Legal Gender Studies JKU

24 flashcards · Law · by Maximilian E.

  1. Materielle Gleichheit

    De facto Gleichstellung in der sozialen Realität. Im Gegensatz zur formalen Gleichheit erfordert diese gegebenenfalls eine unterschiedliche Regelung oder Behandlung (Asymmetrisches Gleichstellungsgebot) Zum Ausgleich struktureller Nachteile können Angehörige von benachteiligten Gruppen vorübergehend besser behandelt werden!

  2. Wesentliche Ansatzpunkte des Gleichheitsfeminismus?

    Kernaussage: Unterschiede der Geschlechter sind nicht auf das biologische Geschlecht zurückzuführen sondern resultieren aus geschlechterspezifisch unterschiedlicher Sozialisation! Zentrale Forderung: Rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern Kritik am Gleichheitsfeminismus von Seiten des Differenzfeminismus: Gleichheit als Angleichung an die männliche Norm! Ebenso wird laut dem Differenzfeminismus die männliche Norm auch nicht in Frage gestellt!

  3. Gleichheitsfeminismus

    Unterschiede zwischen den Geschlechtern sind auf geschlechterspezifisch unterschiedliche Sozialisation zurückzuführen. Forderung nach gleichen Rechten und gleichen Zugangschancen

  4. Differenzfeminismus

    Unterschiede zw. den Geschlechtern sind auf körperliche Ursachen zurückzuführen Forderung nach Anerkennung und Repräsentation des Geschlechterunterschiedes Kernaussage: Frauen und Männer sind verschieden! Ablehnung typisch männlicher Eigenschaften Betonung der traditionell weiblichen Werte, "Höherwertigkeit" der typisch weiblich Eigenschaften Frauen haben eine andere Sicht auf die Welt Kritik des Patriachal- Systems

  5. Konstruktionsfeminismus

    Betonung der sozialen Konstruiertheit der Zweigeschlechtlichkeit an sich Kritik an der Sex/Gender Unterscheidung: verlagerter Biologismus, latenter Biologismus Hinterfragung der bipolaren Geschlechterordnung Kritik des Kollektivsubjektes Frau Kritik an der Geschlechterzuschreibung: Zuweisung eines Körpers zu einem bestimmten Geschlecht folgt kulturellen Übereinkünften

  6. Alte Frauenbewegung?

    19 Jhdt. und Anfang des 20 Jhdt. in zahlreichen Ländern Europas und in den USA Konzept der Geschlechtergleichheit Konzept der Geschlechterdifferenz: Mütterlichkeitskonzept: Danach sollte die Frage nach dem Wesen der Frau in den Mittelpunkt gestellt werden. Das Weib ist zur Mutterschaft bestimmt. = Bessere Bildung aber unter Aspekt der Ausbildung zur besseren Mütterlichkeit = Möglichkeit Erwerbstätigkeit aber nicht freie Berufswahl sondern nur der Mütterlichkeit entsprechende Berufe = Wahlrecht…

  7. Neue Frauenbewegung?

    Vertiefte den Gleichheitsfeminismus Sie forderte als Befreiungsbewegung Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen Es handelte sich um Interessenspolitik die hauptsächlich von Frauen für Frauen getragen wurde. Rechtliche und faktische Ungleichheiten sollen durch Materielle Gleichheitsbestrebungen beseitigt werden MASSNAHMEN= Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen = Herstellung geschlechterparitätische Verhältnisse.

  8. Leitgedanken des Frühfeminismus, der alten sowie der neuen Frauenbewegung?

    Frühfeminismus = Gleichheit Alte Frauen BW = Gleichheit + Differenz Neue Frauen BW = zuerst Gleichheit dann Differenz

  9. Nennen Sie 3 rechtliche Erfolge, die im 20. Jhdt. durch die Theorie des Gleichheitsfeminismus erzielt wurden

    Gleichen Zugang zur Beschäftigung Gleichen Zugang zu Bildung Gleiche berufliche Aufstiegsmöglichkeiten Gerechtes Pensionsrecht

  10. Ansatzpunkte feministischer Wissenschafts- und Rechtskritik: Androzentrismuskritik

    So wird Dominanz der männlichen Sichtweise und männlichen Forschens in der Wissenschaft und ihren Denktradition bezeichnet. Androzentristisches Weltbild versteht den Mann als Norm, die Frau als Abweichung von dieser Norm. Es werden auch strukturelle Hindernisse, die die Frauen vom Wissenschaftsbetrieb fernhalten erfasst. Unser Rechtssystem ist fast zur Gänze unter Ausgrenzung und Ausschluss von Frauen entstanden

  11. Ansatzpunkte feministischer Wissenschafts- und Rechtskritik: Objektivitätskritik

    Dient zur Beschreibung einer Form der Erkenntnisgewinnung, die von der forschenden Person unabhängig ist. Sie geht von der Prämisse aus, dass der objektive Beobachter bei der Untersuchung der Wirklichkeit von seiner eigenen Befindlichkeit völlig getrennt ist.

