistungsketten, wenn beide Kaufverträge nichtig sind?
A kann von B und B von C kondizieren A kann auch direkt auf C zugreifen (Kondiktion der Kondiktion) A kann von C nach § 366 vindizieren A kann gegen C nach § 1041 bereicherungsrechtl vorgehen
Wie funktioniert die Rückabwicklung bei Boten und direkten Stellvertreter?
sind weder aktiv- noch passivlegitimiert für die Kondiktion Leistungshingabe oder -empfangnahme erfolgt erkennbar im Namen des Vertretenen -> dieser ist aktiv/passivlegitimiert für Kondiktion
Wie funktioniert die Rückabwicklung bei mittelbaren Stellvertretern?
mittelbarer Stellvertreter ist aktiv- und passivlegitimiert für die Kondiktion, da er im eigenen Namen handlet
Wie funktioniert die Rückabwicklung bei Leistung an einen (Schein)v´Vertreter?
(Schein)Vertreter B nimmt Leistung im Namen des C von A in Empfang ist er wenigstens zum Empfang bevollmächtigt, erfolgt die Leistung von A an C C ist Kondiktionschuldner leitet B die Sache nicht an C weiter, hat A zusätzlich § 366 bzw. § 1041 gg B ist er nicht einmal zum Empfang ermächtigt, kommt nur Verwendungsanspruch A gg B gem § 1041 in Betracht Verwendet B die Sache zum Nutzen des C, kann A Verwendungsanspruch auch gg C richten.
Wie funktioniert die Rückabwicklung bei Leistung durch einen (Schein)Vertreter?
(Schein)Vertreter B leistet im Namen des A an C War B zur Leistung bevollmächtigt, ist die Leistung im Namen des A als eine des A anzusehen War er nicht berechtigt, so hat B nur einen Verwendungsanspruch gem § 1041 gg den Dritten C A hat § 1041 gg C, wenn B die Sache des A verwendet hat
Wie funktioniert die Rückabwicklung bei nicht angenommener Anweisung, wenn nur das DV A-B unwirksam ist?
A steht Kondiktion nur gg B zu nicht aber an C da er an B und nicht an C geleistet hat A hat auch § 366 bzw § 1041 gg C außer C hat gutgläubig erworben
Wie funktioniert die Rückabwicklung bei nicht angenommener Anweisung, wenn nur das VV B-C unwirksam ist?
nur B kann von C kondizieren nicht aber A - seine faktische Leistung an C war rechtlich ja eine Leistung an B, der wiederum an C geleistet hat A hat § 366 gg C, darf sie aber nicht geltend machen, da seine Leistung aus dem DV geschuldet ist
Wie funktioniert die Rückabwicklung bei nicht angenommener Anweisung, wenn sowohl DV als auch VV unwirksam sind?
= sog. "Doppelmangel" ist zumindest Anweisungserklärung gültig: A kann von B und B von C kondizieren A hat § 366 bzw § 1041 gg C ist Anweisungserklärung ungültig: Leistung kann B überhaupt nicht zugerechnet werden A hat keine Kondiktion gg B A hat § 366 bzw § 1041 gg C
Wie funktioniert die Rückabwicklung, wenn B von A Baumaterial gekauft hat, und A es unmittelbar an C liefern soll? (Bzw. welche Komplikationen sind zu beachten)
hat C durch Verarbeitung, Vermischung, Vermengung, Bauen auf fremden Grund Eigentum an Baumaterial erworben: Bei Unwirksamkeit des KV (Deckungsverhältnis) A hat Kondiktion gg B A hat uU § 1041 gg C bei Geldleistungen an C entfällt im Anwendungsbereich des § 371 der Anspruch gg C gutgläubiger Erwerb rechtfertigt Vermögensverschiebung
Wie funktioniert die Rückabwicklung bei angenommener Anweisung?
Hat A ggü C die Anweisung iSd § 1400 angenommen, entsteht zwischen den beiden ein eigenes Rechtsverhältnis A ist C im EV zur Leistung verpflichtet Rückabwicklung ist im Verhältnis A-B und B-C vorzunehmen Achtung: Leistungsverpflichtung A ggü C schließt Verwendungsanspruch nach § 1041 aus (subsidiarität!), nur Kondiktion ist gg C möglich
Wie funktioniert die Rückabwicklung bei fehlender Anweisung?
liegt keine wirksame Anweisung vor (etwa weil rechtzeitig widerrufen), kann Leistung B nicht zugerechnet werden Aus Sicht des C liegt aber auch keine Leistung des A vor A hat nur § 1041 gg C, nicht Kondiktion
Wie funktioniert die Rückabwicklung beim Vertrag zugunsten Dritter? Beispiel: B möchte C Zeitungsabo schenken (Schenkung = VV) B kauft bei A Zeitungsabo (Kaufvertrag = DV) A verpflichtet sich direkt an C zu leisten
es besteht keine abstrakte Verbindlichkeit des A ggü C bereicherungsrechtl. Rückabwicklung daher nur mit nicht angenommener Anweisung vergleichbar - es gelten die gleichen Grundsätze Unwirksamkeit des VV (Schenkung) B-C: B kann von C kondizieren Unwirksamkeit des DV (Kaufvertrag) A-B: A kann von B kondizieren Bei echtem Vertrag zugunsten Dritter: A kann auch von C kondizieren außer C hat analog § 367 originär Eigentum erworben
Wie funktioniert die Rückabwicklung bei der Zession?
Leistung des Zessus an den Zessionar Zessus hat nur Kondiktion gg Zessionar Leistung an den Zedenten leistet (von Zession nicht verständigter) Zessus schuldbefreiend an Zedeten (§ 1395), so hat Zessionar § 1041 gg Zedenten Leistet Zessus (nach verständigung) nicht schuldbefreiend irrtümlich an Zedenten, so hat Zessus § 1431 gg Zedenten Leistung an einen Scheinzessionar Wird der Zessus von der späteren Zession verständigt, kann er analog § 1395 S 2 ABGB an den Scheingläubiger leisten tatsächlich…
Wie funktioniert die Rückabwicklung bei einer Bürgschaft?
Ist Hauptschuld ungültig, kann B aufgrund der Akzessorität wegen rechtsgrundloser Leistung nach § 1431 kondizieren
Wie funktioniert die Rückabwicklung bei einer Garantie?
Garantie ist (anders als Bürgschaft) nicht akzessorisch Verpflichtung des Garanten erlischt nicht mit Verbindlichkeit des Garantieauftraggebers Garant (z.B.: Bank) hat keine Kondiktion gegen den Begünstigten (z.B.: Werkbesteller) Bereicherungsrechtlicher Kläger kann nur der Garantieauftraggeber (z.B.: Werkunternehmer) sein, nicht aber Garant selbst Beispiel Baugesellschaft A wird von Werkbesteller B (Begünstigter) beauftragt, Arbeiten durchzuführen A (Garantieauftraggeber) gibt eine Bankgaranti…