  12. Ansatzpunkte feministischer Wissenschafts- und Rechtskritik: Neutralitätskritik

    Neutrales Recht verhält sich gegenüber Einzelinteressen indifferent, also ohne Unterscheidung. Es gleicht die Interessen des Bürgers aus, nimmt aber keinen eigenen Standpunkt ein und ist unparteiisch. Gibt Möglichkeit der Schein-Neutralität, z.B. Teilzeitarbeit, da mehr Frauen als Männer der Teilzeitarbeit nachgehen = mittelbare Diskriminierung.

  13. Ansatzpunkte feministischer Wissenschafts- und Rechtskritik: Heterosexismuskritik

    Bezeichnet ein Gesellschaftliches und institutionalisiertes Denk- und Verhaltenssystem, das Heterosexualität anderer Formen sexueller Orientierung als überlegen ansieht. Andere Sexuelle Orientierungen werden als Abweichung von der sozialen Norm verstanden. (Zwang zur Heterosexualität).

  14. Staatenverpflichtungen zur Umsetzung der Menschenrechtsverträge

    Achtungspflicht (obligation to respect): Staat muss die Rechtsordnung diskriminierungsfrei gestalten und diskriminierungsfreien Vollzug sicherstellen Schutzpflicht (obligation to protect): Staat muss Diskriminierungsschutz auch im privaten Bereich sicherstellen Gewährleistungspflicht (obligation to fulfill): Staat muss auch Maßnahmen ergreifen, um eine Gleichstellung in der sozialen Realität zu erreichen. U.a. durch Abbau von Rollenstereotypien und vorübergehende Sondermaßnahmen (positive Maßna…

  15. Nennen Sie den relevanten völkerrechtlichen Menschenrechtsvertrag, der Diskriminierung im Güter-Dienstleistungsbereich regelt und die gesetzliche Umsetzung:

    Antirassismuskonvention (CERD). Konkrete Schutzpflicht: Gem Art 5 lit f CERD ist Österreich verpflichtet, Schutz vor rassistischer Diskriminierung auch im Güter-Dienstleistungsbereich zu gewährleisten. Konkrete Umsetzung in Österreich · Art III Abs 1 Z 3 EGVG – Verwaltungsstraftatbestand · § 87 Abs 1 Z 3 GewO – Entziehung der Gewerbeberechtigung · § 31 Abs 1 GlBG (Teil III) Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung aufgrund von Ethnizität

  16. Das GlBG gestaltet den Schutz vor Diskriminierung als merkmals- bzw. gruppenbasierten Schutz. Erläutern Sie, welche Schwierigkeiten mit einem solchen kategorialen Schutzkonzept verbunden sind:

    Antidiskriminierungsrecht basiert auf einem kategorialen Schutzkonzept Niemand darf aufgrund eines der taxativ genannten Statusmerkmale diskriminiert werden Fokus auf einzelnes Merkmal bzw bestimmte Gruppenzugehörigkeit kann dazu führen, dass Mehrfachdiskriminierungen nicht wahrgenommen werden. Gefahr der Essentialisierung und Stereotypisierung: Nur wer zB bestimmte Eigenschaften verkörpert, kann Anspruch auf Zugehörigkeit zu einer geschützten Statusgruppe erheben. Reduziert Personen auf bestim…

  17. Was ist Gender-Budgeting?

    Definition des Europarats: Gender Budgeting ist eine Anwendung von Gender Mainstreaming im Haushaltsprozess. Es beinhaltet eine geschlechtsbasierte Bestandsaufnahme der Haushalte, die eine Gender-Perspektive auf allen Ebenen des Haushaltsprozesses einschließt und die Einnahmen und Ausgaben umverteilt, um die Geschlechtergleichstellung zu fördern.“ Art 13 Abs 3 B-VG Art 51 Abs 8 und 9 B-VG

  18. Mittelbare Drittwirkung zwischen Privaten der Grundechte?

    In Art 7 Abs 1 B-VG wird die formale Gleichheit verfassungsrechtlich normiert und in Art 7 Abs 2 B-VG wird als Staatszielbestimmung die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter festgeschrieben, dass also Bund und Länder an die Verwirklichung dieses Ziel gebunden sind. Es ist jedoch einzuwenden, dass diese verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebote nur den Staat binden, diese gelten jedoch nicht unmittelbar für Private (auch keine Unternehmen). Das heißt, dass also auch Unternehmen von diesem…

  19. Die Bekämpfung von Geschlechtsstereotypen ist eine völkerrechtliche Verpflichtung des Staates. Wo ist diese verankert? Wie wird die Umsetzung dieser Verpflichtung kontrolliert?

    Die Bekämpfung von Geschlechtsstereotypen ist in Art 5 CEDAW festgeschrieben. Die Kontrolle dieser Umsetzung der Verpflichtung wird durch das Staatenberichtssystem gewährleistet. Alle 4 Jahre ist ein Staatenbericht an das CEDAW-Komitee zu übermitteln. In dem Bericht sind die getroffenen Umsetzungsmaßnahmen, auch in Bezug auf Art 5 CEDAW , darzulegen. Das Berichtsverfahren endet mit den concluding observations des CEDAW-Komitees, die Empfehlungen für die weitere Umsetzung enthalten.

  20. Welche Form von Quotenregelung gibt es in der österreichischen Rechtsordnung? Erklären Sie das Modell und nennen Sie konkrete Rechtsnormen als Grundlage Ihrer Erläuterungen!

    Grundsätzlich ist zwischen Entscheidungsquote und Ergebnisquoten zu unterscheiden. Entscheidungsquoten: Besagt bei der Einstellung oder Beförderung Frauen bei gleicher Qualifikation berücksichtigt werden sollen. Fokus der Quote ist nur der Moment der Entscheidungsfindung Ergebnisquote: Geht es um das Erreichen von Zielvorgaben. Quoten sind hier Mittel um einen vorgeschriebenen Anteil /zB min. 50%) bestimmter Poste oder Hierarchieebenen mit Frauen zu besetzten. Weiteres kann zwischen absoluten u…

  21. Rechtsnormen?

    Rechtliches Fundament der österreichischen Gleichbehandlungspolitik ist der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz. Art 7 Abs. 1 B-VG: Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. 1998: Novellierung des Gleichheitssatzes um folgenden Zusatz ergänzt: Art 7 Abs. 2 B-VG: Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau Maßnahmen zur Förderung…... Wichtige Rechte sind das Bundesgleichbehandlungsgesetzt für den öffentlichen Dienst B-GBG sowie das Gleichbeha…

  22. Die Bestimmung der Art. 7 Abs. 1 ist Ausdruck....?

    eines formellen Gleichheitsverständnis

  23. Erläutern Sie eine der juristischen Interpretationsmethoden (a) sowie die Kritik der feministischen Rechtswissenschaften daran (b) und Belegen Sie diese Kritik mit einem Beispiel (c)

    a) Die Auslegung eines jeden Gesetzestexts beginnt mit dem Wortlaut und der Ermittlung der Bedeutung eines Ausdruckes im allgemeinen Sprachgebrauch des betreffenden Gesetzestextes. Begriffshof ist die äußerste mögliche Interpretation eines Begriffes. Die Wortinterpretation zielt auf die Ermittlung des Begriffsinhalts als solchen ab. # Alltagssprache bildet äußerste Grenze der Auslegung # Definitionsmacht durch Fachsprache. Die Wortinterpretation zieht somit die rechtsstaatliche und demokratisch…

  24. Erläutern Sie die juristische Interpretationsmethode der teleologischen Interpretation und die Kritik der feministischen Rechtswissenschaft daran. Nennen Sie ein Bsp, wonach Frauenförderung und Gleichstellung als tragendes Prinzip der Gleichstellung anerkannt sind

    Teleologische Interpretation fragt nach dem Sinn und Zweck einer Rechtsnorm, und was diese ausdrücken möchte. Es muss von bestimmten Kriterien, wie Gerechtigkeitssinn oder sonstigen Zielvorstellungen ausgegangen werden. Beispiel: Quotenregelung im Bundesdienst. Kritik: Diese Rechtsvorschriften wurden natürlich größtenteils von Männern niedergeschrieben uns sind durch die männliche Definitionsmacht geprägt und durch ihre Denkweise. Kritik an Quotenregelung: Prinzip der Be bleibt erhalten. Zurzei…